# Spezial-Strafrechtsschutz: wenn Staatsanwaltschaft und Verband gleichzeitig im Visier sind

> In Österreich kann seit dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz nicht nur der Geschäftsführer, sondern auch die GmbH selbst strafrechtlich verfolgt werden. Ein Arbeitsunfall, eine Anzeige der Finanz oder ein Umweltvorfall reicht, und es laufen zwei Verfahren nebeneinander. Der Spezial-Strafrechtsschutz zahlt die Verteidigung für beide, auch wenn Vorsatz vorgeworfen wird.

Quelle/Source: https://nammert.at/versicherungsmakler-strafrechtsschutz.php  
Stand: 2026-11-06

## Deckt der Firmenrechtsschutz nicht schon das Strafrecht ab?

Teilweise. Der Strafbaustein im üblichen Betriebsrechtsschutz ist auf Fahrlässigkeitsdelikte und Verwaltungsstrafen ausgelegt. Vorwürfe, die nur vorsätzlich begangen werden können, wie Betrug, Untreue, betrügerische Krida oder Abgabenhinterziehung, bleiben draußen. Der Spezial-Strafrechtsschutz deckt sie bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz und schließt auf Wunsch das Verfahren gegen das Unternehmen nach dem VbVG ein.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein
- **Unternehmensstrafrecht:** Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG), in Kraft seit 2006
- **Verbandsgeldbuße:** bis 180 Tagessätze, ein Tagessatz 50 bis 30.000 € nach Ertragslage
- **Kern des Schutzes:** Verteidigung auch bei Vorsatzvorwurf, Rückforderung erst bei rechtskräftiger Verurteilung
- **Versicherungssumme:** je nach Polizze, Rahmenverträge etwa 300.000 €

## Das VbVG: Der Betrieb sitzt mit auf der Anklagebank

Anders als in Deutschland kennt Österreich eine echte strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen. Begeht ein Entscheidungsträger oder, bei mangelhafter Organisation, ein Mitarbeiter eine Straftat zugunsten des Verbands oder unter Verletzung von Verbandspflichten, kann das Gericht eine Verbandsgeldbuße verhängen.

Die Buße wird in Tagessätzen bemessen, je nach Strafdrohung der Tat bis 180. Ein Tagessatz richtet sich nach der Ertragslage, grob ein 360stel des Jahresertrags, und liegt zwischen 50 und 30.000 €. Für gemeinnützige Verbände gelten 2 bis 1.500 €. Die Verteidigung des Verbands ist ein eigenes Verfahren mit eigenen Kosten.

## Vorsatzvorwürfe: wo der gewöhnliche Strafrechtsschutz endet

Wirtschaftsdelikte gibt es fast nur mit Vorsatz: Betrug, Untreue, Bestechung, Abgabenhinterziehung, das Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen. Der Strafbaustein im Betriebsrechtsschutz schließt sie aus, und bei Fahrlässigkeitsdelikten zahlt er meist nur nach Tarif.

Der Spezial-Strafrechtsschutz zahlt vom Ermittlungsverfahren an, unabhängig davon, was die Staatsanwaltschaft vorwirft. Erst wenn ein Gericht rechtskräftig eine Vorsatztat feststellt, fordert der Versicherer die Kosten zurück. Diversion und Einstellung bleiben gedeckt.

## Firmenrechtsschutz, D&O und Spezial-Strafrechtsschutz nebeneinander

Der Firmenrechtsschutz ist die breite Basis für Arbeitsrecht, Schadenersatz und Verwaltungsverfahren. Die D&O wehrt Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer und Vorstände ab; Strafverteidigung zahlt sie nur nach den Bedingungen der Polizze und dann aus derselben Summe.

Wer Geschäftsführer und Mitarbeiter verlässlich schützen will, nimmt den Spezial-Strafrechtsschutz dazu, oft bei einem anderen Versicherer als die D&O. Dann bleibt die Haftungssumme unangetastet, und bei widerstreitenden Interessen entscheidet nicht ein Haus über beide Seiten.

