# Grundfähigkeitsversicherung in Österreich: eine Rente, wenn Gehen, Sehen oder Greifen nicht mehr geht

> Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie eine in der Polizze genannte Fähigkeit verlieren, etwa Sehen, Hören, Sprechen, Gehen oder den Gebrauch der Arme. Welchen Beruf Sie ausüben, ist dafür egal. Gerade für Lehrlinge, Handwerker und Menschen mit körperlicher Arbeit ist sie oft leistbar, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu teuer ist.

Quelle/Source: https://nammert.at/versicherungsmakler-grundfaehigkeit.php  
Stand: 2026-10-31

## Brauche ich eine Grundfähigkeitsversicherung, wenn es doch die Invaliditätspension gibt?

Die Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension der Pensionsversicherung gibt es nur unter strengen Voraussetzungen, und ohne Berufsschutz verweist die Pensionsversicherung auf den gesamten Arbeitsmarkt. Wer ab 1964 geboren ist und nur vorübergehend nicht arbeiten kann, bekommt Rehabilitationsgeld statt einer Pension. Eine Grundfähigkeitsversicherung zahlt dagegen eine feste Rente, sobald eine versicherte Fähigkeit verloren ist, unabhängig von Arbeitsmarkt und Beruf.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein, freiwillig
- **Leistungsauslöser:** Verlust einer in der Polizze genannten Fähigkeit
- **Prognosezeitraum:** häufig sechs Monate
- **Psychische Erkrankungen:** oft nicht oder nur eingeschränkt versichert
- **Gesetzliche Leistung daneben:** Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension, Rehabilitation hat Vorrang

## Katalog statt Berufsbild

Jede Grundfähigkeitspolizze enthält einen Katalog von Fähigkeiten, je nach Anbieter von einer Handvoll bis zu mehr als zwanzig. Für jede steht in den Bedingungen, wann sie als verloren gilt, beim Sehen etwa eine klinisch nachgewiesene, nicht mehr umkehrbare Minderung der Sehschärfe. Geringere Einbußen lösen keine Leistung aus.

Ob Sie Tischler, Programmiererin oder Student sind, prüft der Versicherer im Leistungsfall nicht. Das ist der Vorteil gegenüber der Berufsunfähigkeitsversicherung: kein Streit über die Berufsgruppe, keine Verweisung. Der Nachteil: Wer seinen Beruf aufgeben muss, ohne eine Fähigkeit aus dem Katalog zu verlieren, bekommt nichts.

## Wo die Pensionsversicherung aufhört

Die Pensionsversicherungsanstalt fragt zuerst, ob Rehabilitation oder Umschulung möglich ist. Nur wer dauerhaft nicht mehr arbeiten kann und je nach Berufsschutz auf keine zumutbare andere Tätigkeit verwiesen werden kann, erhält eine Pension. Für ab dem 1. Jänner 1964 Geborene gibt es bei vorübergehender Invalidität keine befristete Pension mehr, sondern Rehabilitationsgeld.

Die Grundfähigkeitsversicherung ersetzt diese Leistung nicht, sondern legt eine feste Summe daneben. Weil sie nicht auf die Entscheidung der Pensionsversicherung wartet, fließt die Rente oft früher, sobald der Prognosezeitraum erfüllt ist.

## Die Schwachstelle: Psyche und schwere Krankheit

Burn-out und Depression führen häufig dazu, dass Menschen ihre Arbeit aufgeben müssen, und genau diese Fälle decken viele Grundfähigkeitstarife nicht oder nur über eine Fähigkeit wie Konzentration oder geistige Leistungsfähigkeit ab. Lesen Sie, wie Ihr Tarif das formuliert.

Auch eine lange Krebstherapie nimmt nicht unbedingt eine bestimmte Fähigkeit auf Dauer. Einzelne Anbieter ergänzen deshalb Pflegebedürftigkeit oder schwere Krankheiten als eigene Auslöser. Jeder dieser Zusätze erhöht die Prämie.

## Was versichert ist

- Monatliche Rente bei Verlust einer versicherten Fähigkeit wie Sehen, Hören, Sprechen, Gehen oder Gebrauch der Arme und Hände
- Leistung ohne Prüfung des Berufs und ohne Verweisung
- Geistige Fähigkeiten wie Konzentration oder Gedächtnis, je nach Tarif
- Pflegebedürftigkeit als eigener Auslöser, je nach Tarif
- Prämienbefreiung während des Leistungsbezugs, je nach Tarif
- Höhere Rente bei Verlust mehrerer Fähigkeiten, je nach Tarif

## Was nicht versichert ist

- Berufsunfähigkeit, solange keine Fähigkeit aus dem Katalog verloren ist
- Einbußen unterhalb der Schwelle, die die Bedingungen festlegen
- Vorerkrankungen, die beim Antrag verschwiegen wurden
- Ausschlüsse, die bei Annahme der Polizze vereinbart wurden
- Folgen von Straftaten, die die versicherte Person begeht
- Leistungen über das vereinbarte Endalter hinaus

