# Versicherungen für Reisebüros und Reiseveranstalter in Österreich

> Wer in Österreich Pauschalreisen veranstaltet, darf ohne Insolvenzabsicherung und Eintragung im Veranstalterverzeichnis keinen Euro Anzahlung nehmen. Daneben entstehen die teuren Fälle im Alltag: ein falsch gebuchter Flug, ein abgelaufener Reisepass, den niemand geprüft hat, ein gehacktes Buchungssystem. Hier steht, was ein Reisebüro in Österreich absichern muss und sollte.

Quelle/Source: https://nammert.at/betriebsversicherung-reisebuero.php  
Stand: 2026-09-18

## Welche Absicherung brauche ich, um Anzahlungen nehmen zu dürfen?

Als Veranstalter von Pauschalreisen oder Vermittler verbundener Reiseleistungen brauchen Sie eine Insolvenzabsicherung nach der Pauschalreiseverordnung und die Eintragung Ihrer Reiseleistungsausübungsberechtigung im GISA. Die Summe ist der höchste Wert aus 13.000 Euro, 18 Prozent des relevanten Jahresumsatzes und 50 Prozent des umsatzstärksten Monats. Anzahlungen sind frühestens elf Monate vor Reiseende und bis 20 Tage vor Abreise höchstens mit 20 Prozent erlaubt, außer die Absicherung deckt alles.

## Auf einen Blick

- **Pflicht:** Für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen eine Insolvenzabsicherung nach der Pauschalreiseverordnung (Versicherung, Bankgarantie oder Garantie einer öffentlichen Körperschaft) und die Eintragung der Reiseleistungsausübungsberechtigung im GISA
- **Größtes Risiko:** Vermögensschäden der Kunden durch Buchungs- und Beratungsfehler
- **Grundschutz ab:** Absicherungssumme mindestens 13.000 Euro, sonst 18 Prozent des Jahresumsatzes oder 50 Prozent des stärksten Monats; eine Vermögensschadenhaftpflicht ab etwa 400 Euro im Jahr
- **Unfallversicherung:** AUVA für Angestellte und Inhaber; Reiseleiter im Ausland sind bei Dienstreisen mitversichert, im Urlaub nicht
- **Oft vergessen:** Die Betriebshaftpflicht deckt keine reinen Vermögensschäden; ohne eigene Vermögensschadendeckung bleibt der falsch gebuchte Flug an Ihnen hängen
- **ÖNACE/NACE:** 79.11 Reisebüros, 79.12 Reiseveranstalter, 79.90 Erbringung sonstiger Reservierungsdienstleistungen

## Was in dieser Branche schiefgeht

- **Falsche Buchung:** Ein Zahlendreher im Datum, der falsche Flughafen, ein Name, der nicht zum Pass passt: Umbuchungen und Ersatzflüge kosten schnell mehrere tausend Euro.
- **Beratung zu Einreise und Impfungen:** Wer zur Visumpflicht oder zum Reisepass berät und irrt, haftet für die geplatzte Reise.
- **Insolvenz eines Partners:** Fällt eine Airline oder ein Leistungsträger aus, müssen Sie als Veranstalter trotzdem leisten. Ihre Insolvenzabsicherung greift nur bei Ihrer eigenen Pleite.
- **Angriff aufs Buchungssystem:** Reisedaten, Passkopien und Kreditkarten machen Reisebüros zu lohnenden Zielen. Ein Datenleck muss binnen 72 Stunden gemeldet werden.
- **Reklamationen nach der Reise:** Baustelle neben dem Hotel, fehlender Meerblick: Preisminderungen und Schadenersatz für entgangene Urlaubsfreude treffen den Veranstalter.
- **Unfall auf der Studienreise:** Bei selbst geführten Gruppenreisen haften Sie für Organisationsfehler vor Ort, etwa bei einer schlecht gewählten Wanderroute.

**Risiko-Radar** (Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.): Haftung 3, Feuer und Wasser 2, Diebstahl 2, Cyber 4, Ausfall 3, Gesundheit 2

