# Kfz-Flottenversicherung: den Fuhrpark in einer Polizze führen

> Mit einer Flottenpolizze laufen alle Firmenfahrzeuge in einem Vertrag, mit einheitlichen Bedingungen und einer Prämie, die sich am Schadenverlauf des gesamten Fuhrparks orientiert, oft ohne Bonus-Malus-Stufe je Fahrzeug. Österreichische Versicherer bieten Kleinflotten meist ab zwei oder drei Fahrzeugen an. Für Geschäftsführer und Fuhrparkverantwortliche zählt dann nicht mehr das einzelne Auto, sondern die Schadenbilanz des ganzen Betriebs.

Quelle/Source: https://nammert.at/versicherungsmakler-flotte.php  
Stand: 2026-09-18

## Ab wie vielen Autos gibt es in Österreich eine Flottenversicherung?

Kleinflottentarife gibt es bei vielen Versicherern ab zwei oder drei Fahrzeugen, individuell kalkulierte Flotten meist ab rund fünfzehn. Ob sich der Wechsel lohnt, hängt davon ab, wie gut die bisherigen Einzelverträge eingestuft sind: Fahrzeuge in sehr guten Bonus-Malus-Stufen können einzeln günstiger sein. Ein Vergleich beider Varianten mit der eigenen Schadenstatistik klärt das schnell.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Kfz-Haftpflicht je Fahrzeug ja, die Flottenform nicht
- **Mindestversicherungssumme:** 7,79 Mio. € je Schadenfall (KHVG), davon 6,45 Mio. € Personenschäden
- **Kleinflotte ab:** meist 2 bis 3 Fahrzeugen, je nach Versicherer
- **Prämiengrundlage:** Schadenverlauf des Fuhrparks, oft ohne Bonus-Malus je Fahrzeug
- **Steuer:** motorbezogene Versicherungssteuer wird mit der Prämie eingehoben

## Schadenverlauf statt Bonus-Malus-Stufe

Im Einzelvertrag trägt jedes Fahrzeug seine eigene Bonus-Malus-Stufe. In der Flotte verzichten viele Versicherer darauf und rechnen mit Stückprämien je Fahrzeugart, bei größeren Flotten mit dem Verhältnis von Schadenzahlungen zu Prämie über den gesamten Fuhrpark. Ein gutes Jahr senkt die Prämie für alle, ein schlechtes erhöht sie für alle.

Wer den Fuhrpark später verkleinert oder einzelne Fahrzeuge in Einzelverträge überführt, sollte vorher klären, wie diese eingestuft werden. Nicht jeder Flottenvertrag stellt eine Bescheinigung aus, die ein neuer Versicherer wie eine Bonus-Malus-Stufe anerkennt.

## Pflichten als Zulassungsbesitzer

Nach § 103 KFG muss der Zulassungsbesitzer dafür sorgen, dass Fahrzeuge den Vorschriften entsprechen und nur Personen mit der nötigen Lenkberechtigung fahren. Für den Fuhrpark heißt das: regelmäßige Führerscheinkontrolle mit Dokumentation, fristgerechte Begutachtung nach § 57a KFG und klare Regeln für die Weitergabe von Fahrzeugen.

Beschädigt ein Mitarbeiter den Firmenwagen, begrenzt das Dienstnehmerhaftpflichtgesetz seine Haftung: Bei einer entschuldbaren Fehlleistung haftet er nicht, bei leichter Fahrlässigkeit kann das Gericht den Ersatz mäßigen oder erlassen. Der Schaden bleibt damit meist beim Betrieb, und eine Kaskodeckung gewinnt entsprechend an Gewicht.

## Gemischte Fuhrparks, Leasing, Insassen

Pkw, Klein-Lkw, Lkw und Anhänger können in einer Polizze laufen, mit unterschiedlicher Kaskoform je Gruppe. Leasingfahrzeuge verlangen meist Vollkasko, und nach einem Totalschaden fehlt ohne Zusatzdeckung oft die Differenz zum offenen Leasingbetrag.

