# Bauwesenversicherung: Schutz für das Bauwerk bis zur Übernahme

> Geht ein Werk vor der Übernahme durch Zufall zugrunde, verliert der Unternehmer nach dem ABGB seinen Entgeltanspruch und baut auf eigene Kosten neu. Die Bauwesenversicherung deckt Schäden am entstehenden Bauwerk durch Unwetter, Vandalismus, Diebstahl eingebauter Teile oder Ausführungsfehler. Sie ist nicht vorgeschrieben, wird aber in vielen Bauverträgen gefordert oder vom Bauherrn für alle Gewerke abgeschlossen.

Quelle/Source: https://nammert.at/versicherungsmakler-bauleistung.php  
Stand: 2026-09-18

## Wer muss in Österreich die Bauwesenversicherung abschließen, Bauherr oder Baufirma?

Das regelt der Bauvertrag, das Gesetz schreibt es niemandem vor. Häufig schließt der Bauherr eine Bauwesenversicherung für alle Gewerke ab und zieht die Prämie anteilig von den Schlussrechnungen der Unternehmen ab. Fehlt eine solche Polizze, trägt das ausführende Unternehmen das Risiko bis zur Übernahme allein und sollte selbst versichern, bei laufend mehreren Baustellen am besten mit einer Jahrespolizze.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein, häufig aber im Bauvertrag vereinbart
- **Versicherungssumme:** Herstellungskosten, meist Auftrags- oder Bausumme
- **Dauer:** Baubeginn bis Übernahme, oder Jahresvertrag
- **Rechtlicher Rahmen:** § 1168a ABGB, bei Vereinbarung ÖNORM B 2110
- **Abgrenzung:** Schäden an Dritten deckt die Betriebshaftpflicht

## Gefahrtragung nach ABGB und ÖNORM B 2110

Nach § 1168a ABGB kann der Unternehmer kein Entgelt verlangen, wenn sein Werk vor der Übernahme durch zufällige Umstände zugrunde geht. Die ÖNORM B 2110, die in den meisten österreichischen Bauverträgen vereinbart wird, bleibt bei diesem Grundsatz: Bis zur Übernahme liegt die Gefahr für die Leistung beim Auftragnehmer, Ausnahmen gibt es für Ereignisse aus der Sphäre des Auftraggebers.

Für Schäden durch unbekannte Verursacher auf Baustellen mit mehreren Firmen sieht die ÖNORM eine anteilige Aufteilung auf die ausführenden Unternehmen vor. Wer auf solchen Baustellen arbeitet, zahlt also unter Umständen für Schäden mit, die er nicht verursacht hat. Eine Bauwesenversicherung über alle Gewerke nimmt genau diesen Streit aus der Baustelle.

## Polizze des Bauherrn oder eigene Deckung

Die Bauwesenversicherung des Bauherrn umfasst in der Regel das gesamte Bauvorhaben und alle beteiligten Firmen. Die Prämie wird oft über einen Prozentabzug von den Schlussrechnungen weitergegeben. Für das Unternehmen bleibt der Selbstbehalt, der im Schadenfall häufig dem Verursacher angelastet wird.

Bauunternehmen und Baunebengewerbe, die regelmäßig ohne Bauherrenpolizze arbeiten, versichern sich mit einer Jahrespolizze für alle Baustellen, abgerechnet nach Bauumsatz und begrenzt durch eine Höchstsumme je Bauvorhaben.

## Arbeiten im Bestand

Bei Dachgeschoßausbau, Aufstockung und Sanierung ist der Altbestand selbst keine Bauleistung. Läuft während der Arbeiten Regen durch eine offene Dachfläche in die Wohnungen darunter, ist dieser Schaden nur gedeckt, wenn die Polizze den Altbestand ausdrücklich einschließt. Parallel sollte der Eigentümer seine Gebäudeversicherung über die Bauarbeiten informieren.

