# Kfz-Handel und Werkstatt in Österreich: Probefahrt, Kundenauto, Abstellplatz

> Ein Autohaus oder eine Werkstatt fährt täglich mit Fahrzeugen, die nicht zum Verkehr zugelassen sind oder einem Kunden gehören. Für die Probefahrtkennzeichen schreibt das Kraftfahrgesetz eine Haftpflichtversicherung vor. Schäden am Fahrzeug selbst, ob auf der Probefahrt, auf der Hebebühne oder am Abstellplatz, deckt sie aber nicht. Dafür braucht es eine Kaskodeckung, die auf den Betrieb zugeschnitten ist.

Quelle/Source: https://nammert.at/versicherungsmakler-kfz-handel.php  
Stand: 2026-11-06

## Muss ein Kfz-Händler in Österreich eine eigene Versicherung haben?

Wer Probefahrtkennzeichen beantragt, muss für jedes Kennzeichen eine Versicherungsbestätigung nach § 61 Abs. 1 KFG vorlegen, ohne Kfz-Haftpflicht gibt es also keine blauen Tafeln. Eine Kasko für Kundenfahrzeuge und den eigenen Bestand ist freiwillig. Fehlt sie bei einem Vorführwagen, muss der Händler den Kaufinteressenten vor der Probefahrt darauf hinweisen. Einen Selbstbehalt darf er nach Ansicht des OGH nur verlangen, wenn er ihn vorher angekündigt hat.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Kfz-Haftpflicht für jedes Probefahrtkennzeichen, Kasko freiwillig
- **Rechtsgrundlage:** § 45 KFG für Probefahrten, Probefahrtschein mitführen nach § 102 Abs. 5 lit. c KFG
- **Gesetzliche Mindestsumme:** 7,6 Mio. € pauschal je Schadenfall beim Pkw, davon 1,3 Mio. € für Sachschäden
- **Wer bekommt Probefahrtkennzeichen:** unter anderem der Fahrzeughandel, die Notwendigkeit ist glaubhaft zu machen
- **Ausland:** Fahrten nach Deutschland laut WKO nicht zulässig, Durchfahrt schon

## Probefahrtkennzeichen: wofür die blauen Tafeln gelten

Probefahrten mit Fahrzeugen ohne Zulassung regelt § 45 KFG. Er zählt abschließend auf, welche Fahrten mit den blauen Tafeln erlaubt sind; nach den Merkblättern der WKO gehört auch die Überstellung vom Händler zum Käufer bei der Abholung dazu. Private Fahrten sind unzulässig, auch wenn es einen geschäftlichen Anlass gibt. Bei jeder Fahrt ist der Probefahrtschein mitzuführen.

Die Behörde vergibt Probefahrtkennzeichen nur, wenn die Notwendigkeit glaubhaft gemacht wird, etwa durch einen Fahrzeughandel. Für jedes Kennzeichen ist eine Versicherungsbestätigung vorzulegen. Die WKO weist darauf hin, dass österreichische Probefahrtkennzeichen für Fahrten nach Deutschland nicht verwendet werden dürfen, die Durchfahrt aber erlaubt ist, und dass für Italien eigene Einschränkungen gelten.

## Der Kunde auf Probefahrt: Kasko, Hinweis und Selbstbehalt

Baut ein Kaufinteressent auf der Probefahrt einen Unfall, zahlt die Haftpflicht des Probefahrtkennzeichens den Schaden beim Unfallgegner. Für den Schaden am Vorführwagen kommt es auf die Kasko an. Hat der Händler keine, muss er den Interessenten nach der Rechtsprechung des OGH vor Antritt der Fahrt darüber aufklären, und einen Selbstbehalt kann er nur fordern, wenn er vorher darauf hingewiesen hat.

In der Praxis heißt das: schriftliche Probefahrtvereinbarung, Lenkberechtigung und Ausweis prüfen, Selbstbehalt im Vorhinein nennen. Die WKO stellt dafür Muster bereit. Mit einer Kaskodeckung im Betrieb wird das Gespräch einfacher, weil der Kunde nicht mit einem Totalschaden auf eigene Rechnung rechnen muss.

