# Pferdehaftpflicht in Österreich: Wer das Pferd hält, muss die Verwahrung beweisen

> Ein Pferd, das von der Koppel auf die Bundesstraße läuft, kann einen Unfall mit Schwerverletzten auslösen. Nach § 1320 ABGB haften Sie dafür, wenn Sie nicht beweisen, dass Sie das Tier ordnungsgemäß verwahrt haben. Eine gesetzliche Versicherungspflicht für Pferde gibt es nicht, eine eigene Polizze ist trotzdem die Regel.

Quelle/Source: https://nammert.at/versicherungsmakler-pferdehaftpflicht.php  
Stand: 2026-10-31

## Ist die Pferdehaftpflicht in Österreich Pflicht?

Nein, eine allgemeine Versicherungspflicht für Pferde gibt es nicht. Nach § 1320 ABGB tragen Sie als Halter aber die Beweislast: Sie haften, wenn Sie nicht nachweisen, dass Sie für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt haben. Gelingt das nicht, haften Sie auch ohne persönliches Verschulden. Weil ein einziger Verkehrsunfall Millionen kosten kann, gehört die Polizze zur Pferdehaltung dazu.

## Auf einen Blick

- **Gesetzliche Pflicht:** keine allgemeine Pflicht für Pferde
- **Rechtsgrundlage:** § 1320 ABGB, Beweislast beim Halter
- **Maßstab:** objektiv gebotene Verwahrung, nicht überspannt
- **Versicherungssumme:** mehrere Millionen Euro pauschal empfehlenswert
- **Heikelster Punkt:** Fremdreiter und Reitbeteiligung

## § 1320 ABGB: Sie müssen die richtige Verwahrung beweisen

Das österreichische Recht ist etwas milder als das deutsche, aber strenger, als viele glauben. Es gibt keine reine Erfolgshaftung: Wer nachweist, dass er sein Pferd so verwahrt und beaufsichtigt hat, wie es objektiv geboten war, haftet nicht. Der OGH betont auch, dass die Anforderungen an den Halter nicht überspannt werden dürfen.

In der Praxis liegt die Last aber beim Halter. Er muss Zaun, Weidetor, Anbindung und Aufsicht belegen, nicht der Geschädigte das Gegenteil. Ein Fall aus der Rechtsprechung: Ein Halter brach am Wagen zusammen, das Pferd entwich unbeaufsichtigt. Der OGH bejahte die Haftung, weil die Verwahrung objektiv nicht mehr gewährleistet war, obwohl dem Mann persönlich nichts vorzuwerfen war.

## Reitbeteiligung und Fremdreiter: wer zahlt, wenn der andere stürzt

Reitet jemand Ihr Pferd, der nicht Halter ist, kann er Sie in Anspruch nehmen, wenn er verletzt wird, und seine Krankenversicherung holt sich die Heilungskosten bei Ihnen zurück. Hat er selbst einen Teil der Aufsicht übernommen oder unvorsichtig gehandelt, wird nach Mitverschulden geteilt. Eine Polizze, die Fremdreiter ausschließt, lässt Sie mit diesem Anteil allein.

Achten Sie deshalb darauf, dass Ansprüche von Fremdreitern und Reitbeteiligungen ausdrücklich eingeschlossen sind und ob der Versicherer eine Namensliste oder eine Helmpflicht verlangt. Was die Reitbeteiligung an Ihrem Pferd beschädigt, deckt Ihre Pferdehaftpflicht nicht, dafür braucht der Reiter eine eigene Absicherung.

## Nicht verwechseln: Hundehaftpflicht und OP-Versicherung

Wer Hund und Pferd hält, findet die Landesregeln zur Hundehaftpflicht auf unserer Seite zur Hunde- und Pferdehaftpflicht. Für Pferde gibt es keine Landespflicht wie für Hunde in Wien oder Niederösterreich, die Fragen sind andere: Nutzung, Fremdreiter, Kutsche, Turnier.

Für Kolik, Verletzungen und Klinikaufenthalte des eigenen Pferdes zahlt die Haftpflicht nie. Das übernimmt die Pferde-OP-Versicherung, die die Haftpflicht ergänzt.

