# E-Scooter in Österreich: keine Versicherungspflicht, aber eine echte Lücke

> Ein E-Scooter bis 25 km/h und 600 Watt ist in Österreich rechtlich ein Fahrrad. Kennzeichen und Pflichtversicherung gibt es deshalb nicht. Wer jemanden verletzt, haftet trotzdem, und gezahlt wird nur, wenn die Privathaftpflicht der Haushaltsversicherung den Roller einschließt. Gegen Diebstahl hilft eine eigene Kasko.

Quelle/Source: https://nammert.at/versicherungsmakler-e-scooter.php  
Stand: 2026-11-03

## Muss ich meinen E-Scooter in Österreich versichern?

Nein, eine gesetzliche Versicherungspflicht gibt es nicht. Elektroroller mit höchstens 600 Watt und 25 km/h Bauartgeschwindigkeit fallen unter die Bestimmungen für Fahrräder. Versichern sollten Sie ihn trotzdem: Wer mit dem Roller einen Fußgänger niederstößt, zahlt Heilungskosten und Schmerzengeld selbst, wenn keine Haftpflicht einspringt. In vielen Haushaltsversicherungen ist die Privathaftpflicht für E-Scooter enthalten. Prüfen Sie das in Ihrer Polizze.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein, keine gesetzliche Versicherungspflicht
- **Rechtliche Einordnung:** wie ein Fahrrad, wenn höchstens 600 Watt und 25 km/h
- **Haftpflicht:** meist über die Privathaftpflicht der Haushaltsversicherung
- **Neu seit 1. Mai 2026:** Blinkerpflicht, Helm bis 15 Jahre, 0,5 Promille
- **Diebstahl:** nur mit eigener Kasko oder einem Einschluss in der Haushaltsversicherung

## Warum es in Österreich kein Kennzeichen gibt

Anders als in Deutschland behandelt die Straßenverkehrsordnung den E-Scooter wie ein Fahrrad. Voraussetzung ist, dass der Motor höchstens 600 Watt leistet und der Roller bauartbedingt nicht schneller als 25 km/h fährt. Dann braucht er weder Zulassung noch Kennzeichen noch Pflichtversicherung.

Das heißt nicht, dass nichts passieren kann. Wer einen Unfall verschuldet, haftet für den ganzen Schaden. Die Versicherer sprechen deshalb selbst von einer Versicherungslücke, die jeder Fahrer über seine Haftpflicht schließen sollte.

## Die 600-Watt-Falle

Der ÖAMTC hat zehn handelsübliche E-Scooter getestet. Alle lieferten zeitweise mehr als 600 Watt, viele Hersteller geben selbst 1.000 Watt oder mehr an. Streng genommen ist ein solcher Roller kein Fahrrad mehr, sondern ein Kraftfahrzeug ohne Zulassung.

Für die Versicherung ist das heikel. Die Privathaftpflicht der Haushaltsversicherung deckt in der Regel keine Kraftfahrzeuge. Nach einem Unfall mit einem zu starken Roller kann der Versicherer die Zahlung verweigern oder Regress nehmen. Sehen Sie vor dem Kauf ins Datenblatt und heben Sie es auf.

## Was die 36. StVO-Novelle geändert hat

Seit 1. Mai 2026 gelten für E-Scooter strengere Regeln: Blinker an den Lenkerenden, Klingel und Beleuchtung, Helmpflicht bis zum 16. Geburtstag und eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Mitfahrer und Gegenstände am Lenker sind verboten. Roller ohne Blinker dürfen nicht mehr auf die Straße.

Wer gegen diese Regeln verstößt, riskiert nicht nur eine Strafe. Fährt ein Roller ohne vorgeschriebene Ausstattung oder fährt jemand alkoholisiert, kann die Haftpflicht im Schadenfall leichter Regress nehmen oder die Leistung kürzen.

## Was versichert ist

- Personenschäden bei anderen, samt Schmerzengeld und Verdienstentgang
- Sachschäden bei anderen, etwa am parkenden Auto
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Kasko: Diebstahl des Rollers, je nach Polizze mit Schloss als Bedingung
- Kasko: Brand und Kurzschluss des Akkus
- Kasko: Sturz und Vandalismus, je nach Tarif

## Was nicht versichert ist

- Roller über 600 Watt oder 25 km/h, die als Kraftfahrzeug gelten
- Eigene Verletzungen des Fahrers
- Schäden am eigenen Roller ohne Kasko
- Gewerbliche Nutzung, etwa für Zustelldienste
- Fahrten unter Alkohol, je nach Bedingungen mit Regress

