# D&O-Versicherung in Österreich: Schutz für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte

> Geschäftsführer einer GmbH haften der Gesellschaft für jede schuldhafte Pflichtverletzung persönlich und ohne Obergrenze. Die D&O-Versicherung übernimmt berechtigte Ansprüche und die Kosten der Abwehr. In Österreich kommen zur allgemeinen Organhaftung besondere Risiken aus Insolvenzordnung, Unternehmensreorganisationsgesetz, Abgaben- und Sozialversicherungsrecht hinzu.

Quelle/Source: https://nammert.at/versicherungsmakler-d-und-o.php  
Stand: 2026-09-18

## Haftet ein GmbH-Geschäftsführer in Österreich mit seinem Privatvermögen?

Ja, gegenüber der Gesellschaft für jeden Schaden aus einer schuldhaften Verletzung der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes (§ 25 GmbHG), mehrere Geschäftsführer zur ungeteilten Hand. Die Ansprüche verjähren erst nach fünf Jahren. Nach außen kommen die Haftung für Abgaben (§ 9 BAO), für Sozialversicherungsbeiträge (§ 67 Abs. 10 ASVG) und für den Quotenschaden bei verspätetem Insolvenzantrag dazu. Die GmbH beschränkt die Haftung der Gesellschafter, nicht die der Geschäftsführung.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein, ein Pflichtselbstbehalt wie in Deutschland besteht nicht
- **Rechtsgrundlagen:** § 25 GmbHG, § 84 AktG, § 69 IO, § 22 URG
- **Verjährung Innenhaftung:** fünf Jahre (§ 25 Abs. 6 GmbHG)
- **Business Judgment Rule:** seit 1. Jänner 2016 in § 25 Abs. 1a GmbHG und § 84 Abs. 1a AktG
- **Zeitprinzip:** Anspruchserhebung mit Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist

## Die Business Judgment Rule schützt nur dokumentierte Entscheidungen

Seit 2016 steht im Gesetz, was die Rechtsprechung zuvor schon vertrat: Wer eine unternehmerische Entscheidung frei von Interessenkonflikten, auf Grundlage angemessener Information und im Interesse der Gesellschaft trifft, handelt sorgfältig, auch wenn sich das Risiko später verwirklicht. Das ist ein echter Schutz, aber er greift nur, wenn Sie belegen können, wie die Entscheidung zustande kam.

Außerhalb unternehmerischer Ermessensentscheidungen gibt es diesen Spielraum nicht. Wer gesetzliche Pflichten verletzt, etwa bei Rechnungslegung, Kapitalerhaltung oder Abgaben, kann sich nicht auf die Business Judgment Rule berufen. Gerade hier entstehen die meisten Ansprüche, und hier setzt die D&O an.

## Krise: Insolvenzordnung und URG

Wird die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet, muss der Geschäftsführer ohne schuldhaftes Zögern, spätestens aber binnen 60 Tagen, den Insolvenzantrag stellen (§ 69 IO). Die Frist dient ernsthaften Sanierungsversuchen, nicht dem Abwarten. Wer sie verstreichen lässt, haftet den Gläubigern für den Quotenschaden, und Zahlungen nach Eintritt der Insolvenz muss er der Gesellschaft ersetzen (§ 25 Abs. 3 Z 2 GmbHG).

Eine österreichische Besonderheit ist das Unternehmensreorganisationsgesetz. Meldet der Abschlussprüfer eine Eigenmittelquote unter 8 Prozent bei einer fiktiven Schuldentilgungsdauer über 15 Jahren, und beantragt die Geschäftsführung kein Reorganisationsverfahren, haftet jedes Organmitglied bis zu 100.000 Euro, wenn innerhalb von zwei Jahren Insolvenz beantragt wird (§ 22 URG). Gute D&O-Bedingungen nennen diese Ansprüche ausdrücklich.

## Abgaben und Sozialversicherung: Haftung nach außen

Für Abgaben der GmbH, die infolge schuldhafter Pflichtverletzung nicht eingebracht werden können, haftet der Geschäftsführer nach § 9 BAO persönlich. Für Sozialversicherungsbeiträge gilt Ähnliches nach § 67 Abs. 10 ASVG, vor allem wenn Meldepflichten verletzt oder einbehaltene Dienstnehmeranteile nicht abgeführt wurden. Das Finanzamt und die Österreichische Gesundheitskasse nehmen den Geschäftsführer mit Haftungsbescheid in Anspruch, ohne vorher klagen zu müssen.

