# Praxisausfall in Österreich: was die Ordination kostet, wenn Sie ausfallen

> In der Ordination hängt das Honorar an Ihnen. Sind Sie krank, verunfallt oder in Quarantäne, bleiben Gehälter der Assistentinnen, Miete, Leasing und Kreditraten trotzdem fällig. In Österreich heißt die passende Polizze meist Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbständig Tätige, kurz BUFT. Sie zahlt einen vereinbarten Tagessatz für Fixkosten und, je nach Vertrag, entgangenen Gewinn.

Quelle/Source: https://nammert.at/versicherungsmakler-praxisausfall.php  
Stand: 2026-11-06

## Reicht die Krankenunterstützung des Wohlfahrtsfonds nicht aus?

Für die laufenden Kosten einer Ordination in der Regel nicht. Die Krankenunterstützung der Wohlfahrtsfonds ist je Bundesland unterschiedlich geregelt und hoch, in Niederösterreich etwa bei stationärem Aufenthalt ab dem ersten Tag und bei häuslicher Pflege ab dem vierten Tag. Sie ist als Hilfe für Sie persönlich gedacht, nicht als Ersatz für Personal, Miete und Leasing. Diese Lücke schließt die BUFT.

## Auf einen Blick

- **Übliche Polizze:** Betriebsunterbrechung für freiberuflich und selbständig Tätige (BUFT), Bedingungen ABFT
- **Auslöser:** Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall, je nach Tarif Quarantäne und Sachschaden
- **Leistung:** Tagessatz für Fixkosten, je nach Vertrag auch für entgangenen Gewinn
- **Karenzfrist:** wählbar, bei manchen Tarifen ab wenigen Tagen bis vier Wochen
- **Rahmenverträge:** einzelne Ärztekammern haben Vereinbarungen mit Versicherern geschlossen

## BUFT, Sach-BU und Krankengeld auseinanderhalten

Die klassische Betriebsunterbrechungsversicherung nach Feuer, Leitungswasser oder Einbruch zahlt nur, wenn ein Sachschaden die Ordination lahmlegt. Für Ärzte, Zahnärzte und Therapeuten ist aber die eigene Krankheit das wahrscheinlichere Risiko. Dafür gibt es die BUFT: Sie hängt an Ihrer Arbeitsunfähigkeit und nicht an einem Schaden am Gebäude.

Das Krankengeld der Sozialversicherung und die Krankenunterstützung des Wohlfahrtsfonds sichern dagegen Sie als Person. Wie hoch sie ausfallen, hängt von Bundesland, Kammer und eigener Versicherung ab. Rechnen Sie nach, ob diese Leistungen Ihren privaten Bedarf decken, und sichern Sie die Kosten der Ordination gesondert.

## Den Tagessatz an der Ordination ausrichten

Grundlage ist, was die Ordination im Monat kostet, auch wenn sie geschlossen ist: Gehälter samt Lohnnebenkosten, Miete und Betriebskosten, Leasing für Geräte, Kreditraten, Kammerumlage und Wohlfahrtsfondsbeitrag, Software, Labor und Versicherungen. Daraus ergibt sich ein Tagessatz. Wer zusätzlich den entgangenen Gewinn absichern will, vereinbart das ausdrücklich.

Die Karenzfrist bestimmt den Preis. Eine kurze Frist kostet deutlich mehr Prämie, eine lange belastet die eigenen Rücklagen. Für eine Gruppenpraxis gilt: Jede Gesellschafterin und jeder Gesellschafter wird eigens versichert, mit einem Tagessatz, der dem eigenen Kostenanteil entspricht.

## Quarantäne, Teilarbeitsunfähigkeit und Rahmenverträge

Ob eine behördlich angeordnete Quarantäne versichert ist, regelt jede Polizze selbst. Manche BUFT-Tarife leisten bei Krankheit, Unfall und Quarantäne und schon ab einer Arbeitsunfähigkeit von 50 Prozent, andere nur bei voller Arbeitsunfähigkeit. Wer nur eingeschränkt ordinieren darf, hat die vollen Kosten und den halben Umsatz.