Für Dienstfahrten greift bei Verletzungen der Lenker die gesetzliche Unfallversicherung. Für Privatfahrten mit dem Firmenauto und für Mitfahrer ist eine Insassenunfall- oder Lenkerschutzversicherung sinnvoll, weil die eigene Kfz-Haftpflicht den verletzten Lenker nicht entschädigt.

## Was versichert ist

- Kfz-Haftpflicht für alle Fahrzeuge der Polizze
- Teil- und Vollkasko je Fahrzeug oder Gruppe
- Vorläufige Deckung für neu zugelassene Fahrzeuge
- Insassenunfall und Lenkerschutz, wenn vereinbart
- Differenzdeckung für Leasingfahrzeuge
- Pannenhilfe und Abschleppdienst
- Ladung bei eigenem Werkverkehr, als Zusatz
- Deckung in allen Ländern der grünen Karte

## Was nicht versichert ist

- Fahrten ohne gültige Lenkberechtigung
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Verschleiß, Bruch- und Betriebsschäden in der Kasko
- Transportierte Waren ohne eigenen Baustein
- Rennveranstaltungen
- Alkohol- und Suchtgiftfahrten, mit Regress im gesetzlichen Rahmen

## Wer sie braucht

- Betriebe mit mehreren Pkw, Klein-Lkw oder Lkw
- Gewerbe und Handwerk mit Servicefahrzeugen
- Unternehmen mit Dienstwagen für Außendienst und Management
- Handel und Logistik mit gemischtem Fuhrpark
- Firmen mit Leasingfahrzeugen und häufigem Fahrzeugwechsel

## Wer darauf verzichten kann

- Betriebe mit ein oder zwei Fahrzeugen in sehr guten Bonus-Malus-Stufen
- Fuhrparks, deren Schadenhäufigkeit in der Flotte zu einer Sanierung führen würde

## Was sie kostet

Die Flottenprämie besteht aus Stückprämien je Fahrzeugart und, bei größeren Fuhrparks, einem Zu- oder Abschlag nach Schadenverlauf. Dazu kommen Versicherungssteuer und motorbezogene Versicherungssteuer.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Anzahl und Art der Fahrzeuge, Motorleistung
- Schadenverlauf der letzten Jahre
- Kaskoform und Selbstbehalt
- Lenkerkreis und Privatnutzung
- Einsatzgebiet und Kilometerleistung
- Zusatzbausteine wie Insassenunfall oder Leasingdifferenz
- Maßnahmen zur Schadenverhütung

_Flottenprämien werden auf den einzelnen Fuhrpark gerechnet, veröffentlichte Vergleichswerte gibt es nicht. Wir nennen deshalb keine Spannen. Die Prämie Ihres Fuhrparks steht im Angebot._

## Die Tariflinien am Markt

- **Kleinflotte:** Rund zwei bis fünfzehn Fahrzeuge, Stückprämien, oft ohne Bonus-Malus-System, einfache Annahme.
- **Flotte:** Individuelle Kalkulation nach Schadenverlauf, Stichtag für alle Fahrzeuge, Schadenstatistik.
- **Großflotte:** Selbstbehaltsmodelle, eigenes Schadenmanagement, Gewinnbeteiligung bei gutem Verlauf, oft grenzüberschreitend.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme Haftpflicht | gesetzliche Mindestsumme nach KHVG | deutlich darüber, pauschal zweistellige Millionenbeträge | Schwere Personenschäden mit Renten übersteigen die Mindestsumme. |
| Neuzulassungen | Deckung erst nach Meldung | vorläufige Deckung bis zum Stichtag | Das neue Fahrzeug fährt oft, bevor die Verwaltung es meldet. |
| Grobe Fahrlässigkeit | Leistungskürzung möglich | Verzicht auf den Einwand, außer bei Alkohol und Suchtgift | Kaskoschäden durch Ablenkung werden sonst gekürzt. |
| Leasingdifferenz | nicht gedeckt | für alle Leasingfahrzeuge eingeschlossen | Nach Totalschaden bleibt sonst eine Lücke zum Leasingrest. |
| Insassen und Lenker | nicht versichert | Insassenunfall und Lenkerschutz für alle Fahrzeuge | Der Lenker selbst ist über die eigene Haftpflicht nicht gedeckt. |
| Schadenstatistik | keine | jährlich nach Fahrzeug und Schadenart | Nur so lassen sich Schadentreiber gezielt angehen. |
| Ausstieg | keine Regelung | vereinbarte Einstufung beim Wechsel in Einzelverträge | Sonst beginnen ausgeschiedene Fahrzeuge in einer schlechten Stufe. |

