# Kautionsversicherung: Garantien vom Versicherer statt von der Hausbank

> Ob Gemeinde, Land oder großer Generalunternehmer: Wer in Österreich Aufträge übernimmt, wird nach Sicherheiten gefragt. Ein Teil der Schlussrechnung bleibt als Haftrücklass liegen, Anzahlungen gibt es nur gegen Garantie. Kommt jede dieser Garantien von der Hausbank, schrumpft der Kreditrahmen mit jedem Auftrag. Ein Kautionsversicherer stellt die Garantien aus einem eigenen Rahmen aus, und die Bankkredite bleiben für den laufenden Betrieb.

Quelle/Source: https://nammert.at/versicherungsmakler-kaution.php  
Stand: 2026-11-03

## Wen schützt eine Kautionsversicherung eigentlich?

Den Begünstigten, also Ihren Auftraggeber, nicht Ihren Betrieb. Ruft der Auftraggeber eine Garantie ab, zahlt der Versicherer und verlangt den Betrag danach von Ihnen zurück. Der Vorteil für Sie liegt in der Finanzierung: Garantien aus dem Kautionsrahmen belasten den Kreditrahmen der Bank nicht, und ein Haftrücklass, der durch Garantie abgelöst wird, fließt sofort als Geld aufs Konto.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein, Sicherheiten verlangt der Auftraggeber im Vertrag
- **Wer ist geschützt:** der Begünstigte, der Versicherer regressiert bei Ihnen
- **Prämie:** Prozentsatz pro Jahr vom Garantiebetrag, solange die Garantie läuft
- **Kern des Vertrags:** Kautionsrahmen, aus dem einzelne Garantien abgerufen werden
- **Typische Anlässe:** Haftrücklass, Erfüllung, Anzahlung, Bietung bei Ausschreibungen

## Garantie statt Bürgschaft: was in Österreich üblich ist

In Österreich verlangen Auftraggeber meist eine abstrakte Garantie, keine Bürgschaft. Der Garant zahlt dann auf Abruf, ohne zuerst zu prüfen, ob der Anspruch aus dem Bauvertrag berechtigt ist. Einwendungen klären Sie danach mit dem Auftraggeber. Kautionsversicherer stellen solche Garantien genauso aus wie Banken, viele Vergabestellen geben dafür ein eigenes Muster vor.

Weil der Abruf so einfach ist, zählt der Wortlaut. Laufzeit, Höchstbetrag, Gerichtsstand und die Frage, ob die Garantie mit Rückgabe der Urkunde oder mit einem Datum erlischt, sollten vor Vertragsunterschrift geklärt sein.

## Haftrücklass und Deckungsrücklass ablösen

Am Bau behält der Auftraggeber nach der Übernahme einen Teil der Schlussrechnung als Haftrücklass ein, um Gewährleistungsansprüche abzusichern. Wird die ÖNORM B 2110 vereinbart, regelt sie den Einbehalt und seine Ablöse, etwa durch eine Garantie. Gesetz ist die Norm nicht, sie gilt nur, wenn der Vertrag sie einbezieht. Mit einer Haftrücklassgarantie bekommen Sie den vollen Betrag ausbezahlt, statt jahrelang zu warten.

Ähnlich funktioniert die Ablöse des Deckungsrücklasses bei Teilrechnungen während der Bauzeit. Für Betriebe mit vielen laufenden Baustellen addieren sich diese Einbehalte schnell zu einem großen Betrag, der sonst in der Liquidität fehlt.

## Wie ein Kautionsrahmen entsteht

Der Versicherer prüft zuerst Bilanzen, Eigenkapital und Auftragslage und legt danach einen Gesamtrahmen fest. Aus diesem Rahmen rufen Sie im Tagesgeschäft jede Garantie einzeln ab. Läuft eine Garantie aus oder kommt die Urkunde zurück, wird der Rahmen wieder frei. Wer Fristen und Rückgaben nicht nachverfolgt, zahlt Prämie für Garantien, die längst erledigt sind.

## Öffentliche Aufträge und Bauträger

Für öffentliche Auftraggeber gilt das Bundesvergabegesetz 2018. Ausschreibungsunterlagen verlangen häufig ein Vadium oder eine Bietungsgarantie und nach dem Zuschlag eine Erfüllungsgarantie. Beide stellen Kautionsversicherer aus.

Bauträger brauchen zusätzlich Sicherheiten nach dem Bauträgervertragsgesetz, wenn Käufer vor Fertigstellung zahlen. Das Gesetz lässt dafür eine Garantie oder eine geeignete Versicherung zu, in der Praxis überwiegt die Bankgarantie. Ob ein Versicherer einspringt, hängt von Projekt und Bonität ab und wird im Einzelfall geprüft.

