# BarmeniaGothaer Barmenia Mehr Zahn 80: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-zahnzusatz-barmenia-mehr-zahn-80.php
- Rechtlicher Träger: Barmenia Krankenversicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-zahnzusatz-barmenia-mehr-zahn-80.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Tarifbedingungen Mehr Zahn 80](https://www.acio.de/archiv/pdf/18246/1062/tarifbedingungen-z80), Fassung 01.01.2026 (K 5123 0126)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Leistungsmodell: Prozent vom Rechnungsbetrag, fester Betrag je Leistung oder Vielfaches des Festzuschusses | ja | 80 % der Kosten für Zahnersatz inklusive der Vorleistungen der GKV | B 1, Seite 2 |
| Cuadro médico (Vertragszahnärzte mit Preisliste) oder freie Zahnarztwahl mit Erstattung (reembolso) | nicht geregelt |  |  |
| Freie Wahl des Zahnarztes, auch Privatzahnarzt | nicht geregelt |  |  |
| Leistung setzt Vorleistung der gesetzlichen Krankenkasse voraus | ja | Wenn Sie zustehende Leistungen der GKV oder der Heilfürsorge nicht in Anspruch nehmen, ziehen wir 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages als Vorleistung der GKV oder der Heilfürsorge von den tariflichen Leistungen ab. | B 1, Seite 2 |
| Selbstbeteiligung je Jahr oder je Behandlung (franquicia) | nicht geregelt |  |  |
| Zuzahlung je Leistung im Cuadro médico (copago) | nicht geregelt |  |  |
| Jahreshöchstleistung nach Ablauf der Zahnstaffel | nein | ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. | B 1, Seite 2 |
| Erstattungssatz unabhängig vom Bonusheft | nicht geregelt |  |  |
| Erstattungssatz Zahnersatz in Prozent des Rechnungsbetrags einschließlich Kassenleistung | ja | 80 % der Kosten für Zahnersatz inklusive der Vorleistungen der GKV | B 1, Seite 2 |
| Erstattungssatz, wenn die Kasse nichts zahlt (kein Festzuschuss, reine Privatleistung) | nicht geregelt |  |  |
| Begrenzung der Leistung auf ein Vielfaches des Festzuschusses (Festzuschussregel) | nicht geregelt |  |  |
| Regelversorgung: Übernahme des Eigenanteils bis 100 % | ja | 100 % der Kosten für Zahnersatz einschließlich Vor- und Nachbehandlungen im Rahmen der Regelversorgung der GKV. | B 2, Seite 3 |
| Implantate | ja, bis zur Versicherungssumme | Inlays, Onlays, Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate. | B 1, Seite 2 |
| Begrenzung der Zahl der Implantate je Kiefer oder Zahnlücke | nicht geregelt |  |  |
| Knochenaufbau vor Implantaten (Augmentation, Sinuslift) | ja, bis zur Versicherungssumme | Dazu zählen zum Beispiel funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und augmentative Leistungen (Knochenaufbau). | B 1, Seite 2 |
| Implantat zum festen Preis im Cuadro médico (precio tasado) | nicht geregelt |  |  |
| Inlays und Onlays (Keramik, Gold) | ja, bis zur Versicherungssumme | Inlays, Onlays, Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate. | B 1, Seite 2 |
| Kronen und Teilkronen, auch vollkeramisch | ja, bis zur Versicherungssumme | Inlays, Onlays, Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate. | B 1, Seite 2 |
| Brücken | ja, bis zur Versicherungssumme | Inlays, Onlays, Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate. | B 1, Seite 2 |
| Herausnehmbarer Zahnersatz (Prothesen, Teleskop und Geschiebe) | ja, bis zur Versicherungssumme | Inlays, Onlays, Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate. | B 1, Seite 2 |
| Veneers (Verblendschalen) bei medizinischer Notwendigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Provisorien und Langzeitprovisorien | nicht geregelt |  |  |
| Reparatur, Erneuerung und Unterfütterung von Zahnersatz | nicht geregelt |  |  |