## Was versichert ist

- Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden, die Ihr Pferd anderen zufügt
- Prüfung der Ansprüche und Abwehr unberechtigter Forderungen, auch vor Gericht
- Ansprüche von Fremdreitern und Reitbeteiligungen gegen Sie, je nach Polizze
- Haftpflicht des Fremdreiters gegenüber Dritten, je nach Polizze
- Flurschäden auf Wiesen, Äckern und Wegen
- Schäden an gemieteter Box, Stallung oder Reithalle, je nach Polizze
- Fohlen bei Fuß bis zu einem bestimmten Alter
- Turniere und Fahrten mit der Kutsche, wenn eingeschlossen

## Was nicht versichert ist

- Schäden am eigenen Pferd und an der eigenen Ausrüstung
- Schäden, die eine Reitbeteiligung an Ihrem Pferd anrichtet
- Gewerbliche Nutzung wie bezahlter Reitunterricht oder Einstellbetrieb
- Rennen und Turniere, wenn die Polizze sie nicht nennt
- Vorsätzlich verursachte Schäden
- Tierarzt- und Operationskosten des eigenen Pferdes

## Wer sie braucht

- Jeder private Pferde- und Ponyhalter, auch für das Beistellpferd
- Halter mit Reitbeteiligung oder wechselnden Reitern
- Turnier- und Fahrsportler, mit passendem Einschluss
- Züchter im privaten Rahmen mit Fohlen oder Stute

## Wer sie nicht braucht

- Reiter ohne eigenes Pferd: keine Pferdehaftpflicht, aber eine Absicherung für Schäden am fremden Pferd
- Reitschüler im Schulbetrieb: Hier ist der Betrieb Halter

## Was sie kostet

Die Prämie für eine Pferdehaftpflicht ist höher als für einen Hund, bleibt aber neben Einstellplatz und Hufschmied ein kleiner Posten. Die Unterschiede zwischen den Polizzen liegen weniger im Preis als in den Klauseln zu Fremdreitern und Mietsachschäden.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Zahl der Pferde und Stockmaß
- Nutzung: Freizeit, Turnier, Fahrsport, Zucht
- Fremdreiter und Reitbeteiligung eingeschlossen
- Versicherungssumme und Selbstbehalt
- Einschlüsse wie Kutsche, Turnier, Deckakt

_Für Österreich nennen wir keine Richtwerte, weil es keinen unabhängigen Vergleich mit belastbaren Prämien gibt. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Grundschutz:** Niedrigere Versicherungssumme, Fremdreiter nicht oder nur eng versichert. Reicht höchstens, wenn ausschließlich Sie selbst reiten.
- **Komfort:** Hohe Pauschalsumme, Fremdreiter und Reitbeteiligung, Box und Stallung, Flurschäden und Fohlen eingeschlossen. Für die meisten Freizeitreiter richtig.
- **Premium:** Noch höhere Summen, Turniere, Kutschfahrten, ungewollter Deckakt und Ausfalldeckung. Für Sportreiter, Fahrer und Züchter.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme | einige Millionen Euro pauschal | 10 Mio. € oder mehr pauschal | Ein Unfall auf der Straße mit Verletzten übersteigt kleine Summen schnell. |
| Fremdreiter | ausgeschlossen | eingeschlossen, ohne Namensliste | Der Sturz der Reitbeteiligung führt fast immer zu Forderungen gegen den Halter. |
| Helmklausel | Leistung nur mit Helm | keine Kürzung wegen fehlenden Helms | Sonst entscheidet das Verhalten des Reiters über Ihren Schutz. |
| Gemietete Box und Stallung | nicht versichert | eingeschlossen, auch Reithalle | Eine eingetretene Boxenwand ist ein typischer Alltagsschaden. |
| Fohlen | bis sechs Monate | bis zwölf Monate | Ein Fohlen ist sonst ohne Nachmeldung nicht gedeckt. |
| Flurschäden | nicht ausdrücklich genannt | eingeschlossen | Der Bauer verlangt Ersatz, wenn der Ausritt über die Wiese geht. |

## Anbieter im Überblick

Pferdehaftpflicht bieten mehrere österreichische Versicherer an, teils als eigene Polizze, teils als Teil einer Tierhalterpolizze. Wir prüfen im Einzelfall, wer Fremdreiter und Turniere einschließt.

- **Wiener Städtische**: Teil der Vienna Insurance Group, Außendienst und Makler
- **UNIQA**: österreichischer Versicherungskonzern, Außendienst und Makler
- **Generali Versicherung**: Teil der italienischen Generali-Gruppe
- **Allianz Elementar**: Sachversicherungsgesellschaft der Allianz in Österreich
- **DONAU Versicherung**: Teil der Vienna Insurance Group
- **Helvetia Versicherungen**: Teil der Schweizer Helvetia Baloise Gruppe

