# Lebensversicherung in Österreich: Ansparen und Ablebensschutz in einer Polizze

> Die klassische Lebensversicherung heißt in Österreich Er- und Ablebensversicherung, und der Name sagt, was sie tut: Erleben Sie das Vertragsende, wird das angesparte Kapital ausgezahlt, sterben Sie vorher, bekommen die Begünstigten die vereinbarte Ablebenssumme. Es gibt sie klassisch mit Garantie und fondsgebunden mit Chancen und Schwankungen. Wer nur Hinterbliebene absichern will, ist mit der reinen Ablebensversicherung günstiger dran, wer eine Zusatzpension sucht, mit der privaten Pensionsvorsorge.

Quelle/Source: https://nammert.at/versicherungsmakler-kapitalleben.php  
Stand: 2026-11-04

## Brauche ich eine Er- und Ablebensversicherung, oder reicht die reine Ablebensversicherung?

Das kommt darauf an, was die Polizze leisten soll. Sollen Partner, Kinder oder die Bank versorgt sein, wenn Sie sterben, gibt es diesen Schutz in der Ablebensversicherung für einen kleinen Teil der Prämie. Die Er- und Ablebensversicherung passt, wenn Sie Ansparen und Ablebensschutz bewusst in einem Vertrag verbinden wollen, die steuerliche Mindestlaufzeit einhalten können und die Prämie über viele Jahre sicher zahlen. Viele trennen beides. Rechnen Sie beide Wege vor dem Abschluss durch.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein, freiwillige Vorsorge
- **Versicherungssteuer:** 4 % auf die Prämie
- **Einmalerlag:** Mindestlaufzeit 15 Jahre, bei Abschluss ab 50 Jahren 10 Jahre, sonst Nachversteuerung auf 11 %
- **Auszahlung:** in der Regel ohne Kapitalertragsteuer, wenn die Mindestlaufzeit eingehalten ist
- **Erbschaftssteuer:** gibt es in Österreich nicht
- **Rücktritt:** 30 Tage nach Vertragsabschluss (§ 165a VersVG)

## Klassisch oder fondsgebunden: was mit der Sparprämie geschieht

In der klassischen Er- und Ablebensversicherung fließt der Sparanteil der Prämie in den Deckungsstock des Versicherers. Das ist ein gesondert verwaltetes Vermögen, das vor allem in Anleihen und Immobilien angelegt ist und im Fall einer Insolvenz vorrangig den Versicherten zusteht. Zugesagt ist ein Garantiezins, der für Neuverträge sehr niedrig ist, dazu kommt eine Gewinnbeteiligung, die jedes Jahr neu festgelegt wird.

In der fondsgebundenen Lebensversicherung wird der Sparanteil in Investmentfonds veranlagt, die Sie aus dem Angebot des Versicherers wählen. Das Ergebnis schwankt mit den Kursen, das Veranlagungsrisiko liegt bei Ihnen. Die Ablebenssumme ist in beiden Formen als Mindestbetrag vereinbart und hängt nicht vom Fondskurs ab.

Welchen Ertrag eine Polizze bringen wird, sagen wir nicht voraus, weil das niemand seriös kann. Prognosen im Angebot sind Modellrechnungen mit angenommenen Werten. Verbindlich ist nur, was ausdrücklich garantiert ist. Wir beraten zu Versicherungsverträgen, nicht zu einzelnen Fonds.

## Abgrenzung zu Ablebensversicherung und Pensionsvorsorge

Die Ablebensversicherung zahlt nur, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt, und spart nichts an. Die private Pensionsversicherung zahlt eine Zusatzpension bis zum Lebensende. Die Er- und Ablebensversicherung zahlt zum Ablauf eine Summe auf einmal oder vorher die Ablebenssumme an die Begünstigten und endet dann.

Der Ablebensschutz ist nicht gratis. Von jeder Prämie gehen Versicherungssteuer, Risikoanteil und Kosten ab, nur der Rest wird angespart. Je höher die Ablebenssumme im Verhältnis zur Prämie und je älter die versicherte Person beim Abschluss, desto kleiner wird der Sparanteil.

## Steuer: Versicherungssteuer statt Kapitalertragsteuer

Auf jede Prämie fallen 4 Prozent Versicherungssteuer an, die der Versicherer abführt. Dafür ist die Auszahlung aus der Er- und Ablebensversicherung in der Regel frei von der Kapitalertragsteuer von 27,5 Prozent, die bei Wertpapieren und Sparbuch anfällt, solange die steuerlichen Mindestlaufzeiten eingehalten sind.

