# Naturkatastrophen und Hochwasser: was die Polizze zahlt und was der Katastrophenfonds

> In Österreich gibt es keine eigene Elementarversicherung wie in Deutschland. Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung und Erdbeben stecken als Pauschale in der Haushalts- und Eigenheimversicherung, meist mit niedrigen Summen. Wer mehr will, muss erhöhen, denn der Katastrophenfonds ersetzt nur einen Teil und ohne Rechtsanspruch.

Quelle/Source: https://nammert.at/versicherungsmakler-elementarschaden.php  
Stand: 2026-09-18

## Zahlt der Staat, wenn mein Haus überflutet wird?

Teilweise, aber ohne Rechtsanspruch. Die Länder zahlen Beihilfen aus dem Katastrophenfonds, meist einen Teil des Schadens nach Abzug der Versicherungsleistung. Niederösterreich hat die Quote nach dem Hochwasser im September 2024 von 20 auf 50 Prozent angehoben, in Härtefällen bis 80 Prozent. Der Rest bleibt bei Ihnen. Eine erhöhte Hochwasserdeckung in der Eigenheim- und Haushaltsversicherung schließt diese Lücke planbar.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein, keine Pflichtversicherung für Naturkatastrophen
- **Deckung:** Pauschale in Haushalt und Eigenheim, häufig 4.000 bis 10.000 €
- **Erweiterung:** bei vielen Versicherern auf 20.000 bis 40.000 € möglich
- **Katastrophenfonds:** Beihilfe der Länder, ohne Rechtsanspruch, Versicherung wird abgezogen
- **Gefahrenkarte:** HORA zeigt Hochwasser, Erdbeben und weitere Gefahren je Adresse

## Wie der Katastrophenfonds funktioniert

Der Katastrophenfonds des Bundes finanziert Schutzbauten und die Beihilfen, die die Länder an Geschädigte zahlen. Der Bund ersetzt den Ländern einen Teil dieser Beihilfen. Die Höhe der Hilfe für den einzelnen Haushalt legt das Land fest, sie schwankt nach Ereignis und Bundesland.

Wichtig für die Rechnung: Die Versicherungsleistung wird vom anerkannten Schaden abgezogen, erst auf den Rest wird die Quote angewendet. Eine Versicherung ist also kein verlorenes Geld gegenüber der Beihilfe, sie ergänzt sie. Einen Anspruch auf eine bestimmte Quote gibt es nicht.

## Die Pauschale ist das Nadelöhr

Sturm, Hagel und Schneedruck sind in österreichischen Polizzen in voller Höhe versichert. Bei Hochwasser, Überschwemmung und Vermurung gilt dagegen meist eine Pauschalsumme. Die Arbeiterkammer nennt als übliche Größe 4.000 bis 10.000 Euro, jeweils für Gebäude und Inhalt.

Viele Versicherer bieten Erweiterungen auf 20.000 bis 40.000 Euro an, manche mehr, abhängig von der Lage. In roten Gefahrenzonen ist eine höhere Deckung oft nur eingeschränkt zu bekommen. Bestehende Polizzen lohnt es zu prüfen, denn ältere Verträge haben häufig noch niedrigere Pauschalen.

## Die Diskussion um eine Pflichtversicherung

Der Rechnungshof hat im Oktober 2025 empfohlen, ein Versicherungsmodell für Extremwetterschäden zu entwickeln und in Gefahrenzonen strenger zu bauen. Der Versicherungsverband verweist auf Modelle in Spanien, der Schweiz, Belgien und Skandinavien.

Eine Pflicht ist in Österreich nicht beschlossen. Bis sich daran etwas ändert, bleibt die Wahl der Pauschale die wichtigste Entscheidung, die ein Hausbesitzer selbst treffen kann.

## Gefahren prüfen, bevor es regnet

Die Plattform HORA, betrieben vom Bund gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft, zeigt für jede Adresse Hochwasserzonen, Erdbebengefährdung und weitere Naturgefahren. Die Gefahrenzonenpläne der Gemeinden geben zusätzlich rote und gelbe Zonen für Wildbäche und Lawinen an.

Die Gefahrenzone bestimmt, zu welchen Bedingungen Sie versichert werden. Für Keller in gefährdeten Lagen hilft eine Rückstauklappe und die Lagerung wertvoller Dinge in oberen Stockwerken oft mehr als jede Summe.

