# Bauleistungsversicherung: wer zahlt, wenn der Rohbau vor der Abnahme beschädigt wird

> Bis zur Abnahme trägt der Bauunternehmer das Risiko, dass seine Leistung zerstört oder beschädigt wird, und muss im Zweifel noch einmal bauen. Die Bauleistungsversicherung ersetzt solche Schäden durch Sturm, Starkregen, Vandalismus, Diebstahl eingebauter Teile oder Konstruktionsfehler. Sie ist keine Pflicht, wird aber von vielen Auftraggebern im Bauvertrag verlangt.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-bauleistung.php  
Stand: 2026-09-18

## Brauche ich als Bauunternehmer eine Bauleistungsversicherung, wenn der Bauherr schon eine hat?

Dann meist nicht, sofern der Vertrag des Bauherrn alle Gewerke einschließt und Ihre Leistung mitversichert. Das ist bei der Bauherren-Variante nach ABN üblich, und die Prämie wird dann oft anteilig von Ihrer Schlussrechnung abgezogen. Prüfen Sie aber die Selbstbeteiligung, die im Schaden oft beim verursachenden Unternehmer landet. Arbeiten Sie auf Baustellen ohne solche Police, brauchen Sie eine eigene Deckung nach ABU, meist als Jahresvertrag für alle Bauvorhaben.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein, aber häufig im Bauvertrag gefordert
- **Versicherungssumme:** Herstellungskosten der Bauleistung, meist die Auftrags- oder Bausumme
- **Laufzeit:** Baubeginn bis Abnahme, bei Jahresverträgen alle Baustellen eines Jahres
- **Bedingungen:** ABN 2011 für Bauherren, ABU 2011 für Unternehmer
- **Rechtsgrundlage Risiko:** § 644 BGB und § 7 VOB/B: Gefahr bis zur Abnahme beim Unternehmer

## Gefahrtragung: warum der Unternehmer zweimal bauen kann

Nach § 644 BGB trägt der Unternehmer die Gefahr bis zur Abnahme. Wird die fertige Wand vorher von Unbekannten eingerissen oder vom Sturm umgeworfen, muss er sie neu errichten und bekommt dafür kein zusätzliches Geld. Das ist der Normalfall im BGB-Bauvertrag.

Die VOB/B verschiebt das in einem schmalen Bereich. Nach § 7 VOB/B behält der Unternehmer seinen Vergütungsanspruch für ausgeführte Teile, wenn sie durch höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr oder andere objektiv unabwendbare Umstände zerstört werden. Die Rechtsprechung legt das eng aus. Normales Unwetter, Diebstahl oder Vandalismus auf einer ungesicherten Baustelle gelten oft nicht als unabwendbar, und nach § 4 Abs. 5 VOB/B muss der Unternehmer seine Leistung bis zur Abnahme selbst vor Beschädigung und Diebstahl schützen.

## Bauherr oder Unternehmer: zwei Verträge, ein Risiko

Schließt der Bauherr die Versicherung nach ABN ab, sind alle beteiligten Unternehmen und die gesamte Bauleistung in einem Vertrag gedeckt. Das vermeidet Streit darüber, welcher Handwerker den Wasserschaden im Estrich verursacht hat. Viele Bauherren legen die Prämie anteilig auf die Unternehmen um, das steht dann im Bauvertrag.

Die Unternehmer-Variante nach ABU deckt nur die eigene Leistung. Bauunternehmen mit laufend mehreren Baustellen versichern sich meist über einen Jahresvertrag mit Umsatzmeldung, damit keine Baustelle ohne Schutz beginnt.

## Was bei Sanierung und Umbau anders ist

Wer im Bestand baut, gefährdet den Altbau. Reißt beim Dachausbau die Plane und läuft Regen in die darunterliegende Wohnung, ist der Altbau selbst nicht Bauleistung und deshalb nur versichert, wenn er ausdrücklich eingeschlossen ist. Bei Sanierungen gehört die Frage nach Altbauschäden daher an den Anfang, zusammen mit der Wohngebäudeversicherung des Eigentümers, die während der Bauzeit ihre eigenen Anzeigepflichten hat.

