# Eigenheimversicherung: das Haus, die Haftung als Besitzer und die Grenzen bei Hochwasser

> Die Eigenheimversicherung ersetzt Schäden am Haus durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Schneedruck und enthält in den meisten Tarifen die Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer. Sie ist keine gesetzliche Pflicht, die Bank verlangt sie aber für jeden Wohnbaukredit. Hochwasser ist in Österreich meist nur bis zu einer Pauschale gedeckt.

Quelle/Source: https://nammert.at/versicherungsmakler-wohngebaeude.php  
Stand: 2026-09-18

## Muss ich mein Haus in Österreich versichern?

Gesetzlich nicht. Wer einen Wohnbaukredit hat, muss aber eine Feuerversicherung nachweisen, und die Bank lässt die Polizze meist zu ihren Gunsten vinkulieren. Unabhängig davon ist die Eigenheimversicherung für fast jeden Hausbesitzer nötig, weil ein Brand oder Sturmschaden sonst das ganze Vermögen trifft. Für Eigentumswohnungen versichert in der Regel die Eigentümergemeinschaft das Gebäude über die Hausverwaltung.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein, aber Bedingung für Wohnbaukredite
- **Haftpflicht:** als Haus- und Grundbesitzer meist eingeschlossen
- **Sturm:** gedeckt ab mehr als 60 km/h
- **Hochwasser:** meist nur bis zu einer Pauschale, erhöhbar
- **Kündigung:** als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres, ein Monat Frist

## Neuwert, Wiederherstellung und die richtige Summe

Die Eigenheimversicherung zahlt den Neuwert, also was der Wiederaufbau heute kostet. Den vollen Neuwert gibt es aber in der Regel nur, wenn Sie das Gebäude innerhalb der in den Bedingungen genannten Frist wiederherstellen. Wer nicht baut, bekommt nur den Zeitwert.

Die Summe berechnen die meisten Versicherer aus Wohnnutzfläche, Bauweise und Ausstattung und verzichten dann auf den Unterversicherungseinwand nach § 56 VersVG. Zubauten, ein ausgebauter Dachboden oder ein neuer Wintergarten müssen gemeldet werden, sonst entfällt dieser Verzicht.

## Hochwasser, Vermurung und der Katastrophenfonds

Anders als Sturm und Hagel ist Hochwasser in der Eigenheimversicherung fast immer nur begrenzt gedeckt. Die Arbeiterkammer nennt übliche Pauschalen zwischen 4.000 und 10.000 Euro, viele Versicherer bieten gegen Mehrprämie Erweiterungen auf 20.000 bis 40.000 Euro an. Für ein durchnässtes Erdgeschoss reicht das selten.

Den Rest können Beihilfen der Länder aus dem Katastrophenfonds teilweise decken, abzüglich der Versicherungsleistung. Niederösterreich hat die Ersatzquote nach dem Hochwasser im September 2024 von 20 auf 50 Prozent erhöht, in Härtefällen bis 80 Prozent. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, und die Quote hängt vom Land und vom Ereignis ab.

## Die Haftung als Hausbesitzer

Wer ein Haus besitzt, haftet für Schäden, die davon ausgehen: ein Dachziegel, der auf ein Auto fällt, ein nicht geräumter Gehsteig im Winter, ein morscher Baum. Diese Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist in österreichischen Eigenheimversicherungen üblicherweise enthalten.

Prüfen Sie die Summe und ob vermietete Einheiten mitversichert sind. Wer eine Wohnung im Haus vermietet, sollte das angeben, weil sich damit Haftung und Prämie ändern.

## Photovoltaik, Nebengebäude und Bootshütte

Eine Photovoltaikanlage am Dach kann meist in die Eigenheimversicherung eingeschlossen werden, allerdings nur gegen die dort versicherten Gefahren. Eine eigene Photovoltaikversicherung deckt zusätzlich Bedienungsfehler, Kurzschluss und Ertragsausfall.

Garagen, Carports und Gartenhäuser sind nicht automatisch dabei. Eine Bootshütte am See gehört als Nebengebäude in die Polizze; das Boot selbst braucht eine Bootsversicherung, die wir als Assekuradeur anbieten.

## Was versichert ist

- Feuer, Blitzschlag, Explosion
- Leitungswasser und Frostschäden an Leitungen
- Sturm über 60 km/h, Hagel, Schneedruck, Felssturz und Steinschlag
- Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer, meist eingeschlossen
- Aufräum- und Abbruchkosten
- Hochwasser, Überschwemmung und Vermurung bis zur vereinbarten Pauschale
- Glasbruch am Gebäude, je nach Tarif
- Mitversicherte Nebengebäude und Photovoltaik, wenn angegeben

## Was nicht versichert ist

- Hochwasserschäden über die vereinbarte Pauschale hinaus
- Grundwasser und Feuchtigkeit ohne versichertes Ereignis
- Bau- und Konstruktionsmängel, Abnutzung
- Schäden am Wohnungsinhalt, dafür ist die Haushaltsversicherung da
- Kanalrückstau, außer als Zusatz vereinbart
- Nicht gemeldete Nebengebäude und Zubauten

