# Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in Österreich: Haftung für Gebäude, Gehsteig und Baum

> Wer in Österreich ein Haus vermietet, ein Zinshaus besitzt oder ein Grundstück hält, haftet für Gefahren, die davon ausgehen. Für das selbst bewohnte Haus steckt diese Haftpflicht meist schon in der Eigenheimversicherung. Für vermietete Objekte ohne eigene Eigenheimpolizze und für unbebaute Grundstücke braucht es eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Quelle/Source: https://nammert.at/versicherungsmakler-haus-grundbesitzer.php  
Stand: 2026-10-31

## Brauche ich als Hausbesitzer eine eigene Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Haben Sie für Ihr Haus eine Eigenheimversicherung, ist die Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer darin in den meisten Tarifen enthalten. Prüfen Sie dann nur die Versicherungssumme. Eine eigene Polizze brauchen Sie für ein unbebautes Grundstück, für vermietete Objekte ohne solche Polizze und wenn die Summe in der Eigenheimversicherung zu niedrig ist.

## Auf einen Blick

- **Gesetzliche Pflicht:** nein
- **Haftung für Bauwerke:** § 1319 ABGB, mit umgekehrter Beweislast
- **Haftung für Wege:** § 1319a ABGB, bei grober Fahrlässigkeit
- **Gehsteigräumung:** § 93 StVO: im Ortsgebiet 6 bis 22 Uhr
- **Wo enthalten:** in der Eigenheimversicherung meist eingeschlossen

## § 1319 ABGB: wenn sich vom Haus etwas löst

Wird jemand durch den Einsturz eines Gebäudes oder durch herabfallende Teile verletzt, haftet der Besitzer, wenn der Schaden auf einen Mangel des Bauwerks zurückgeht. Entlasten kann er sich nur, wenn er beweist, dass er alle zur Abwendung der Gefahr nötige Sorgfalt angewendet hat. Der Dachziegel auf dem geparkten Auto ist der klassische Fall.

Besitzer im Sinn des Gesetzes ist, wer die Verfügungsgewalt über das Gebäude hat, in der Regel der Eigentümer. Regelmäßige Kontrollen von Dach, Fassade, Rauchfang und Bäumen sind deshalb kein Formalismus: Sie sind der Beweis, den Sie im Ernstfall brauchen.

## Gehsteig und Winterdienst nach § 93 StVO

Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften dafür sorgen, dass Gehsteige und Gehwege entlang ihrer Liegenschaft zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Glatteis befreit sind. Gibt es keinen Gehsteig, ist der Straßenrand in einem Meter Breite zu räumen und zu streuen. Für die Haftung gegenüber Passanten genügt schon leichte Fahrlässigkeit.

Die Pflicht lässt sich vertraglich an einen Räumdienst übertragen. Dann haften Sie nur noch, wenn Sie einen ungeeigneten Partner ausgewählt haben. Eine bloße Abmachung mit den Mietern im Haus ersetzt das nicht immer, und die Haftpflicht bleibt der sichere Rückhalt.

## Eigenheimversicherung, Zinshaus und Grundstück: wo Sie welche Polizze brauchen

Die österreichische Eigenheimversicherung bündelt Gebäudeschutz und Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer. Für das eigene Haus reicht das meist, wenn die Haftpflichtsumme passt. Bei Zinshäusern und Wohnungseigentumsanlagen schließt die Hausverwaltung die Polizze für die ganze Liegenschaft ab, die Prämie fließt über die Betriebskosten.

Ein unbebautes Grundstück, eine Wiese oder ein Waldstück ist in keiner Gebäudepolizze enthalten. Dafür gibt es eigene Grundbesitzerhaftpflichten oder einen Einschluss in die Haushaltsversicherung, je nach Versicherer.

## Was versichert ist

- Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden, die vom versicherten Gebäude oder Grundstück ausgehen
- Abwehr unberechtigter Ansprüche, auch vor Gericht
- Verletzung der Räum- und Streupflicht nach § 93 StVO
- Herabfallende Dachziegel, Fassadenteile, Schnee und Eis
- Umstürzende Bäume und herabfallende Äste
- Ansprüche von Mietern wegen Personenschäden im Haus
- Kleinere Bau- und Renovierungsarbeiten, je nach Polizze bis zu einer Bausumme

## Was nicht versichert ist

- Schäden am eigenen Gebäude, dafür gibt es die Eigenheimversicherung
- Gewässerschäden durch einen Heizöltank, wenn kein eigener Einschluss besteht
- Größere Bauvorhaben, dafür gibt es die Bauherrenhaftpflicht
- Gewerblich genutzte Teile, wenn sie nicht gemeldet sind
- Mietausfall und Streit mit Mietern um Mietzins oder Betriebskosten
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden

## Wer sie braucht

- Vermieter von Häusern, die keine Eigenheimversicherung mit Haftpflicht haben
- Eigentümer eines Zinshauses, sofern die Hausverwaltung nicht für die Liegenschaft vorsorgt
- Eigentümer unbebauter Grundstücke, Wiesen und Waldstücke
- Wohnungseigentümergemeinschaften für die allgemeinen Teile der Liegenschaft
- Erben eines Hauses, bis über Verkauf oder Vermietung entschieden ist

## Wer sie nicht braucht

- Wer für das eigene Haus eine Eigenheimversicherung mit ausreichender Haftpflichtsumme hat
- Eigentümer einer Wohnung, für deren Anlage die Hausverwaltung bereits versichert hat

## Was sie kostet

Als Einschluss in der Eigenheimversicherung kostet die Haftpflicht wenig extra, als eigene Polizze hängt die Prämie vom Objekt ab. Vermietete Häuser und Zinshäuser werden meist nach Nutzfläche oder Mietzins bewertet, Grundstücke nach Fläche.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Art des Objekts: Einfamilienhaus, Zinshaus, Grundstück
- Nutzfläche, Zahl der Einheiten oder Mietzins
- Gewerbliche Nutzung einzelner Einheiten
- Versicherungssumme und Selbstbehalt
- Heizöltank und Photovoltaikanlage
- Vorschäden

_Wir nennen keine Richtwerte, weil die Haftpflicht in Österreich meist als Teil der Eigenheimversicherung bepreist wird. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Einschluss in der Eigenheimpolizze:** Haftpflicht für das eigene Haus mit der Summe, die der Tarif vorsieht. Für Selbstbewohner meist ausreichend, wenn die Summe passt.
- **Eigene Polizze für vermietete Objekte:** Höhere Versicherungssumme, Mieter als Dritte, Winterdienst und Bauarbeiten eingeschlossen. Für Vermieter und Zinshausbesitzer.
- **Erweitert:** Zusätzlich Heizöltank, Photovoltaikanlage, Gewerbeeinheiten und mehrere Liegenschaften in einer Polizze.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme | die Summe der Eigenheimpolizze | mehrere Millionen Euro pauschal | Ein schwerer Sturz auf dem Gehsteig kann eine lebenslange Rente auslösen. |
| Winterdienst | eigene Räumpflicht | auch bei Übertragung an Mieter oder Räumdienst | Ob die Übertragung hält, entscheidet oft erst das Gericht. |
| Bauarbeiten | kleine Reparaturen | Renovierungen bis zu einer hohen Bausumme | Sonst fehlt der Schutz genau bei der Sanierung. |
| Heizöltank | ausgeschlossen | mit Einschluss für Gewässerschäden | Auslaufendes Öl verseucht Erdreich und Grundwasser. |
| Photovoltaik | nicht genannt | Betreiberhaftpflicht eingeschlossen | Die Anlage auf dem Dach ist ein eigenes Haftungsrisiko. |
| Leerstand | nur kurz | ohne zeitliche Grenze | Zwischen zwei Mietverhältnissen oder nach einem Erbfall steht ein Haus oft lange leer. |
| Unbebaute Grundstücke | gesondert zu versichern | in derselben Polizze mitversichert | Wiese oder Waldstück werden oft vergessen. |

## Anbieter im Überblick

Die Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer bieten alle großen österreichischen Sachversicherer an, meist als Teil der Eigenheimversicherung und für Zinshäuser als eigene Polizze.

- **Wiener Städtische**: Teil der Vienna Insurance Group, bundesweit tätig
- **UNIQA**: börsennotierte Versicherungsgruppe aus Wien
- **Generali**: Tochter des italienischen Generali-Konzerns
- **Allianz**: Allianz Elementar, österreichische Gesellschaft der Allianz
- **Donau Versicherung**: eigene Marke innerhalb der Vienna Insurance Group
- **GRAWE**: Grazer Wechselseitige, Versicherungsverein
- **Helvetia**: österreichische Gesellschaft der Schweizer Helvetia