## Kundenfahrzeuge in der Werkstatt

Die Betriebshaftpflicht einer Werkstatt deckt Personen- und Sachschäden bei Dritten, etwa den Kunden, der in der Annahme ausrutscht. Schäden an Fahrzeugen, die gerade repariert oder verwahrt werden, sind dort in aller Regel ausgeschlossen, ebenso alles, was beim Lenken eines Kraftfahrzeugs passiert. Ein Auto, das beim Umparken in der Halle gegen eine Säule fährt, bleibt so ohne eigene Deckung am Betrieb hängen.

Eine Kaskodeckung für Kundenfahrzeuge in Obhut schließt diese Lücke. Entscheidend sind die Details der Polizze: ob sie nur während der Arbeit gilt oder auch für Fahrzeuge, die über Nacht am Abstellplatz stehen, welche Höchstsumme je Fahrzeug vereinbart ist und welcher Selbstbehalt gilt.

## Der eigene Bestand am Abstellplatz

Ein Gebrauchtwagenplatz ist ein Klumpenrisiko: Ein Hagelzug, ein Sturm oder ein Brand trifft viele Fahrzeuge auf einmal. Eine Teilkasko für den Bestand deckt diese Naturgefahren sowie Diebstahl, eine Vollkasko zusätzlich Schäden beim Rangieren und auf Überstellungsfahrten.

Die Prämie richtet sich meist nach dem durchschnittlichen Bestandswert, die Versicherer setzen dazu eine Höchstsumme je Fahrzeug und für den ganzen Platz. Wer saisonal mehr Fahrzeuge hat oder hochwertige Modelle hereinnimmt, sollte das melden, sonst droht im Schaden eine Unterversicherung.

## Was versichert ist

- Kfz-Haftpflicht für Fahrten mit Probefahrtkennzeichen
- Kasko für Kundenfahrzeuge in Obhut, zur Reparatur, Pflege oder zum Verkauf
- Kasko für den eigenen Fahrzeugbestand am Abstellplatz
- Unfallschäden auf Probe- und Überstellungsfahrten, in der Vollkasko
- Hagel, Sturm, Brand und Diebstahl am Bestand, in der Teilkasko
- Schäden beim Umparken und Rangieren im Betrieb, je nach Polizze
- Überstellung vom Händler zum Käufer bei der Abholung

## Was nicht versichert ist

- Mangelhafte Reparatur und deren Behebung, das ist Gewährleistung
- Privatfahrten mit Probefahrtkennzeichen
- Fahrten ins Ausland, wo das Kennzeichen nicht gilt
- Unterschlagung durch einen Kaufinteressenten, wenn nicht eigens vereinbart
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden

## Wer sie braucht

- Autohäuser und Gebrauchtwagenhändler
- Kfz-Werkstätten und Mechatroniker
- Spengler, Lackierer und Reifenhändler mit Kundenfahrzeugen im Betrieb
- Fahrzeugaufbereiter
- Betriebe, die Fahrzeuge vor der Zulassung überstellen

## Wer sie nicht braucht

- Teilehändler ohne Probefahrtkennzeichen, die nie fremde Fahrzeuge lenken oder verwahren

## Was sie kostet

Die Prämie hängt am Betrieb: an der Zahl der Probefahrtkennzeichen, am Bestand und am Umfang der Kasko. Ein kleiner Händler mit einem Kennzeichen und ein Autohaus mit großer Werkstatt sind nicht vergleichbar.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Zahl der Probefahrtkennzeichen und Art der Fahrzeuge
- Durchschnittlicher Bestandswert und Höchstwert je Fahrzeug
- Umfang der Kasko für Kundenfahrzeuge und Bestand
- Werkstattumsatz oder Zahl der Mitarbeiter
- Sicherung des Abstellplatzes
- Selbstbehalt und Schadenverlauf