Ob die D&O solche Haftungen trägt, hängt von den Bedingungen ab. Die Abgabe selbst ist nicht versichert, wohl aber oft der Vermögensschaden, der durch eine fahrlässige Pflichtverletzung entsteht. Ältere Verträge schließen Steuern pauschal aus. Beim Vergleich lohnt der genaue Blick auf diese Klausel.

## Was versichert ist

- Ansprüche der eigenen Gesellschaft gegen Geschäftsführer, Vorstand und Aufsichtsrat
- Ansprüche Dritter und von Behörden gegen die Organe persönlich
- Abwehrkosten für Anwälte, Sachverständige und Gerichte
- Ansprüche des Insolvenzverwalters, auch nach § 25 Abs. 3 GmbHG und § 22 URG, wenn eingeschlossen
- Kosten der Verteidigung im Straf- und Verwaltungsstrafverfahren, je nach Vertrag
- Ehemalige, künftige und faktische Organmitglieder sowie Prokuristen, je nach Vertrag
- Mandate in Tochtergesellschaften und auf Wunsch in fremden Gesellschaften
- Frühere Pflichtverletzungen, soweit eine Rückwärtsdeckung vereinbart ist

## Was nicht versichert ist

- Wissentliche Pflichtverletzung und Vorsatz
- Geldstrafen, Verwaltungsstrafen und die Abgaben selbst
- Ansprüche, die bei Vertragsschluss bekannt waren
- Vorteile, die das Organmitglied unrechtmäßig erlangt hat
- Personen- und Sachschäden, die zur Betriebshaftpflicht gehören
- Ansprüche nach US-Recht, wenn nicht vereinbart

## Wer sie braucht

- Geschäftsführer von GmbH und FlexCo, auch Gesellschafter-Geschäftsführer
- Vorstände und Aufsichtsräte von AG, Genossenschaften und Privatstiftungen
- Fremdgeschäftsführer ohne Beteiligung
- Gesellschaften mit Investoren, Banken oder mehreren Gesellschaftern
- Vereinsvorstände, die Budgets und Personal verantworten

## Wer darauf verzichten kann

- Einzelunternehmer, weil es kein Organ gibt, das einer Gesellschaft haftet

## Was sie kostet

Die Prämie hängt an der Gesellschaft, nicht an der Person. Für kleine GmbH mit solider Bilanz gibt es Pauschaltarife auf Basis eines kurzen Fragebogens, größere Unternehmen werden individuell gezeichnet.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Umsatz und Bilanzsumme
- Eigenmittelquote und Ergebnis, besonders die URG-Kennzahlen
- Branche, etwa Finanzdienstleistung, Bau, Start-ups
- Versicherungssumme und Selbstbehalt
- Tochtergesellschaften und Geschäft in Nordamerika
- Börsennotierung oder geplante Kapitalmaßnahmen

_Öffentliche Vergleichswerte für die D&O gibt es in Österreich kaum, deshalb nennen wir keine Beispielprämien. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest, für das wir den letzten Jahresabschluss brauchen._