Einige Landesärztekammern haben mit Versicherern Rahmenvereinbarungen für ihre Mitglieder geschlossen, die Ärztekammer für Niederösterreich etwa mit der Helvetia. Solche Verträge können günstiger sein, sind aber nicht automatisch die beste Wahl für jede Ordination. Ein Vergleich mit freien Tarifen lohnt.

## Was versichert ist

- Fixkosten der Ordination wie Gehälter, Miete, Leasing und Kreditraten
- Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit
- Arbeitsunfähigkeit durch Unfall
- Behördlich angeordnete Quarantäne, wenn eingeschlossen
- Teilweise Arbeitsunfähigkeit, wenn der Tarif ab 50 Prozent leistet
- Entgangener Gewinn, wenn vereinbart
- Stillstand nach Sachschaden, wenn als Baustein eingeschlossen
- Prämienrückvergütung bei schadenfreiem Verlauf, bei manchen Tarifen

## Was nicht versichert ist

- Ihr privater Lebensunterhalt, soweit er nicht über den Gewinnanteil versichert ist
- Ausfall, weil Ordinationsassistentinnen krank oder in Quarantäne sind
- Die Tage der Karenzfrist
- Leistung über die vereinbarte Haftzeit hinaus
- Leiden, die beim Antrag bekannt waren und ausgeschlossen wurden
- Dauerhafte Berufsunfähigkeit, dafür gibt es eigene Polizzen

## Wer sie braucht

- Kassenärzte und Wahlärzte mit eigener Ordination und Personal
- Zahnärzte mit hohen Kosten für Assistenz, Behandlungseinheiten und Leasing
- Physio-, Psycho- und Ergotherapeuten mit eigenen Räumen
- Gesellschafter einer Gruppenpraxis
- Ordinationsgründer mit laufendem Kredit

## Wer sie nicht braucht

- Angestellte Spitalsärzte ohne eigene Ordination
- Wahlärzte mit wenigen Stunden in Untermiete und ohne Personal, bei sehr niedrigen Fixkosten

## Was sie kostet

Die Prämie richtet sich nach Tagessatz, Karenzfrist, Haftzeit, Alter und Fachrichtung, bei Rahmenverträgen auch nach den Konditionen der Kammer. Unabhängige Preisvergleiche für Österreich gibt es nicht, deshalb nennen wir keine Beispielprämien.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Höhe des Tagessatzes
- Karenzfrist bis zum Leistungsbeginn
- Haftzeit je Versicherungsfall
- Eintrittsalter und Gesundheitszustand
- Fachrichtung und Form der Ordination
- Eingeschlossene Auslöser wie Quarantäne und Sachschaden

_Die Prämie steht erst nach der Gesundheitsprüfung im Angebot fest, das wir für Sie einholen._