| Hochwertige Füllungen (Kunststoff, Komposit, Keramik) über die Kassenleistung hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Wurzelbehandlung, auch wenn die Kasse sie nicht zahlt | nicht geregelt |  |  |
| Parodontitisbehandlung, auch ohne Kassenleistung | nicht geregelt |  |  |
| Professionelle Zahnreinigung | nicht geregelt |  |  |
| Anzahl der Zahnreinigungen je Jahr | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbetrag für Zahnreinigung je Jahr | nicht geregelt |  |  |
| Zahnreinigungen ohne Zuzahlung im Cuadro médico enthalten | nicht geregelt |  |  |
| Fissurenversiegelung und Fluoridierung | nicht geregelt |  |  |
| Bleaching (Zahnaufhellung) | nicht geregelt |  |  |
| Prophylaxe außerhalb der Zahnstaffel und ohne Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Kieferorthopädie für Kinder bei leichten Fehlstellungen (KIG 1 und 2, ohne Kassenleistung) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten der Kieferorthopädie für Kinder bei Kassenleistung (KIG 3 bis 5) | nicht geregelt |  |  |
| Altersgrenze bei Beginn der Kieferorthopädie | nicht geregelt |  |  |
| Kieferorthopädie für Erwachsene | nicht geregelt |  |  |
| Durchsichtige Zahnschienen (Aligner) | nicht geregelt |  |  |
| Kieferorthopädie zum Festpreis im Cuadro médico | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5facher Satz) | ja | Wir erstatten die Gebühren für zahnärztliche Leistungen im tariflichen Umfang innerhalb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) | B, Seite 2 |
| Erstattung über den 3,5fachen Satz hinaus (Honorarvereinbarung) | nein | innerhalb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) | B, Seite 2 |
| Material und Laborkosten in voller Höhe | ja, bis zur Versicherungssumme | Zahntechnische Leistungen (Material- und Laborkosten) erstatten wir zu angemessenen Preisen. | B, Seite 2 |
| Begrenzung von Material und Laborkosten durch ein Preisverzeichnis | nicht geregelt |  |  |
| Örtliche Betäubung | nicht geregelt |  |  |
| Vollnarkose und Dämmerschlaf (Sedierung) | nicht geregelt |  |  |
| Lachgas | nicht geregelt |  |  |
| Funktionsanalyse und Funktionstherapie (auch Knirscherschiene) | ja, bis zur Versicherungssumme | Dazu zählen zum Beispiel funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen | B 1, Seite 2 |
| Dreidimensionale Röntgenaufnahme (DVT) | nicht geregelt |  |  |
| Behandlung im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Höchstleistung im ersten Versicherungsjahr | ja, bis 1.500 € | im ersten Kalenderjahr maximal: 1.500 EUR | B 1, Seite 2 |
| Höchstleistung bis zum Ende des zweiten Versicherungsjahres | ja, bis 3.000 € | in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal: 3.000 EUR | B 1, Seite 2 |
| Höchstleistung bis zum Ende des dritten Versicherungsjahres | ja, bis 4.500 € | in den ersten drei Kalenderjahren zusammen maximal: 4.500 EUR | B 1, Seite 2 |
| Höchstleistung bis zum Ende des vierten Versicherungsjahres | ja, bis 6.000 € | in den ersten vier Kalenderjahren zusammen maximal: 6.000 EUR | B 1, Seite 2 |
| Höchstleistung bis zum Ende des fünften Versicherungsjahres | keine | ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. | B 1, Seite 2 |
| Ab wann die Leistung unbegrenzt ist | ja | ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt. | B 1, Seite 2 |
| Leistung nach Unfall ohne Zahnstaffel | ja | Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind. | B 1, Seite 2 |
| Allgemeine Wartezeit | keine | Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. | D 1, Seite 3 |
| Wartezeit für Zahnersatz und Implantate | keine | Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. | D 1, Seite 3 |
| Wartezeit für Kieferorthopädie | nicht geregelt |  |  |
