# ERGO Campingversicherung für Dauercamper: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-wohnwagen-ergo-dauercamper.php
- Rechtlicher Träger: ERGO Direkt Versicherung Aktiengesellschaft, ERGO Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-wohnwagen-ergo-dauercamper.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [ERGO Produktblatt Camping für Wohnwagen und Mobilheime (Bedingungen 50058601)](https://partner-bbfinanz.ergo.com/-/media/EF326A6DFB02467C878475CE78AC178E.ashx?la=de-DE), Fassung ohne Datum (Bedingungen 50058601)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherbare Objekte (Wohnwagen, Wohnanhänger, Klappanhänger, Mobilheim, Tiny House auf Rädern) | ja | Wohnwagen und Mobilheime, die nicht auf eigener Achse am öffentlichen Verkehr teilnehmen, einschließlich aller fabrikmäßig mitgelieferten Teile und der fest eingebauten Sonderausstattung | Versicherte Sachen a), Seite 1 |
| Zulassung zum Straßenverkehr nötig oder auch abgemeldete Wohnwagen versicherbar | ja | Wohnwagen und Mobilheime, die nicht auf eigener Achse am öffentlichen Verkehr teilnehmen | Versicherte Sachen a), Seite 1 |
| Höchstalter des Wohnwagens bei Abschluss (Jahre ab Erstzulassung) | ja | Über die Annahme des Antrages kann bei Fahrzeugen, älter als 10 Jahre, und bei Campingwagen, die selbst gebaut wurden, nur nach Vorlage eines Sachverständigengutachtens über Zustand und Wert des Fahrzeuges entschieden werden | Sachverständigen-Gutachten, Seite 1 |
| Deckungssumme der Kfz-Haftpflicht für den Anhänger (pauschal) | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht des Gespanns: Regelung zwischen Anhänger und Zugfahrzeug (Ausgleich, Mitversicherung über das Zugfahrzeug) | nicht geregelt |  |  |
| Ruheversicherung bei Abmeldung oder außerhalb der Saison (Dauer in Monaten) | nicht geregelt |  |  |
| Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen möglich | nicht geregelt |  |  |
| Gelegentliche Vermietung an Dritte erlaubt | nein | Wohnwagen oder Mobilheime, die ständigen Wohnzwecken, der Berufsausübung oder dem Verkauf dienen oder die gewerblich genutzt oder vermietet werden. | Nicht versichert werden, Seite 1 |
| Geltungsbereich (Europa, EU mit Türkei, Mittelmeeranrainer, nur Inland für Dauercamping) | ja | Die Versicherung gilt innerhalb Europas, während sich die versicherten Sachen | Geltungsbereich, Seite 2 |
| Brand und Explosion, auch durch die Gasanlage | ja, bis zur Versicherungssumme | Versicherungsschutz besteht für Schäden durch: Brand oder Explosion | Versicherungsumfang, Seite 1 |
| Diebstahl des ganzen Wohnwagens, auch abgekuppelt und abgestellt | ja, bis zur Versicherungssumme | Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unterschlagung | Versicherungsumfang, Seite 1 |
| Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung | ja, bis zur Versicherungssumme | unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung | Versicherungsumfang, Seite 1 |
| Weitere Naturgefahren (Schneedruck, Lawine, Erdrutsch, Erdbeben, umstürzende Bäume) | nicht geregelt |  |  |
| Glasbruch einschließlich Kunststofffenster und Dachhauben | ja, bis zur Versicherungssumme, Selbstbeteiligung 150 € | bei Schäden am Wohnwagen oder Mobilheim durch Unfall sowie bei Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen und bei Bruchschäden an der Außenverglasung 150 Euro | Selbstbehalt, Seite 1 |
| Tierbiss an Kabeln und Leitungen samt Folgeschäden | nicht geregelt |  |  |
| Unfallschäden am Wohnwagen, auch beim Rangieren und Abkuppeln (Vollkasko) | ja, bis zur Versicherungssumme, Selbstbeteiligung 150 € | Unfall des Wohnwagens oder Mobilheims | Versicherungsumfang, Seite 1 |
| Mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte | ja, bis zur Versicherungssumme, Selbstbeteiligung 150 € | mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen | Versicherungsumfang, Seite 1 |
| Neuwertentschädigung bei Totalschaden oder Diebstahl (Monate oder Jahre ab Erstzulassung) | ja | Versicherungswert: Wiederbeschaffungspreis (Neuwert). | Versicherungswert, Seite 2 |
| Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Feuchtigkeit, Undichtigkeit und Fäulnis des Aufbaus ausgeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Vorzelt, Sonnendach und Reisevorzelt | ja, bis zur Versicherungssumme | Zelte, Vorzelte, Zelt- und Klappanhänger sowie Markisen und Sonnendächer, Sonnenkollektoren und offene Vorbauten | Versicherte Sachen b), Seite 1 |
| Dauerstandzelt nur versichert, wenn winter- und sturmfest (Voraussetzung) | nicht geregelt |  |  |
| Sturmschäden am Vorzelt mitversichert (Windstärke, Ausschluss bei Reisevorzelten) | nicht geregelt |  |  |
| Markise und Kurbelmarkise | ja, bis zur Versicherungssumme | Zelte, Vorzelte, Zelt- und Klappanhänger sowie Markisen und Sonnendächer | Versicherte Sachen b), Seite 1 |
| Feste Anbauten auf dem Stellplatz (Schutzdach, Holzvorbau, Terrasse, Carport, Zaun) | ja, bis zur Versicherungssumme | und feste, allseitig geschlossene Vorbauten | Versicherte Sachen a), Seite 1 |
| Fest eingebaute Wohnausstattung (Küche, Kühlschrank, Heizung, Sanitär) | ja, bis zur Versicherungssumme | einschließlich aller fabrikmäßig mitgelieferten Teile und der fest eingebauten Sonderausstattung | Versicherte Sachen a), Seite 1 |
| Nachträglich eingebautes Zubehör (Wertgrenze ohne Anmeldung) | nicht geregelt |  |  |
| Rangierhilfe (Mover), Satellitenanlage und Solaranlage | ja, bis zur Versicherungssumme | Rundfunk-, Phono-, Fernsehgeräte und Videorecorder sowie dazugehörige Antennen | Versicherte Sachen c), Seite 1 |
| Gasflaschen, Gasanlage und Gasprüfung als Voraussetzung | nicht geregelt |  |  |
| Wasser aus Tanks und Leitungen sowie Frostschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Leitungswasserschäden: 1,0‰. | Beitragssätze, Seite 2 |
| Persönlicher Inhalt im Wohnwagen und Vorzelt versichert | ja, bis zur Versicherungssumme | sonstiges bewegliches Inventar sowie Gegenstände des persönlichen Bedarfs | Versicherte Sachen d), Seite 1 |
| Versicherungssumme für den Inhalt | nicht geregelt |  |  |
| Inhalt im Vorzelt (eigene Grenze) | ja, bis zur Versicherungssumme | sonstige bewegliche versicherte Sachen im verschlossenen Wohnwagen, Mobilheim oder zugeknöpften Zelt aufbewahrt werden | Unbeaufsichtigte Sachen, Seite 2 |
| Wertsachen, Bargeld und Schmuck (Grenze) | nein | Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher, Urkunden und Dokumente aller Art, Sammlungen, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall | Nicht versichert werden, Seite 1 |
| Unterhaltungs- und mobile Elektronik (Fernseher, Laptop, Kamera) | ja, bis zur Versicherungssumme | Rundfunk-, Phono-, Fernsehgeräte und Videorecorder sowie dazugehörige Antennen | Versicherte Sachen c), Seite 1 |
| Fahrräder und E-Bikes am Stellplatz oder auf dem Träger | nein | Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge (z.B. auch Fahrräder und Surfbretter) sowie Außenbordmotore | Nicht versichert werden, Seite 1 |
| Einbruchdiebstahl aus dem verschlossenen Wohnwagen | ja, bis zur Versicherungssumme | Für unbeaufsichtigt zurückgelassene versicherte Sachen besteht Versicherungsschutz bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn | Unbeaufsichtigte Sachen, Seite 2 |
| Einfacher Diebstahl aus dem Vorzelt oder vom Stellplatz | ja, bis zur Versicherungssumme | sonstige bewegliche versicherte Sachen im verschlossenen Wohnwagen, Mobilheim oder zugeknöpften Zelt aufbewahrt werden | Unbeaufsichtigte Sachen, Seite 2 |
| Nachtzeitklausel oder Pflicht zum Abstellen auf bewachtem Platz | nicht geregelt |  |  |
| Inhalt im Winterlager mitversichert | ja, bis zur Versicherungssumme | im Winterlager in einem verschlossenen Raum oder auf einem allseitig umzäunten oder durch sonstige Hindernisse begrenzten Gelände befinden | Geltungsbereich, Seite 2 |
| Dauercamping auf festem Stellplatz versicherbar | ja | dauernd der Nutzung der versicherten Sachen dienenden Campingplatz befinden | Geltungsbereich, Seite 2 |