## Was versichert ist

- Haftrücklassgarantien zur Ablöse des Einbehalts nach der Übernahme
- Deckungsrücklassgarantien während der Bauzeit
- Erfüllungsgarantien gegenüber öffentlichen und privaten Auftraggebern
- Anzahlungsgarantien, etwa im Maschinen- und Anlagenbau
- Bietungsgarantien und Vadien für Ausschreibungen
- Garantien gegenüber Behörden, etwa im Zollbereich, je nach Versicherer
- Ausstellung nach dem Muster des Auftraggebers nach Prüfung

## Was nicht versichert ist

- Mietkautionen von Privatpersonen für die eigene Wohnung
- Ihr eigener Schaden: Nach einem Abruf regressiert der Versicherer bei Ihnen
- Garantien über den bewilligten Kautionsrahmen hinaus
- Sicherheiten für Kredite Ihrer Bank
- Ein Schutz gegen Zahlungsausfälle Ihrer eigenen Kunden

## Wer sie braucht

- Baumeister, Bauhilfsgewerbe und Haustechnik mit regelmäßigem Haftrücklass
- Betriebe, die an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen
- Maschinen- und Anlagenbauer, die Anzahlungen absichern
- Unternehmen, deren Kreditrahmen durch Bankgarantien eng wird
- Generalunternehmer mit vielen gleichzeitigen Baustellen

## Wer sie nicht braucht

- Betriebe, die nie Sicherheiten stellen müssen
- Junge Unternehmen ohne Bilanzen, die ein Versicherer prüfen könnte

## Was sie kostet

Die Prämie ist ein Prozentsatz pro Jahr auf den Betrag jeder laufenden Garantie. Je nach Versicherer kommen eine Mindestprämie und Ausstellungsgebühren dazu. Entscheidend ist Ihre Bonität. Öffentliche, vergleichbare Prämiensätze gibt es nicht, deshalb nennen wir hier keine.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Bonität und Eigenkapitalausstattung
- Höhe des Kautionsrahmens
- Garantieart und Laufzeit, Haftrücklass oft über mehrere Jahre
- Geforderte Zusatzsicherheiten der Gesellschafter
- Branche und Auftragsstruktur
- Erfahrungen aus früheren Abrufen

_Die Prämie steht erst nach der Bonitätsprüfung fest. Viele Betriebe arbeiten mit Bank und Kautionsversicherer parallel und vergleichen die Konditionen._

## Die Tariflinien am Markt

- **Kleiner Rahmen für Gewerbebetriebe:** Überschaubarer Kautionsrahmen, vereinfachte Prüfung, Standardmuster für Haftrücklass und Erfüllung, rasche Ausstellung.
- **Kautionsrahmen für den Mittelstand:** Individuelle Prüfung, alle gängigen Garantiearten bis Anzahlung und Bietung, Abruf nach Bedarf.
- **Lösungen für große Bauunternehmen:** Hohe Rahmen, Garantien für Arbeitsgemeinschaften und Tochterfirmen, mehrere Versicherer im Verbund, Auslandsgarantien.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Rahmenhöhe | deckt die laufenden Garantien | Reserve für den nächsten großen Auftrag | Ohne freien Rahmen kein Zuschlag. |
| Garantiearten | Haftrücklass und Erfüllung | dazu Deckungsrücklass, Anzahlung, Vadium und Zoll | Jede Garantie, die nicht von der Bank kommt, schont den Kreditrahmen. |
| Muster des Auftraggebers | nur eigene Texte | Prüfung und Übernahme fremder Muster | Vergabestellen akzeptieren oft nur ihr Formular. |
| Zusatzsicherheiten | Haftung der Gesellschafter verlangt | keine oder begrenzte Zusatzsicherheiten | Sonst steht das Privatvermögen hinter jeder Garantie. |
| Ausstellungszeit | mehr als eine Woche | wenige Arbeitstage oder online | Ohne Garantie kein ausbezahlter Haftrücklass. |
| Überblick über laufende Garantien | keiner | Liste mit Ablaufdaten und Rückgabestatus | Erledigte Garantien sollen keine Prämie mehr kosten. |

## Anbieter im Überblick

Garantien für Betriebe bieten in Österreich Kreditversicherer und einzelne Sachversicherer an. Die Liste ist ein Überblick ohne Wertung und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

- **Acredia**: österreichischer Kreditversicherer, Garantieversicherung seit 2025 gemeinsam mit Allianz Trade
- **Allianz Trade**: Kredit- und Kautionsversicherer der Allianz, in Österreich im Garantiegeschäft mit Acredia verbunden
- **VAV**: Versicherer aus der VHV-Gruppe, Baurücklassversicherung für Bauunternehmen
- **VHV**: deutscher Kautionsversicherer, Risikoträger der Baurücklassversicherung der VAV
- **Zurich**: Kautionsversicherung für österreichische Betriebe aus der deutschen Niederlassung

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Haftrücklass liegt beim Bauherrn** (ein Teil jeder Schlussrechnung): Mit einer Haftrücklassgarantie wird der Einbehalt ausbezahlt. Der Grundfall jeder Kautionsversicherung am Bau.
- **Gemeinde schreibt mit Vadium aus** (die Teilnahme an der Ausschreibung): Bietungsgarantien gehören zum Standard und erlöschen meist mit dem Zuschlag.
- **Auftraggeber besteht auf eigenem Muster** (verspätete Zahlung): Kleine Rahmen arbeiten oft mit festen Texten. Starke Verträge übernehmen nach Prüfung das Muster des Auftraggebers.
- **Anzahlung für eine Anlage** (die gesamte Anzahlung): Anzahlungsgarantien sind im kleinen Rahmen nicht immer enthalten, im Mittelstandsrahmen schon.
- **Großauftrag über dem Rahmen** (der Auftrag): Über den Rahmen hinaus gibt es keine Garantie. Eine Erhöhung ist nach neuer Prüfung möglich, aber nicht zugesagt.
- **Bauherr ruft die Garantie ab** (der abgerufene Betrag, Regress bei Ihnen): Der Versicherer zahlt den Bauherrn und holt sich das Geld bei Ihnen. So funktioniert jede Garantie, unabhängig vom Tarif.