## Wer sie braucht

- Jeder, der einen eigenen E-Scooter fährt und keine Haushaltsversicherung mit Privathaftpflicht hat
- Studierende und Pendler, die ohne eigene Wohnungsversicherung leben
- Besitzer teurer Roller, die Diebstahl und Akkuschäden absichern wollen
- Eltern, deren Kinder mit dem Roller zur Schule fahren

## Wer sie nicht braucht

- Eine eigene Haftpflicht, wenn Ihre Haushaltsversicherung E-Scooter ausdrücklich einschließt
- Kasko für einen alten Roller, dessen Wert kaum über dem Selbstbehalt liegt

## Was sie kostet

Die Haftpflicht für den E-Scooter ist meist schon in der Haushaltsversicherung enthalten und kostet dann nichts extra. Eigene Polizzen und Kasko kosten mehr, je nach Wert des Rollers und Umfang.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Einschluss in der Haushaltsversicherung oder eigene Polizze
- Kaufpreis und Alter des Rollers für die Kasko
- Umfang: nur Diebstahl oder auch Sturz und Vandalismus
- Selbstbehalt
- Wohnort, weil Diebstahlrisiken stark schwanken

_Für Österreich gibt es keine belastbaren veröffentlichten Marktvergleiche, deshalb nennen wir keine Spannen. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Einschluss in der Haushaltsversicherung:** Die Privathaftpflicht deckt Schäden, die Sie mit dem Roller anderen zufügen. Kein Schutz für den Roller selbst.
- **Eigene Haftpflicht für E-Scooter:** Für alle ohne Haushaltsversicherung oder mit einem Tarif, der E-Scooter ausschließt.
- **Haftpflicht plus Kasko:** Zusätzlich Diebstahl, Akkuschäden und je nach Tarif Sturz und Vandalismus. Für neue und teure Roller.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Einschluss E-Scooter | Fahrräder ohne Nennung von Elektrorollern | E-Scooter ausdrücklich genannt | Nur was in der Polizze steht, ist im Streitfall sicher gedeckt. |
| Versicherungssumme | Pauschalsumme eines alten Haushaltstarifs | mehrere Millionen Euro pauschal | Ein schwer verletzter Fußgänger kann lebenslange Kosten auslösen. |
| Leistungsgrenze des Motors | nur Roller bis 600 Watt | klare Regel auch für Spitzenleistung über 600 Watt | Fast jeder Roller im Handel überschreitet zeitweise die 600 Watt. |
| Diebstahlschutz | keiner | Kasko mit Neuwert in den ersten Jahren | Klappbare Roller sind leicht wegzutragen. |
| Akku | nur Brand | Brand, Kurzschluss und Überspannung beim Laden | Der Akku ist oft das teuerste Einzelteil. |
| Mitversicherte Personen | nur der Polizzeninhaber | alle im Haushalt lebenden Personen | Kinder und Partner fahren denselben Roller. |

## Anbieter im Überblick

E-Scooter versichern in Österreich vor allem die großen Sachversicherer über die Haushaltsversicherung, einige bieten eigene Kasko für E-Bikes und E-Scooter an. Die Liste ist ein Marktüberblick und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

- **Wiener Städtische**: Teil der Vienna Insurance Group, Kasko für E-Bikes und Elektroroller
- **UNIQA**: börsennotierte österreichische Versicherungsgruppe
- **Allianz Österreich**: Tochter der deutschen Allianz, Außendienst und Makler
- **Generali Österreich**: Tochter der italienischen Generali
- **Donau Versicherung**: Teil der Vienna Insurance Group
- **GRAWE**: Grazer Wechselseitige, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
- **Zurich Österreich**: Tochter der Schweizer Zurich-Gruppe
- **Helvetia Österreich**: Tochter der Schweizer Helvetia, Außendienst und Makler

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Roller streift parkendes Auto** (rund 300 bis 2.000 €): Die Privathaftpflicht der Haushaltsversicherung zahlt den Schaden, wenn E-Scooter eingeschlossen sind und der Roller den Fahrradregeln entspricht.
- **Fußgängerin am Gehsteig niedergestoßen** (Heilungskosten und Schmerzengeld, schnell fünfstellig): Personenschäden sind das große Risiko. Starke Tarife haben eine Versicherungssumme von mehreren Millionen Euro.
- **Roller vor der Uni gestohlen** (Preis des Rollers, oft 400 bis 1.000 €): Die Haftpflicht zahlt nie den eigenen Roller. Eine Kasko ersetzt ihn, wenn er so versperrt war, wie es die Polizze verlangt.
- **Unfall mit 1.000-Watt-Roller** (der ganze Schaden bei Dritten): Über 600 Watt gilt der Roller als Kraftfahrzeug, die Haushaltsversicherung ist dann oft raus. Nur Tarife mit eigener Regel für Spitzenleistung zahlen.
- **Akku brennt beim Laden durch** (Akku oder ganzer Roller, dazu Schäden in der Wohnung): Den Brandschaden an der Einrichtung trägt die Haushaltsversicherung, den Roller selbst nur eine Kasko mit Akkudeckung.
- **Eigener Sturz mit Armbruch** (Krankenstand und bleibende Folgen): Eigene Verletzungen zahlt keine Haftpflicht und keine Kasko. Dafür gibt es die private Unfallversicherung.