## Wer sie braucht

- Besitzer von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern
- Jeder mit Wohnbaukredit, weil die Bank die Feuerversicherung verlangt
- Vermieter eines Hauses oder einzelner Wohnungen darin
- Hausbesitzer in Gemeinden mit Hochwasser- oder Murengefahr

## Wer darauf verzichten kann

- Eigentümer einer Eigentumswohnung, deren Haus die Gemeinschaft versichert
- Mieter

## Was sie kostet

Die Prämie hängt von Fläche, Bauweise, Lage und den gewählten Pauschalen für Naturkatastrophen ab. Dazu kommen Versicherungssteuer und ein möglicher Dauerrabatt. Beispielprämien nennen wir nicht, weil Sturm- und Hochwasserzonen die Preise regional stark unterscheiden.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Wohnnutzfläche, Bauweise und Ausstattung
- Postleitzahl, Sturm-, Hagel- und Hochwasserzone
- Höhe der Hochwasser- und Naturkatastrophenpauschale
- Baujahr und Zustand von Dach und Leitungen
- Laufzeit und Selbstbehalt
- Vorschäden

_Ohne Beispielprämien, weil sie je Haus und Region stark schwanken. Ihre Prämie steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Basis:** Feuer, Leitungswasser, Sturm zum Neuwert, niedrige Hochwasserpauschale, Haftpflicht mit geringer Summe.
- **Standard:** Unterversicherungsverzicht, Glasbruch, höhere Aufräumkosten, Haftpflicht im Millionenbereich.
- **Top:** Erweiterte Naturkatastrophendeckung, Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit, Kanalrückstau und Photovoltaik eingeschlossen.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Neuwert | vereinbart | mit Unterversicherungsverzicht und Wertanpassung | Baukosten steigen, die Summe muss mitgehen. |
| Hochwasserpauschale | wenige tausend Euro | erhöht auf 20.000 € oder mehr | Ein überflutetes Erdgeschoss kostet schnell ein Vielfaches der Grundpauschale. |
| Haftpflicht | eingeschlossen | mehrere Millionen Euro, vermietete Einheiten mit | Personenschäden durch Glatteis vor dem Haus werden teuer. |
| Grobe Fahrlässigkeit | kein Verzicht | Verzicht bis zur Versicherungssumme | Nach § 61 VersVG ist der Versicherer sonst leistungsfrei. |
| Kanalrückstau | ausgeschlossen | eingeschlossen | Bei Starkregen drückt Wasser aus dem Kanal in den Keller. |
| Aufräumkosten | Prozentsatz der Summe | großzügige Grenze | Nach Muren und Bränden ist das Wegräumen ein großer Posten. |
| Photovoltaik | gegen versicherte Gefahren | Allgefahren mit Ertragsausfall | Hagel ist in vielen Regionen die größte Gefahr für Module. |

## Anbieter im Überblick

Eigenheimversicherungen bieten alle großen österreichischen Sachversicherer und die Landesversicherer an. Die Unterschiede liegen vor allem in Hochwasserpauschale, Haftpflichtsumme und Zusatzbausteinen.

- **Wiener Städtische**: Teil der Vienna Insurance Group, bundesweit tätig
- **UNIQA**: börsennotierte Versicherungsgruppe aus Wien
- **Generali**: Tochter des italienischen Generali-Konzerns
- **Allianz**: Allianz Elementar, österreichische Gesellschaft der Allianz
- **Donau Versicherung**: eigene Marke innerhalb der Vienna Insurance Group
- **GRAWE**: Grazer Wechselseitige, Versicherungsverein
- **Oberösterreichische**: Landesversicherer mit Sitz in Linz
- **Niederösterreichische**: Landesversicherer mit Sitz in St. Pölten
- **Tiroler Versicherung**: Versicherungsverein mit Sitz in Innsbruck
- **Vorarlberger Landes-Versicherung**: Versicherungsverein mit Sitz in Bregenz

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Dachziegel fällt auf ein parkendes Auto** (rund 1.000 bis 5.000 €): Das deckt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die in österreichischen Eigenheimpolizzen üblicherweise enthalten ist.
- **Hagel durchlöchert das Dach** (rund 5.000 bis 30.000 €): Hagel ist Grundgefahr und in voller Höhe versichert. Wichtig ist, dass Dachfenster und Vordächer mit erfasst sind.
- **Mure füllt das Erdgeschoss mit Schlamm** (schnell 50.000 € und mehr): Vermurung zahlt die Polizze nur bis zur Hochwasserpauschale. Auch die erweiterte Summe reicht bei so einem Schaden selten.
- **Kanal drückt zurück in den Keller** (rund 3.000 bis 15.000 €): Rückstau aus dem Kanal ist ein eigener Zusatz. Starke Tarife haben ihn eingeschlossen, oft mit der Pflicht zu einer Rückstauklappe.
- **Grundwasser drückt durch die Kellerwand** (rund 5.000 bis 25.000 €): Steigendes Grundwasser ohne Überflutung ist kein versichertes Ereignis. Hier helfen nur Abdichtung und Drainage.
- **Marder zerlegt die Dachdämmung** (rund 1.000 bis 5.000 €): Tierbiss fehlt in einfachen Bedingungen. Einige starke Tarife ersetzen Marderschäden an Dämmung und Leitungen bis zu einem Betrag.