## Was versichert ist

- Hochwasser und Überschwemmung bis zur vereinbarten Pauschale
- Vermurung und Erdrutsch, je nach Tarif
- Lawinen und Lawinenluftdruck
- Sturm, Hagel und Schneedruck in voller Höhe
- Erdbeben, wenn eingeschlossen oder gegen Aufpreis
- Kanalrückstau, wenn als Zusatz vereinbart
- Aufräumkosten nach einem versicherten Ereignis

## Was nicht versichert ist

- Hochwasserschäden über die Pauschale hinaus
- Grundwasser ohne Überflutung
- Erdbeben ohne Einschluss
- Kanalrückstau ohne eigenen Zusatz
- Schäden an Außenanlagen und Gärten, meist
- Feuchtigkeit durch Baumängel

## Wer sie braucht

- Hausbesitzer an Flüssen, Bächen und in Hanglagen
- Wer im Erdgeschoss oder Souterrain wohnt
- Eigentümer in Gemeinden mit Gefahrenzonen für Wildbäche und Lawinen
- Jeder, dessen Polizze noch eine alte, niedrige Hochwasserpauschale hat

## Wer darauf verzichten kann

- Mieter in oberen Stockwerken ohne Kellerabteil mit Wertsachen

## Was sie kostet

Die Erhöhung der Hochwasserpauschale kostet eine Mehrprämie, deren Höhe von der Gefahrenzone abhängt. In unkritischen Lagen ist sie gering, in Hochwassernähe deutlich höher oder nur mit Auflagen erhältlich. Pauschale Preise nennen wir deshalb nicht.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Hochwasserzone nach HORA und Gefahrenzonenplan
- Gewünschte Höhe der Pauschale
- Keller und Nutzung des Untergeschosses
- Vorschäden durch Hochwasser
- Selbstbehalt
- Schutzmaßnahmen wie Rückstauklappe und Dammbalken

_Ohne Beispielprämien, weil sie von Lage und Gebäude abhängen. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Grundpauschale:** Die in Haushalt und Eigenheim eingeschlossene Summe für Hochwasser und Vermurung, meist wenige tausend Euro.
- **Erhöhte Pauschale:** Aufgestockte Deckung gegen Mehrprämie, üblich bis in den mittleren fünfstelligen Bereich.
- **Hohe Deckung:** Bei einzelnen Versicherern höhere Summen, Erdbeben und Rückstau eingeschlossen, meist mit Prüfung der Lage.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Hochwasserpauschale | Grundpauschale | erhöht, passend zum Wert von Keller und Erdgeschoss | Die Grundpauschale deckt selten mehr als einen Teil des Schadens. |
| Gebäude und Inhalt | nur eines erhöht | beide erhöht | Hochwasser trifft Mauern und Einrichtung gleichzeitig. |
| Vermurung | in der Pauschale | ausdrücklich genannt und erhöht | In alpinen Lagen ist die Mure oft die größere Gefahr als der Fluss. |
| Erdbeben | ausgeschlossen | eingeschlossen mit angemessener Summe | Das Wiener Becken und Teile Tirols und Kärntens sind erdbebengefährdet. |
| Kanalrückstau | ausgeschlossen | eingeschlossen | Bei Starkregen kommt das Wasser oft aus dem Kanal, nicht vom Fluss. |
| Aufräumkosten | begrenzt | ausreichend für Schlamm und Entsorgung | Nach einer Mure ist das Wegräumen ein großer Posten. |

## Anbieter im Überblick

Naturkatastrophendeckung bieten alle Versicherer an, die Haushalts- und Eigenheimversicherungen führen. Sie unterscheiden sich darin, wie hoch sie die Pauschale erweitern und welche Lagen sie annehmen.

- **Wiener Städtische**: Vienna Insurance Group, bundesweit
- **UNIQA**: Versicherungsgruppe mit Sitz in Wien
- **Generali**: österreichische Tochter der Generali-Gruppe
- **Allianz**: Allianz Elementar Versicherungs-AG
- **Zurich**: österreichische Gesellschaft der Zurich-Gruppe
- **GRAWE**: Grazer Wechselseitige, Versicherungsverein
- **Helvetia**: Niederlassung der Schweizer Helvetia-Gruppe
- **Oberösterreichische**: Landesversicherer, Linz
- **Tiroler Versicherung**: Versicherungsverein, Innsbruck
- **Vorarlberger Landes-Versicherung**: Versicherungsverein, Bregenz

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Hochwasser flutet Keller und Heizraum** (schnell 30.000 € und mehr): Bezahlt wird bis zur Pauschale, im Grundtarif oft wenige tausend Euro. Eine Erweiterung hilft, deckt so einen Schaden aber selten ganz.
- **Hagel zerschlägt Dach und Wintergarten** (rund 5.000 bis 30.000 €): Hagel ist in Österreich Grundgefahr ohne Pauschale. Glas am Wintergarten braucht aber manchmal einen eigenen Glasbruchschutz.
- **Kanalrückstau nach dem Gewitter** (rund 3.000 bis 15.000 €): Rückstau ist ein eigener Zusatz, der in starken Polizzen enthalten ist. Oft wird eine funktionierende Rückstauklappe verlangt.
- **Erdbeben im Wiener Becken: Risse** (rund 5.000 bis 40.000 €): Erdbeben fehlt in vielen Grundtarifen. Stärkere Polizzen schließen es ein, meist mit begrenzter Summe und Selbstbehalt.
- **Grundwasser steigt im Keller hoch** (rund 5.000 bis 20.000 €): Ohne Überflutung der Oberfläche ist steigendes Grundwasser kein Hochwasser im Sinn der Polizze.
- **Schneedruck knickt das Scheunendach** (rund 5.000 bis 25.000 €): Schneedruck ist wie Sturm in voller Höhe gedeckt, sofern die Scheune als Nebengebäude in der Polizze steht.

