# Bestattungsvorsorge: das eigene Begräbnis regeln und die Angehörigen entlasten

> Das Begräbnis wird in Österreich aus der Verlassenschaft bezahlt, doch bis das Verfahren abgeschlossen ist, vergehen oft Monate. Die Rechnung des Bestatters kommt früher. Eine Bestattungsvorsorge in Form einer Sterbeversicherung stellt eine feste Summe bereit, die sofort nach dem Tod ausbezahlt wird.

Quelle/Source: https://nammert.at/versicherungsmakler-sterbegeld.php  
Stand: 2026-09-18

## Brauche ich eine Bestattungsvorsorge?

Sinnvoll ist sie, wenn kein Sparguthaben für das Begräbnis vorhanden ist oder die Angehörigen nicht in Vorleistung gehen sollen. Wer bereits genug Geld auf einem Sparbuch hat und die Angehörigen informiert, braucht keine Versicherung. Für Ältere ist die Sterbeversicherung attraktiv, weil meist keine Gesundheitsfragen gestellt werden. Achten Sie auf Wartezeit und die Summe der Prämien über die Jahre.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein, freiwillig
- **Wer zahlt das Begräbnis:** vorrangig die Verlassenschaft (§ 549 ABGB)
- **Auszahlung:** an die Begünstigten, unabhängig vom Verlassenschaftsverfahren
- **Wartezeit:** bei Tarifen ohne Gesundheitsfragen üblich, Unfalltod meist sofort gedeckt
- **Erbschaftssteuer:** gibt es in Österreich seit August 2008 nicht mehr

## Wer in Österreich die Begräbniskosten trägt

Nach § 549 ABGB gehören die Kosten eines angemessenen Begräbnisses zu den Lasten der Verlassenschaft. Sie werden also aus dem Vermögen des Verstorbenen bezahlt, noch vor den Erben. Reicht der Nachlass nicht, müssen unterhaltspflichtige Angehörige einspringen, und erst danach die Sozialhilfe.

Praktisch ist das Geld auf den Konten des Verstorbenen aber nicht sofort frei. Banken geben für die Begräbnisrechnung zwar oft einen Betrag frei, das ist jedoch kein Anspruch. Eine Sterbeversicherung mit einer namentlich begünstigten Person zahlt dagegen direkt und ohne Verlassenschaftsverfahren aus.

## Wie eine Sterbeversicherung funktioniert

Die Sterbeversicherung ist eine kleine Lebensversicherung auf den Todesfall mit einer festen Summe. Weil die meisten Tarife ohne oder mit wenigen Gesundheitsfragen auskommen, gilt eine Wartezeit: Stirbt man in dieser Zeit an einer Krankheit, werden meist nur die eingezahlten Prämien zurückerstattet. Bei einem Unfall zahlt der Tarif in der Regel von Anfang an.

Wer früh abschließt und lebenslang Prämie zahlt, kann am Ende mehr eingezahlt haben, als ausbezahlt wird. Tarife mit Einmalprämie oder mit Prämienzahlung bis zu einem festen Alter begrenzen dieses Risiko. Rechnen Sie vor Abschluss die Summe aller Prämien bis zum 90. Lebensjahr aus.

## Vorsorgevertrag beim Bestatter oder Versicherung?

Viele Bestattungsunternehmen bieten Vorsorgeverträge an, in denen Art, Umfang und Ablauf des Begräbnisses festgelegt werden. Bezahlt wird entweder direkt, über ein gesperrtes Sparguthaben oder über eine Sterbeversicherung, deren Leistung an den Bestatter geht.

Die Versicherung hat den Vorteil, dass die Summe auch dann fließt, wenn die Prämien erst kurz gezahlt wurden, nach Ablauf der Wartezeit. Der Vorsorgevertrag hat den Vorteil, dass Ihre Wünsche verbindlich festgehalten sind. Beides lässt sich kombinieren.

## Was versichert ist

- Auszahlung der vereinbarten Summe im Todesfall
- Volle Leistung nach Ablauf der Wartezeit
- Bei Unfalltod meist volle Leistung ab Beginn
- Rückerstattung der Prämien bei Tod durch Krankheit in der Wartezeit
- Überführung aus dem Ausland, je nach Tarif
- Organisationshilfe für die Angehörigen, je nach Anbieter

## Was nicht versichert ist

- Volle Leistung bei Krankheitstod in der Wartezeit
- Automatische Anpassung an steigende Bestattungskosten, wenn keine Indexierung vereinbart ist
- Grabpflege über viele Jahre, sofern nicht eigens geregelt
- Pflegekosten zu Lebzeiten
- Auszahlung an Personen, die weder begünstigt noch Erben sind

