# Hunde- und Pferdehaftpflicht in Österreich: Pflicht in sechs Bundesländern

> In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark müssen Hundehalter eine Haftpflichtversicherung nachweisen. Wer ein Tier hält, haftet nach § 1320 ABGB, wenn er nicht beweist, dass er es ausreichend verwahrt hat. Dieser Beweis gelingt in der Praxis selten, deshalb brauchen auch Pferdehalter und Hundebesitzer in den übrigen Ländern eine Polizze.

Quelle/Source: https://nammert.at/versicherungsmakler-tierhalterhaftpflicht.php  
Stand: 2026-09-18

## In welchen Bundesländern ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

In Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark ist eine Haftpflichtversicherung für jeden Hund vorgeschrieben, jeweils mit einer gesetzlichen Mindestsumme, in Wien etwa 725.000 Euro. In Kärnten, Vorarlberg und im Burgenland gilt die Pflicht nur für bestimmte, als gefährlich oder auffällig eingestufte Hunde. Weil die Haftung für Tierschäden streng ist, empfiehlt sich die Versicherung überall.

## Auf einen Blick

- **Pflicht für Hunde:** Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Steiermark
- **Übrige Länder:** Pflicht nur für bestimmte Hunde
- **Pflicht für Pferde:** keine allgemeine Pflicht
- **Rechtsgrundlage:** § 1320 ABGB, Hunde- und Tierhaltegesetze der Länder
- **Nachweis:** bei der Anmeldung des Hundes in der Gemeinde, je nach Land

## § 1320 ABGB: die Beweislast liegt beim Halter

Anders als in Deutschland haftet der Tierhalter in Österreich nicht völlig verschuldensunabhängig. Nach § 1320 ABGB haftet er aber, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hat. Was erforderlich ist, beurteilen die Gerichte streng und nach den Umständen: Rasse, bisheriges Verhalten, Ort und Situation.

In der Praxis bedeutet das: Hat Ihr Hund jemanden gebissen oder ist Ihr Pferd ausgebrochen, müssen Sie zeigen, dass Zaun, Leine und Aufsicht genügt haben. Die Haftpflichtversicherung prüft diese Frage für Sie, zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab.

## Landespflicht: Mindestsumme ist nicht gleich guter Schutz

Die Landesgesetze schreiben eine Mindestdeckung vor, die Polizze muss sie erreichen. Diese Summen genügen für die meisten Sachschäden, nicht aber für einen schweren Personenschaden, etwa wenn ein Radfahrer wegen eines Hundes stürzt und bleibend verletzt ist.

Manche Haushaltsversicherungen erlauben, einen Hund gegen Zuschlag in die Privathaftpflicht einzuschließen. Ob das die Landespflicht erfüllt, hängt von Summe und Bestätigung ab. Eine eigene Hundehaftpflicht ist oft klarer, weil sie die typischen Hundeschäden gezielt regelt.

## Pferd, Reitbeteiligung und Weide

Für Pferde gibt es keine allgemeine Versicherungspflicht. Das Risiko ist dennoch hoch: Ein Pferd, das von der Koppel auf die Bundesstraße läuft, kann einen folgenschweren Unfall auslösen, und dann fragt das Gericht, ob die Einzäunung ausreichend war.

Häufig übersehen wird die Reitbeteiligung. Stürzt jemand, der Ihr Pferd reitet, kann er Ansprüche an Sie als Halter stellen. Gute Tarife decken diese Ansprüche und schützen umgekehrt die Reitbeteiligung, wenn das Pferd unter ihr zu Schaden kommt.

## Was versichert ist

- Personen- und Sachschäden, die Ihr Hund oder Pferd Dritten zufügt
- Prüfung der Haftung nach § 1320 ABGB und Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Schäden, während eine andere Person den Hund privat betreut
- Mietsachschäden in Wohnung und Ferienunterkunft, je nach Tarif
- Welpen aus eigenem Wurf für eine bestimmte Zeit
- Ansprüche von Fremdreitern, je nach Tarif
- Flurschäden durch Pferde

## Was nicht versichert ist

- Schäden am eigenen Tier und an eigenen Sachen
- Schäden unter Mitversicherten im selben Haushalt
- Gewerbliche Zucht und Pensionshaltung
- Wettkämpfe und Rennen ohne besonderen Einschluss
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Tierarztkosten für das eigene Tier

## Wer sie braucht

- Jeder Hundehalter in Wien, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und der Steiermark
- Hundehalter in den übrigen Ländern, wegen der strengen Haftung nach § 1320 ABGB
- Jeder Pferdehalter
- Halter von Hunden, die nach Landesrecht als gefährlich gelten