## Was die Bauleistungsversicherung nicht ersetzt

Sie ist eine Sachversicherung für das Bauwerk. Schäden, die Ihre Arbeiter an Nachbarhäusern, Leitungen oder Passanten anrichten, sind Sache der Betriebshaftpflicht. Eigene Baumaschinen, Container und Werkzeuge gehören in die Maschinen- oder Geräteversicherung. Und ein Baumangel, der nur nachgebessert werden muss, ohne dass etwas zerstört wurde, ist kein Versicherungsfall: Die Versicherung zahlt nicht für die Mangelbeseitigung, sondern für den Schaden, den ein Mangel an anderen Teilen verursacht.

## Was versichert ist

- Unvorhergesehene Schäden an der Bauleistung vor der Abnahme
- Sturm, Starkregen und außergewöhnliche Witterung, die nicht vorhersehbar war
- Vandalismus und böswillige Beschädigung durch Unbekannte
- Diebstahl fest eingebauter Bauteile
- Folgeschäden aus Konstruktions-, Berechnungs- und Ausführungsfehlern
- Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit am Bau Beteiligter
- Aufräum-, Abbruch- und Bergungskosten nach Vertrag
- Altbau und Bestandsgebäude, wenn eingeschlossen
- Brand, Blitz und Explosion, wenn vereinbart

## Was nicht versichert ist

- Beseitigung von Mängeln ohne Sachschaden
- Normale, jahreszeitlich zu erwartende Witterung
- Diebstahl loser, noch nicht eingebauter Materialien, soweit nicht vereinbart
- Baumaschinen, Geräte, Gerüste und Container
- Haftpflichtschäden an Dritten und Nachbargebäuden
- Vertragsstrafen, Verzug und Mehrkosten durch Bauzeitverlängerung
- Schäden nach der Abnahme

## Wer sie braucht

- Bauunternehmer und Handwerker, die Rohbau, Dach, Ausbau oder Tiefbau ausführen
- Generalunternehmer und Bauträger mit Verantwortung für das gesamte Bauwerk
- Gewerbliche Bauherren, die alle Gewerke unter einem Vertrag bündeln wollen
- Betriebe, deren Auftraggeber den Nachweis im Bauvertrag verlangen
- Unternehmen, die in Bestandsgebäuden sanieren oder umbauen

## Wer darauf verzichten kann

- Nachunternehmer auf Baustellen, deren Bauherr alle Gewerke nach ABN versichert hat, wenn der Selbstbehalt tragbar ist
- Reine Planungsbüros ohne eigene Bauausführung; dort zählt die Berufshaftpflicht

## Was sie kostet

Der Beitrag wird als Promillesatz auf die Bausumme oder, bei Jahresverträgen, auf den Bauumsatz berechnet. Er ist einmalig für die Bauzeit fällig oder wird jährlich abgerechnet.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Bauart: Hochbau, Tiefbau, Ingenieurbau
- Neubau oder Arbeiten im Bestand
- Bausumme und Bauzeit
- Selbstbeteiligung
- Einschlüsse wie Altbau, Diebstahl, Brand, Grundwasser
- Lage des Grundstücks, etwa Hochwassernähe
- Schadenverlauf bei Jahresverträgen

_Gewerbliche Bauleistungsbeiträge werden je Vorhaben oder auf den Jahresumsatz kalkuliert, verlässliche öffentliche Vergleichswerte fehlen. Deshalb stehen hier keine Beispielbeiträge. Den Beitrag kennen Sie mit dem Angebot._

## Die Tariflinien am Markt

- **Einzelobjekt:** Ein Bauvorhaben, Laufzeit bis zur Abnahme, Summe nach Auftragswert. Für Bauherren und für Unternehmer mit wenigen großen Aufträgen.
- **Jahresvertrag Unternehmer:** Alle Baustellen eines Jahres bis zu einer Höchstsumme je Objekt, Abrechnung nach Bauumsatz. Standard für Betriebe mit laufend mehreren Baustellen.
- **Erweiterte Deckung:** Mit Altbau, Diebstahl nicht eingebauter Teile, Brand und Grundwasser, dazu höhere Kostenpositionen. Sinnvoll bei Sanierung, Tiefbau und sensiblen Lagen.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Gewerke | nur eigene Leistung | alle Gewerke nach ABN, ohne Regress unter den Beteiligten | Ein Vertrag für alle beendet den Streit darüber, wer den Schaden verursacht hat. |
| Altbau | ausgeschlossen | Altbau mit eigener Summe eingeschlossen | Bei Umbauten ist der Schaden am Bestand oft größer als an der neuen Leistung. |
| Diebstahl | nur fest eingebaute Teile | auch angelieferte, noch nicht eingebaute Materialien bis zu einer Grenze | Kupfer, Fenster und Heiztechnik verschwinden meist, bevor sie eingebaut sind. |
| Brand und Explosion | nicht gedeckt | eingeschlossen ohne Lücke zur Feuerrohbauversicherung | Sonst entsteht im Rohbau eine Lücke, wenn keine Feuerrohbaudeckung besteht. |
| Grundwasser und Hochwasser | nur außergewöhnliche Ereignisse | klar definiert, mit Einschluss für Baugruben | Im Tiefbau ist Wasser die häufigste Schadenursache. |
| Selbstbeteiligung | hoch und je Schaden | angepasst an Gewerk und Bausumme, bei Vandalismus niedriger | Viele Schäden am Bau sind mittelgroß und fallen sonst ganz in den Selbstbehalt. |
| Jahresvertrag | Einzelanmeldung jeder Baustelle | automatischer Schutz bis Höchstsumme je Objekt | Vergessene Anmeldungen sind die häufigste Lücke bei Bauunternehmen. |