_Für diese Sparte gibt es in Österreich keine belastbaren öffentlichen Vergleichswerte, deshalb nennen wir keine Beispielprämien. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Haftpflicht für Probefahrtkennzeichen:** Die gesetzlich nötige Haftpflicht. Reicht für die Zuweisung der Kennzeichen, deckt aber keinen Schaden am gelenkten Fahrzeug.
- **Mit Teilkasko:** Dazu Naturgefahren, Brand und Diebstahl für Bestand und Kundenfahrzeuge in Obhut. Für Händler mit großem Abstellplatz der wichtigste Schritt.
- **Mit Vollkasko:** Dazu Unfall auf Probe- und Überstellungsfahrten und beim Rangieren. Für Betriebe mit Probefahrten und Werkstattverkehr der übliche Umfang.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Kundenfahrzeuge in Obhut | nur während der Arbeit | auch am Abstellplatz vor und nach dem Auftrag | Viele Schäden entstehen nicht in der Halle, sondern über Nacht im Freien. |
| Unterschlagung bei Probefahrt | ausgeschlossen | eingeschlossen bei geprüfter Lenkberechtigung und Ausweis | Ein Interessent, der nicht zurückkommt, kostet den ganzen Fahrzeugwert. |
| Höchstsumme je Fahrzeug | Pauschalbetrag für Durchschnittsfahrzeuge | an die teuersten Fahrzeuge im Betrieb angepasst | Ein Premiumfahrzeug in der Werkstatt übersteigt sonst die Summe. |
| Pauschalversicherungssumme Haftpflicht | gesetzliches Minimum von 7,6 Mio. € | deutlich darüber | Auf Probefahrten lenken Fremde unbekannte Fahrzeuge, schwere Personenschäden sind teuer. |
| Selbstbehalt | hoher fixer Betrag je Schaden | wählbar, getrennt für Bestand und Kundenfahrzeuge | Kleine Rangierschäden kommen oft vor und sollen nicht jedes Mal am Betrieb hängen bleiben. |
| Lenkerkreis | nur Mitarbeiter | Mitarbeiter und Kaufinteressenten | Sonst fehlt der Schutz genau auf der Probefahrt. |

## Anbieter im Überblick

Kfz-Versicherungen für Händler und Werkstätten bieten die großen österreichischen Kfz-Versicherer im Gewerbegeschäft an. Welches Haus welche Betriebsgröße gern nimmt, klären wir im Einzelfall. Die Liste gibt einen Überblick über den Markt und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

- **UNIQA**: börsennotierte Versicherungsgruppe mit Sitz in Wien
- **Wiener Städtische**: Teil der Vienna Insurance Group
- **Generali Versicherung**: österreichische Gesellschaft der Generali-Gruppe
- **Allianz Elementar**: österreichische Gesellschaft der Allianz-Gruppe
- **Zurich**: österreichische Gesellschaft der Zurich-Gruppe
- **Donau Versicherung**: Teil der Vienna Insurance Group
- **GRAWE**: Grazer Wechselseitige, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Kundenauto touchiert beim Umparken** (rund 1.000 bis 5.000 €): Ein Schaden am Fahrzeug in Verwahrung fällt nicht unter die Betriebshaftpflicht. Die Kasko für Kundenfahrzeuge in Obhut zahlt, wenn sie den ganzen Betrieb erfasst.
- **Interessent fährt Vorführwagen an** (Schaden am Gegner und am eigenen Wagen): Der Unfallgegner bekommt sein Geld aus der Haftpflicht des Kennzeichens. Den Vorführwagen deckt nur die Vollkasko, sonst bleibt der Händler darauf sitzen.
- **Hagel über dem Abstellplatz** (für viele Fahrzeuge zugleich, oft fünfstellig): Hagel ist ein Teilkaskoschaden. Ohne Kasko für den Bestand zahlt der Händler jeden Schaden selbst.
- **Probefahrt endet in Deutschland** (Strafe und offene Deckungsfrage): Mit österreichischem Probefahrtkennzeichen ist die Fahrt nach Deutschland nicht zulässig. Wer gegen die Regeln fährt, kann sich auf keinen Tarif verlassen.
- **Probefahrer verschwindet mit dem Auto** (Wert des Fahrzeugs): Ob Unterschlagung gedeckt ist, steht in den Bedingungen. Gute Polizzen schließen sie ein, wenn Ausweis und Lenkberechtigung kontrolliert wurden.
- **Reparatur misslingt, Arbeit neu** (Arbeitszeit und Teile): Die eigene Arbeit nochmals zu machen ist Gewährleistung. Dafür gibt es keine Versicherung.