## Die Tariflinien am Markt

- **Pauschaltarif für kleine GmbH:** Fragebogen statt Bilanzanalyse, Summen meist bis 2 Mio. €, Standardbedingungen. Für gesunde Gesellschaften ohne Auslandsgeschäft.
- **Mittelstand:** Individuell gezeichnet, höhere Summen, eigene Abwehrkostensumme, Straf-Rechtsschutz, längere Nachmeldefrist, ausdrückliche Deckung für Insolvenz- und URG-Ansprüche.
- **Großunternehmen:** Programme mit mehreren Versicherern übereinander, Side-A-Deckung nur für die Personen, Deckung für Kapitalmarktansprüche.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Rückwärtsdeckung | für unbekannte Verstöße ab Gründung oder einem Stichtag | unbegrenzt | Pflichtverletzungen zeigen sich oft erst Jahre später. |
| Nachmeldefrist | drei Jahre | fünf Jahre oder mehr, auch bei Insolvenz | Die Innenhaftung verjährt in fünf Jahren. |
| Insolvenz und URG | nicht ausdrücklich geregelt | § 25 Abs. 3 GmbHG, § 69 IO und § 22 URG ausdrücklich gedeckt | In der Krise entstehen die meisten und teuersten Ansprüche. |
| Abgaben- und Beitragshaftung | ausgeschlossen | Haftung nach § 9 BAO und § 67 Abs. 10 ASVG eingeschlossen | Finanzamt und Gesundheitskasse greifen direkt auf den Geschäftsführer zu. |
| Abwehrkosten | auf die Summe angerechnet | zusätzlich zur Versicherungssumme | Lange Verfahren verbrauchen sonst die Deckung. |
| Wissentlichkeitsausschluss | Ablehnung nach Aktenlage | erst nach rechtskräftiger Feststellung | Bis zur Entscheidung sollen die Abwehrkosten laufen. |
| Kündigung nach Schaden | für den Versicherer möglich | ausgeschlossen | Sonst steht die Geschäftsführung genau in der Krise ohne Schutz da. |

## Anbieter im Überblick

D&O zeichnen in Österreich die großen heimischen Versicherer und internationale Spezialversicherer, meist über Zweigniederlassungen. Die Aufzählung beschreibt den Markt, nicht unsere Partner.

- **Zurich**: österreichische Gesellschaft der Zurich-Gruppe, Mittelstand bis Konzern
- **Allianz**: Allianz Elementar für kleinere Unternehmen, Industriegeschäft über die Allianz-Gruppe
- **AIG**: US-Versicherungsgruppe mit Zweigniederlassung in Wien, Spezialversicherer für Financial Lines
- **Chubb**: internationale Versicherungsgruppe mit Niederlassung in Wien
- **HDI Global**: Industrieversicherer der Talanx-Gruppe mit Niederlassung in Österreich
- **UNIQA**: börsennotierte Versicherungsgruppe mit Sitz in Wien

## Typische Schäden und wer zahlt

- **GF zahlt nach Zahlungsunfähigkeit weiter** (Summe der Zahlungen, oft sechsstellig): Zahlungen nach Eintritt der Insolvenz muss der Geschäftsführer der Masse ersetzen. Starke Bedingungen nennen diesen Anspruch ausdrücklich als versichert.
- **Finanzamt haftet GF für Umsatzsteuer** (die offene Abgabe, oft fünfstellig): Die Abgabe selbst ist nie versichert. Die Haftung nach der Bundesabgabenordnung kann gedeckt sein, wenn sie auf Fahrlässigkeit beruht und die Bedingungen es sagen.
- **Gesellschafter klagt wegen Fehlinvest** (sechsstellig plus Prozesskosten): Der Vorwurf lautet, der Geschäftsführer habe ohne ausreichende Prüfung investiert. Das ist Innenhaftung, der Kernfall der D&O.
- **Vorstand zahlt sich überhöhte Boni aus** (die Boni plus Zinsen): Unrechtmäßig erlangte Vorteile muss das Organ zurückgeben. Das deckt keine Polizze.
- **Ermittlung wegen grob fahrlässiger Krida** (Verteidigerkosten, oft fünfstellig): Einfache Tarife zahlen Abwehrkosten nur bei zivilen Ansprüchen. Starke enthalten einen Straf-Rechtsschutz für die Organe.
- **Bank zieht die Bürgschaft des GF** (die verbürgte Summe): Eine persönliche Bürgschaft ist ein eigener Vertrag des Geschäftsführers. Die D&O deckt Haftung aus Pflichtverletzung, nicht übernommene Garantien.