## Anbieter im Überblick

Flotten bieten in Österreich die großen Kfz-Versicherer an. Kleinflottentarife sind standardisiert, größere Fuhrparks werden individuell gerechnet.

- **UNIQA**: österreichischer Versicherungskonzern, Flotten über Außendienst und Makler
- **Wiener Städtische**: Vienna Insurance Group, großer Kfz-Bestand
- **Allianz**: Allianz-Gruppe, Fuhrparkversicherung für Firmenkunden
- **Generali**: Generali-Gruppe, Kleinflotten mit Fixprämie je Fahrzeug im Angebot
- **Zurich**: Zurich-Gruppe, mittlere und große Flotten
- **GRAWE**: Grazer Wechselseitige, österreichweiter Außendienst
- **Donau Versicherung**: Teil der Vienna Insurance Group, Firmenkunden und Makler
- **HDI**: Talanx-Gruppe, Firmenkunden über Makler

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Lieferwagen touchiert die Einfahrt** (rund 1.500 bis 5.000 €): Einen selbst verschuldeten Anprall zahlt nur die Vollkasko. Fahrzeuge mit Teilkasko bleiben auf dem Blechschaden sitzen.
- **Hagel auf dem ganzen Firmenparkplatz** (je Auto oft vierstellig): Hagel ist ein klassischer Teilkaskoschaden und damit schon in der kleinen Kasko gedeckt. Bei einer Flotte summiert sich das schnell zu einem Großschaden.
- **Leasing-Pkw Totalschaden, Rest offen** (Differenz oft vier- bis fünfstellig): Die Kasko ersetzt den Wiederbeschaffungswert. Die Differenz zum Leasingrestwert zahlt nur eine eigene Differenzdeckung.
- **Lenker verletzt sich privat** (bis sechsstellig): Bei Privatfahrten greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht. Einen verletzten Lenker, der den Unfall selbst verschuldet hat, sichert nur eine Lenkerschutzversicherung ab.
- **Kupplung nach Jahren durchgeschliffen** (rund 1.000 bis 3.000 €): Verschleiß ist kein Unfall und kein Naturereignis. Das trägt der Fuhrpark selbst oder ein Wartungsvertrag.
- **Laptop aus dem Kombi gestohlen** (rund 1.000 bis 3.000 €): Die Kasko deckt das Fahrzeug und fest eingebaute Teile, keine Gegenstände im Innenraum. Dafür ist die Inhalts- oder Elektronikversicherung da.