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Dachziegel fällt auf ein geparktes Auto** (meist vierstellig): Nach § 1319 ABGB müssen Sie beweisen, dass Sie das Dach ausreichend kontrolliert haben. Die Polizze zahlt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.
- **Passantin stürzt auf dem Gehsteig** (fünfstellig, mit Dauerfolgen mehr): Die Räumpflicht nach § 93 StVO trifft den Liegenschaftseigentümer, schon leichte Fahrlässigkeit reicht für die Haftung.
- **Morscher Baum trifft Nachbars Garage** (vier- bis fünfstellig): Wer seine Bäume nicht kontrolliert, haftet. War der Baum gesund, wehrt die Versicherung die Forderung ab.
- **Mieter verletzt sich am Stiegengeländer** (fünfstellig): Eine knappe Summe in einer alten Eigenheimpolizze reicht bei schweren Verletzungen nicht immer. Eine eigene Polizze für das Mietobjekt hat höhere Summen.
- **Heizöltank leckt ins Erdreich** (fünf- bis sechsstellig): Für den Tank braucht es einen eigenen Einschluss für Gewässerschäden. Nicht jede Polizze bietet ihn an.
- **Sturm deckt das eigene Dach ab** (je nach Haus vier- bis fünfstellig): Die Haftpflicht zahlt nur für Schäden an anderen. Das eigene Dach deckt die Eigenheimversicherung.

## Mythos oder Wahrheit

- „Wer eine Eigenheimversicherung hat, ist als Haus- und Grundbesitzer meist schon haftpflichtversichert." ✔ Stimmt: Die meisten Eigenheimtarife schließen diese Haftpflicht ein. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme hoch genug ist.
- „Den Gehsteig muss die Gemeinde räumen, nicht ich." ✘ Falsch: Im Ortsgebiet verpflichtet § 93 StVO die Liegenschaftseigentümer, zwischen 6 und 22 Uhr zu räumen und zu streuen.
- „Für eine Wiese ohne Haus braucht man keine Haftpflicht." ✘ Falsch: Bäume, Gruben und Zäune bleiben ein Risiko, auch ohne Gebäude. Die Eigenheimpolizze erfasst das Grundstück nicht.
- „Wer den Winterdienst an einen Räumdienst vergibt, haftet nur noch eingeschränkt." ✔ Stimmt: Nach der Rechtsprechung haftet der Eigentümer dann nur noch, wenn er einen ungeeigneten Partner ausgewählt hat.
- „Fällt mein Dachziegel auf ein fremdes Auto, zahlt die Gebäudedeckung." ✘ Nein: Der Gebäudeteil der Eigenheimversicherung ersetzt Schäden am eigenen Haus. Das fremde Auto zahlt die Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Die Haftpflichtsumme in der Eigenheimpolizze nie geprüft haben
- Das unbebaute Grundstück oder Waldstück vergessen
- Den Winterdienst nur mündlich an Mieter übergeben
- Den Heizöltank nicht eigens einschließen
- Das geerbte oder leer stehende Haus nicht melden

## FAQ

### Ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht in Österreich Pflicht?

Nein. Weil Sie als Besitzer nach § 1319 ABGB für Schäden durch Ihr Gebäude haften und sich nur mit dem Nachweis ausreichender Sorgfalt entlasten können, ist sie trotzdem dringend zu empfehlen.

### Ist sie in meiner Eigenheimversicherung enthalten?

In den meisten Tarifen ja. Entscheidend ist die Versicherungssumme. Bei älteren Polizzen ist sie oft niedrig und lässt sich meist gegen geringe Mehrprämie erhöhen.

### Wann muss ich den Gehsteig räumen?

Nach § 93 StVO im Ortsgebiet zwischen 6 und 22 Uhr, entlang Ihrer ganzen Liegenschaft. Ohne Gehsteig gilt die Pflicht für einen Meter Straßenrand.

### Kann ich den Winterdienst abgeben?

Ja, per Vertrag an einen Räumdienst oder eine andere Person. Dann haften Sie nur noch, wenn Sie einen ungeeigneten Partner gewählt haben. Ein Vertrag mit einem gewerblichen Räumdienst ist dafür der sicherste Weg.

### Brauche ich sie für ein unbebautes Grundstück?

Ja, denn keine Gebäudepolizze erfasst ein Grundstück ohne Haus. Umstürzende Bäume oder ungesicherte Gruben auf Wiese oder Waldstück sind typische Fälle.

### Zahlt sie Schäden am eigenen Haus?

Nein. Die Haftpflicht zahlt nur für Schäden an anderen. Schäden durch Feuer, Sturm oder Leitungswasser am eigenen Gebäude deckt die Eigenheimversicherung.

### Warum über einen Makler?

Weil sich die Polizzen bei Versicherungssumme, Winterdienst, Heizöltank und Leerstand unterscheiden und weil wir prüfen, ob Ihre Eigenheimversicherung schon reicht. Die Vergütung zahlt der Versicherer.

## Angebot anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer. https://nammert.at/versicherungsmakler-haus-grundbesitzer.php#anfrage

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT. Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland. Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen. Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