## Anbieter im Überblick

Bauleistungsversicherungen zeichnen vor allem Sachversicherer mit technischem Firmenkundengeschäft. Einige Häuser haben einen ausgeprägten Schwerpunkt in der Bauwirtschaft.

- **VHV**: Maklerversicherer mit ausgeprägtem Schwerpunkt Bauwirtschaft
- **Allianz**: technische Versicherungen für Bau und Handwerk
- **R+V**: Firmenkundengeschäft im genossenschaftlichen Verbund
- **AXA**: Firmenkunden über Vertreter und Makler
- **HDI**: Talanx-Gruppe, Firmenkunden und Bauhandwerk
- **Zurich**: Firmen- und Industriekunden über Makler
- **Gothaer**: Teil der BarmeniaGothaer-Gruppe, Mittelstand
- **Helvetia**: technische Versicherungen über Makler
- **Württembergische**: W&W-Gruppe, Außendienst und Makler

155 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 2026-09-18. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Sturm wirft die frische Giebelwand um** (rund 5.000 bis 30.000 €): Ein Sturm, mit dem zur Jahreszeit nicht zu rechnen war, ist ein typischer Bauleistungsschaden. Ohne Versicherung müsste der Unternehmer vor der Abnahme neu mauern.
- **Kupferkabel aus dem Rohbau geklaut** (oft vier- bis fünfstellig): Bereits verlegte Leitungen sind Bauleistung und gedeckt. Lose Kabeltrommeln auf der Baustelle zahlen nur Verträge, die nicht eingebaute Baustoffe einschließen.
- **Estrichleger vergisst den Wasserschlauch** (fünfstellig, wenn der Estrich raus muss): Fahrlässigkeit eines Handwerkers, der die Arbeit anderer Gewerke zerstört, ist der Kern der Deckung. Der Versicherer prüft danach, ob er Rückgriff nimmt.
- **Regen läuft durch das offene Dach** (je nach Wohnung fünfstellig): Die Wohnung darunter ist Altbau und keine Bauleistung. Gedeckt ist sie nur, wenn der Vertrag Altbausubstanz ausdrücklich einschließt.
- **Fliesen schief verlegt, alles muss raus** (je nach Fläche vier- bis fünfstellig): Hier ist nichts zerstört worden, die Leistung ist nur mangelhaft. Nachbessern ist Sache der Gewährleistung, keiner Versicherung.
- **Frost sprengt frischen Beton im Januar** (vier- bis fünfstellig): Frost im Januar ist Witterung, mit der man rechnen muss. Wer ohne Winterschutz betoniert, trägt den Schaden selbst.