## Wer sie braucht

- Ältere Menschen ohne Ersparnisse für das Begräbnis
- Alleinstehende, die ihr Begräbnis selbst regeln möchten
- Menschen, die ihren Kindern die Vorleistung ersparen wollen
- Menschen, die in ihrem Herkunftsland beigesetzt werden möchten

## Wer darauf verzichten kann

- Wer ausreichend Erspartes hat und die Angehörigen darüber informiert
- Jüngere mit Familie, für die eine Ablebensversicherung mehr Schutz bietet

## Was sie kostet

Die Prämie richtet sich nach Eintrittsalter, Versicherungssumme und Prämiendauer. Ohne Gesundheitsprüfung ist der Schutz teurer als eine Ablebensversicherung mit gleicher Summe.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Eintrittsalter
- Versicherungssumme
- Laufende Prämie, abgekürzte Prämienzahlung oder Einmalprämie
- Dauer der Wartezeit
- Zusatzleistungen wie Überführung
- Gewinnbeteiligung

_Wir nennen keine Prämienspanne, weil Alter und Prämiendauer den Preis stark verändern. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Einfache Sterbeversicherung:** Feste Summe, Wartezeit, laufende Prämie. Ohne Gesundheitsfragen.
- **Mit abgekürzter Prämienzahlung:** Prämie nur bis zu einem bestimmten Alter, danach prämienfrei. Senkt das Risiko, mehr einzuzahlen als ausbezahlt wird.
- **Mit Vorsorgevertrag:** Sterbeversicherung kombiniert mit einem Vertrag beim Bestatter, der die Durchführung des Begräbnisses festlegt.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Wartezeit | mehrere Jahre mit Prämienrückgewähr | kurze oder keine Wartezeit mit einfachen Gesundheitsfragen | In der Wartezeit erhalten die Angehörigen nur die eingezahlten Prämien. |
| Prämiendauer | lebenslang | abgekürzt oder Einmalprämie | Lebenslange Zahlung kann teurer werden als die Summe selbst. |
| Unfalltod | volle Leistung ab Beginn | erhöhte Leistung ab Beginn | Bei plötzlichem Tod soll die Wartezeit keine Rolle spielen. |
| Wertanpassung | Erhöhung aus der Gewinnbeteiligung | vereinbarte Indexierung | Begräbniskosten steigen mit der Zeit. |
| Überführung | nicht enthalten | Überführung aus dem Ausland eingeschlossen | Ein Rücktransport kann einen großen Teil der Summe kosten. |
| Bindung an Bestatter | freie Auszahlung an Begünstigte | Wahl zwischen freier Auszahlung und Abtretung | Die Angehörigen sollen den Bestatter wählen können, wenn kein Vorsorgevertrag besteht. |

## Anbieter im Überblick

Sterbe- und Bestattungsvorsorgeversicherungen bieten in Österreich einige Lebensversicherer an, teilweise in Zusammenarbeit mit Bestattungsunternehmen. Die Übersicht sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

- **Wiener Verein**: auf Bestattungsvorsorge spezialisierte Marke der Wiener Städtischen
- **Wiener Städtische**: Teil der Vienna Insurance Group, Vertreter, Bankvertrieb und Makler
- **UNIQA**: börsennotierter Versicherungskonzern mit Sitz in Wien
- **Generali**: österreichische Tochter der Generali-Gruppe
- **Donau Versicherung**: Teil der Vienna Insurance Group
- **Grazer Wechselseitige**: Versicherungsverein aus Graz

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Krankheitstod in der Wartezeit** (Begräbnis mehrere tausend Euro, zurück kommen nur die Prämien): Ohne Gesundheitsfragen gilt eine Wartezeit mit Prämienrückgewähr. Tarife mit einfachen Gesundheitsfragen zahlen früher oder sofort die volle Summe.
- **Tödlicher Skiunfall im ersten Jahr** (volle Summe, bei starken Tarifen erhöht): Unfalltod ist praktisch überall ab Beginn gedeckt. Starke Tarife legen in diesem Fall noch etwas drauf.
- **Überführung in die alte Heimat** (Überführung ins Ausland: oft mehrere tausend Euro): Einfache Tarife zahlen nur die Summe, die dann für Begräbnis und Transport reichen muss. Starke Tarife schließen die Überführung eigens ein.
- **Grabpflege über viele Jahre** (laufende Kosten, Jahr für Jahr): Die Sterbeversicherung zahlt einmal. Pflege und Nutzungsgebühren über Jahre muss man eigens regeln, etwa mit einem Vertrag beim Friedhofsgärtner.
- **Summe von damals zu klein** (Differenz zu heutigen Begräbniskosten, oft vierstellig): Einfache Tarife wachsen nur mit der Gewinnbeteiligung. Starke bieten eine vereinbarte Indexierung.
- **Konto gesperrt, Rechnung fällig** (Begräbnisrechnung sofort, Konto erst nach der Verlassenschaft): Mit namentlicher Begünstigung zahlt jeder Tarif direkt an die eingetragene Person. Das Verlassenschaftsverfahren muss niemand abwarten.