## Was versichert ist

- Strafverteidigung ab dem Ermittlungsverfahren, auch bei Vorsatzvorwurf
- Verteidigung des Unternehmens im Verfahren nach dem VbVG, wenn eingeschlossen
- Honorare nach Vereinbarung über den Tarifansätzen, bis zur Grenze der Polizze
- Verwaltungsstrafverfahren gegen Geschäftsführer und verantwortliche Beauftragte
- Zeugenbegleitung für Mitarbeiter
- Sachverständige, die die Verteidigung beauftragt
- Geschäftsführer, leitende Angestellte und alle Mitarbeiter, je nach Vertrag

## Was nicht versichert ist

- Geldstrafen, Verbandsgeldbußen und Abschöpfung
- Kosten nach rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatztat
- Verfahren, die vor Beginn der Polizze oder in der Wartezeit eingeleitet wurden
- Taten aus dem Privatleben der versicherten Personen
- Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen Organe (Aufgabe der D&O)

## Wer sie braucht

- GmbH und AG, die nach dem VbVG selbst verfolgt werden können
- Bau, Gewerbe und Industrie mit Arbeitsunfallrisiko
- Betriebe mit Umwelt-, Lebensmittel- oder Gefahrgutauflagen
- Unternehmen mit öffentlichen Aufträgen
- Geschäftsführer, die für Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge geradestehen

## Wer sie nicht braucht

- Einzelunternehmer ohne Mitarbeiter mit geringem Strafbarkeitsrisiko
- Betriebe mit einem bereits laufenden Ermittlungsverfahren, für diesen Fall

## Was sie kostet

Die Prämie hängt von Branche, Umsatz, Mitarbeiterzahl und davon ab, ob der Verband selbst mitversichert ist. Unabhängig veröffentlichte Prämienvergleiche gibt es nicht, deshalb nennen wir keine Beispielbeträge.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Branche und typische Strafbarkeitsrisiken
- Umsatz und Zahl der Mitarbeiter
- Mitversicherung des Verbands nach dem VbVG
- Versicherungssumme je Fall und je Jahr
- Honorargrenzen
- Selbstbehalt

_Die Prämie steht erst im Angebot fest. Viele Wirtschafts- und Berufsverbände haben Rahmenverträge, die wir mitprüfen._

## Die Tariflinien am Markt

- **Strafbaustein im Betriebsrechtsschutz:** Fahrlässigkeitsdelikte und Verwaltungsstrafen, Kosten nach Tarif, keine reinen Vorsatzdelikte.
- **Spezial-Strafrechtsschutz für Personen:** Geschäftsführung und Mitarbeiter auch bei Vorsatzvorwurf, Honorarvereinbarung bis zu einer Grenze.
- **Spezial-Strafrechtsschutz mit VbVG-Deckung:** Zusätzlich die Verteidigung des Unternehmens als Verband, höhere Summen, Zeugenbegleitung und Nachhaftung.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Vorsatzdelikte | gedeckt bis zur rechtskräftigen Verurteilung | gedeckt, Rückforderung nur bei rechtskräftigem Urteil wegen Vorsatz | Wirtschaftsdelikte sind fast immer Vorsatzdelikte. |
| Verband mitversichert | nein | ja, Verfahren nach dem VbVG eingeschlossen | Gegen Unternehmen und Geschäftsführer wird oft parallel ermittelt. |
| Honorare | Tarifansätze | vereinbarte Stundenhonorare bis zu einer realistischen Grenze | Erfahrene Strafverteidiger arbeiten nach Stunden. |
| Versicherte Personen | Geschäftsführung | alle Mitarbeiter, auch ausgeschiedene | Ermittelt wird oft gegen Mitarbeiter auf Ebene der Ausführung. |
| Versicherungssumme | 300.000 € je Fall | deutlich höher, mit ausreichender Jahressumme | Zwei Verfahren gleichzeitig verbrauchen die Summe doppelt. |
| Geltungsbereich | Österreich | Europa oder weltweit | Auslandsgeschäft bringt ausländische Verfahren mit sich. |

## Anbieter im Überblick

Spezial-Strafrechtsschutz für Unternehmen bieten in Österreich mehrere Rechtsschutz- und Kompositversicherer an, teils auch über Plattformen und Rahmenverträge der Kammern. Die Liste ist ein Überblick ohne Wertung und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

- **Allianz Österreich**: Straf-Rechtsschutz für Unternehmen mit eigenen Besonderen Bedingungen
- **Zurich Österreich**: Spezial-Strafrechtsschutz für Firmen, auch in Kammer-Rahmenverträgen
- **ROLAND Rechtsschutz**: deutscher Rechtsschutzversicherer, Spezial-Strafrechtsschutz für Unternehmen seit 2023 auch in Österreich über Online-Plattform
- **Donau Versicherung**: Unternehmens-Strafrechtsschutz mit Bezug auf das VbVG
- **ARAG Österreich**: Direktion der ARAG SE, auf Rechtsschutz spezialisiert