## Mythos oder Wahrheit

- „Ein E-Scooter braucht in Österreich kein Kennzeichen." ✔ Stimmt, solange er höchstens 600 Watt und 25 km/h hat. Er gilt dann als Fahrrad, eine Zulassung gibt es nicht.
- „Seit Mai 2026 brauchen E-Scooter Blinker." ✔ Richtig. Die 36. StVO-Novelle schreibt Blinker an den Lenkerenden vor. Blinker an den Bremsgriffen oder blinkende Helme zählen nicht.
- „Ohne Pflichtversicherung hafte ich auch nicht für Unfälle." ✘ Falsch. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, haftet mit dem eigenen Vermögen. Die Pflicht zur Versicherung fehlt, die Haftung nicht.
- „Jeder E-Scooter aus dem Elektrohandel ist automatisch legal." ✘ Nein. Im ÖAMTC-Test überschritten alle zehn Roller zeitweise die 600 Watt. Was legal ist, entscheidet die Leistung, nicht das Regal.
- „Auf dem E-Scooter gilt dieselbe Promillegrenze wie auf dem Fahrrad." ✘ Nicht mehr. Seit Mai 2026 liegt die Grenze für E-Scooter bei 0,5 Promille, für Radfahrer weiter bei 0,8.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Glauben, ohne Pflichtversicherung sei man auch ohne Haftung unterwegs
- Einen Roller mit 1.000 Watt kaufen und annehmen, die Haushaltsversicherung zahle
- Den Roller nach dem 1. Mai 2026 ohne Blinker weiterfahren
- Die Kasko abschließen, aber das verlangte Schloss nicht verwenden
- Nach dem Heurigen auf den Roller steigen: seit Mai 2026 gilt 0,5 Promille

## FAQ

### Brauche ich für den E-Scooter ein Kennzeichen?

Nein. Solange der Roller höchstens 600 Watt und 25 km/h schafft, gilt er als Fahrrad. Kennzeichen, Zulassung und Pflichtversicherung gibt es dafür nicht.

### Zahlt meine Haushaltsversicherung, wenn ich mit dem Roller jemanden verletze?

Meistens ja, über die eingeschlossene Privathaftpflicht. Sicher ist das nur, wenn E-Scooter in den Bedingungen genannt sind und Ihr Roller die 600 Watt nicht überschreitet. Fragen Sie im Zweifel schriftlich nach.

### Was passiert, wenn mein Roller stärker als 600 Watt ist?

Dann ist er rechtlich kein Fahrrad mehr, sondern ein Kraftfahrzeug ohne Zulassung. Die Haushaltsversicherung kann nach einem Unfall die Leistung verweigern, dazu drohen Verwaltungsstrafen.

### Muss ich auf dem E-Scooter einen Helm tragen?

Seit 1. Mai 2026 gilt die Helmpflicht bis zum vollendeten 16. Lebensjahr. Erwachsene müssen keinen Helm tragen, die Unfallforschung rät aber dringend dazu.

### Ist mein Roller gegen Diebstahl versichert?

Nur, wenn Sie eine Kasko haben oder Ihre Haushaltsversicherung Fahrräder und E-Scooter außerhalb der Wohnung einschließt. Achten Sie auf die Schlossklausel und auf Grenzen beim Ersatzwert.

### Gilt meine Versicherung, wenn ich in Deutschland fahre?

In Deutschland gelten andere Regeln: Dort braucht jeder E-Scooter ein Versicherungskennzeichen nach der eKFV. Klären Sie vor der Reise, ob Ihr Roller dort fahren darf und wie er versichert ist.

### Und wenn ich einen Leihroller fahre?

Die Verleiher haben eigene Haftpflichtverträge, die Bedingungen stehen in der App. Schäden am Leihroller selbst regeln die Mietbedingungen.

## Angebot anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer. https://nammert.at/versicherungsmakler-e-scooter.php#anfrage

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT. Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland. Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen. Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
