# UNIQA Zahnarzt-Versicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-zahnzusatz-uniqa-zahnarzt.php
- Rechtlicher Träger: UNIQA Österreich Versicherungen AG
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-zahnzusatz-uniqa-zahnarzt.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt Zahnarzt-Versicherung (IPID)](https://www.raiffeisen-versicherung.at/resources/raiffeisen-versicherung/pdf/privatkunden/existenz-sichern/Infoblatt_IPID_Zahnarzt.pdf), Fassung 07.2021

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Leistungsmodell: Prozent vom Rechnungsbetrag, fester Betrag je Leistung oder Vielfaches des Festzuschusses | ja | dem Prozentsatz der Vergütung | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Cuadro médico (Vertragszahnärzte mit Preisliste) oder freie Zahnarztwahl mit Erstattung (reembolso) | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl des Zahnarztes, auch Privatzahnarzt | nicht geregelt |  |  |
| Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse voraus | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Jahr oder je Behandlung (franquicia) | nicht geregelt |  |  |
| Zuzahlung je Leistung im Cuadro médico (copago) | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstleistung nach Ablauf der Zahnstaffel | ja, bis zur Versicherungssumme | einem Jahreshöchstbetrag (Versicherungssumme) | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Erstattungssatz unabhängig vom Bonusheft | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz Zahnersatz in Prozent des Rechnungsbetrags einschließlich Kassenleistung | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz, wenn die Kasse nichts zahlt (kein Festzuschuss, reine Privatleistung) | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzung der Leistung auf ein Vielfaches des Festzuschusses (Festzuschussregel) | nicht geregelt |  |  |
| Regelversorgung: Übernahme des Eigenanteils bis 100 % | nicht geregelt |  |  |
| Implantate | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnimplantologie | Was ist versichert, Seite 1 |
| Begrenzung der Zahl der Implantate je Kiefer oder Zahnlücke | nicht geregelt |  |  |
| Knochenaufbau vor Implantaten (Augmentation, Sinuslift) | nicht geregelt |  |  |
| Implantat zum festen Preis im Cuadro médico (precio tasado) | nicht geregelt |  |  |
| Inlays und Onlays (Keramik, Gold) | nicht geregelt |  |  |
| Kronen und Teilkronen, auch vollkeramisch | ja, bis zur Versicherungssumme | Prothetische Versorgung wie Brücken und Kronen | Was ist versichert, Seite 1 |
| Brücken | ja, bis zur Versicherungssumme | Prothetische Versorgung wie Brücken und Kronen | Was ist versichert, Seite 1 |
| Herausnehmbarer Zahnersatz (Prothesen, Teleskop und Geschiebe) | nicht geregelt |  |  |
| Veneers (Verblendschalen) bei medizinischer Notwendigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Provisorien und Langzeitprovisorien | nicht geregelt |  |  |
| Reparatur, Erneuerung und Unterfütterung von Zahnersatz | nicht geregelt |  |  |
| Hochwertige Füllungen (Kunststoff, Komposit, Keramik) über die Kassenleistung hinaus | ja, bis zur Versicherungssumme | Konservierende Zahnbehandlungen | Was ist versichert, Seite 1 |
| Wurzelbehandlung, auch wenn die Kasse sie nicht zahlt | nicht geregelt |  |  |
| Parodontitisbehandlung, auch ohne Kassenleistung | ja, bis zur Versicherungssumme | Paradontose | Was ist versichert, Seite 1 |
| Professionelle Zahnreinigung | ja, bis zur Versicherungssumme | Prophylaktische Maßnahmen: ! Mundhygiene ! Zahnsteinentfernung | Was ist versichert, Seite 1 |
| Anzahl der Zahnreinigungen je Jahr | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbetrag für Zahnreinigung je Jahr | ja, bis zur Versicherungssumme | Höchstbeträgen für einzelne Behandlungen bzw. Leistungsarten pro Kalenderjahr (Limits) | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Zahnreinigungen ohne Zuzahlung im Cuadro médico enthalten | nicht geregelt |  |  |
| Fissurenversiegelung und Fluoridierung | ja, bis zur Versicherungssumme | Fluoridierung ! Fissurenversiegelung | Was ist versichert, Seite 1 |
| Bleaching (Zahnaufhellung) | nein | Kosmetische Behandlungen und Produkte | Was ist nicht versichert, Seite 1 |