## Mythos oder Wahrheit

- „Die Kautionsversicherung ersetzt mir den Schaden, wenn eine Garantie abgerufen wird." ✘ Falsch. Der Versicherer zahlt an den Begünstigten und regressiert danach bei Ihnen. Für Schäden aus eigenen Fehlern ist die Betriebshaftpflicht da.
- „Mit einer Garantie bekomme ich den Haftrücklass sofort ausbezahlt." ✔ Ja, das ist der eigentliche Zweck. Der Auftraggeber gibt den Einbehalt frei, weil die Garantie an seine Stelle tritt.
- „Garantien vom Versicherer sind in Österreich weniger wert als Bankgarantien." ✘ Nein. Für den Begünstigten zählt, dass der Garant zahlt. Viele öffentliche Auftraggeber lassen Garantien von Versicherern zu, was im Einzelfall gilt, steht in den Ausschreibungsunterlagen.
- „Eine abgelaufene, aber nicht zurückgegebene Garantie kann weiter Prämie kosten." ✔ Stimmt, je nach Wortlaut. Erlischt die Garantie erst mit Rückgabe der Urkunde, läuft die Prämie weiter. Deshalb Urkunden konsequent zurückfordern.
- „Kautionsversicherungen gibt es nur für Baukonzerne." ✘ Nein. Auch Gewerbebetriebe mit einigen Jahren Bilanzhistorie bekommen kleinere Rahmen mit vereinfachter Prüfung.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Das Garantiemuster des Auftraggebers erst nach Unterschrift vorlegen
- Abgelaufene Garantien nicht zurückfordern und weiter Prämie zahlen
- Die Kautionsversicherung mit einer Haftpflicht für eigene Fehler verwechseln
- Nur die Prämie vergleichen und die Haftung der Gesellschafter übersehen
- Den Rahmen zu knapp wählen und eine Ausschreibung nicht bedienen können

## FAQ

### Worin unterscheidet sich die Kautionsversicherung von der Bankgarantie?

Für den Auftraggeber kaum: Er erhält eine Garantie, die auf Abruf zahlt. Für Sie liegt der Unterschied in der Finanzierung, denn der Kautionsrahmen wird nicht auf den Kreditrahmen der Bank angerechnet. So bleibt mehr Spielraum für Material und Löhne.

### Was passiert bei einem Abruf?

Der Versicherer zahlt an den Begünstigten, bei einer abstrakten Garantie ohne Prüfung des Bauvertrags. Danach fordert er den Betrag von Ihnen zurück. Strittige Fragen klären Sie anschließend direkt mit dem Auftraggeber.

### Wie lange läuft eine Haftrücklassgarantie?

So lange wie die vereinbarte Gewährleistung, meist mit einem Zuschlag für die Abwicklung. Die gesetzliche Frist für unbewegliche Sachen beträgt nach § 933 ABGB drei Jahre, im Vertrag kann Abweichendes stehen.

### Akzeptieren Gemeinden und Länder eine Garantie vom Versicherer?

In der Regel ja, wenn der Versicherer in der EU zugelassen ist und das Muster der Vergabestelle verwendet. Ob das gefordert ist, steht in den Ausschreibungsunterlagen.

### Gibt es auch Kautionen für die Wohnungsmiete?

Nicht auf dieser Seite. Hier geht es um Garantien für Betriebe. Mietkautionen für Privatwohnungen sind ein eigenes Thema, das wir nicht vergleichen.

### Muss ich Sicherheiten hinterlegen?

Das hängt von der Bonität ab. Bei soliden Bilanzen verzichten viele Versicherer darauf, bei kleineren Gesellschaften wird oft eine Haftung der Gesellschafter verlangt. Das ist ein wesentlicher Punkt beim Vergleich.

### Wie rasch bekomme ich eine Garantie?

Ist der Rahmen eingerichtet, meist binnen weniger Arbeitstage. Die erste Prüfung dauert länger, weil der Versicherer Ihre Bilanzen durchsieht.

### Warum über einen Makler?

Weil Rahmenhöhe, Zusatzsicherheiten, akzeptierte Muster und Prämie je Versicherer stark auseinandergehen. Wir holen Angebote ein, vergleichen die Bedingungen und behalten mit Ihnen die laufenden Garantien im Blick. Die Vergütung zahlt der Versicherer.

## Angebot anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer. https://nammert.at/versicherungsmakler-kaution.php#anfrage

---

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT. Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland. Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen. Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