## Was nicht in die Bauwesenversicherung gehört

Beschädigt der Bagger die Gasleitung des Nachbarn oder fällt Material auf ein parkendes Auto, zahlt die Betriebshaftpflicht, nicht die Bauwesenversicherung. Eigene Maschinen, Gerüste und Baucontainer sind über die Maschinenbruch- oder Geräteversicherung zu decken. Und ein Mangel, der bloß behoben werden muss, ist kein Sachschaden: Versichert ist nur, was ein Fehler an anderen Bauteilen zerstört.

## Was versichert ist

- Unvorhergesehene Schäden an der Bauleistung bis zur Übernahme
- Sturm, Starkregen und außergewöhnliche Witterung
- Vandalismus und böswillige Beschädigung
- Diebstahl eingebauter Bauteile
- Folgeschäden aus Planungs- und Ausführungsfehlern
- Fahrlässigkeit und Ungeschicklichkeit der Beteiligten
- Abbruch-, Aufräum- und Entsorgungskosten nach Polizze
- Altbestand beim Umbau, wenn eingeschlossen
- Feuer und Explosion, wenn vereinbart

## Was nicht versichert ist

- Mängelbehebung ohne Sachschaden
- Witterung, mit der zur Jahreszeit gerechnet werden muss
- Lose, noch nicht eingebaute Materialien ohne besonderen Einschluss
- Baumaschinen, Gerüste, Container und Werkzeug
- Schäden an Dritten und Nachbargrundstücken
- Pönalen und Bauzeitverzögerung
- Schäden nach der Übernahme

## Wer sie braucht

- Baumeister, Bauunternehmen und Baunebengewerbe
- Generalunternehmer mit Gesamtverantwortung
- Bauträger und gewerbliche Bauherren mit mehreren Gewerken
- Unternehmen, von denen der Auftraggeber einen Nachweis verlangt
- Firmen, die im Bestand sanieren, aufstocken oder Dachgeschoße ausbauen

## Wer darauf verzichten kann

- Subunternehmer auf Baustellen mit einer Bauherrenpolizze über alle Gewerke, wenn der Selbstbehalt überschaubar ist
- Planungsbüros ohne eigene Ausführung

## Was sie kostet

Die Prämie wird als Promillesatz der Bausumme oder bei Jahrespolizzen des Bauumsatzes berechnet, zuzüglich Versicherungssteuer. Bei der Bauherrenpolizze wird sie oft als Prozentsatz der Rechnungssumme an die Firmen weitergegeben.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Art des Bauwerks: Hochbau, Tiefbau, Ingenieurbau
- Neubau oder Arbeiten im Bestand
- Bausumme und Bauzeit
- Selbstbehalt
- Einschlüsse wie Altbestand, Diebstahl, Feuer, Grundwasser
- Hochwassergefährdung des Grundstücks
- Schadenverlauf bei Jahrespolizzen

_Veröffentlichte Prämienvergleiche für Bauwesenversicherungen gibt es in Österreich nicht, gerechnet wird je Projekt oder Jahresumsatz. Wir verzichten daher auf Richtwerte, die Prämie steht im Angebot._