## Mythos oder Wahrheit

- „Im Ortsgebiet muss der Hausbesitzer den Gehsteig räumen und streuen." ✔ Ja, § 93 StVO verpflichtet Eigentümer im Ortsgebiet dazu zwischen 6 und 22 Uhr. Stürzt jemand, springt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ein.
- „Mit einer Eigenheimversicherung ist jedes Hochwasser in voller Höhe gedeckt." ✘ Falsch, für Hochwasser gilt fast immer eine Pauschalsumme. Alles darüber tragen Sie, abzüglich einer möglichen Beihilfe des Landes.
- „Ein Blitz, der nur in der Nähe einschlägt, kann trotzdem ein Versicherungsfall sein." ✔ Stimmt, die Überspannung zerstört oft Heizungssteuerung oder Torantrieb. Viele Polizzen decken solche indirekten Blitzschäden, meist mit einer Grenze.
- „Fällt mein morscher Baum aufs Nachbarauto, ist das allein Sache des Nachbarn." ✘ Nein, als Besitzer müssen Sie Ihre Bäume regelmäßig kontrollieren. Haben Sie das versäumt, haften Sie, und die Grundbesitzerhaftpflicht in der Polizze übernimmt den Schaden.
- „Steht die Bank in der Polizze, kann ich trotzdem jederzeit allein kündigen." ✘ Nein, bei einer Vinkulierung braucht jede Kündigung die Zustimmung der Bank. Ein Wechsel geht deshalb nur mit einer neuen, ebenfalls vinkulierten Polizze.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Die Hochwasserpauschale nicht erhöht, obwohl das Haus in einer Gefahrenzone steht
- Einen Zubau oder ausgebauten Dachboden nicht gemeldet
- Die vinkulierte Polizze nach Kreditende nicht entsperren lassen
- Kanalrückstau für eingeschlossen halten
- Eine vermietete Einliegerwohnung verschwiegen

## FAQ

### Zahlt die Eigenheimversicherung bei Hochwasser?

Bis zur vereinbarten Pauschale. Diese liegt häufig im Bereich weniger tausend Euro und kann gegen Mehrprämie erhöht werden. Was darüber hinausgeht, ersetzt teilweise der Katastrophenfonds über das Land, allerdings ohne Rechtsanspruch und nach Abzug der Versicherungsleistung.

### Was bedeutet Vinkulierung?

Die Bank lässt sich in der Polizze als Begünstigte eintragen. Im Schadenfall zahlt der Versicherer dann nur mit Zustimmung der Bank aus, und Kündigungen werden ihr gemeldet. Nach Tilgung des Kredits sollten Sie die Vinkulierung aufheben lassen.

### Ist die Haftpflicht als Hausbesitzer eingeschlossen?

In den meisten österreichischen Eigenheimversicherungen ja. Sie deckt Schäden, die vom Haus oder Grundstück ausgehen, etwa herabfallende Dachziegel oder Stürze auf nicht geräumten Wegen. Prüfen Sie die Summe und ob vermietete Teile erfasst sind.

### Muss ich meine PV-Anlage extra versichern?

Gegen Feuer, Sturm und Hagel lässt sie sich meist in die Eigenheimversicherung aufnehmen. Wer auch Bedienungsfehler, Überspannung, Diebstahl und Ertragsausfall abdecken will, braucht eine eigene Photovoltaikversicherung oder einen erweiterten Zusatz.

### Wann kann ich die Eigenheimversicherung kündigen?

Bei langen Laufzeiten als Verbraucher zum Ende des dritten Jahres und danach jährlich, mit einem Monat Frist nach § 8 VersVG. Ist die Polizze vinkuliert, muss die Bank einer Kündigung zustimmen oder eine neue Polizze vorgelegt bekommen.

### Wer zahlt, wenn ein Sturm das Dach abdeckt?

Die Eigenheimversicherung, wenn der Wind mehr als 60 km/h erreicht hat. Regnet es danach ins Haus, sind die Folgeschäden am Gebäude ebenfalls gedeckt, jene am Inventar trägt die Haushaltsversicherung.

### Gibt es in Österreich eine Pflichtversicherung gegen Naturkatastrophen?

Nein. Der Rechnungshof hat 2025 angeregt, ein Versicherungsmodell für Extremwetterschäden zu entwickeln, und der Versicherungsverband verweist auf Lösungen in anderen Ländern. Eine Pflicht ist nicht beschlossen.

### Ist ein leerstehendes Haus versichert?

Grundsätzlich ja, aber mit Pflichten. Wer das Haus längere Zeit nicht bewohnt, muss es melden und im Winter Leitungen entleeren oder beheizen. Sonst drohen Kürzungen bei Frost- und Leitungswasserschäden.

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Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer. https://nammert.at/versicherungsmakler-wohngebaeude.php#anfrage

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NAMMERT Assekuradeur GmbH mit Sitz in Deutschland, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37, in Österreich tätig im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