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Polier nach Arbeitsunfall beschuldigt** (Verteidigung über Monate): Fahrlässige Körperverletzung ist der häufigste Fall. Beide Stufen zahlen, die starke auch Stundenhonorare.
- **GmbH wird nach dem VbVG verfolgt** (eigene Verteidigung des Verbands): Das Verfahren gegen den Verband ist nur gedeckt, wenn er selbst mitversichert ist.
- **Geschäftsführer wegen Untreue angezeigt** (Verteidigung, oft fünfstellig): Untreue gibt es nur vorsätzlich. Gezahlt wird bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung.
- **Mitarbeiter als Zeuge geladen** (Zeugenbegleitung): Nicht jede Polizze zahlt einen Anwalt für Zeugen, obwohl Zeugen leicht zu Beschuldigten werden.
- **Verfahren endet mit Diversion** (alle bisherigen Kosten): Diversion ist keine Verurteilung. Die Kosten der Verteidigung bleiben gedeckt, die Geldleistung selbst nicht.
- **Gericht verhängt Verbandsgeldbuße** (die Buße selbst): Strafen und Bußen zahlt keine Versicherung, egal wie stark die Polizze ist.

## Mythos oder Wahrheit

- „Unternehmen können in Österreich nicht strafrechtlich belangt werden." ✘ Falsch. Seit 2006 gilt das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz, nach dem Unternehmen eine Verbandsgeldbuße auferlegt werden kann.
- „Der Tagessatz der Verbandsgeldbuße kann bis 30.000 € betragen." ✔ Stimmt. Er richtet sich nach der Ertragslage und liegt zwischen 50 und 30.000 €, bei bis zu 180 Tagessätzen.
- „Der Spezial-Strafrechtsschutz zahlt auch beim Vorwurf des Betrugs." ✔ Ja, bis ein Gericht rechtskräftig wegen Vorsatz verurteilt. Erst dann fordert der Versicherer zurück.
- „Die D&O ersetzt den Strafrechtsschutz." ✘ Nein. Sie ist für Schadenersatzansprüche gemacht. Strafverteidigung zahlt sie nur nach den Bedingungen und aus derselben Summe.
- „Die Versicherung übernimmt auch die Strafe." ✘ Nein. Versichert sind die Kosten der Verteidigung, nie die Sanktion selbst.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Den Verband selbst nicht mitversichern, obwohl das VbVG ein eigenes Verfahren vorsieht
- Sich auf den Strafbaustein im Betriebsrechtsschutz verlassen
- Erst nach einer Hausdurchsuchung abschließen
- Die D&O als Strafrechtsschutz verwenden und die Haftungssumme aufbrauchen
- Nur die Geschäftsführung versichern

## FAQ

### Kann eine GmbH in Österreich bestraft werden?

Ja. Nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz kann gegen Unternehmen eine Verbandsgeldbuße verhängt werden, wenn Entscheidungsträger oder Mitarbeiter eine Straftat zu ihren Gunsten oder unter Verletzung ihrer Pflichten begehen.

### Wie hoch kann die Verbandsgeldbuße werden?

Sie wird in Tagessätzen bemessen, je nach Delikt bis 180. Ein Tagessatz liegt zwischen 50 und 30.000 € und richtet sich nach der Ertragslage des Unternehmens.

### Zahlt die Versicherung die Verbandsgeldbuße?

Nein. Strafen und Bußen sind nicht versicherbar. Versichert sind Verteidigung, Sachverständige und Verfahrenskosten.

### Was passiert bei einer Verurteilung wegen Vorsatz?

Dann fordert der Versicherer die bezahlten Kosten in der Regel zurück. Bei Freispruch, Einstellung oder Diversion bleibt es bei der Leistung.

### Sind auch Verwaltungsstrafen gedeckt?

Die Verteidigung in Verwaltungsstrafverfahren ist in vielen Polizzen eingeschlossen, die Strafe selbst nicht. Wichtig ist das für verantwortliche Beauftragte, die etwa im Arbeitnehmerschutz haften.

### Brauche ich das neben einer D&O?

Meist ja. Die D&O ist für Schadenersatzansprüche gedacht. Strafverteidigung zahlt sie, wenn überhaupt, aus derselben Summe.

### Warum über einen Makler?

Weil sich die Polizzen bei Verbandsdeckung, Honorargrenzen und Rückforderung deutlich unterscheiden und auf D&O und Firmenrechtsschutz abgestimmt sein müssen. Wir holen Angebote ein und prüfen auch vorhandene Rahmenverträge. Die Vergütung trägt der Versicherer.

## Angebot anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer. https://nammert.at/versicherungsmakler-strafrechtsschutz.php#anfrage

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT. Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO mit Sitz in Deutschland. Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. In Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen. Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