## Die Tariflinien am Markt

- **Projektpolizze:** Ein Bauvorhaben von Baubeginn bis Übernahme, Summe nach Auftragswert.
- **Jahrespolizze:** Alle Baustellen eines Unternehmens bis zu einer Höchstsumme je Projekt, abgerechnet nach Bauumsatz.
- **Erweiterte Deckung:** Mit Altbestand, Diebstahl angelieferter Materialien, Feuer und Grundwasser. Für Sanierung, Tiefbau und exponierte Lagen.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Umfang | nur die eigene Leistung | alle Gewerke mit Regressverzicht untereinander | Ein gemeinsamer Vertrag erspart die Aufteilung nach ÖNORM bei unbekannten Verursachern. |
| Altbestand | nicht gedeckt | mit eigener Summe mitversichert | Beim Dachgeschoßausbau ist der Schaden an den Wohnungen darunter oft der größte. |
| Diebstahl | nur eingebaute Teile | auch angelieferte Materialien bis zu einer Grenze | Fenster, Kabel und Haustechnik werden meist vor dem Einbau gestohlen. |
| Feuer | ausgeschlossen | eingeschlossen | Sonst braucht der Rohbau eine eigene Feuerdeckung. |
| Grundwasser und Hochwasser | nur außergewöhnliche Ereignisse | klar geregelt, auch für offene Baugruben | Im Tiefbau ist Wasser der häufigste Schadenauslöser. |
| Selbstbehalt | hoch, pauschal | nach Gewerk gestaffelt, bei Vandalismus reduziert | Mittlere Schäden sollen nicht vollständig im Selbstbehalt verschwinden. |
| Jahrespolizze | jede Baustelle einzeln anmelden | automatische Deckung bis Höchstsumme | Eine vergessene Anmeldung ist die häufigste Deckungslücke. |

## Anbieter im Überblick

Die Bauwesenversicherung bieten in Österreich vor allem die großen Sachversicherer mit technischer Abteilung an. Die Annahme richtet sich nach Bauart und Bausumme.

- **UNIQA**: österreichischer Versicherungskonzern, technische Versicherungen für Bau und Industrie
- **Wiener Städtische**: Vienna Insurance Group, breites Firmenkundengeschäft
- **Allianz**: österreichische Gesellschaft der Allianz-Gruppe, Mittelstand und Industrie
- **Generali**: Generali-Gruppe, Außendienst und Makler
- **Zurich**: Zurich-Gruppe mit Schwerpunkt Firmenkunden
- **HDI**: Talanx-Gruppe, Firmenkunden über Makler
- **Helvetia**: Helvetia-Gruppe, Makler und Außendienst

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Föhnsturm deckt den Dachstuhl ab** (rund 10.000 bis 50.000 €): Ein Föhnsturm dieser Stärke ist kein gewöhnliches Wetter. Der Schaden an der Bauleistung vor der Übernahme ist ein klarer Fall für die Bauwesenpolizze.
- **Heizkörper vor der Montage gestohlen** (oft vier- bis fünfstellig): Noch nicht eingebaute Teile sind in der Grunddeckung nicht versichert. Starke Polizzen schließen gelagerte Baustoffe ein, meist mit Auflagen zur Verwahrung.
- **Kran schwenkt in die fertige Fassade** (fünfstellig): Der Schaden an der Fassade ist gedeckt, egal welches Gewerk ihn verursacht hat. Der Kran selbst gehört in die Maschinenbruchversicherung.
- **Regen dringt beim Dachausbau ein** (je Wohnung oft fünfstellig): Der Altbestand ist keine Bauleistung. Nur Polizzen mit ausdrücklichem Einschluss des Altbestands zahlen die nassen Wohnungen darunter.
- **Estrich reißt, weil zu früh belegt** (vier- bis fünfstellig): Das ist ein Ausführungsmangel ohne fremde Ursache. Die Behebung schuldet der Unternehmer aus der Gewährleistung, eine Versicherung zahlt nicht.
- **Pönale nach drei Wochen Verzug** (laut Bauvertrag): Vertragsstrafen und Mehrkosten durch Bauzeitverlängerung sind in keiner Bauwesenversicherung gedeckt. Sie sind ein Vertragsrisiko, kein Sachschaden.