## Wer darauf verzichten kann

- Katzenhalter und Halter von Kleintieren, wenn die Haushaltsversicherung sie abdeckt

## Was sie kostet

Die Hundehaftpflicht gehört zu den günstigen Versicherungen, die Pferdehaftpflicht kostet mehr. Wer den Hund in die Haushaltsversicherung einschließt, zahlt einen Zuschlag statt einer eigenen Prämie.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Rasse und Größe, Einstufung als gefährlicher Hund
- Anzahl der Tiere
- Eigene Polizze oder Einschluss in die Haushaltsversicherung
- Versicherungssumme und Selbstbehalt
- Einschlüsse wie Fremdreiter, Mietsachschäden, Hundesport

_Wir nennen keine Richtwerte, weil österreichische Vergleiche Hund und Haushaltsversicherung oft gemeinsam bepreisen. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Gesetzliche Mindestdeckung:** Erfüllt die Landespflicht, wenige Einschlüsse. Reicht für Sachschäden, knapp für schwere Personenschäden.
- **Erweitert:** Deutlich höhere Summe, Mietsachschäden, private Betreuer und Welpen eingeschlossen. Für die meisten Hundehalter passend.
- **Umfassend:** Hohe Summe, Hundesport, bei Pferden Fremdreiter und Turniere. Für aktive Halter und Pferdebesitzer.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme | gesetzliche Mindestsumme des Landes | mehrere Millionen Euro pauschal | Ein Unfall mit schwer verletzter Person übersteigt die Mindestsummen. |
| Betreuung durch Dritte | nur Familienangehörige | auch Freunde und gewerbliche Betreuer | Sonst fehlt Schutz, wenn jemand anders den Hund ausführt. |
| Mietsachschäden | ausgeschlossen | Wohnung, Ferienwohnung und Hotel eingeschlossen | Zerkratzte Böden und Türen sind häufige Schäden. |
| Welpen | kurze Mitversicherung | bis zwölf Monate | Ein ungeplanter Wurf ist dann sofort versichert. |
| Fremdreiter | ausgeschlossen | eingeschlossen | Der Sturz eines fremden Reiters ist der teuerste typische Pferdeschaden. |
| Bestätigung für die Behörde | auf Anfrage | automatisch mit der Polizze | Die Gemeinde verlangt den Nachweis bei der Anmeldung. |

## Anbieter im Überblick

Hunde- und Pferdehaftpflicht bieten die großen österreichischen Versicherer an, einige auch als Einschluss in die Haushaltsversicherung.

- **Wiener Städtische**: Tierhaftpflicht für Hunde und Pferde, Teil der Vienna Insurance Group
- **UNIQA**: österreichischer Versicherungskonzern, Außendienst und Makler
- **Generali Versicherung**: Teil der italienischen Generali-Gruppe
- **Allianz Elementar**: Sachversicherungsgesellschaft der Allianz in Österreich
- **DONAU Versicherung**: Teil der Vienna Insurance Group
- **VAV Versicherung**: österreichischer Versicherer mit Maklervertrieb
- **Helvetia Versicherungen**: Teil der Schweizer Helvetia Baloise Gruppe

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Hund beißt Jogger in die Wade** (einige tausend € mit Schmerzengeld): Kann der Halter nicht beweisen, dass er den Hund ausreichend verwahrt hat, haftet er. Jede Hundehaftpflicht deckt diesen Fall.
- **Hund läuft vors Motorrad** (sechsstellig bei schweren Verletzungen): Beide Stufen zahlen, aber nur bis zur Versicherungssumme. Bei schweren Personenschäden ist die Mindestsumme schnell erreicht.
- **Hund zerbeißt Teppich im Apartment** (rund 500 bis 2.500 €): Schäden an gemieteten Räumen und Einrichtung sind in der Minimalpolizze meist ausgeschlossen. Erweiterte Polizzen nehmen sie ein.
- **Hund hetzt Schafe auf der Weide** (einige hundert bis mehrere tausend € je Tier): Gerissene oder verletzte Nutztiere muss der Halter ersetzen, dazu Tierarzt und Ertragsausfall. Das ist ein klassischer Haftpflichtfall am Land.
- **Reitbeteiligung stürzt vom Pferd** (fünf- bis sechsstellig bei Verletzungen): Ob Ansprüche einer Fremdreiterin gedeckt sind, hängt an einer eigenen Vereinbarung. Umfassende Polizzen bieten sie an, oft mit Einschränkungen.
- **Eigener Hund nach Rauferei beim Tierarzt** (rund 200 bis 1.000 €): Die Haftpflicht deckt nur Schäden bei anderen. Für den eigenen Hund braucht es eine Tierkrankenversicherung.