## Die Tariflinien am Markt

- **Krankheit und Unfall:** Tagessatz bei voller Arbeitsunfähigkeit, längere Karenzfrist. Sichert das Hauptrisiko der Einzelordination zu einer überschaubaren Prämie.
- **Mit Quarantäne und Teilarbeitsunfähigkeit:** Zusätzlich behördliche Quarantäne und Leistung ab 50 Prozent Arbeitsunfähigkeit, kürzere Karenzfrist wählbar. Für Ordinationen mit viel Patientenkontakt.
- **Person und Sache in einer Polizze:** Krankheit, Unfall und Quarantäne plus Stillstand nach Feuer, Leitungswasser oder Einbruch, dazu entgangener Gewinn. Für Ordinationen mit teurer Technik.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Tagessatz | deckt die laufenden Fixkosten | Fixkosten plus Reserve, an Indexsteigerungen anpassbar | Gehälter und Mieten steigen, ein starrer Tagessatz verliert jedes Jahr an Wert. |
| Karenzfrist | zu den eigenen Rücklagen passend | kurz, bei Unfall oder Spitalsaufenthalt verkürzt | Die Karenzfrist ist der Teil, den Sie selbst tragen. |
| Grad der Arbeitsunfähigkeit | nur bei voller Arbeitsunfähigkeit | anteilig ab 50 Prozent | Nach Operationen dürfen viele erst eingeschränkt ordinieren. |
| Quarantäne | nicht enthalten | behördliche Quarantäne des Inhabers eingeschlossen | Gesundheitsberufe sind von Absonderungen öfter betroffen. |
| Haftzeit | 12 Monate | länger als 12 Monate | Schwere Erkrankungen mit Rehabilitation dauern oft mehr als ein Jahr. |
| Entgangener Gewinn | nur Fixkosten | Fixkosten und ein vereinbarter Gewinnanteil | Ohne Gewinnanteil bleibt Ihr eigenes Einkommen ungesichert, wenn kein Krankengeld reicht. |
| Gruppenpraxis | nur ein Gesellschafter versichert | jeder Gesellschafter mit eigenem Tagessatz | Sonst tragen die Gesunden die Kosten der Kranken. |

## Anbieter im Überblick

Die BUFT bieten mehrere österreichische Schaden- und Unfallversicherer an, teils auch über Rahmenverträge mit Ärzte- und Zahnärztekammern. Die Liste gibt einen Überblick über den Markt und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

- **Helvetia**: BUFT mit Krankheit, Unfall und Quarantäne, Rahmenvereinbarung mit der Ärztekammer für Niederösterreich
- **Generali Versicherung**: BUFT nach den Allgemeinen Bedingungen ABFT
- **DONAU Versicherung**: Teil der Vienna Insurance Group, Betriebsunterbrechung für freiberuflich Tätige
- **Wiener Städtische**: Teil der Vienna Insurance Group, Betriebsunterbrechung auch über Gruppenverträge
- **GRAWE**: Grazer Wechselseitige, Betriebsunterbrechung für freiberuflich Tätige
- **UNIQA**: börsennotierte Versicherungsgruppe mit Sitz in Wien, Rahmenverträge mit Kammern der Heilberufe

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Zahnärztin nach Knie-OP vier Wochen weg** (Fixkosten eines Monats, oft fünfstellig): Volle Arbeitsunfähigkeit nach einer Operation ist der Kernfall. Gezahlt wird nach Ablauf der Karenzfrist.
- **Arzt darf nur halbtags ordinieren** (halber Umsatz bei vollen Kosten): Einfache Tarife zahlen nur bei voller Arbeitsunfähigkeit. Starke leisten anteilig schon ab 50 Prozent.
- **Behörde ordnet Absonderung an** (Fixkosten von ein bis zwei Wochen): Quarantäne ist ein eigener Einschluss. Ohne ihn zahlt die Polizze nur bei echter Arbeitsunfähigkeit.
- **Beide Assistentinnen krank** (Ausfall, solange die Ordination zu ist): Die BUFT hängt an Ihrer Person, nicht am Personal. Dieser Ausfall bleibt bei der Ordination.
- **Leitungswasser flutet die Ordination** (Fixkosten bis zur Wiedereröffnung): Sachschaden als Auslöser ist ein Baustein. Fehlt er, braucht es eine eigene Sach-Betriebsunterbrechung.
- **Therapeutin wird nach Unfall operiert** (Fixkosten über mehrere Wochen): Ein Unfall mit Spitalsaufenthalt löst die Leistung aus. Manche Tarife verkürzen dabei die Karenzfrist.