| Schutz nur auf offiziellem Campingplatz oder umfriedetem Grundstück | ja | auf einem offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmen eingerichteten), dauernd der Nutzung der versicherten Sachen dienenden Campingplatz befinden | Geltungsbereich, Seite 2 |
| Stellplatz nur im Inland oder in bestimmten Ländern | keine | Die Versicherung gilt innerhalb Europas | Geltungsbereich, Seite 2 |
| Feuer, Blitz und Explosion am Stellplatz (Gebäudeart, Neuwert) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versicherungsschutz besteht für Schäden durch: Brand oder Explosion | Versicherungsumfang, Seite 1 |
| Haftpflicht als Inhaber des Stellplatzes und des abgestellten Wohnwagens | nicht geregelt |  |  |
| Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüsse am Stellplatz | nicht geregelt |  |  |
| Folgen längerer Unbewohntheit (Frist in Tagen, Winterpause) | nicht geregelt |  |  |
| Räumungs-, Abbruch- und Entsorgungskosten nach einem Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Pannen- und Unfallhilfe für den Wohnwagen (auch ohne Defekt am Zugfahrzeug) | nicht geregelt |  |  |
| Abschleppen und Bergen des Wohnwagens (Grenze in Euro) | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport des Wohnwagens, wenn das Zugfahrzeug ausfällt | nicht geregelt |  |  |
| Übernachtungskosten bei Ausfall des Wohnwagens | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in der Teilkasko | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in der Vollkasko | ja, bis zur Versicherungssumme, Selbstbeteiligung 150 € | bei Schäden am Wohnwagen oder Mobilheim durch Unfall sowie bei Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen und bei Bruchschäden an der Außenverglasung 150 Euro | Selbstbehalt, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung im Inhalts- und Dauercamperschutz | ja, bis zur Versicherungssumme | bei Schäden durch Diebstahl oder unbefugten Gebrauch von Sachen gemäß Sachgruppen b) bis d): 20 % | Selbstbehalt, Seite 1 |
| Vorgeschriebene Diebstahlsicherung (Deichselschloss, Radkralle, Ortung) | ja | Für unbeaufsichtigt zurückgelassene versicherte Sachen besteht Versicherungsschutz bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn | Unbeaufsichtigte Sachen, Seite 2 |
| Pflicht zum Unterstellen oder Winterlager auf befestigtem Platz | nicht geregelt |  |  |
| Unterversicherungsverzicht oder Neuwertsumme mit Anpassung | nicht geregelt |  |  |
| Schadenfreiheitsrabatt oder Bonus-Malus für Wohnwagen | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigung (Saisonvertrag, Kündigung nach Schaden) | ja | Es können nur Jahresverträge abgeschlossen werden. | Hinweis, Seite 2 |
| Österreich: Anhänger unter 750 kg über das Zugfahrzeug und Hinweise zur Versicherungssteuer | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Caravana unter 750 kg in der Póliza des Zugfahrzeugs (Mitteilungspflicht) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Responsabilidad civil voluntaria für den Remolque über die Pflichtdeckung hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Riesgos extraordinarios über das Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: ERGO Produktblatt Camping für Wohnwagen und Mobilheime (Bedingungen 50058601)

```text
[Seite 1]
                         Campingversicherung


Antragsmaterial: Antrag (50021445), Bedingungen (50058601), Produktinfor-
                 mationsblatt (50052438)

Versicherte Sachen:
Versichert werden folgende Sachgruppen:
a) Wohnwagen und Mobilheime, die nicht auf eigener Achse am öffentlichen
   Verkehr teilnehmen, einschließlich aller fabrikmäßig mitgelieferten Teile und
   der fest eingebauten Sonderausstattung und feste, allseitig geschlossene
   Vorbauten;
b) Zelte, Vorzelte, Zelt- und Klappanhänger sowie Markisen und Sonnendächer,
   Sonnenkollektoren und offene Vorbauten;
c) Rundfunk-, Phono-, Fernsehgeräte und Videorecorder sowie dazugehörige
   Antennen;
d) sonstiges bewegliches Inventar sowie Gegenstände des persönlichen Bedarfs.

