# Betriebliche Altersversorgung: was Arbeitgeber müssen, dürfen und haften

> Jeder Arbeitnehmer in Deutschland hat einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung, und der Arbeitgeber muss dabei in den meisten Fällen 15 Prozent zuschießen. Wie die Betriebsrente organisiert ist, entscheidet über Haftung, Verwaltungsaufwand und Kosten. Diese Seite richtet sich an Betriebe, die eine bAV einführen oder ihre bestehende prüfen wollen.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-bav.php  
Stand: 2026-09-18

## Muss ich als Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung anbieten?

Ja, wenn ein Beschäftigter es verlangt: Nach § 1a BetrAVG hat jeder Arbeitnehmer Anspruch darauf, bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze, 2026 also 4.056 Euro im Jahr, in eine Betriebsrente umzuwandeln. Bietet der Betrieb keinen Weg an, kann der Beschäftigte eine Direktversicherung verlangen. Zusätzlich muss der Arbeitgeber bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds pauschal 15 Prozent des umgewandelten Betrags zuschießen, soweit er Sozialversicherungsbeiträge spart.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Anspruch auf Entgeltumwandlung für jeden Arbeitnehmer (§ 1a BetrAVG)
- **Steuerfrei 2026:** bis 8.112 € im Jahr (8 % der BBG, § 3 Nr. 63 EStG)
- **Sozialversicherungsfrei 2026:** bis 4.056 € im Jahr (4 % der BBG)
- **Arbeitgeberzuschuss:** 15 % des umgewandelten Entgelts, soweit SV-Beiträge gespart werden
- **Beitragsbemessungsgrenze 2026:** 101.400 € im Jahr, 8.450 € im Monat
- **Haftung:** Arbeitgeber steht für die zugesagte Leistung ein (§ 1 Abs. 1 BetrAVG)

## Die fünf Durchführungswege und wer am Ende haftet

Das Betriebsrentengesetz kennt fünf Wege: Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds sind extern und nutzen die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 63 EStG. Direktzusage und Unterstützungskasse sind interne Wege, die sich vor allem für höhere Zusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer und Führungskräfte eignen und in der Bilanz oder über Rückdeckungsversicherungen abgebildet werden.

Unabhängig vom Weg gilt: Der Arbeitgeber haftet für das, was er zugesagt hat. Zahlt ein Versicherer oder eine Pensionskasse weniger, muss der Betrieb die Differenz ausgleichen. Das ist in den letzten Jahren bei mehreren Pensionskassen tatsächlich eingetreten. Eine saubere Dokumentation der Zusage und die Wahl der Zusageart (Beitragszusage mit Mindestleistung statt Leistungszusage) begrenzen dieses Risiko.

Einzige Ausnahme ist das Sozialpartnermodell mit reiner Beitragszusage: Dort schuldet der Arbeitgeber nur den Beitrag, eine Garantie gibt es nicht. Es setzt einen Tarifvertrag voraus.

## Der Pflichtzuschuss von 15 Prozent und seine Tücken

Seit 2022 gilt der Zuschuss für alle Entgeltumwandlungen über Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, auch für Altverträge. Er ist pauschal 15 Prozent, auch wenn der Betrieb tatsächlich mehr Sozialversicherung spart. Liegt ein Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze, spart der Arbeitgeber nichts und muss nichts zahlen. Tarifverträge dürfen abweichen, deshalb zuerst den eigenen Tarifvertrag prüfen.

Ein verbreiteter Fehler: Der Zuschuss wurde nie gezahlt oder nur bei neuen Verträgen. Das lässt sich nachholen, kostet aber Aufwand. Wer die bAV einführt, sollte die Zuschussregel schriftlich in einer Versorgungsordnung festhalten.

