# Musikinstrumentenversicherung in Österreich: vom Musikverein bis zur Konzertbühne

> Ob Flügelhorn im Musikverein, Geige an der Musikuni oder E-Gitarre auf der Festivalbühne: Die Haushaltsversicherung schützt ein Instrument in der Wohnung nur gegen wenige benannte Gefahren. Für Sturz, Bruch, Diebstahl unterwegs und den Transport braucht es eine eigene Musikinstrumentenversicherung. In Österreich läuft sie bei vielen Versicherern als Transportversicherung mit Allgefahrendeckung.

Quelle/Source: https://nammert.at/versicherungsmakler-musikinstrumente.php  
Stand: 2026-11-03

## Ist mein Instrument nicht schon über die Haushaltsversicherung geschützt?

Nur zum Teil. Die Haushaltsversicherung zahlt in der Wohnung bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl. Fällt das Instrument vom Ständer, rutscht der Koffer aus dem Kofferraum oder wird es nach der Probe aus dem Auto gestohlen, zahlt sie in der Regel nicht. Wer regelmäßig zur Probe, zum Unterricht oder zu Auftritten fährt, ist mit einer Allgefahrenpolizze für das Instrument besser beraten.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein, freiwillig
- **Einordnung:** bei vielen Versicherern Teil der Transportversicherung
- **Deckungsprinzip:** Allgefahren: versichert ist, was nicht ausgeschlossen ist
- **Geltungsbereich:** Österreich, Europa, weltweit oft nur auf Anfrage
- **Airline haftet:** für Gepäck bis 1.519 Sonderziehungsrechte je Reisendem

## Haushaltsversicherung und Instrumentenpolizze im Vergleich

Die Haushaltsversicherung versichert Ihren Wohnungsinhalt gegen eine Liste von Gefahren: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl und Beraubung. Ein Instrument gehört dazu wie jedes andere Möbelstück. Was nicht auf der Liste steht, etwa ein Sturz oder ein Bruch beim Einpacken, bleibt Ihr Schaden.

Die Musikinstrumentenversicherung funktioniert als Allgefahrendeckung: Jeder plötzliche Schaden und jeder Verlust ist versichert, außer er ist ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind meist Abnützung, Witterung, Feuchtigkeit und Temperatur, Schädlinge und Vorsatz. Viele österreichische Versicherer führen das Produkt unter der Transportversicherung, weil das Instrument genau dort am meisten gefährdet ist: unterwegs.

## Probe, Ausrückung, Tournee: wo die Polizze gilt

Prüfen Sie den Geltungsbereich. Manche Polizzen gelten nur in Österreich, bei anderen ist Europa wählbar, weltweiter Schutz gibt es oft nur auf Anfrage. Wer mit dem Orchester nach Japan fliegt oder im Sommer bei einem Festival in Italien spielt, sollte das vor der Abreise klären, nicht danach.

Beim Auto entscheidet das Kleingedruckte. Viele Bedingungen verlangen ein versperrtes Fahrzeug und ein Instrument, das von außen nicht sichtbar ist, und schränken den Schutz in der Nacht ein. Im Flugzeug haftet die Fluglinie nach dem Montrealer Übereinkommen für aufgegebenes Gepäck nur bis 1.519 Sonderziehungsrechte je Reisendem.

## Versicherungssumme und Selbstbehalt richtig wählen

Versichert wird der Wert, den Sie angeben, am besten belegt durch Rechnung oder Schätzgutachten eines Instrumentenbauers. Ist die Summe zu niedrig, droht Unterversicherung und die Leistung wird anteilig gekürzt. Alte Streichinstrumente und gesuchte Gitarren gewinnen oft an Wert, die Summe sollte mitwachsen.

Ein Selbstbehalt senkt die Prämie. Für den Berufsmusiker, dem ein Kratzer im Lack egal ist, aber ein Totalschaden die Existenz kostet, ist ein höherer Selbstbehalt oft die bessere Wahl als ein niedriger Selbstbehalt mit hoher Prämie.

## Was versichert ist

- Bruch, Sturz und Beschädigung bei Probe, Unterricht und Auftritt
- Diebstahl und Abhandenkommen, auch außerhalb der Wohnung, je nach Polizze
- Transport im Auto, in Bahn und Bus sowie im Flugzeug, wenn vereinbart
- Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl
- Koffer, Etui und Zubehör, wenn mitversichert
- Diebstahl aus dem versperrten Fahrzeug, mit den Einschränkungen der Bedingungen

## Was nicht versichert ist

- Abnützung und Verschleiß, etwa von Saiten, Fellen und Blättern
- Schäden durch Witterung, Feuchtigkeit, Temperatur und Schädlinge
- Diebstahl aus einem nicht versperrten oder einsehbaren Fahrzeug
- Vorsatz und je nach Bedingungen grobe Fahrlässigkeit
- Bloße Kratzer und Schönheitsfehler, häufig ausgeschlossen
- Fahrten außerhalb des vereinbarten Geltungsbereichs

