# Wiener Städtische sorgenfreies.lächeln 80: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-zahnzusatz-wiener-staedtische-sorgenfreies-laecheln-80.php
- Rechtlicher Träger: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-zahnzusatz-wiener-staedtische-sorgenfreies-laecheln-80.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt Krankenversicherung sorgenfreies.lächeln (IPID)](https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/IPID/IPID_KV_sorgenfreies.laecheln.pdf), Fassung 8. Juni 2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Leistungsmodell: Prozent vom Rechnungsbetrag, fester Betrag je Leistung oder Vielfaches des Festzuschusses | ja | Vergütung je nach Tarif 60 % oder 80 % der Kosten | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Cuadro médico (Vertragszahnärzte mit Preisliste) oder freie Zahnarztwahl mit Erstattung (reembolso) | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl des Zahnarztes, auch Privatzahnarzt | nicht geregelt |  |  |
| Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse voraus | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Jahr oder je Behandlung (franquicia) | nicht geregelt |  |  |
| Zuzahlung je Leistung im Cuadro médico (copago) | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstleistung nach Ablauf der Zahnstaffel | ja, bis zur Versicherungssumme | Höchstbeträge pro Person und Kalenderjahr | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Erstattungssatz unabhängig vom Bonusheft | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz Zahnersatz in Prozent des Rechnungsbetrags einschließlich Kassenleistung | ja | Vergütung je nach Tarif 60 % oder 80 % der Kosten | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Erstattungssatz, wenn die Kasse nichts zahlt (kein Festzuschuss, reine Privatleistung) | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzung der Leistung auf ein Vielfaches des Festzuschusses (Festzuschussregel) | nicht geregelt |  |  |
| Regelversorgung: Übernahme des Eigenanteils bis 100 % | nicht geregelt |  |  |
| Implantate | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate) | Was ist versichert, Seite 1 |
| Begrenzung der Zahl der Implantate je Kiefer oder Zahnlücke | nicht geregelt |  |  |
| Knochenaufbau vor Implantaten (Augmentation, Sinuslift) | nicht geregelt |  |  |
| Implantat zum festen Preis im Cuadro médico (precio tasado) | nicht geregelt |  |  |
| Inlays und Onlays (Keramik, Gold) | nicht geregelt |  |  |
| Kronen und Teilkronen, auch vollkeramisch | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate) | Was ist versichert, Seite 1 |
| Brücken | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate) | Was ist versichert, Seite 1 |
| Herausnehmbarer Zahnersatz (Prothesen, Teleskop und Geschiebe) | nicht geregelt |  |  |
| Veneers (Verblendschalen) bei medizinischer Notwendigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Provisorien und Langzeitprovisorien | nicht geregelt |  |  |
| Reparatur, Erneuerung und Unterfütterung von Zahnersatz | nicht geregelt |  |  |
| Hochwertige Füllungen (Kunststoff, Komposit, Keramik) über die Kassenleistung hinaus | ja, bis zur Versicherungssumme | Konservierende Zahnbehandlung (z. B. Füllungen) | Was ist versichert, Seite 1 |
| Wurzelbehandlung, auch wenn die Kasse sie nicht zahlt | nicht geregelt |  |  |
| Parodontitisbehandlung, auch ohne Kassenleistung | nicht geregelt |  |  |
| Professionelle Zahnreinigung | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahnprophylaxe (z. B. Mundhygiene) | Was ist versichert, Seite 1 |
| Anzahl der Zahnreinigungen je Jahr | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbetrag für Zahnreinigung je Jahr | nicht geregelt |  |  |
| Zahnreinigungen ohne Zuzahlung im Cuadro médico enthalten | nicht geregelt |  |  |
| Fissurenversiegelung und Fluoridierung | nicht geregelt |  |  |
| Bleaching (Zahnaufhellung) | nein | Kosmetische Behandlungen | Was ist nicht versichert, Seite 1 |
| Prophylaxe außerhalb der Zahnstaffel und ohne Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Kieferorthopädie für Kinder bei leichten Fehlstellungen (KIG 1 und 2, ohne Kassenleistung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Kieferorthopädie (z. B. Zahnspange) | Was ist versichert, Seite 1 |
| Mehrkosten der Kieferorthopädie für Kinder bei Kassenleistung (KIG 3 bis 5) | nicht geregelt |  |  |
| Altersgrenze bei Beginn der Kieferorthopädie | nicht geregelt |  |  |
| Kieferorthopädie für Erwachsene | nicht geregelt |  |  |
| Durchsichtige Zahnschienen (Aligner) | nicht geregelt |  |  |
| Kieferorthopädie zum Festpreis im Cuadro médico | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5facher Satz) | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung über den 3,5fachen Satz hinaus (Honorarvereinbarung) | nicht geregelt |  |  |
| Material und Laborkosten in voller Höhe | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzung von Material und Laborkosten durch ein Preisverzeichnis | nicht geregelt |  |  |
| Örtliche Betäubung | nicht geregelt |  |  |
| Vollnarkose und Dämmerschlaf (Sedierung) | nicht geregelt |  |  |
| Lachgas | nicht geregelt |  |  |
| Funktionsanalyse und Funktionstherapie (auch Knirscherschiene) | nicht geregelt |  |  |
| Dreidimensionale Röntgenaufnahme (DVT) | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung im Ausland | ja | Die Ergänzungsversicherung gilt weltweit. | Wo bin ich versichert, Seite 1 |
| Höchstleistung im ersten Versicherungsjahr | nicht geregelt |  |  |
| Höchstleistung bis zum Ende des zweiten Versicherungsjahres | nicht geregelt |  |  |
| Höchstleistung bis zum Ende des dritten Versicherungsjahres | nicht geregelt |  |  |
| Höchstleistung bis zum Ende des vierten Versicherungsjahres | nicht geregelt |  |  |
| Höchstleistung bis zum Ende des fünften Versicherungsjahres | nicht geregelt |  |  |
| Ab wann die Leistung unbegrenzt ist | nicht geregelt |  |  |
| Leistung nach Unfall ohne Zahnstaffel | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit | ja | Wartezeit 6 Monate (entfällt bei Unfällen) | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Wartezeit für Zahnersatz und Implantate | ja | Wartezeit 6 Monate (entfällt bei Unfällen) | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Wartezeit für Kieferorthopädie | ja | Wartezeit 6 Monate (entfällt bei Unfällen) | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Keine Wartezeit bei Unfall | ja | Wartezeit 6 Monate (entfällt bei Unfällen) | Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungen bei Abschluss | ja | Behandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn oder in der Wartezeit begonnen haben | Was ist nicht versichert, Seite 1 |