## Wer sie braucht

- Lehrlinge und Handwerker, für die eine Berufsunfähigkeitspolizze kaum leistbar ist
- Schüler und Studierende, die den Gesundheitszustand früh festschreiben wollen
- Menschen, die bei der Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wurden
- Selbstständige ohne ausreichenden Berufsschutz in der Pensionsversicherung
- Wer eine Berufsunfähigkeitspolizze hat und schwere körperliche Schäden zusätzlich absichern will

## Wer sie nicht braucht

- Wer eine leistbare Berufsunfähigkeitsversicherung ohne wesentliche Ausschlüsse bekommt, sollte zuerst diese wählen
- Wer genug Vermögen hat, um ohne Erwerbseinkommen bis zur Alterspension zu leben

## Was sie kostet

Die Prämie hängt weniger am Beruf als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Den größten Einfluss haben Eintrittsalter, Gesundheitszustand, die Höhe der Rente und wie viele Fähigkeiten und Zusätze versichert sind.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Eintrittsalter und Gesundheit bei Abschluss
- Umfang des Katalogs der Fähigkeiten
- Zusätze für Pflege, schwere Krankheit oder Psyche
- Höhe der monatlichen Rente
- Laufzeit bis zum Endalter
- Indexanpassung

_Wir nennen keine Prämienspanne, weil Leistungsumfang und Alter den Preis zu stark bestimmen. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Kompakter Katalog:** Wenige Fähigkeiten wie Sehen, Hören, Sprechen und Gebrauch der Gliedmaßen. Niedrige Prämie, aber nur Schutz bei schweren körperlichen Schäden.
- **Breiter Katalog:** Viele Fähigkeiten, dazu geistige Leistungsfähigkeit, Gleichgewicht oder Heben und Tragen. Leistet in deutlich mehr Fällen.
- **Katalog mit Zusätzen:** Breiter Katalog plus Pflegebedürftigkeit oder schwere Krankheiten als eigene Auslöser. Am nächsten an einer Berufsunfähigkeitspolizze.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Umfang des Katalogs | Sinne und Gliedmaßen | auch geistige Fähigkeiten, Gleichgewicht, Heben und Tragen | Jede fehlende Fähigkeit ist ein Fall, in dem nicht gezahlt wird. |
| Prognosezeitraum | zwölf Monate | sechs Monate | Je kürzer der Zeitraum, desto früher fließt die Rente. |
| Psychische Erkrankungen | über geistige Fähigkeiten teilweise erfasst | ausdrücklich versichert, mit klarer Definition | Seelische Leiden zählen zu den häufigsten Gründen, aus dem Beruf auszuscheiden. |
| Pflegebedürftigkeit | nicht versichert | eigener Auslöser | Pflegebedarf entsteht oft, ohne dass eine einzelne Fähigkeit ganz verloren ist. |
| Endalter | 60 oder 63 | bis zum Regelpensionsalter | Gerade in den letzten Berufsjahren steigt das Risiko schwerer Erkrankungen. |
| Umstieg in eine Berufsunfähigkeitsversicherung | keiner | Umwandlung ohne neue Gesundheitsprüfung bis zu einem bestimmten Alter | Für Lehrlinge und Studierende der Weg zum stärkeren Schutz, sobald der Beruf feststeht. |

## Anbieter im Überblick

Grundfähigkeitsversicherungen bieten in Österreich einige Lebensversicherer an, teils unter eigenen Produktnamen. Die Liste nennt Anbieter, die in dieser Sparte am Markt sind, und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

- **Allianz**: österreichische Gesellschaft der Allianz-Gruppe, Vertreter und Makler
- **UNIQA**: börsennotierter Versicherungskonzern mit Sitz in Wien, Vertreter und Makler
- **Zurich**: österreichische Gesellschaft der Zurich-Gruppe, vor allem Maklervertrieb
- **Donau Versicherung**: Teil der Vienna Insurance Group, Vertreter und Makler
- **Vorarlberger Landes-Versicherung**: regionaler Versicherer aus Vorarlberg