| Prophylaxe außerhalb der Zahnstaffel und ohne Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Kieferorthopädie für Kinder bei leichten Fehlstellungen (KIG 1 und 2, ohne Kassenleistung) | nein | Sämtliche Behandlungen durch Zahnärzte, die nicht aufgezählt sind | Was ist nicht versichert, Seite 1 |
| Mehrkosten der Kieferorthopädie für Kinder bei Kassenleistung (KIG 3 bis 5) | nein | Sämtliche Behandlungen durch Zahnärzte, die nicht aufgezählt sind | Was ist nicht versichert, Seite 1 |
| Altersgrenze bei Beginn der Kieferorthopädie | nicht geregelt |  |  |
| Kieferorthopädie für Erwachsene | nein | Sämtliche Behandlungen durch Zahnärzte, die nicht aufgezählt sind | Was ist nicht versichert, Seite 1 |
| Durchsichtige Zahnschienen (Aligner) | nein | Sämtliche Behandlungen durch Zahnärzte, die nicht aufgezählt sind | Was ist nicht versichert, Seite 1 |
| Kieferorthopädie zum Festpreis im Cuadro médico | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5facher Satz) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung über den 3,5fachen Satz hinaus (Honorarvereinbarung) | nicht geregelt |  |  |
| Material und Laborkosten in voller Höhe | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzung von Material und Laborkosten durch ein Preisverzeichnis | nicht geregelt |  |  |
| Örtliche Betäubung | nicht geregelt |  |  |
| Vollnarkose und Dämmerschlaf (Sedierung) | nicht geregelt |  |  |
| Lachgas | nicht geregelt |  |  |
| Funktionsanalyse und Funktionstherapie (auch Knirscherschiene) | nicht geregelt |  |  |
| Dreidimensionale Röntgenaufnahme (DVT) | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung im Ausland | ja | Wo bin ich versichert? ! Weltweit | Wo bin ich versichert, Seite 2 |
| Höchstleistung im ersten Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Höchstleistung bis zum Ende des zweiten Versicherungsjahres | nicht geregelt |  |  |
| Höchstleistung bis zum Ende des dritten Versicherungsjahres | nicht geregelt |  |  |
| Höchstleistung bis zum Ende des vierten Versicherungsjahres | nicht geregelt |  |  |
| Höchstleistung bis zum Ende des fünften Versicherungsjahres | nicht geregelt |  |  |
| Ab wann die Leistung unbegrenzt ist | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nach Unfall ohne Zahnstaffel | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit | ja | Wartezeit 8 Monate | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Wartezeit für Zahnersatz und Implantate | ja | Wartezeit 8 Monate | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Wartezeit für Kieferorthopädie | nicht geregelt |  |  |
| Keine Wartezeit bei Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungen bei Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Abschluss fehlender, nicht ersetzter Zähne | nicht geregelt |  |  |
| Mitversicherung fehlender Zähne gegen Zuschlag | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen im Antrag | ja | UNIQA muss vor Vertragsabschluss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden. | Welche Verpflichtungen habe ich, Seite 2 |
| Höchstes Eintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Kinder ab Geburt versicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragssprünge nach Altersstufen | ja | Hat ein versichertes Kind das 18. Lebensjahr vollendet, ist der Versicherer berechtigt, die Prämie auf denjenigen Betrag anzuheben, den der betreffende Tarif für Versicherte vorsieht, die mit diesem Alter in die Versicherung eintreten. | Welche Verpflichtungen habe ich, Seite 2 |
| Beitragsanpassung: Voraussetzungen und Häufigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | ja | Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall. | Wann beginnt und endet die Deckung, Seite 2 |
| Mindestvertragsdauer | ja | Sie können den Vertrag erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen | Wie kann ich den Vertrag kündigen, Seite 2 |
| Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer | ja | Ab dann können Sie den Vertrag jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen … mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. | Wie kann ich den Vertrag kündigen, Seite 2 |