## Wer sie braucht

- Berufsmusiker in Orchester, Ensemble und Band
- Studierende an Musikuniversitäten und Konservatorien
- Mitglieder von Musikvereinen mit eigenem Instrument
- Musiklehrer an Musikschulen, die mit dem Instrument unterwegs sind
- Bands mit Verstärkern und Anlage im Kleinbus

## Wer sie nicht braucht

- Eine eigene Polizze für ein preiswertes Instrument, das nur zu Hause gespielt wird. Dafür genügt die Haushaltsversicherung.

## Was sie kostet

Die Prämie wird als Satz auf die Versicherungssumme berechnet und meist jährlich im Vorhinein bezahlt, manche Anbieter erlauben auch halbjährliche, vierteljährliche oder monatliche Zahlung. Sie hängt vom Wert, von der Art des Instruments, vom Geltungsbereich und vom Selbstbehalt ab.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Versicherungssumme von Instrument und Zubehör
- Instrumentengruppe: Streicher, Bläser, Zupfinstrumente, Schlagwerk, Elektronik
- Geltungsbereich Österreich, Europa oder weltweit
- Private oder berufliche Verwendung
- Höhe des Selbstbehalts
- Einzelpolizze oder Rahmenvertrag über einen Verband

_Für Österreich gibt es keine veröffentlichten Prämienvergleiche für Instrumente. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Haushaltsversicherung:** Instrument in der Wohnung gegen die benannten Gefahren. Kein Sturz, kein Bruch, kaum Schutz unterwegs.
- **Instrumentenpolizze Österreich:** Allgefahren innerhalb Österreichs, für Musikverein, Musikschule und regionale Auftritte.
- **Instrumentenpolizze Europa oder weltweit:** Für Tourneen, Meisterkurse und Flugreisen, mit Zubehör und höheren Summen, für Berufsmusiker.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungsumfang | Allgefahren | Allgefahren mit wenigen, klar benannten Ausschlüssen | Nur dann ist der Sturz beim Ausrücken versichert. |
| Geltungsbereich | Österreich | Europa oder weltweit mit Flugtransport | Konzertreisen und Festivals im Ausland sind sonst nicht gedeckt. |
| Fahrzeug | versperrtes Fahrzeug, tagsüber | auch in der Nacht, mit klaren Auflagen | Nach dem Konzert bleibt das Instrument oft im Auto. |
| Versicherungswert | Rechnungswert | vereinbarter Wert nach Schätzgutachten | Bei alten Instrumenten gibt es sonst Streit über den Marktwert. |
| Selbstbehalt | fester Selbstbehalt je Schaden | wählbar, ohne Selbstbehalt beim Totalschaden | Der Selbstbehalt bestimmt, ob sich die Meldung kleiner Schäden lohnt. |
| Zubehör | Koffer und Etui | Bögen, Mundstücke, Verstärker mit eigener Summe | Gutes Zubehör ist teurer, als viele glauben. |

## Anbieter im Überblick

Musikinstrumente versichern in Österreich mehrere große Versicherer, oft als Transportversicherung, teils auch online. Für Musikvereine gibt es Angebote über den Blasmusikverband. Die Liste ist ein Marktüberblick.

- **Allianz**: Allianz Elementar Versicherungs-AG, Transportversicherung für Musikinstrumente
- **GRAWE**: Grazer Wechselseitige, Musikinstrumenteversicherung für Österreich oder Europa
- **Zurich Connect**: Online-Marke der Zürich Versicherungs-AG, Musikinstrumentenversicherung
- **Generali**: Generali Versicherung AG, Musikinstrumentenversicherung
- **Oberösterreichische**: Oberösterreichische Versicherung AG, Instrumentenpolizze InTakt
- **Wiener Städtische**: Vienna Insurance Group, Instrumentenversicherung für Musiker

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Flügelhorn fällt bei der Ausrückung** (Reparatur beim Instrumentenbauer): Ein Sturz unterwegs ist der klassische Fall der Allgefahrendeckung. Die Haushaltsversicherung zahlt hier nicht.
- **Gitarre aus dem Auto gestohlen** (der volle Wert): Ob gezahlt wird, hängt an Uhrzeit, versperrtem Fahrzeug und Sichtschutz. Starke Polizzen schränken die Nacht weniger ein.
- **Geige im Frachtraum beschädigt** (Reparatur oder Totalschaden): Eine Österreich-Polizze gilt auf dem Flug nach Tokio nicht. Die Fluglinie haftet nur bis 1.519 Sonderziehungsrechte.
- **Wasserrohrbruch im Probelokal** (Reparatur oder neues Instrument): Leitungswasser ist in der Instrumentenpolizze gedeckt, auch außerhalb der eigenen Wohnung.
- **Bogen im Zug liegen gelassen** (Wert des Bogens): Liegenlassen gilt oft als grob fahrlässig. Starke Polizzen zahlen Abhandenkommen zumindest teilweise, wenn Zubehör mitversichert ist.
- **Risse durch trockene Heizungsluft** (Reparatur beim Geigenbauer): Temperatur und Feuchtigkeit sind ausgeschlossen. Hier hilft nur ein Luftbefeuchter, keine Polizze.