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Maurer verliert Gebrauch der Hand** (Monatsrente bis zum Endalter): Der Gebrauch der Hände steht in jedem Katalog. Ist der Verlust nachgewiesen und dauert er den Prognosezeitraum, wird gezahlt, ohne Frage nach einem anderen Beruf.
- **Sehkraft nach Unfall stark gemindert** (Monatsrente, solange die Minderung besteht): Erreicht die Minderung die Schwelle der Bedingungen, ist Sehen als Fähigkeit verloren. Liegt sie knapp darüber, gibt es nichts.
- **Depression, ein Jahr im Krankenstand** (bei 1.200 € Monatsrente: 14.400 € im Jahr): Kompakte Kataloge kennen keine psychischen Erkrankungen. Breite Tarife leisten, wenn eine geistige Fähigkeit nach ihrer Definition verloren ist.
- **Pflegebedarf nach Schlaganfall** (Monatsrente, dazu oft Prämienbefreiung): Tarife mit Pflege als Auslöser zahlen auch, wenn keine einzelne Fähigkeit vollständig verloren ist. Kompakte Tarife nur bei nachgewiesenem Verlust.
- **Lange Krebstherapie** (Einkommensausfall über Monate): Ohne Zusatz für schwere Krankheiten zahlt der Vertrag nur, wenn die Therapie eine Fähigkeit aus dem Katalog dauerhaft nimmt.
- **Lehrerin mit Stimmproblem** (Berufsaufgabe, aber keine Rente): Sie kann sprechen, aber nicht mehr vor einer Klasse. Das ist Berufsunfähigkeit, kein Verlust einer Grundfähigkeit, und dafür zahlt auch der breiteste Katalog nicht.

## Mythos oder Wahrheit

- „Eine Grundfähigkeitsversicherung zahlt, sobald ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann." ✘ Falsch. Sie zahlt nur, wenn eine Fähigkeit aus dem Katalog nach der Definition der Bedingungen verloren ist. Der Beruf spielt weder für die Leistung noch für die Prüfung eine Rolle.
- „Auch Lehrlinge und Studierende können sie abschließen." ✔ Stimmt. Weil der Beruf keine Rolle spielt, ist sie gerade am Anfang des Berufslebens gut zu bekommen, und der junge Gesundheitszustand wird festgeschrieben.
- „Die Rente wird auf die Invaliditätspension angerechnet." ✘ Falsch. Die private Rente ist eine vertraglich vereinbarte Summe und kommt zur Leistung der Pensionsversicherung hinzu.
- „Psychische Erkrankungen sind in vielen Tarifen nicht abgedeckt." ✔ Stimmt. Kompakte Kataloge erfassen nur körperliche Fähigkeiten und Sinne. Wer diesen Schutz will, braucht einen Tarif mit geistigen Fähigkeiten oder ausdrücklicher Regelung.
- „Mehr Fähigkeiten im Katalog heißt automatisch besserer Schutz." ✘ Falsch. Eine lange Liste mit sehr strengen Definitionen kann weniger wert sein als eine kurze mit erreichbaren Schwellen. Entscheidend ist, ab wann eine Fähigkeit als verloren gilt.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Zur Grundfähigkeitsversicherung greifen, ohne vorher eine Berufsunfähigkeitspolizze angefragt zu haben
- Nur die Zahl der Fähigkeiten vergleichen, nicht ihre Definition
- Übersehen, dass psychische Erkrankungen fehlen
- Gesundheitsfragen unvollständig beantworten, weil sie kurz wirken
- Die Rente so niedrig ansetzen, dass sie neben der Pension kaum etwas ändert

## FAQ

### Welche Fähigkeiten sind versichert?

Das bestimmt der Katalog Ihres Tarifs. Fast immer dabei sind Sehen, Hören, Sprechen und der Gebrauch von Armen, Händen und Beinen. Breitere Tarife nehmen geistige Leistungsfähigkeit, Gleichgewicht oder Heben und Tragen auf.

### Zahlt die Polizze bei Burn-out?

Nur wenn der Tarif psychische Erkrankungen oder geistige Fähigkeiten so einschließt, dass Ihr Befund die Definition erfüllt. Viele kompakte Tarife zahlen in diesem Fall nicht.

### Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?

Ja. Was Sie beim Antrag verschweigen, kann den Versicherer im Leistungsfall von der Zahlung befreien. Holen Sie im Zweifel Befunde beim Hausarzt ein, bevor Sie unterschreiben.

### Wie lange wird die Rente gezahlt?

Solange die Fähigkeit verloren ist, längstens bis zum vereinbarten Endalter. Bessert sich der Zustand so weit, dass die Definition nicht mehr erfüllt ist, endet die Leistung.

### Kann ich später in eine Berufsunfähigkeitsversicherung wechseln?

Manche Tarife sehen eine Umwandlung ohne neue Gesundheitsprüfung bis zu einem bestimmten Alter vor, sofern der Beruf versicherbar ist. Fragen Sie danach, wenn Sie in Ausbildung sind.

### Wird die Rente neben einer Invaliditätspension gezahlt?

Ja. Die private Rente ist eine vereinbarte Summe und wird nicht auf Leistungen der Pensionsversicherung angerechnet.

### Gilt der Schutz auch im Ausland?

Bei den üblichen Tarifen ja, weil der Verlust einer Fähigkeit medizinisch nachgewiesen wird, gleich wo Sie leben. Prüfen Sie dennoch die Bedingungen, wenn Sie einen längeren Auslandsaufenthalt planen.

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT. Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland. Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen. Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