## Mythos oder Wahrheit

- „Für jedes Probefahrtkennzeichen braucht es eine Haftpflichtversicherung." ✔ Stimmt, bei der Beantragung ist für jedes Kennzeichen eine Versicherungsbestätigung vorzulegen.
- „Mit dem Probefahrtkennzeichen darf ich zum Kunden nach München fahren." ✘ Falsch, laut WKO sind Fahrten nach Deutschland mit österreichischen Probefahrtkennzeichen nicht zulässig. Erlaubt ist nur die Durchfahrt.
- „Ohne Kasko muss der Händler den Kunden vor der Probefahrt informieren." ✔ Stimmt, nach der Rechtsprechung des OGH muss er darauf hinweisen. Einen Selbstbehalt kann er nur verlangen, wenn er ihn vorher genannt hat.
- „Ein Mitarbeiter darf das Probefahrtkennzeichen am Wochenende privat nutzen, wenn er danach einen Kunden besucht." ✘ Falsch, private Fahrten sind unzulässig, auch wenn ein geschäftlicher Anlass besteht.
- „Die Betriebshaftpflicht zahlt den Schaden, wenn ein Kundenauto in der Halle beschädigt wird." ✘ Falsch, Schäden an Fahrzeugen in Bearbeitung oder Verwahrung sind dort üblicherweise ausgeschlossen. Dafür braucht es eine Kasko für Kundenfahrzeuge.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Probefahrten ohne Hinweis auf fehlende Kasko oder Selbstbehalt
- Probefahrtkennzeichen für private Fahrten verwenden
- Mit Probefahrtkennzeichen nach Deutschland fahren
- Auf die Betriebshaftpflicht vertrauen, wenn ein Kundenauto in der Halle beschädigt wird
- Den Bestandswert nicht melden, wenn der Platz voller oder teurer wird

## FAQ

### Wer bekommt in Österreich ein Probefahrtkennzeichen?

Unter anderem, wer mit Fahrzeugen Handel betreibt; welche Betriebe sonst berechtigt sind, regelt § 45 KFG. Bei der Beantragung ist die Notwendigkeit glaubhaft zu machen, und für jedes Kennzeichen braucht es eine Versicherungsbestätigung.

### Darf ich mit dem Probefahrtkennzeichen das Auto zum Käufer bringen?

Ja, die Überstellung vom Händler zum Käufer bei der Abholung zählt nach den Merkblättern der WKO zu den erlaubten Fahrten. Private Fahrten sind dagegen auch mit geschäftlichem Anlass nicht erlaubt.

### Wer zahlt, wenn der Kunde auf der Probefahrt einen Unfall baut?

Den Schaden beim Unfallgegner die Haftpflicht des Kennzeichens. Den Schaden am Vorführwagen die Kasko des Händlers, wenn es eine gibt. Ohne Kasko muss der Händler vorher darauf hinweisen, einen Selbstbehalt kann er nach Ansicht des OGH nur nach vorherigem Hinweis verlangen.

### Gilt das Probefahrtkennzeichen im Ausland?

Nur eingeschränkt. Laut WKO dürfen österreichische Probefahrtkennzeichen nicht für Fahrten nach Deutschland verwendet werden, die Durchfahrt ist erlaubt. Für Italien gelten eigene Einschränkungen.

### Zahlt die Betriebshaftpflicht Schäden am Kundenfahrzeug?

Meist nicht. Schäden an Fahrzeugen in Bearbeitung oder Verwahrung und Schäden beim Lenken sind dort üblicherweise ausgeschlossen. Dafür gibt es die Kasko für Kundenfahrzeuge in Obhut.

### Wie hoch ist die gesetzliche Mindestsumme?

Für Pkw seit 2017 7,6 Millionen Euro pauschal je Schadenfall, davon 6,3 Millionen für Personenschäden und 1,3 Millionen für Sachschäden. Viele Betriebe vereinbaren mehr.

### Warum über einen Makler abschließen?

Weil sich die Polizzen bei Obhut, Lenkerkreis, Selbstbehalt und Höchstsummen deutlich unterscheiden. Wir holen vergleichbare Angebote ein, prüfen sie gegen Ihren Betrieb und begleiten Sie im Schadenfall.

## Angebot anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer. https://nammert.at/versicherungsmakler-kfz-handel.php#anfrage

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT. Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland. Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen. Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