## Mythos oder Wahrheit

- „Wer einen Schaden auf der Baustelle nicht verursacht hat, muss dafür auch nichts zahlen." ✘ Nicht immer. Bleibt der Täter unbekannt, teilt die ÖNORM B 2110 den Schaden anteilig auf die ausführenden Firmen auf. Eine Bauwesenpolizze über alle Gewerke vermeidet genau diese Rechnung.
- „Die Bauwesenversicherung zahlt auch, wenn beim Aushub das Nachbarhaus Risse bekommt." ✘ Nein. Schäden an fremden Gebäuden sind Haftpflichtschäden und Sache der Betriebshaftpflicht. Die Bauwesenversicherung kümmert sich nur um das eigene Bauvorhaben.
- „Stürzt ein Bauteil wegen eines Rechenfehlers ein, kann das gedeckt sein." ✔ Stimmt. Folgeschäden aus Planungs- und Berechnungsfehlern sind versichert. Die korrigierte Planung selbst zahlt der Planer, nicht die Polizze.
- „Gerüst und Baucontainer sind in der Bauwesenpolizze mitversichert." ✘ Nein. Die Polizze deckt das entstehende Bauwerk. Gerüste, Container und Geräte sind über eine Maschinenbruch- oder Geräteversicherung abzusichern.
- „Auch private Häuslbauer können eine Bauwesenversicherung abschließen." ✔ Stimmt. Viele Versicherer bieten Polizzen für Einfamilienhäuser an, auch bei viel Eigenleistung. Sie laufen bis zur Fertigstellung und sind meist mit einer Einmalprämie bezahlt.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Glauben, die ÖNORM nehme dem Unternehmer das Risiko bis zur Übernahme ab
- Beim Dachgeschoßausbau den Altbestand nicht einschließen
- Den Prämienabzug akzeptieren und den eigenen Selbstbehalt nicht kennen
- Größere Projekte in der Jahrespolizze nicht gesondert melden
- Bauwesen und Haftpflicht verwechseln

## FAQ

### Ist die Bauwesenversicherung in Österreich Pflicht?

Nein. Sie wird aber oft im Bauvertrag verlangt, bei öffentlichen Ausschreibungen und Generalunternehmern besonders häufig. Ohne Nachweis gibt es den Auftrag dann nicht.

### Darf der Bauherr die Bauwesenversicherung von meiner Rechnung abziehen?

Wenn es im Bauvertrag vereinbart ist, ja. Der Abzug ist dann Ihr Anteil an einer Polizze, die auch Ihre Leistung deckt. Lassen Sie sich die Bedingungen und den Selbstbehalt zeigen.

### Ist Diebstahl auf der Baustelle gedeckt?

Für eingebaute Teile ja. Materialien, die nur angeliefert wurden, sind nur mit besonderem Einschluss versichert. Werkzeug und Maschinen gehören nie dazu.

### Was kostet eine Bauwesenversicherung?

Die Prämie ist ein Promillesatz der Bausumme oder des Jahresbauumsatzes, dazu kommt die Versicherungssteuer. Sie hängt von Bauart, Bestand oder Neubau, Selbstbehalt und Einschlüssen ab.

### Zahlt die Bauwesenversicherung Baumängel?

Nein. Die Behebung des Mangels selbst bleibt Sache der Gewährleistung. Gedeckt ist der Schaden, den der Mangel an anderen Bauteilen verursacht.

### Wer zahlt, wenn ein anderes Gewerk meine Arbeit beschädigt?

Mit einer Bauherrenpolizze über alle Gewerke zahlt diese. Ohne sie müssen Sie den Verursacher finden und über dessen Haftpflicht vorgehen. Bleibt er unbekannt, greift bei vereinbarter ÖNORM B 2110 die anteilige Aufteilung.

### Endet der Schutz mit der Übernahme?

Ja. Mit der Übernahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Danach greifen Gewährleistung, Betriebshaftpflicht und die Gebäudeversicherung des Eigentümers.

### Ist ein Hochwasserschaden an der Baugrube versichert?

Nur im Rahmen dessen, was die Polizze für Grund- und Hochwasser vorsieht. Viele Verträge decken nur außergewöhnliche Ereignisse. In gefährdeten Lagen gehört dieser Punkt ausdrücklich in die Polizze.

### Brauche ich eine Polizze je Baustelle?

Als Unternehmen mit laufend mehreren Baustellen nicht. Eine Jahrespolizze deckt alle Projekte bis zur vereinbarten Höchstsumme. Größere Vorhaben meldet man zusätzlich an.

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