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt Zahnarzt-Versicherung (IPID)

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    Krankenversicherung
    Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
    UNIQA Österreich Versicherungen AG                                                                                 Produkt: Zahnarzt


ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung.
•    Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der
     Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.
•    Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Ergänzender Versicherungsschutz für Zahnbehandlungen


        Was ist versichert?                                                          Was ist nicht versichert?

        zahnärztliche Behandlungen:                                                  X Behandlungen infolge von Suchtgiftmissbrauch
        ! Konservierende Zahnbehandlungen                                              (z.B. Alkohol, Drogen, …)
        ! Zahnröntgen                                                                X Kosmetische Behandlungen und Produkte
        ! Zahnextraktionen                                                           X Sämtliche Behandlungen durch Zahnärzte, die nicht
        ! Prothetische Versorgung wie Brücken und Kronen                               aufgezählt sind
        ! Kieferchirurgische Behandlungen
        ! Zahnimplantologie                                                          Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren
        ! Paradontose                                                                Versicherungsbedingungen.

        Prophylaktische Maßnahmen:
        ! Mundhygiene
        ! Zahnsteinentfernung
        ! Fluoridierung
        ! Fissurenversiegelung
        ! Kontrolluntersuchungen

        Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen
        vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag.


                                                                                     Gibt es Deckungsbeschränkungen?

                                                                                     ! Die Leistungen sind der Höhe nach begrenzt mit:
                                                                                       ̶ einem Jahreshöchstbetrag (Versicherungssumme)
                                                                                        ̶ dem Prozentsatz der Vergütung
                                                                                         ̶ Höchstbeträgen für einzelne Behandlungen
                                                                                           bzw. Leistungsarten pro Kalenderjahr (Limits)
                                                                                     ! Wartezeit 8 Monate
                                                                                     ! Dieses Produkt kann nur gemeinsam mit einer
                                                                                          Sonderklasseversicherung abgeschlossen werden.
                                                                                     ! Bei Stornierung der Sonderklasseversicherung entfällt
                                                                                          auch dieses Produkt.

                                                                                     Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie
                                                                                     In Ihren Versicherungsbedingungen.


Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Telefon +43 1 211 19-0, Telefax +43 1 211 19-1419, Service Center: 0800 22 55 88
service@raiffeisen-versicherung.at, www.raiffeisen-versicherung.at                                                                        07.2021
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien, UID-Nr.: ATU 15362907                                                                     Seite 1 von 2

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        Wo bin ich versichert?

        ! Weltweit


        Welche Verpflichtungen habe ich?

        ̶ UNIQA muss vor Vertragsabschluss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden.
         ̶ An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z.B. müssen Rechnungen enthalten: Namen
             und Geburtsdatum, Behandlungsleistungen, Behandlungszeit und einen Zahlungsnachweis; falls notwendig sind im
             Versicherungsfall ärztliche Unterlagen beizubringen.
          ̶ Wichtige Änderungen z.B. eine Adressänderung (Änderung des Wohnsitzes), eine Änderung der Sozialversicherung, der
             Wegfall der Sozialversicherung, den Abschluss einer weiteren Krankenversicherung oder die Kostenerstattung von
             dritter Seite, wie etwa durch die Sozialversicherung, sind unverzüglich bekanntzugeben.
           ̶ Hat ein versichertes Kind das 18. Lebensjahr vollendet, ist der Versicherer berechtigt, die Prämie auf denjenigen Betrag
             anzuheben, den der betreffende Tarif für Versicherte vorsieht, die mit diesem Alter in die Versicherung eintreten. Von einer
             solchen Prämienerhöhung werden wir den Versicherungsnehmer (in der Gruppenversicherung den Hauptversicherten)
             mindestens einen Monat vor Wirksamkeit der Erhöhung unter Bekanntgabe der erhöhten Prämie verständigen und ihm die
             Möglichkeit einräumen, den Versicherungsvertrag vom Zeitpunkt des Erhalts der Verständigung binnen vier Wochen zu
             kündigen, ohne dass die Prämienerhöhung wirksam wird. In der Gruppenversicherung können wir mit dem
             Versicherungsnehmer ein anderes für die Prämienerhöhung maßgebliches Lebensalter vereinbaren, wobei dieses Lebensalter
             aber nicht über 20 Jahren liegen darf.


        Wann und wie zahle ich?

        Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus - wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
        monatlich.
        Wie: z.B. mit Zahlschein oder Einzugsermächtigung – wie vereinbart.


        Wann beginnt und endet die Deckung?

        Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nicht vor Zustellung der Polizze und nur, wenn Sie Ihre erste
        Prämie rechtzeitig zahlen.
        Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie kündigen oder im Todesfall.


        Wie kann ich den Vertrag kündigen?

        ̶ Sie können den Vertrag erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem
           Monat.
         ̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich zur Hauptfälligkeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.


Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Telefon +43 1 211 19-0, Telefax +43 1 211 19-1419, Service Center: 0800 22 55 88
service@raiffeisen-versicherung.at, www.raiffeisen-versicherung.at                                                                      07.2021
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien, UID-Nr.: ATU 15362907                                                                   Seite 2 von 2
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