| Keine Wartezeit bei Unfall | ja | Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. | D 1, Seite 3 |
| Ausschluss laufender oder angeratener Behandlungen bei Abschluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Abschluss fehlender, nicht ersetzter Zähne | nicht geregelt |  |  |
| Mitversicherung fehlender Zähne gegen Zuschlag | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsfragen im Antrag | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Eintrittsalter | ja | Ein Höchst- oder Mindestalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Zahn 80 gibt es nicht. | A, Seite 1 |
| Kinder ab Geburt versicherbar | ja | Ein Höchst- oder Mindestalter für die Aufnahme in den Tarif Mehr Zahn 80 gibt es nicht. | A, Seite 1 |
| Altersrückstellungen (Beitrag nach Eintrittsalter kalkuliert) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragssprünge nach Altersstufen | ja | Danach ist der Beitrag der jeweils nächsten Altersgruppe zu zahlen. | C 2, Seite 3 |
| Beitragsanpassung: Voraussetzungen und Häufigkeit | ja | Die hier genannten Beiträge können sich unter den Voraussetzungen des § 8b MB/KK 09 ändern. | C 1, Seite 3 |
| Verzicht des Versicherers auf das ordentliche Kündigungsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Mindestvertragsdauer | ja | Nach dem Tarif Mehr Zahn 80 beträgt die Mindesttarifdauer zwölf Monate. | D 3, Seite 3 |
| Kündigungsfrist für den Versicherungsnehmer | ja | Nach Ablauf dieser Mindesttarifdauer können Sie den Tarif Mehr Zahn 80 ohne eine Frist täglich kündigen. | D 3, Seite 3 |

## Volltext der Bedingungen: Tarifbedingungen Mehr Zahn 80

```text
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Krankheitskostenversicherung

                                                                                       Barmenia
Tarif Mehr Zahn 80                                                                     Krankenversicherung AG

Ergänzungstarif für Zahnersatz                                                         Barmenia-Allee 1
                                                                                       42119 Wuppertal

Für Personen, die der deutschen gesetzlichen Krankenver-
sicherung angehören oder Anspruch auf Heilfürsorge haben.


Grundlage für Ihren Versicherungsschutz ist der Tarif Mehr Zahn 80 in Verbindung mit den Allgemeinen Versicherungs-
bedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung:

Teil I        Musterbedingungen (MB/KK 09) und
Teil II       Allgemeine Tarifbedingungen der Barmenia Krankenversicherung AG (TB/KK 13).
              Die Teile I und II finden Sie in einer separaten Unterlage.
Teil III      Tarif Mehr Zahn 80. Der Teil III liegt Ihnen hier vor.

Bezeichnung des Tarifs Mehr Zahn 80 im Versicherungsschein: ZAHN80

Stand 01.01.2026


Unsere Leistungen im Überblick

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Leistungen des Tarifs Mehr Zahn 80. Den genauen Umfang der Leistungen
finden Sie auf den folgenden Seiten.


Leistungen                                      Erstattung zu           Bis zu

Zahnersatz (zum Beispiel Implantate, Brücken,   80 %                    ohne Höchstgrenze
Kronen, Inlays)
Zahnersatz bei Regelversorgung                  100 %                   ohne Höchstgrenze


A. Vorbemerkung
Wer kann versichert werden?                     Nach dem Tarif Mehr Zahn 80 können Personen versichert werden, die Versi-
                                                cherte der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind oder An-
                                                spruch auf Heilfürsorge haben. Ein Höchst- oder Mindestalter für die Aufnahme
                                                in den Tarif Mehr Zahn 80 gibt es nicht.