## Mythos oder Wahrheit

- „In der Wohnung ist mein Instrument über die Haushaltsversicherung gegen Einbruchdiebstahl geschützt." ✔ Stimmt. Instrumente gehören zum Wohnungsinhalt und sind gegen die benannten Gefahren wie Einbruchdiebstahl, Feuer und Leitungswasser versichert.
- „Eine Instrumentenpolizze gilt automatisch auf der ganzen Welt." ✘ Nein. Viele Polizzen gelten nur in Österreich oder Europa. Weltweiter Schutz muss vereinbart werden, bei manchen Versicherern nur auf Anfrage.
- „Die Fluglinie ersetzt ein zerbrochenes Cello in voller Höhe." ✘ Meist nicht. Sie haftet nach dem Montrealer Übereinkommen nur bis 1.519 Sonderziehungsrechte je Reisendem, außer bei einer höheren Wertangabe beim Einchecken.
- „Ein höherer Selbstbehalt macht die Prämie günstiger." ✔ Richtig. Wer kleine Schäden selbst trägt, zahlt weniger Prämie und behält den Schutz für den teuren Schaden.
- „Wenn ich das Instrument im Zug vergesse, zahlt jede Polizze." ✘ Nein. Liegenlassen wird oft als grob fahrlässig gewertet, und Abhandenkommen ist nicht in jeder Polizze gedeckt.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Die Haushaltsversicherung für ausreichend halten, obwohl das Instrument jede Woche zur Probe fährt
- Mit einer Österreich-Polizze auf Konzertreise ins Ausland fliegen
- Das Instrument sichtbar im Auto lassen, während man nach dem Auftritt noch zusammensitzt
- Die Versicherungssumme seit dem Kauf nie angepasst haben
- Vereinsinstrumente ohne Klarheit, wer sie versichert, mit nach Hause nehmen

## FAQ

### Zahlt die Haushaltsversicherung, wenn mein Instrument zu Hause herunterfällt?

In der Regel nicht. Die Haushaltsversicherung zahlt nur bei den benannten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl. Ein Sturz ist keine davon.

### Warum heißt das bei manchen Versicherern Transportversicherung?

Weil die Instrumentenversicherung in Österreich traditionell zur Transportsparte gehört. Für Sie ändert der Name nichts: Entscheidend ist, dass die Polizze als Allgefahrendeckung auch unterwegs gilt.

### Gilt die Polizze auch im Ausland?

Nur wenn der Geltungsbereich das vorsieht. Viele Polizzen gelten in Österreich, Europa ist meist wählbar, weltweite Deckung gibt es bei manchen Versicherern nur auf Anfrage.

### Was ersetzt die Fluglinie bei einem beschädigten Instrument?

Nach dem Montrealer Übereinkommen höchstens 1.519 Sonderziehungsrechte je Reisendem für das gesamte Gepäck, also knapp 2.000 Euro, außer Sie haben beim Einchecken einen höheren Wert angegeben.

### Welche Versicherungssumme ist richtig?

Der Wert, den die Wiederbeschaffung heute kostet. Bei alten oder wertvollen Instrumenten hilft ein Schätzgutachten. Ist die Summe zu niedrig, wird im Schadenfall anteilig gekürzt.

### Wie ist mein Instrument im Musikverein versichert?

Das hängt davon ab, wem es gehört. Vereinsinstrumente versichert meist der Verein, eigene Instrumente der Musiker selbst. Fragen Sie im Verein nach, ob es einen Rahmenvertrag gibt, dem Sie beitreten können.

### Lohnt sich ein Selbstbehalt?

Oft ja. Er senkt die Prämie, und kleine Schäden zahlen viele Musiker ohnehin selbst. Wichtig ist der Schutz bei Totalschaden und Diebstahl.

### Sind Schäden durch trockene Luft oder Feuchtigkeit versichert?

Meist nicht. Witterung, Feuchtigkeit und Temperatur sind typische Ausschlüsse, weil sie sich durch Pflege und passende Lagerung vermeiden lassen.

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Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer. https://nammert.at/versicherungsmakler-musikinstrumente.php#anfrage

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT. Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland. Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen. Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