## Mythos oder Wahrheit

- „In Österreich muss jedes Firmenauto eine Vollkasko haben." ✘ Falsch. Pflicht ist nur die Kfz-Haftpflicht nach KHVG. Vollkasko verlangen Leasinggeber und Banken, gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht.
- „Hagel auf dem Firmenparkplatz zahlt schon die Teilkasko." ✔ Stimmt. Hagel zählt zu den Naturgewalten, die in der Teilkasko versichert sind. Für eine Flotte im Freien ist das oft das wichtigste Argument für die Kasko.
- „Die gesetzliche Mindestversicherungssumme reicht für jeden Unfall." ✘ Nicht unbedingt. Bei einem schweren Unfall mit mehreren Verletzten können die Mindestsummen des KHVG knapp werden. Flotten vereinbaren deshalb meist deutlich höhere Pauschalsummen.
- „Fährt der Außendienst nach Deutschland oder Italien, braucht er eine Zusatzpolizze." ✘ Nein. Die Kfz-Haftpflicht gilt in der ganzen EU und in allen Ländern der Grünen Karte. Bei der Kasko lohnt ein Blick auf den vereinbarten Geltungsbereich.
- „Mit der Haftpflichtprämie wird in Österreich auch eine Steuer auf den Motor bezahlt." ✔ Stimmt. Die motorbezogene Versicherungssteuer wird zusammen mit der Kfz-Haftpflichtprämie eingehoben und richtet sich nach Leistung und CO2-Ausstoß. Beim Vergleich von Flottenangeboten muss man sie herausrechnen.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Einzelverträge mit Top-Stufen ungeprüft in die Flotte übertragen
- Keine Regelung für den späteren Ausstieg vereinbaren
- Lenkberechtigungen nicht regelmäßig kontrollieren
- Leasingfahrzeuge ohne Differenzdeckung fahren
- Jede Kleinigkeit melden und so den Schadenverlauf belasten

## FAQ

### Was ist der Vorteil einer Flottenpolizze?

Ein Vertrag, ein Stichtag, einheitliche Bedingungen und bei gutem Schadenverlauf eine günstigere Prämie für den ganzen Fuhrpark. Neue Fahrzeuge werden einfacher eingegliedert.

### Was kostet eine Flottenversicherung in Österreich?

Das hängt von Fahrzeugart, Motorleistung, Kaskoform und Schadenverlauf ab, dazu kommen die Steuern. Zwei Fuhrparks gleicher Größe können sehr unterschiedlich kosten. Seriöse Pauschalwerte gibt es nicht.

### Gilt in der Flotte das Bonus-Malus-System?

Bei vielen Flottentarifen nicht. Statt der Stufe je Fahrzeug zählt der Schadenverlauf des gesamten Fuhrparks. Manche Kleinflottentarife arbeiten mit festen Stückprämien.

### Haftet mein Mitarbeiter, wenn er den Firmenwagen beschädigt?

Nur eingeschränkt. Nach dem Dienstnehmerhaftpflichtgesetz haftet er bei einer entschuldbaren Fehlleistung gar nicht, bei leichter Fahrlässigkeit kann der Ersatz gemäßigt werden. Den Schaden trägt daher meist der Betrieb oder dessen Kasko.

### Sind neue Fahrzeuge sofort gedeckt?

Für die Zulassung braucht jedes Fahrzeug eine Versicherungsbestätigung, die der Versicherer aus der Flotte ausstellt. Gute Polizzen decken Neuzugänge bis zum nächsten Stichtag automatisch.

### Was passiert bei schlechtem Schadenverlauf?

Der Versicherer verlangt zur Hauptfälligkeit eine höhere Prämie oder einen höheren Selbstbehalt, oder er kündigt. Mit einer vollständigen Schadenstatistik lässt sich am Markt eine Alternative suchen.

### Ist der Lenker bei eigenem Verschulden versichert?

Nicht über die Kfz-Haftpflicht. Bei Dienstfahrten greift die gesetzliche Unfallversicherung, privat nicht. Insassenunfall oder Lenkerschutz schließen die Lücke.

### Deckt die Flottenpolizze die Ladung?

Nein, nur Fahrzeug und Haftung. Für mitgeführte Waren und Material braucht es eine Werkverkehrs- oder Transportversicherung.

### Welche Pflichten habe ich als Zulassungsbesitzer?

Sie müssen nach § 103 KFG dafür sorgen, dass die Fahrzeuge vorschriftsmäßig sind und nur berechtigte Lenker fahren. Dazu gehören Führerscheinkontrolle, die wiederkehrende Begutachtung und im Anlassfall die Lenkerauskunft.

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