## Mythos oder Wahrheit

- „Die Enkelin kann eine Sterbeversicherung auf das Leben der Oma abschließen." ✔ Stimmt, sie ist dann Versicherungsnehmerin und zahlt die Prämie. Übersteigt die Summe die üblichen Begräbniskosten, braucht es die schriftliche Zustimmung der Oma, und Versicherer fragen ohnehin danach.
- „Die Sterbeversicherung zahlt nur, wenn der Vertragsbestatter das Begräbnis macht." ✘ Falsch. Ohne besondere Vereinbarung geht das Geld an die Begünstigten, und die wählen den Bestatter frei. Nur wer die Leistung an einen Bestatter abgetreten hat, bindet sie dorthin.
- „Eine Sterbeversicherung hat keinen Rückkaufswert." ✘ Falsch. Meist ist sie eine kleine Lebensversicherung mit angespartem Deckungskapital, bei Kündigung gibt es einen Rückkaufswert. In den ersten Jahren liegt er aber oft deutlich unter den eingezahlten Prämien.
- „In der Prämie einer Sterbeversicherung steckt Versicherungssteuer." ✔ Stimmt. Wie bei anderen Lebensversicherungen sind in Österreich 4 Prozent Versicherungssteuer enthalten. Die Auszahlung an die Begünstigten ist dafür in der Regel steuerfrei.
- „Wer eine Sterbeversicherung hat, braucht keine Begräbnisverfügung." ✘ Falsch. Die Versicherung liefert Geld, keine Entscheidungen. Ob Erd- oder Feuerbestattung, welches Grab, welche Feier: das halten Sie schriftlich oder in einem Vorsorgevertrag fest.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Die Summe aller Prämien bis ins hohe Alter nicht ausrechnen
- Die Wartezeit übersehen
- Die Angehörigen nicht über den Vertrag informieren
- Keine Person als Begünstigte eintragen, sodass die Summe in die Verlassenschaft fällt
- Eine Summe wählen, die nicht mehr zu den heutigen Begräbniskosten passt

## FAQ

### Wer zahlt das Begräbnis, wenn kein Geld da ist?

Zuerst die Verlassenschaft, dann unterhaltspflichtige Angehörige. Ist auch dort nichts zu holen, übernimmt die Sozialhilfe der Gemeinde oder des Landes die Kosten eines einfachen Begräbnisses.

### Was kostet ein Begräbnis in Österreich?

Das hängt von Bestattungsart, Friedhof und Grab ab, typischerweise sind es mehrere tausend Euro. Friedhofsgebühren und Grabnutzungsrechte unterscheiden sich stark zwischen Gemeinden und Bundesländern.

### Fällt die Sterbeversicherung in die Verlassenschaft?

Nicht, wenn eine Person namentlich als Begünstigte eingetragen ist. Dann wird direkt an sie ausbezahlt. Ohne Begünstigung gehört die Summe zum Nachlass und steht erst nach dem Verfahren zur Verfügung.

### Muss ich Gesundheitsfragen beantworten?

Bei vielen Sterbeversicherungen nicht oder nur wenige. Dafür gilt eine Wartezeit. Tarife mit Gesundheitsfragen haben oft eine kürzere oder gar keine Wartezeit.

### Kann ich die Leistung direkt an den Bestatter geben?

Ja, wenn Sie das mit Versicherer und Bestatter vereinbaren. Das ist sinnvoll in Verbindung mit einem Vorsorgevertrag, in dem die Durchführung des Begräbnisses festgelegt ist.

### Bis zu welchem Alter kann ich abschließen?

Das Höchstalter legt jeder Anbieter selbst fest, häufig liegt es im Bereich zwischen 75 und 85 Jahren. Je später, desto höher die Prämie.

### Ist eine Überführung ins Ausland versichert?

Nur wenn der Tarif sie einschließt. Wer im Herkunftsland beigesetzt werden möchte, sollte das ausdrücklich absichern, denn die Kosten können einen großen Teil der Summe ausmachen.

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