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B. Tarifliche Leistungen
Bitte beachten Sie diesen Hinweis!                    Der Tarif Mehr Zahn 80 bietet Ihnen und/oder den versicherten Personen1 einen
                                                      Versicherungsschutz, der die Leistungen der GKV oder eines anderen Kostenträ-
                                                      gers (zum Beispiel bei Anspruch auf Heilfürsorge) ergänzt.

                                                      Wir erstatten die Gebühren für zahnärztliche Leistungen im tariflichen Umfang
                                                      innerhalb des Gebührenrahmens der jeweils gültigen deutschen Gebührenord-
                                                      nungen für Zahnärzte (GOZ) und/oder für Ärzte (GOÄ). Zahntechnische Leistun-
                                                      gen (Material- und Laborkosten) erstatten wir zu angemessenen Preisen.

Was ist versichert und in welcher Höhe?
1. Zahnersatz (zum Beispiel                  80 %     der Kosten für Zahnersatz inklusive der Vorleistungen der GKV oder eines ande-
   Brücken, Kronen, Implantate,                       ren Kostenträgers. Unter den Versicherungsschutz für Zahnersatz fallen zum Bei-
   Inlays)                                            spiel Inlays, Onlays, Prothesen, Stiftzähne, Brücken, Kronen und Implantate. Die
                                                      Kosten für Keramik- und Kunststoff-Verblendungen sind für alle Zähne versichert.

                                                      Eingeschlossen sind auch Vor- und Nachbehandlungen. Dazu zählen zum Bei-
                                                      spiel funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen und augmen-
                                                      tative Leistungen (Knochenaufbau).

                                                      Wenn Sie zustehende Leistungen der GKV oder der Heilfürsorge nicht in An-
                                                      spruch nehmen, ziehen wir 20 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages als
                                                      Vorleistung der GKV oder der Heilfürsorge von den tariflichen Leistungen ab.

                                                      Wir empfehlen Ihnen, uns vor Beginn der Behandlung einen Heil- und Kostenplan
                                                      einzureichen. Wir klären dann gerne für Sie, mit welchen Leistungen Sie rechnen
                                                      können.

                                                      Die Leistungen für Zahnersatz sind in den ersten vier Kalenderjahren begrenzt.
                                                      Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person:

                                                      -   im ersten Kalenderjahr maximal:                              1.500 EUR
                                                      -   in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal:        3.000 EUR
                                                      -   in den ersten drei Kalenderjahren zusammen maximal:          4.500 EUR
                                                      -   in den ersten vier Kalenderjahren zusammen maximal:          6.000 EUR
                                                      -   ab dem fünften Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.

                                                      Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach
                                                      Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.

                                                      Wenn in den letzten sechs Monaten vor Abschluss dieses Vertrages eine Zahner-
                                                      satzversicherung bei einem anderen Versicherer bestand, gilt Folgendes:
                                                      Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person:

                                                      -   im ersten Kalenderjahr maximal:                              1.500 EUR
                                                      -   in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal:        3.000 EUR
                                                      -   ab dem dritten Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.

                                                      Art, Umfang und Dauer der bisherigen Zahnersatzversicherung spielen keine
                                                      Rolle.


1   Im Folgenden wird zur besseren Lesbarkeit darauf verzichtet, die versicherten Personen zu nennen.


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2. Zahnersatz bei Regel-             100 % der Kosten für Zahnersatz einschließlich Vor- und Nachbehandlungen im Rahmen
   versorgung                              der Regelversorgung der GKV.

    Innovationsgarantie                      Sämtliche Zahnersatz-Maßnahmen sind versichert, auch solche die es heute
                                             noch nicht gibt. Ihr Versicherungsschutz passt sich automatisch an die neuen Ge-
                                             gebenheiten an. Sie müssen dafür nichts tun.

    Zukunftsgarantie                         Die GKV oder Heilfürsorge orientieren sich beim Zahnersatz am vorliegenden
                                             Befund. Daraus ergibt sich ein Festzuschuss, den wir als Vorleistung berücksichti-
                                             gen. Die Leistungen der GKV oder Heilfürsorge können sich jedoch ändern. Das
                                             hat aber keine Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz. Sie erhalten von
                                             uns unverändert die Leistungen im tariflich vereinbarten Umfang.