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Pferd läuft auf die Bundesstraße** (fünfstellig, mit Verletzten weit mehr): Jede Pferdehaftpflicht zahlt, wenn Sie die Verwahrung nicht beweisen können. Entscheidend ist, ob die Summe reicht.
- **Reitbeteiligung stürzt beim Ausritt** (fünfstellig, dazu Regress der Krankenkasse): Ohne Einschluss der Fremdreiter tragen Sie Ihren Anteil selbst. Gute Polizzen zahlen ohne Namensliste.
- **Boxenwand im Einstellbetrieb kaputt** (rund 500 bis 3.000 €): Die Box gehört dem Stall, Sie haben sie gemietet. Viele Grundpolizzen lassen das offen.
- **Hufspuren quer über die Mähwiese** (einige hundert Euro): Flurschäden sind oft genannt, im Grundschutz aber nicht immer. Starke Polizzen nennen sie ausdrücklich.
- **Wallach schlägt Pferd im Offenstall** (Tierarzt bis vierstellig): Das verletzte Pferd gehört einem anderen Einsteller, also zahlt Ihre Haftpflicht, oft geteilt nach der Tiergefahr beider Pferde.
- **Reitbeteiligung verletzt Ihr Pferd** (Tierarzt bis vierstellig, bei Verlust mehr): Ihre Haftpflicht zahlt nie für das eigene Pferd. Dafür braucht der Reiter eine eigene Deckung oder Sie eine OP-Versicherung.

## Mythos oder Wahrheit

- „In Österreich haftet der Pferdehalter für jeden Schaden, egal was er getan hat." ✘ Falsch: § 1320 ABGB ist keine reine Erfolgshaftung. Wer beweist, dass er sein Pferd objektiv richtig verwahrt hat, haftet nicht. Den Beweis müssen aber Sie führen.
- „Für Pferde gibt es keine gesetzliche Versicherungspflicht." ✔ Stimmt: Anders als für Hunde in mehreren Bundesländern schreibt kein Gesetz eine Pferdehaftpflicht vor. Wegen der Beweislast beim Halter ist sie trotzdem dringend zu empfehlen.
- „Wer eine Reitbeteiligung hat, ist für deren Stürze nicht verantwortlich." ✘ Falsch: Auch die Reitbeteiligung kann Ansprüche gegen den Halter stellen. Hat sie mitverschuldet, wird geteilt, ganz frei ist der Halter selten.
- „Die Pferdehaftpflicht zahlt nicht für Schäden am eigenen Pferd." ✔ Stimmt: Haftpflicht heißt Schäden an anderen. Kolik, Verletzung oder Operation des eigenen Pferdes deckt die Pferde-OP-Versicherung.
- „Ein Pony ist so klein, dass es in der Haushaltsversicherung mitläuft." ✘ Falsch: Ponys gelten als Pferde. Ohne eigenen Einschluss oder eigene Polizze sind sie nicht gedeckt, auch wenn das Risiko kleiner wirkt.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Davon ausgehen, dass die Haushaltsversicherung das Pferd mitnimmt
- Die Reitbeteiligung nicht melden, obwohl die Polizze eine Namensliste verlangt
- Ein Fohlen oder ein zweites Pferd nicht nachmelden
- Auf Bewerben starten, obwohl Turniere ausgeschlossen sind
- Die Beweislast unterschätzen und Zaun und Weidetor nicht dokumentieren

## FAQ

### Deckt meine Privathaftpflicht in der Haushaltsversicherung auch das Pferd?

In aller Regel nicht. Kleintiere laufen dort meist mit, Pferde dagegen nur über einen eigenen Einschluss oder eine eigene Polizze. Prüfen Sie Ihre Bedingungen oder fragen Sie uns.

### Wann hafte ich nach § 1320 ABGB nicht?

Wenn Sie beweisen, dass Sie für die erforderliche Verwahrung und Beaufsichtigung gesorgt haben. Maßgeblich ist, was objektiv geboten war. Weil Sie den Beweis führen müssen, lohnt es sich, Zaun, Tor und Kontrollen zu dokumentieren.

### Ist meine Reitbeteiligung mitversichert?

Nur, wenn Ihre Polizze Fremdreiter einschließt. Dann sind ihre Ansprüche gegen Sie und ihre Haftung gegenüber Dritten gedeckt. Was sie an Ihrem Pferd anrichtet, deckt Ihre Pferdehaftpflicht nicht.

### Was kostet eine Pferdehaftpflicht in Österreich?

Das hängt von Zahl der Pferde, Nutzung, Versicherungssumme und Selbstbehalt ab. Belastbare Durchschnittsprämien für Österreich gibt es nicht, deshalb rechnen wir mit Ihren Angaben und legen Ihnen konkrete Angebote vor.

### Sind Fohlen automatisch versichert?

In vielen Polizzen ja, bis zu einem bestimmten Alter, meist sechs oder zwölf Monate. Danach braucht das junge Pferd eine eigene Deckung.

### Bin ich auf einem Turnier versichert?

Nur, wenn die Polizze Turniere einschließt. Rennen sind fast immer ausgenommen. Prüfen Sie das vor der Nennung.

### Warum über einen Makler?

Weil die entscheidenden Unterschiede in Fremdreitern, Helmklausel und gemieteter Box stecken. Wir lesen die Polizzen in Ihrem Auftrag, die Vergütung zahlt der Versicherer.

## Angebot anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer. https://nammert.at/versicherungsmakler-pferdehaftpflicht.php#anfrage

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT. Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland. Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen. Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