## Welche Versicherungen Sie brauchen

- **Berufshaftpflicht** (Unverzichtbar): Deckt Vermögensschäden aus Buchungs- und Beratungsfehlern, die in der Reisebranche der häufigste und teuerste Schadenfall sind. https://nammert.at/versicherungsmakler-berufshaftpflicht.php
- **Betriebshaftpflicht** (Dringend empfohlen): Für Personen- und Sachschäden im Geschäftslokal und, als Veranstalter, aus eigenen Reiseleistungen wie geführten Gruppenreisen. https://nammert.at/versicherungsmakler-betriebshaftpflicht.php
- **Cyberversicherung** (Dringend empfohlen): Für Datenlecks, Betrug über gefälschte Zahlungsaufforderungen und Ausfall des Buchungssystems in der Hauptsaison. https://nammert.at/versicherungsmakler-cyber.php
- **Betriebsinhalt** (Sinnvoll je nach Betrieb): Für Einrichtung, Technik und Prospektlager im Geschäftslokal. https://nammert.at/versicherungsmakler-inhaltsversicherung.php
- **Elektronikversicherung** (Sinnvoll je nach Betrieb): Für Rechner, Drucker und Telefonanlage, ohne die kein Kunde bedient werden kann. https://nammert.at/versicherungsmakler-elektronik.php
- **Firmenrechtsschutz** (Sinnvoll je nach Betrieb): Für Streit mit Leistungsträgern um Rückzahlungen oder mit Kunden um Preisminderung. https://nammert.at/versicherungsmakler-firmenrechtsschutz.php
- **Reiseversicherung** (Sinnvoll je nach Betrieb): Für eigene Reisen zu Inspektionen und Messen, mit Reisekranken und Stornoschutz. https://nammert.at/versicherungsmakler-reise.php

## Was es kostet: Beispielprämien

Die größte Position ist für Veranstalter die Insolvenzabsicherung, deren Summe sich nach dem Umsatz richtet und deren Prämie der Versicherer nach Ihrer Bonität festlegt. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist im Vergleich günstig und sollte trotzdem nie fehlen.

| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
| --- | --- | --- |
| Berufshaftpflicht | Reisebüro als Vermittler, Vermögensschäden bis 250.000 Euro | etwa 400 bis 900 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Kleiner Veranstalter mit eigenen Pauschalreisen, 500.000 Euro | etwa 900 bis 2.000 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Geschäftslokal mit drei Mitarbeitern, eigene Gruppenreisen | etwa 250 bis 600 Euro im Jahr |
| Cyberversicherung | Buchungssystem, Kundendaten, Kartenzahlung | etwa 500 bis 1.200 Euro im Jahr |

Zum Vergleich: Die Vermögensschadenhaftpflicht eines Reisebüros kostet im Jahr ungefähr so viel wie die Provision aus zwei bis drei Pauschalreisen für eine Familie.

_Richtwerte ohne 11 Prozent Versicherungssteuer, Stand September 2026, aus unserer Angebotspraxis. Die Regeln zur Insolvenzabsicherung stammen von der WKO. Deren Prämie ist nicht enthalten, weil sie von Umsatz und Bonität abhängt; die Versicherungslösung ist meist günstiger als eine Bankgarantie._

- [WKO: Pauschalreiseverordnung für Reisebüros](https://www.wko.at/oe/tourismus-freizeitwirtschaft/reisebueros/pauschalreiseverordnung-reisebueros)
- [ÖHV: Pauschalreiseverordnung und Insolvenzabsicherung](https://www.oehv.at/recht-service/rechtsinformation/insolvenzabsicherung/)
- [Europäische Reiseversicherung: Absicherung von Kundengeldern](https://www.europaeische.at/vertriebspartner/reisebueroveranstalter/absicherung-von-kundengeldern)

## Unsere Vorschläge: drei Pakete

- **Vermittler** (Reisebüro, das fremde Pauschalreisen verkauft): Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht. Zusammen: etwa 650 bis 1.500 Euro im Jahr
- **Büro** (Reisebüro mit Geschäftslokal, Buchungssystem und Angestellten): Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Cyberversicherung, Betriebsinhalt. Zusammen: etwa 1.400 bis 3.200 Euro im Jahr
- **Veranstalter** (eigene Pauschalreisen und Gruppenreisen, zusätzlich zur Insolvenzabsicherung): Berufshaftpflicht, Betriebshaftpflicht, Cyberversicherung, Betriebsinhalt, Elektronikversicherung, Firmenrechtsschutz. Zusammen: etwa 2.500 bis 5.500 Euro im Jahr

## Der schlimmste Tag im Reisebüro

Sechs Dinge, die in Reisebüros wirklich passieren, hier alle an einem Tag Anfang Juli. Tippen Sie sich durch und sehen Sie, wer zahlt.