## Mythos oder Wahrheit

- „Der Wohlfahrtsfonds zahlt die Gehälter meiner Assistentinnen weiter." ✘ Falsch, die Krankenunterstützung ist eine Leistung an Sie persönlich und nicht nach den Kosten der Ordination bemessen.
- „Die Feuer-Betriebsunterbrechung zahlt auch, wenn ich krank bin." ✘ Falsch, sie setzt einen Sachschaden voraus. Für die eigene Krankheit gibt es die BUFT.
- „Es gibt BUFT-Tarife, die schon bei halber Arbeitsunfähigkeit leisten." ✔ Stimmt, manche Tarife zahlen anteilig ab 50 Prozent. Das ist ein wichtiges Merkmal beim Vergleich.
- „Je kürzer die Karenzfrist, desto höher die Prämie." ✔ Stimmt, die ersten Krankheitstage sind die häufigsten. Wer sie selbst trägt, zahlt deutlich weniger.
- „Mit dem Rahmenvertrag der Kammer bin ich automatisch versichert." ✘ Falsch, ein Rahmenvertrag regelt Konditionen. Versichert sind Sie erst mit einer eigenen Polizze und nach Ihrem Antrag.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Glauben, Krankengeld und Wohlfahrtsfonds tragen auch Gehälter und Miete
- Den Tagessatz bei der Gründung festlegen und nie anpassen
- Eine Sach-BU für ausreichend halten, obwohl die eigene Krankheit das größere Risiko ist
- Gesundheitsfragen beim Antrag unvollständig beantworten
- In der Gruppenpraxis nur einen Gesellschafter versichern

## FAQ

### Wie heißt die Praxisausfallversicherung in Österreich?

Meist Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbständig Tätige, kurz BUFT. Grundlage sind Allgemeine Bedingungen wie die ABFT, ergänzt um Besondere Bedingungen des Versicherers.

### Zahlt die BUFT auch bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit?

Das hängt vom Tarif ab. Manche Tarife leisten schon ab einer Arbeitsunfähigkeit von 50 Prozent, andere nur, wenn Sie gar nicht ordinieren können. Für Ärzte nach Operationen ist das ein wichtiger Unterschied.

### Ist eine Quarantäne versichert?

Bei Tarifen, die behördlich angeordnete Quarantäne einschließen, ja. Prüfen Sie die Klausel in den Besonderen Bedingungen. Fällt nur Ihr Personal aus, hilft die BUFT nicht, sie hängt an Ihrer Person.

### Wie hoch soll der Tagessatz sein?

So hoch, dass er die monatlichen Kosten der Ordination trägt, umgerechnet auf den Tag, mit Reserve. Zählen Sie Gehälter samt Lohnnebenkosten, Miete, Leasing, Kreditraten, Kammerumlage und laufende Verträge zusammen.

### Lohnt sich der Rahmenvertrag meiner Ärztekammer?

Oft ist er ein guter Ausgangspunkt. Vergleichen Sie trotzdem Karenzfrist, Haftzeit, Quarantäneklausel und Prämie mit freien Tarifen. Wir holen beide Seiten ein und legen sie nebeneinander.

### Brauche ich als Wahlarzt eine BUFT?

Wenn Sie eigene Räume, Personal oder Geräte finanzieren, ja. Wer nur stundenweise in fremden Räumen ordiniert, hat geringe Fixkosten und kommt oft mit einer privaten Krankengeldversicherung aus.

### Was passiert nach einem Wasserschaden in der Ordination?

Die BUFT zahlt nur, wenn der Sachschaden als Auslöser eingeschlossen ist. Sonst ist das ein Fall für die Sach-Betriebsunterbrechung, die meist zusammen mit der Inhaltsversicherung abgeschlossen wird.

### Warum über einen Makler?

Weil Tarife und Rahmenverträge sich in Karenzfrist, Quarantäne, Teilarbeitsunfähigkeit und Gesundheitsfragen unterscheiden. Wir rechnen mit Ihnen den Tagessatz aus und vergleichen die Bedingungen, nicht nur die Prämie.

## Angebot anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer. https://nammert.at/versicherungsmakler-praxisausfall.php#anfrage

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT. Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland. Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen. Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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