Nicht versichert werden:
– Lebens- und Genussmittel;
– Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher, Urkunden und Dokumente aller Art, Samm-
  lungen, Schmucksachen und Gegenstände aus Edelmetall, Kunstgegenstände,
  Schusswaffen, Foto- und Filmapparate sowie Zubehör, Pelze und echte Teppi-
  che;
– Land-, Luft- und Wasserfahrzeuge (z.B. auch Fahrräder und Surfbretter) sowie
  Außenbordmotore;
– Wohnmobile und Campingbusse;
– Wohnwagen oder Mobilheime, die ständigen Wohnzwecken, der Berufsaus-
  übung oder dem Verkauf dienen oder die gewerblich genutzt oder vermietet
  werden.

Die isolierte Versicherung der Sachgruppen b), c) und d) ist nicht möglich.

Sachverständigen-Gutachten:
Über die Annahme des Antrages kann bei Fahrzeugen, älter als 10 Jahre, und bei
Campingwagen, die selbst gebaut wurden, nur nach Vorlage eines Sachverstän-
digengutachtens über Zustand und Wert des Fahrzeuges entschieden werden,
wobei die Kosten vom Antragsteller zu übernehmen sind (bitte den Antragsteller
bei Antragstellung darauf hinweisen!).

Versicherungsumfang:
Versicherungsschutz besteht für Schäden durch:
– Brand oder Explosion;
– Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugten Gebrauch, Raub und Unter-
  schlagung;
– unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwem-
  mung;
– Unfall des Wohnwagens oder Mobilheims;
– mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen.

Der Versicherungsnehmer trägt folgenden Selbstbehalt:
– bei Schäden durch Diebstahl oder unbefugten Gebrauch von Sachen gemäß
  Sachgruppen b) bis d): 20 %
– bei Schäden am Wohnwagen oder Mobilheim durch Unfall sowie bei Schäden
  durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen und bei Bruchschä-
  den an der Außenverglasung 150 Euro.

[Seite 2]
                     Campingversicherung


Für unbeaufsichtigt zurückgelassene versicherte Sachen besteht Versicherungs-
schutz bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswil-
ligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn Rundfunk-, Phono-,
Fernsehgeräte und Videorecorder im verschlossenen Wohnwagen oder Mobilheim
aufbewahrt werden; sonstige bewegliche versicherte Sachen im verschlossenen
Wohnwagen, Mobilheim oder zugeknöpften Zelt aufbewahrt werden.

Geltungsbereich:
Die Versicherung gilt innerhalb Europas, während sich die versicherten Sachen
– auf einem offiziellen (von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmen
  eingerichteten), dauernd der Nutzung der versicherten Sachen dienenden Cam-
  pingplatz befinden;
– im Winterlager in einem verschlossenen Raum oder auf einem allseitig umzäun-
  ten oder durch sonstige Hindernisse begrenzten Gelände befinden.

Die versicherten Sachen sind auch während der Überführung vom Winterlager
zum ständig genutzten Campingplatz und von diesem zurück ins Winterlager
versichert, der Wohnwagen jedoch nur, sofern die Überführung nicht auf eigener
Achse auf öffentlichen Wegen oder Plätzen erfolgt.

Die Versicherung gilt nicht für Reisen. Hier ist für den Wohnwagen eine Kraftfahrt-
Haftpflicht-Versicherung erforderlich und eine Kasko-Versicherung empfehlens-
wert.
Für die Sachgruppen b) bis d) ist der Abschluss einer Reisegepäckversicherung (nur
für Kunden, die bereits in anderen Sparten ERGO-versichert sind) ratsam.

Versicherungswert:
Wiederbeschaffungspreis (Neuwert).

Hinweis:
Es können nur Jahresverträge abgeschlossen werden.

Jahresbeiträge in ‰ zuzüglich zzt. 19% V-Steuer:

             Sachgruppen                            Beitragssatz in ‰
                   a)                                       7,0
                   b)                                      50,0
                   c)                                      40,0
                   d)                                      30,0
 Beitragszuschlag für die Mitversicherung von Leitungswasserschäden: 1,0‰.

Mindestbeitrag zuzüglich Ratenzuschlag und zzt. 19% V-Steuer:
30 Euro bei jährlicher Zahlungsweise;
15 Euro bei halbjährlicher und vierteljährlicher Zahlungsweise;
 5 Euro bei monatlicher Zahlungsweise.
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