## Mythos oder Wahrheit

- „Wenn HORA meine Adresse nicht als Hochwasserzone zeigt, bin ich sicher." ✘ Nein, HORA zeigt Gefährdungen aus Flüssen und Bächen. Starkregen, der über Hänge abfließt, und Rückstau aus dem Kanal treffen auch Häuser außerhalb dieser Zonen.
- „Auch in Österreich bebt die Erde so, dass Häuser Risse bekommen." ✔ Ja, vor allem im Wiener Becken, im Mürztal und in Tirol gab es Beben mit Gebäudeschäden. Wer dort wohnt, sollte den Erdbebeneinschluss prüfen.
- „Sturm zahlt die Polizze wie Hochwasser nur bis zu einer Pauschale." ✘ Falsch, Sturm, Hagel und Schneedruck sind bis zur vollen Versicherungssumme gedeckt. Die Pauschale gilt nur für Hochwasser, Überschwemmung und Vermurung.
- „Der Schlamm einer Mure zählt zum selben Topf wie das Hochwasser." ✔ Stimmt, Vermurung fällt meist unter dieselbe Pauschale. Bei einem Ereignis mit Wasser und Geröll wird also nicht doppelt gezahlt.
- „Auf die Beihilfe aus dem Katastrophenfonds habe ich einen einklagbaren Anspruch." ✘ Nein, die Beihilfen der Länder sind freiwillige Leistungen. Höhe und Voraussetzungen legt jedes Land fest, und sie können sich von Ereignis zu Ereignis ändern.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Auf den Katastrophenfonds vertrauen und die Pauschale nie prüfen
- Nur das Gebäude erhöhen, nicht den Hausrat im Keller
- Kanalrückstau für eingeschlossen halten
- Die HORA-Karte der eigenen Adresse nie angesehen
- Einen alten Zehnjahresvertrag mit sehr niedriger Pauschale weiterlaufen lassen

## FAQ

### Wie viel zahlt die Versicherung bei Hochwasser?

Bis zur vereinbarten Pauschale, getrennt für Gebäude und Inhalt. Häufig sind das einige tausend Euro. Mit einer Erweiterung lassen sich bei vielen Versicherern 20.000 bis 40.000 Euro oder mehr vereinbaren.

### Muss ich die Versicherungsleistung beim Katastrophenfonds angeben?

Ja. Die Beihilfe wird vom Schaden abzüglich der Versicherungsleistung berechnet. Wer verschweigt, dass er versichert ist, riskiert eine Rückforderung. Umgekehrt verliert niemand die Beihilfe, weil er versichert war.

### Ist Erdbeben in der Eigenheimversicherung enthalten?

Nicht immer. Manche Tarife schließen Erdbeben mit einer begrenzten Summe ein, andere nur gegen Aufpreis. In erdbebengefährdeten Gegenden wie dem Wiener Becken lohnt der Einschluss.

### Was ist HORA?

Eine öffentlich zugängliche Gefahrenkarte, die der Bund gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft betreibt. Sie zeigt für jede Adresse Hochwasserzonen, Erdbebengefährdung und weitere Naturgefahren und hilft, die passende Deckung zu wählen.

### Bekomme ich in der roten Zone eine Hochwasserversicherung?

Oft nur eingeschränkt, mit niedriger Pauschale oder hohem Selbstbehalt. Manche Versicherer nehmen nach Besichtigung und Schutzmaßnahmen an. Hier lohnt die Anfrage bei mehreren Häusern.

### Zahlt die Versicherung bei Starkregen?

Wenn das Wasser das Grundstück überflutet, fällt es unter die Hochwasser- und Überschwemmungspauschale. Kommt es aus dem Kanal, braucht es den Zusatz für Kanalrückstau. Regen, der nur durch ein undichtes Dach tropft, ist nicht versichert.

### Gibt es eine Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen?

Nein. Der Rechnungshof hat 2025 ein Versicherungsmodell für Extremwetter angeregt, beschlossen ist nichts. Vorsorge liegt daher bei jedem Hausbesitzer selbst.

### Was ist mit Muren und Lawinen?

Vermurung ist meist Teil der Hochwasserpauschale, Lawinen und Lawinenluftdruck sind in vielen Eigenheimpolizzen eingeschlossen. In alpinen Lagen sollten Sie beide Punkte in den Bedingungen gezielt nachlesen.

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