## Mythos oder Wahrheit

- „Wer auf der Alm von einer Kuh verletzt wird, bekommt immer Schadenersatz vom Bauern." ✘ Falsch: Seit der Gesetzesänderung von 2019 zählt ausdrücklich, was von Almbesuchern an Eigenverantwortung erwartet werden kann. Wer mit Hund durch eine Mutterkuhherde geht, trägt ein Mitverschulden oder den Schaden allein.
- „Ein Hundeführschein ersetzt die Haftpflichtversicherung." ✘ Nein: Der Hundeführschein weist Sachkunde nach, er zahlt keinen Schaden. Wo das Landesgesetz beides verlangt, brauchen Sie auch beides. Die Haftung nach dem ABGB bleibt ohnehin bestehen.
- „Für die Katze brauche ich in Österreich keine eigene Tierhalterhaftpflicht." ✔ Stimmt: Katzen und Kleintiere laufen in der Regel über die Privathaftpflicht der Haushaltsversicherung. Eigene Polizzen sind für Hunde und Pferde üblich. Bei ungewöhnlichen Tieren lohnt die Nachfrage.
- „In Wien muss wirklich jeder Hund haftpflichtversichert sein, auch der kleine Mops." ✔ Stimmt: Das Wiener Tierhaltegesetz verlangt die Versicherung für alle Hunde, nicht nur für Listenhunde. Andere Bundesländer regeln das unterschiedlich. Die Größe des Hundes spielt dabei keine Rolle.
- „Mit der Hundeabgabe an die Gemeinde sind Schäden meines Hundes abgedeckt." ✘ Falsch: Die Hundeabgabe ist eine Gemeindeabgabe ohne Versicherungsschutz. Sie fließt in das Gemeindebudget. Für Schäden haftet weiter der Halter persönlich.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Nur die gesetzliche Mindestsumme versichern
- Den Hund in der Haushaltsversicherung vermuten, ohne ihn einzuschließen
- Nach dem Umzug in ein anderes Bundesland die dortige Pflicht übersehen
- Die Reitbeteiligung ohne Absicherung reiten lassen
- Die Bestätigung für die Gemeinde nicht rechtzeitig vorlegen

## FAQ

### Deckt meine Haushaltsversicherung den Hund?

Nur, wenn er ausdrücklich eingeschlossen ist. Viele Haushaltspolizzen decken Katzen und Kleintiere, Hunde aber nur gegen Zuschlag. Ob der Einschluss die Landespflicht erfüllt, hängt von der Summe ab.

### Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Mindestens so hoch wie das jeweilige Landesgesetz verlangt, in Wien etwa 725.000 Euro. Empfehlenswert sind deutlich höhere Summen, weil schwere Personenschäden diese Beträge übersteigen können.

### Hafte ich, wenn mein angeleinter Hund jemanden beißt?

Wahrscheinlich ja. Nach § 1320 ABGB müssen Sie beweisen, dass die Verwahrung ausreichend war. Das Gericht prüft dabei den Einzelfall, und oft reicht die Leine allein nicht als Nachweis.

### Brauche ich für mein Pferd eine Haftpflicht?

Gesetzlich nicht, praktisch ja. Pferde können schwere Unfälle verursachen, und der Halter muss beweisen, dass Koppel und Aufsicht genügt haben.

### Was gilt in Kärnten, Vorarlberg und im Burgenland?

Dort gibt es keine allgemeine Pflicht für jeden Hund, wohl aber für bestimmte als gefährlich oder auffällig eingestufte Hunde. Die Haftung nach § 1320 ABGB gilt dennoch überall.

### Ist der Hund versichert, wenn Freunde auf ihn aufpassen?

In guten Tarifen ja. Prüfen Sie, ob auch gewerbliche Betreuer wie Hundepensionen erfasst sind, das regeln die Tarife unterschiedlich.

### Muss ich die Versicherung der Gemeinde zeigen?

In den Ländern mit Versicherungspflicht ja, meist bei der Anmeldung des Hundes. Die Versicherer stellen dafür eine Bestätigung aus.

### Sind Welpen mitversichert?

Welpen aus einem Wurf Ihres versicherten Hundes sind in vielen Tarifen einige Monate mitversichert. Wer einen Welpen behält, muss ihn danach eigens versichern und bei der Gemeinde anmelden.

### Warum über einen Makler?

Weil sich die Polizzen bei Summe, Betreuern und Fremdreitern stark unterscheiden. Wir prüfen auch, ob der Einschluss in Ihre Haushaltsversicherung reicht. Die Vergütung zahlt der Versicherer.

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Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer. https://nammert.at/versicherungsmakler-tierhalterhaftpflicht.php#anfrage

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NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

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