Beim Einmalerlag gilt eine Mindestlaufzeit von 15 Jahren, haben Versicherungsnehmer und versicherte Person beim Abschluss das 50. Lebensjahr vollendet, sind es 10 Jahre. Wird die Polizze früher rückgekauft, wird die Versicherungssteuer auf 11 Prozent nachverrechnet. Die genauen Bedingungen stehen in Ihrer Polizze, im Einzelfall hilft der Steuerberater.

Eine Erbschafts- und Schenkungssteuer gibt es in Österreich nicht, die Ablebenssumme kommt bei den Begünstigten ohne diesen Abzug an. Wichtig ist deshalb vor allem, dass die Begünstigung in der Polizze aktuell ist, denn sie geht dem Testament vor.

## Rückkauf ist der teuerste Ausweg

In den ersten Jahren werden mit den Prämien vor allem die Abschlusskosten bezahlt. Der Rückkaufswert liegt deshalb anfangs oft deutlich unter der Summe der eingezahlten Prämien, und mit dem Rückkauf endet auch der Ablebensschutz.

Vor einem Rückkauf lohnt der Blick auf die Alternativen: Prämienfreistellung, bei der das Guthaben stehen bleibt und die Leistung sinkt, eine Prämienstundung, eine Teilauszahlung, wenn der Tarif sie zulässt, oder eine Vorauszahlung des Versicherers auf die Polizze.

## Was versichert ist

- Auszahlung des angesparten Kapitals zum vereinbarten Ablauf
- Ablebenssumme an die Begünstigten, wenn die versicherte Person vorher stirbt
- Garantierte Erlebensleistung im klassischen Tarif, dazu nicht garantierte Gewinnbeteiligung
- Fondsauswahl und Fondswechsel in der fondsgebundenen Polizze, je nach Tarif
- Prämienfreistellung oder Prämienstundung statt Rückkauf
- Wertanpassung: jährliche Erhöhung von Prämie und Leistung ohne neue Gesundheitsfragen
- Prämienbefreiung bei Berufsunfähigkeit, wenn als Zusatz eingeschlossen
- Vinkulierung zugunsten der Bank zur Sicherung eines Kredits

## Was nicht versichert ist

- Keine lebenslange Zusatzpension, die Polizze endet mit der Auszahlung
- Kein garantierter Ertrag auf den Fondsanteil
- Kein Ausgleich der Teuerung ohne vereinbarte Wertanpassung
- Die Gewinnbeteiligung ist nicht garantiert und kann sinken
- Keine Leistung bei Berufsunfähigkeit oder Pflege ohne eigenen Baustein
- Kein Ausgleich der Verluste bei Rückkauf in den ersten Jahren

## Wer sie braucht

- Wer über 15 Jahre oder länger ansparen und dabei die Familie für das Ableben absichern will
- Wer einen Kredit am Ende der Laufzeit auf einmal tilgen will und die Bank Ablebensschutz verlangt
- Eltern und Großeltern, die einem Kind zu einem festen Termin einen Betrag sichern wollen
- Wer eine ältere Polizze hat und wissen will, ob er sie weiterführen oder prämienfrei stellen soll

## Wer sie nicht braucht

- Wer nur Hinterbliebene absichern will: dafür ist die Ablebensversicherung deutlich günstiger
- Wer eine Zusatzpension bis zum Lebensende sucht: das leistet die private Pensionsversicherung
- Wer das Geld vor Ablauf der Mindestlaufzeit brauchen könnte oder keine Reserve hat

## Was sie kostet

Die Prämie bestimmen Sie selbst, eine Preisliste wie bei Sachversicherungen gibt es nicht. Vergleichen sollten Sie, wie viel von der Prämie nach Versicherungssteuer, Kosten und Risikoanteil wirklich veranlagt wird. Das Basisinformationsblatt zeigt dazu die Kosten und wie sie den Ertrag im Lauf der Jahre mindern.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Abschluss- und Vertriebskosten, vor allem in den ersten Jahren
- Laufende Verwaltungskosten und Fondskosten
- Versicherungssteuer von 4 Prozent auf jede Prämie
- Höhe der Ablebenssumme und Alter beim Abschluss
- Laufzeit bis zum Ablauf
- Garantien und Zusatzbausteine wie die Prämienbefreiung bei Berufsunfähigkeit

_Beispielprämien nennen wir nicht, weil Prämie, Laufzeit und Ablebenssumme frei vereinbart werden. Kosten und Garantien stehen verbindlich im Angebot. Steuerregeln Stand 2026._