## Mythos oder Wahrheit

- „Eine D&O ist nur etwas für Vorstände großer Aktiengesellschaften." ✘ Falsch, auch GmbH-Geschäftsführer haften der Gesellschaft für jede schuldhafte Pflichtverletzung. In kleinen Firmen ist das Risiko oft größer, weil Kontrollen fehlen.
- „Ein GmbH-Geschäftsführer haftet der Gesellschaft mit seinem ganzen Privatvermögen." ✔ Stimmt, das GmbH-Gesetz setzt keine Obergrenze. Die beschränkte Haftung schützt die Gesellschafter, nicht die Geschäftsführung.
- „Nach der Entlastung durch die Generalversammlung kann mir nichts mehr passieren." ✘ Falsch, die Entlastung wirkt nur für das, was die Gesellschafter bei sorgfältiger Prüfung erkennen konnten. Später aufgedeckte Fehler bleiben angreifbar, und Gläubiger bindet sie nicht.
- „Wenn die Gesellschafter eine Weisung erteilen, haftet der Geschäftsführer nie." ✘ Falsch, eine Weisung entlastet nicht, soweit der Ersatz zur Befriedigung der Gläubiger nötig ist. In der Krise hilft sie also wenig.
- „Die D&O kann auch die Verteidigung im Strafverfahren bezahlen." ✔ Stimmt, viele Polizzen enthalten einen Straf-Rechtsschutz für die versicherten Personen. Bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatz fordert der Versicherer das Geld zurück.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Die Police beim Verkauf oder bei der Liquidation beenden, obwohl Ansprüche noch fünf Jahre möglich sind
- Im Fragebogen schlechte URG-Kennzahlen weglassen
- Die 60 Tage des § 69 IO als Wartefrist verstehen
- Die Abgabenhaftung für gedeckt halten, ohne die Klausel geprüft zu haben
- Umstände, die einen Anspruch erwarten lassen, nicht melden, bevor der Vertrag endet

## FAQ

### Wer ist in der D&O versichert?

Alle gegenwärtigen, ehemaligen und künftigen Mitglieder von Geschäftsführung, Vorstand und Aufsichtsrat, je nach Vertrag auch Prokuristen und leitende Angestellte. Versicherungsnehmerin ist die Gesellschaft, die Organe sind die versicherten Personen.

### Zahlt die D&O bei grober Fahrlässigkeit?

Ja. Ausgenommen sind nur wissentliche Pflichtverletzungen und Vorsatz. Genau grobe Fahrlässigkeit ist bei Organhaftung der häufige Vorwurf, etwa bei mangelhafter Überwachung oder unzureichender Information vor einer Entscheidung.

### Was bedeutet die 60-Tage-Frist in der Insolvenzordnung?

Der Insolvenzantrag ist ohne schuldhaftes Zögern zu stellen, spätestens binnen 60 Tagen nach Eintritt der Insolvenz. Die Frist ist für ernsthafte Sanierungsschritte gedacht. Wer sie untätig verstreichen lässt, haftet den Gläubigern persönlich.

### Hilft die D&O bei der Haftung für Steuern der GmbH?

Teilweise. Die Abgabenschuld selbst ist nicht versicherbar, die persönliche Haftung nach § 9 BAO als Folge einer fahrlässigen Pflichtverletzung kann aber gedeckt sein. Das muss in den Bedingungen ausdrücklich stehen.

### Muss ein Selbstbehalt vereinbart werden?

In Österreich nicht. Anders als in Deutschland schreibt das Aktiengesetz keinen Pflichtselbstbehalt für Vorstände vor. Ein Selbstbehalt kann vereinbart werden, um die Prämie zu senken, ist aber für Geschäftsführer meist nicht sinnvoll.

### Was kostet eine D&O für eine kleine GmbH?

Das hängt vor allem von Umsatz, Eigenmittelquote und Branche ab. Gesunde kleine Gesellschaften erhalten Pauschaltarife, eine angespannte Bilanz verteuert den Vertrag oder führt zur Ablehnung. Eine konkrete Prämie rechnen wir mit Ihren Kennzahlen.

### Bin ich nach meinem Ausscheiden noch versichert?

Ja, solange die Gesellschaft den Vertrag fortführt, denn ehemalige Organe sind mitversichert. Kündigt die Gesellschaft, schützt nur die Nachmeldefrist. Eine Zusage zur Fortführung im Geschäftsführervertrag gibt zusätzliche Sicherheit.

### Warum eine D&O über einen Makler?

Weil die entscheidenden Unterschiede in Klauseln zu Insolvenz, Abgabenhaftung und Nachmeldefrist liegen und der Fragebogen vollständig sein muss. Wir prüfen die Bedingungen und begleiten die Geschäftsführung, wenn ein Anspruch erhoben wird.

## Angebot anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer. https://nammert.at/versicherungsmakler-d-und-o.php#anfrage

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NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

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