## Mythos oder Wahrheit

- „Brandschäden am Rohbau sind in der Bauleistungsversicherung immer mit drin." ✘ Falsch. Brand, Blitz und Explosion gehören nur dazu, wenn sie vereinbart sind. Bauherren decken das Feuerrisiko oft über eine Feuerrohbauversicherung, die viele Wohngebäudeverträge für die Bauzeit beitragsfrei enthalten.
- „Stürzt eine Decke wegen eines Rechenfehlers des Statikers ein, kann das versichert sein." ✔ Stimmt. Schäden, die aus Planungs- und Berechnungsfehlern entstehen, sind gedeckt. Nicht bezahlt wird die korrigierte Statik selbst, sondern das, was der Fehler zerstört hat.
- „Wenn Unbekannte die Baustelle verwüsten, zahlt am Ende niemand." ✘ Falsch. Vandalismus durch unbekannte Täter ist gerade einer der Hauptgründe für diese Versicherung. Ein Verursacher muss nicht gefunden werden, eine Anzeige bei der Polizei aber schon.
- „Gerüst, Baucontainer und Werkzeug laufen in der Bauleistungsversicherung automatisch mit." ✘ Nein. Versichert ist das Bauwerk, nicht die Ausstattung der Baustelle. Gerüste, Container und Geräte brauchen eine Maschinen- oder Geräteversicherung.
- „Ein Wolkenbruch im Sommer kann versichert sein, obwohl es im Sommer oft regnet." ✔ Stimmt. Entscheidend ist nicht die Jahreszeit, sondern ob die Stärke des Ereignisses außergewöhnlich war. Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes sind dafür im Schadenfall das übliche Beweismittel.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Sich auf § 7 VOB/B verlassen und Diebstahl oder Unwetter für höhere Gewalt halten
- Im Bestand bauen, ohne den Altbau einzuschließen
- Beim Jahresvertrag Höchstsummen je Objekt überschreiten, ohne es zu melden
- Die Umlage des Bauherrn zahlen und den eigenen Selbstbehalt nicht kennen
- Bauleistung und Haftpflicht verwechseln

## FAQ

### Ist die Bauleistungsversicherung Pflicht?

Gesetzlich nein. Viele Auftraggeber verlangen sie aber im Bauvertrag, öffentliche Auftraggeber und Generalunternehmer besonders häufig. Ohne Nachweis gibt es dann den Auftrag nicht.

### Zahlt die Bauleistungsversicherung bei Diebstahl auf der Baustelle?

Für fest eingebaute Teile ja. Lose Materialien, die angeliefert, aber noch nicht eingebaut sind, nur wenn der Vertrag das ausdrücklich einschließt. Werkzeuge und Maschinen sind nie Teil der Bauleistung.

### Was kostet eine Bauleistungsversicherung?

Sie kostet einen Promillesatz der Bausumme, einmalig für die Bauzeit oder bei Jahresverträgen auf den Umsatz. Die Höhe hängt von Bauart, Bestand oder Neubau, Selbstbeteiligung und Einschlüssen ab.

### Ist ein Sturmschaden am Rohbau versichert?

Ja, wenn der Sturm nicht jahreszeitlich zu erwarten war und die Baustelle ordentlich gesichert war. Wer Planen und Gerüste nicht gegen Wind sichert, riskiert Kürzungen.

### Deckt die Bauleistungsversicherung Baumängel?

Nein. Die Beseitigung eines Mangels selbst ist nicht versichert. Versichert ist der Sachschaden, den ein Mangel an anderen Teilen des Bauwerks verursacht, etwa wenn eine falsch bemessene Decke einstürzt und die Wände mitreißt.

### Wer zahlt, wenn ein anderer Handwerker meine Leistung beschädigt?

Besteht eine Bauherrenpolice nach ABN, zahlt sie, und sie verzichtet meist auf Regress gegen den Verursacher. Ohne sie müssen Sie den anderen Betrieb über dessen Haftpflicht in Anspruch nehmen, was oft an der Beweislage scheitert.

### Muss ich die Umlage für die Bauleistungsversicherung akzeptieren?

Nur, wenn sie im Bauvertrag vereinbart ist. Dann ist sie Teil Ihrer Kalkulation. Fragen Sie nach der Police und dem Selbstbehalt, damit Sie wissen, wofür Sie zahlen.

### Gilt die Versicherung nach der Abnahme weiter?

Nein, mit der Abnahme endet der Schutz für diese Leistung. Danach greifen Gewährleistung, Betriebshaftpflicht und beim Eigentümer die Gebäudeversicherung.

### Brauche ich für jedes Bauvorhaben einen eigenen Vertrag?

Nicht als Unternehmer mit mehreren Baustellen. Ein Jahresvertrag deckt alle Vorhaben bis zu einer Höchstsumme je Objekt und wird nach Bauumsatz abgerechnet. Größere Einzelprojekte meldet man gesondert an.

### Sind Schäden am bestehenden Gebäude beim Umbau versichert?

Nur, wenn der Altbau ausdrücklich mitversichert ist. Er ist nicht Bauleistung und fällt ohne Einschluss aus der Deckung. Bei Dachausbau und Kernsanierung ist dieser Einschluss oft der wichtigste Teil des Vertrags.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

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