## Die Tariflinien am Markt

- **Klassische Er- und Ablebensversicherung:** Garantiezins auf den Sparanteil plus Gewinnbeteiligung aus dem Deckungsstock. Ruhig und planbar, mit geringer Ertragschance.
- **Fondsgebunden mit Garantie:** Ein Teil der Prämie sichert eine Mindestleistung zum Ablauf, der Rest geht in Fonds. Weniger Schwankung, weniger Chance.
- **Fondsgebunden ohne Garantie:** Der ganze Sparanteil wird in Fonds veranlagt, das Ergebnis folgt dem Markt. Nur bei langer Laufzeit und starken Nerven sinnvoll.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Kosten | im Basisinformationsblatt ausgewiesen | niedrig über die ganze Laufzeit, auch bei kleiner Prämie | Kosten fallen sicher an, Erträge nicht. |
| Ablebenssumme | fest vereinbart | frei wählbar und während der Laufzeit anpassbar | Zu viel Schutz kostet Sparanteil, zu wenig lässt die Familie im Stich. |
| Garantierte Erlebensleistung | im Angebot beziffert | klar getrennt von allen Prognosen ausgewiesen | Nur die Garantie ist eine Zusage, der Rest ist Modellrechnung. |
| Flexibilität | Prämienfreistellung | Zuzahlungen, Teilauszahlungen und Prämienpause ohne Kosten | Über zwei Jahrzehnte ändern sich Einkommen und Pläne mehrfach. |
| Vorauszahlung auf die Polizze | auf Anfrage | vertraglich zugesagt | Sie überbrückt einen Engpass ohne verlustreichen Rückkauf. |
| Fondsauswahl | wenige hauseigene Fonds | breite Auswahl mit günstigen Indexfonds und kostenlosem Wechsel | Teure Fonds schmälern den Ertrag zusätzlich zu den Vertragskosten. |
| Ablaufmanagement | keins | automatische Umschichtung in schwankungsarme Anlagen vor dem Ablauf | Ein Kurseinbruch knapp vor dem Ende trifft das ganze Guthaben. |

## Anbieter im Überblick

Er- und Ablebensversicherungen bieten die österreichischen Lebensversicherer an, ein großer Teil wird über Bankfilialen verkauft. Die Unterschiede liegen in Kosten, Garantien und Flexibilität. Die Liste ist ein Marktüberblick und keine Aussage über eine Zusammenarbeit.

- **Wiener Städtische**: Teil der Vienna Insurance Group
- **UNIQA**: österreichischer Versicherungskonzern, Vertrieb auch über Raiffeisenbanken
- **Generali Versicherung**: österreichische Tochter des Generali-Konzerns
- **Allianz Österreich**: Teil der Allianz-Gruppe
- **DONAU Versicherung**: Teil der Vienna Insurance Group
- **GRAWE**: Grazer Wechselseitige, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
- **ERGO Versicherung**: österreichische Tochter der ERGO Group
- **Helvetia Österreich**: Tochter der Schweizer Helvetia-Gruppe

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Ableben im fünften Vertragsjahr** (Familie bekäme sonst nur das kleine Guthaben): Jede Er- und Ablebensversicherung zahlt dann die vereinbarte Ablebenssumme, auch wenn erst wenig angespart ist. Dafür steckt ein Risikoanteil in der Prämie.
- **Rückkauf nach drei Jahren** (Rückkaufswert oft deutlich unter den Prämien): Die Abschlusskosten trägt jede Polizze. Starke Tarife verrechnen sie milder und bieten früh Prämienfreistellung oder Vorauszahlung.
- **Karenz, ein Jahr ohne Prämie** (Polizze wird gekürzt oder droht zu verfallen): Einfache Tarife kennen nur die Prämienfreistellung, dann sinken Ablebens- und Erlebensleistung. Starke erlauben eine Prämienpause ohne Kosten.
- **Kurssturz knapp vor dem Ablauf** (Fondsguthaben kann deutlich schrumpfen): Keine Fondspolizze garantiert Kurse. Ein Ablaufmanagement schichtet in den letzten Jahren um und dämpft den Einbruch.
- **Berufsunfähig mit 45** (Prämie läuft weiter, Einkommen fehlt): Ohne Zusatz zahlen Sie weiter oder stellen prämienfrei. Mit eingeschlossener Prämienbefreiung übernimmt der Versicherer die Prämien.
- **Teuerung über 25 Jahre** (die fixe Erlebenssumme kauft deutlich weniger): Eine Wertanpassung erhöht Prämie und Leistung, gleicht die Teuerung aber nicht aus. Den Kaufkraftverlust trägt am Ende immer der Sparer.