C. Beiträge
1. Monatliche Raten der                      Die monatlichen Raten der Tarifbeiträge betragen je versicherte Person:
   Tarifbeiträge
                                             Tarifliches Eintrittsalter (Altersgruppe)                  EUR
                                             0 - 20                                                     0,70
                                             21 - 30                                                    4,60
                                             31 - 40                                                    10,60
                                             41 - 50                                                    17,20
                                             51 - 60                                                    25,70
                                             ab 61                                                      34,70

                                             Die hier genannten Beiträge können sich unter den Voraussetzungen des
                                             § 8b MB/KK 09 ändern.

2. Wie berechnet sich das                    Abweichend von § 8 Abs. 1.1 TB/KK 13 ist der Beitrag für Kinder (0 - 20 Jahre)
   tarifliche Eintrittsalter?                bis zum Ende des Monats zu zahlen, in dem sie 21 Jahre alt werden. Danach ist
                                             für sie der Beitrag für das tarifliche Eintrittsalter 21 - 30 zu zahlen.

                                             Der Beitrag der Altersgruppen 21 - 30, 31 - 40, 41 - 50 bzw. 51 - 60 gilt bis zum
                                             Ende des Monats, in dem Sie 31 Jahre, 41 Jahre, 51 Jahre bzw. 61 Jahre alt
                                             werden. Danach ist der Beitrag der jeweils nächsten Altersgruppe zu zahlen.


D. Weitere Hinweise zu Ihrem                 Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Ihrem Versicherungsschutz, die
   Versicherungsschutz                       für Sie wichtig sind. Grundlage sind die Teile I und II der AVB, die wir durch
                                             folgende tarifliche Regelungen ohne Nachteile für Sie geändert oder ergänzt
                                             haben.

1. Wann beginnt Ihr Versicherungs-           Sie haben Versicherungsschutz ohne Wartezeiten ab dem vertraglich vereinbar-
   schutz?                                   ten Zeitpunkt.

2. Was ist beim Einreichen der               Bitte lassen Sie auf allen Kostenbelegen die Höhe der Leistungen von Ihrer GKV
   Rechnungen zu beachten?                   oder Ihrer Heilfürsorge bestätigen.

3. Wann können Sie den Tarif                 Nach dem Tarif Mehr Zahn 80 beträgt die Mindesttarifdauer zwölf Monate. Sie
   Mehr Zahn 80 kündigen?                    können den Tarif Mehr Zahn 80 zum ersten Mal ohne eine Frist zum Ende der
                                             Mindesttarifdauer kündigen. Nach Ablauf dieser Mindesttarifdauer können Sie
                                             den Tarif Mehr Zahn 80 ohne eine Frist täglich kündigen. Der Tarif endet an dem
                                             Tag, an dem die Kündigung bei uns eingeht. Sie können aber auch einen späte-
                                             ren Kündigungstag festlegen.


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                                      Beispiel:
                                      Beginn des Tarifs Mehr Zahn 80:              01.06.2020
                                      Ende der Mindesttarifdauer:                  31.05.2021
                                      Frühestmöglicher Kündigungstermin
                                      des Tarifs Mehr Zahn 80:                     31.05.2021
                                      Danach ist eine Kündigung jeden Tag möglich.

4. Was ist zu beachten, wenn Ihre     In diesem Fall endet Ihre Versicherung nach dem Tarif Mehr Zahn 80 zu dem
   Versicherung in der GKV oder der   Tag, in dem die Versicherung in der GKV oder der Anspruch auf Heilfürsorge
   Anspruch auf Heilfürsorge endet?   endet. Bitte teilen Sie uns das Ende der Versicherung in der GKV oder Heilfür-
                                      sorge so schnell wie möglich mit.


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