| Ausschluss bei Abschluss fehlender, nicht ersetzter Zähne | nicht geregelt |  |  |
| Mitversicherung fehlender Zähne gegen Zuschlag | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen im Antrag | ja | Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular vollständig und ehrlich zu beantworten. | Welche Verpflichtungen habe ich, Seite 1 |
| Höchstes Eintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Kinder ab Geburt versicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragssprünge nach Altersstufen | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassung: Voraussetzungen und Häufigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | ja | Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie die Hauptversicherung und/oder den Ergänzungstarif kündigen oder im Todesfall. | Wann beginnt und endet die Deckung, Seite 2 |
| Mindestvertragsdauer | ja | Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen | Wie kann ich den Vertrag kündigen, Seite 2 |
| Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer | ja | Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen … mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. | Wie kann ich den Vertrag kündigen, Seite 2 |

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt Krankenversicherung sorgenfreies.lächeln (IPID)

```text
[Seite 1]
   KRANKENVERSICHERUNG
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
   Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien
   unter der FN 333376i
                                                     Produkt: sorgenfreies.lächeln


ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Ergänzungsversicherung zur Krankenhauskostenversicherung für medizinisch notwendige
ambulante Zahnbehandlungen

         Was ist versichert?                                         Was ist nicht versichert?

          Konservierende Zahnbehandlung (z. B.                        Behandlungen, die bereits vor
           Füllungen)                                                     Versicherungsbeginn oder in der Wartezeit
          Operative Zahnbehandlung (auch                                 begonnen haben
           Zahnentfernung)                                               Kosmetische Behandlungen
          Zahnersatz (z. B. Kronen, Brücken, Implantate)                Sonstige Zahn-, Mund- und
          Kieferorthopädie (z. B. Zahnspange)                            Kieferbehandlungen, die nicht unter den
          Zahnprophylaxe (z. B. Mundhygiene)                             versicherten Leistungen angeführt sind
          Notwendige technische Untersuchungen

                                                                      .
            Die Versicherungssumme ist dem
            Versicherungsvertrag zu entnehmen.                       Gibt es Deckungsbeschränkungen?
            Diese Versicherung ist ein Ergänzungstarif und           ! Abschluss und Bestand nur gemeinsam mit
            kann nur in Verbindung mit einer                            einer Hauptversicherung gemäß
            Krankenhauskostenversicherung als                           Versicherungsbedingungen
            Hauptversicherung abgeschlossen werden oder              ! Vergütung je nach Tarif 60 % oder 80 % der
            bestehen                                                    Kosten
                                                                     ! Höchstbeträge pro Person und Kalenderjahr
                                                                     ! Wartezeit 6 Monate (entfällt bei Unfällen)


       Wo bin ich versichert?
       Die Ergänzungsversicherung gilt weltweit.


       Welche Verpflichtungen habe ich?
       - Die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert
          werden – vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit. Vor allem sind alle Fragen im Antragsformular
          vollständig und ehrlich zu beantworten.
       - Wichtige Änderungen, z. B. eine Adressänderung (Wechsel des Wohnsitzes), der Abschluss einer weiteren
          Krankenversicherung und die Kostenerstattung von dritter Seite – etwa durch die Sozialversicherung, sind der
          WIENER STÄDTISCHEN Versicherung AG unverzüglich bekanntzugeben.
       - An der Feststellung des Versicherungsfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken, z. B. sind Honorarnoten und
          dienliche ärztliche Unterlagen für die Leistungsabwicklung notwendig.

[Seite 2]
          Wann und wie zahle ich?
          Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halb-, vierteljährlich oder monatlich.
          Zahlung z.B. SEPA-Lastschriftmandat wie vereinbart.


          Wann beginnt und endet die Deckung?
          Beginn: Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben.
          Der Versicherungsschutz beginnt, sobald Ihnen die Versicherungspolizze zugegangen ist und Sie die erste oder
          einmalige Prämie innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist bezahlt haben, nach Ablauf der Wartezeit.
          Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn sich der Versicherungsfall innerhalb der genannten Zahlungsfrist
          ereignet und die fällige Prämie noch innerhalb dieser Zahlungsfrist gezahlt wird. Vor dem in der Versicherungspolizze
          angegebenen Versicherungsbeginn besteht kein Versicherungsschutz.


          Ende: Der Versicherungsschutz gilt lebenslang. Er endet erst, wenn Sie die Hauptversicherung und/oder den
          Ergänzungstarif kündigen oder im Todesfall.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?
          Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
          Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
          Kündigungen müssen in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail oder Fax) erfolgen, es sei denn, im Versicherungsvertrag
          wurde die Schriftform vereinbart. In diesem Fall ist ein mit Unterschrift versehenes Schreiben an die WIENER
          STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group erforderlich.


Stand: 8. Juni 2026
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