## Mythos oder Wahrheit

- „Die Erlebensleistung im Angebot ist garantiert." ✘ Falsch. Garantiert ist nur der ausdrücklich so bezeichnete Betrag. Die höhere Zahl ist eine Modellrechnung mit angenommenem Ertrag.
- „Auf die Auszahlung einer Lebensversicherung fällt meist keine KESt an." ✔ Stimmt, solange die steuerlichen Mindestlaufzeiten eingehalten sind. Dafür wird laufend Versicherungssteuer auf die Prämie bezahlt.
- „Für dieselbe Ablebenssumme kostet die Er- und Ablebensversicherung ein Vielfaches." ✔ Stimmt. Sie zahlen zusätzlich den Sparanteil samt Kosten. Wer nur Schutz braucht, zahlt in der Ablebensversicherung einen Bruchteil.
- „Beim Rückkauf bekomme ich zumindest meine Prämien zurück." ✘ Falsch. In den ersten Jahren werden vor allem Abschlusskosten und Risikoanteil bezahlt, der Rückkaufswert liegt dann oft unter der Prämiensumme.
- „Die Begünstigten müssen auf die Ablebenssumme Erbschaftssteuer zahlen." ✘ Falsch. Österreich hebt keine Erbschafts- und Schenkungssteuer ein. Die Summe kommt ohne diesen Abzug bei den Begünstigten an.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Eine Er- und Ablebensversicherung abschließen, obwohl nur Ablebensschutz gebraucht wird
- Die Prognose im Angebot für eine Zusage halten
- Eine Polizze gegen Einmalerlag vor Ablauf der Mindestlaufzeit rückkaufen
- In den ersten Jahren rückkaufen statt prämienfrei zu stellen
- Die Begünstigung nach Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes nicht anpassen
- Die Wertanpassung jahrelang ablehnen und so den Schutz schleichend entwerten

## FAQ

### Was ist der Unterschied zur Ablebensversicherung?

Die Ablebensversicherung zahlt nur, wenn die versicherte Person während der Laufzeit stirbt, und ist dafür günstig. Die Er- und Ablebensversicherung zahlt in jedem Fall: die Ablebenssumme oder zum Ablauf das angesparte Kapital. Dafür ist die Prämie um ein Vielfaches höher.

### Muss ich die Auszahlung versteuern?

In der Regel nicht. Statt der Kapitalertragsteuer zahlen Sie laufend 4 Prozent Versicherungssteuer auf die Prämie. Beim Einmalerlag gilt das nur, wenn die Mindestlaufzeit von 15 Jahren, bei Abschluss ab 50 von 10 Jahren, eingehalten wird.

### Was bekomme ich beim Rückkauf?

Den Rückkaufswert. Weil zuerst die Abschlusskosten verrechnet werden, liegt er in den ersten Jahren oft unter den eingezahlten Prämien. Die Werte stehen in Ihrer Polizze oder in der jährlichen Mitteilung des Versicherers.

### Wer bekommt das Geld, wenn ich sterbe?

Die Person, die Sie in der Polizze als Begünstigte bezeichnet haben, unabhängig vom Testament. Eine Erbschaftssteuer fällt in Österreich nicht an. Ohne Begünstigung fällt die Leistung in die Verlassenschaft.

### Lohnt sich eine Lebensversicherung bei den niedrigen Garantiezinsen?

Das hängt von Kosten, Laufzeit und Ihrem Bedarf an Ablebensschutz ab. Einen Ertrag versprechen wir nicht. Wir zeigen Ihnen, was garantiert ist, was der Schutz kostet und wie die Kombination aus Ablebensversicherung und eigenem Sparplan aussähe.

### Kann ich die Polizze für einen Kredit verwenden?

Ja. Banken lassen sich Lebensversicherungen häufig vinkulieren, dann zahlt der Versicherer im Leistungsfall zuerst an die Bank. Nach Tilgung des Kredits wird die Vinkulierung aufgehoben.

### Wie lange kann ich zurücktreten?

Innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsabschluss, ohne Begründung (§ 165a VersVG). Danach bleiben Kündigung mit Rückkauf oder Prämienfreistellung.

## Angebot anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer. https://nammert.at/versicherungsmakler-kapitalleben.php#anfrage

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT. Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland. Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen. Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