- 06:15: Eine Familie steht am Flughafen Wien, der Flug war für den Vormonat gebucht. Ersatzflüge für vier Personen in der Hauptsaison. (3.900 Euro, Zahlt: Berufshaftpflicht)
- 09:00: Ein Kunde darf nicht nach Übersee einreisen, weil die elektronische Einreisegenehmigung fehlte, zu der Sie beraten hatten. (5.600 Euro, Zahlt: Berufshaftpflicht)
- 11:30: Eine gefälschte Mail eines Hotelpartners bringt Ihre Buchhaltung dazu, eine Rechnung auf ein fremdes Konto zu zahlen. (14.000 Euro, Zahlt: Cyberversicherung)
- 14:10: Eine Kundin stolpert über die Kante des Prospektständers im Geschäft und bricht sich das Handgelenk. (6.500 Euro, Zahlt: Betriebshaftpflicht)
- 16:40: Auf Ihrer geführten Wanderreise verletzt sich ein Teilnehmer auf einem gesperrten Weg, den die Reiseleitung gewählt hatte. (18.000 Euro, Zahlt: Betriebshaftpflicht)
- 19:00: Ein Blitzschlag zerstört Server und Telefonanlage, zwei Tage lang geht keine Buchung hinaus. (7.200 Euro, Zahlt: Elektronikversicherung)

**Schaden bis jetzt:** 55.200 Euro

## Konkrete Tipps vom Makler

- Aktualisieren Sie Ihre Umsatzangaben im GISA jedes Jahr im Jänner fristgerecht; eine zu niedrige Absicherungssumme ist ein Verstoß gegen die Pauschalreiseverordnung.
- Prüfen Sie, ob Ihre Absicherung unbegrenzt ist; nur dann dürfen Sie Anzahlungen über die gesetzlichen Grenzen hinaus annehmen.
- Wählen Sie für die Vermögensschadenhaftpflicht mindestens 250.000 Euro, als Veranstalter eher 500.000 Euro.
- Lassen Sie Schäden durch Betrug mit gefälschten Zahlungsaufforderungen in der Cyberversicherung ausdrücklich einschließen.
- Dokumentieren Sie Beratungen zu Einreise, Pass und Impfungen schriftlich und geben Sie dem Kunden eine Kopie.
- Nennen Sie im Vertrag, ob Sie Veranstalter oder Vermittler sind, und melden Sie neue Geschäftsfelder wie Gruppenreisen sofort nach.

## Warum NAMMERT für Ihren Betrieb

- **Wir kennen den Unterschied zwischen Pleite und Fehler:** Die Insolvenzabsicherung schützt Ihre Kunden, nicht Sie. Wir sorgen dafür, dass auch Ihre eigenen Fehler versichert sind.
- **Vergleich über mehrere Versicherer:** Wir holen Angebote für Vermögensschaden, Haftpflicht und Cyber ein und erklären die Unterschiede, statt nur den Preis zu nennen.
- **Schadenerfahrung aus der Regulierung:** In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden selbst und wissen, wie wichtig eine saubere Dokumentation ist, gerade bei Beratungsfehlern.
- **Familienbetrieb seit 1989:** Wir sind ein deutscher Makler und in Österreich im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit tätig. Die Vergütung zahlt der Versicherer.

## FAQ

### Brauche ich als Reisebüro eine Insolvenzabsicherung?

Wenn Sie Pauschalreisen veranstalten oder verbundene Reiseleistungen vermitteln, ja. Wer nur fremde Pauschalreisen im Namen des Veranstalters verkauft, braucht sie in der Regel nicht, sollte das aber mit der WKO klären.

### Wie hoch muss die Absicherung sein?

Mindestens 13.000 Euro, sonst der höhere Wert aus 18 Prozent des relevanten Jahresumsatzes und 50 Prozent des umsatzstärksten Monats. Wer im stärksten Monat über eine Million Euro umsetzt, kann unter Bedingungen auf 18 Prozent des Jahresumsatzes, mindestens 500.000 Euro, gehen.

### Was kostet die Insolvenzabsicherung?

Das legt der Versicherer nach Umsatz und Bonität fest, oft mit Sicherheiten. Die Versicherungslösung ist meist günstiger als eine Bankgarantie; ein Angebot holen wir auf Wunsch ein.

### Zahlt die Betriebshaftpflicht bei einem falsch gebuchten Flug?

Nein. Das ist ein reiner Vermögensschaden, den nur eine Vermögensschadenhaftpflicht deckt.

### Muss ich einen Abwickler benennen?

Ja. Für die Insolvenzabsicherung braucht es eine rund um die Uhr erreichbare Stelle im Inland, die im Ernstfall Rückzahlungen und Rückreisen organisiert. Das übernimmt meist der Versicherer oder ein von ihm beauftragter Dienstleister.

### Sind Reiseleiter im Ausland versichert?

Angestellte Reiseleiter sind bei der AUVA für Arbeitsunfälle versichert. Für Behandlungskosten im Ausland und Rücktransport ist eine Reiseversicherung sinnvoll.

## Angebot anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer. https://nammert.at/betriebsversicherung-reisebuero.php#anfrage

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NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