## Was das zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz 2026 geändert hat

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz gilt seit dem 22. Januar 2026, einzelne Teile erst ab 2027. Neu sind vor allem Optionsmodelle ohne Tarifvertrag: Tarifungebundene Betriebe dürfen per Betriebsvereinbarung eine automatische Entgeltumwandlung mit Widerspruchsrecht einführen, wenn in der Branche keine Entgelttarifverträge bestehen oder üblich sind und der Arbeitgeber 20 Prozent zuschießt. Außerdem wird das Sozialpartnermodell für Betriebe außerhalb der Tarifbindung geöffnet.

Für Geringverdiener gibt es den Förderbetrag nach § 100 EStG: Zahlt der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn einen Beitrag, erhält er 30 Prozent davon über die Lohnsteuer zurück. 2026 gilt das bis zu einem Monatslohn von 2.575 Euro und bis 288 Euro Förderung im Jahr. Ab 2027 steigt die Förderung auf höchstens 360 Euro, und die Einkommensgrenze wird an die Beitragsbemessungsgrenze gekoppelt.

## Was im Alter von der Betriebsrente bleibt

Betriebsrenten aus steuerfreien Beiträgen werden im Alter voll versteuert. In der gesetzlichen Krankenversicherung sind sie als Versorgungsbezug beitragspflichtig, abzüglich eines Freibetrags, der 2026 bei 197,75 Euro im Monat liegt. In der Pflegeversicherung ist dieser Betrag nur eine Freigrenze: Wer darüber liegt, zahlt auf die ganze Betriebsrente.

Das ist kein Argument gegen die bAV, aber ein Grund, sie ehrlich zu rechnen. Mit dem Arbeitgeberzuschuss und der Ersparnis in der Ansparphase bleibt die bAV für die meisten Beschäftigten vorteilhaft. Wir beraten zu den Versicherungswegen, nicht zu einzelnen Fonds oder Kapitalanlagen.

## Was versichert ist

- Lebenslange Betriebsrente oder Kapitalauszahlung, je nach Versorgungsordnung
- Hinterbliebenenrente für Ehepartner und Kinder, wenn vereinbart
- Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrente als Zusatz, wenn eingeschlossen
- Mitnahme der Anwartschaft beim Jobwechsel (Portabilität nach § 4 BetrAVG)
- Sofortige Unverfallbarkeit bei Entgeltumwandlung
- Insolvenzschutz über den Pensions-Sicherungs-Verein bei Direktzusage, Unterstützungskasse und Pensionsfonds
- Beitragsfreistellung bei Elternzeit oder Krankengeldbezug
- Private Fortführung nach dem Ausscheiden, je nach Durchführungsweg

## Was nicht versichert ist

- Keine Haftungsfreistellung des Arbeitgebers, außer beim Sozialpartnermodell
- Keine garantierte Rendite bei fondsgebundenen Tarifen
- Keine Beitragsfreiheit der Betriebsrente in der gesetzlichen Krankenversicherung im Alter
- Keine Zusage auf Werte, die im Angebot nur hochgerechnet sind
- Keine freie Kündigung und Auszahlung vor dem Rentenalter
- Keine automatische Anpassung der Versorgungsordnung an neue Gesetze

## Wer sie braucht

- Jeder Arbeitgeber mit Beschäftigten, weil der Rechtsanspruch ab dem ersten Mitarbeiter gilt
- Betriebe, die Fachkräfte gewinnen und halten wollen
- Betriebe mit Altverträgen, bei denen der Zuschuss oder die Dokumentation unklar ist
- Gesellschafter-Geschäftsführer, die eine eigene Versorgung über den Betrieb aufbauen
- Betriebe mit Geringverdienern, die den Förderbetrag nach § 100 EStG nutzen können

## Was sie kostet

Die bAV kostet den Betrieb den Zuschuss, den Verwaltungsaufwand und gegebenenfalls Beiträge zum Pensions-Sicherungs-Verein. Dem stehen gesparte Sozialversicherungsbeiträge gegenüber, die bei Entgeltumwandlung meist höher sind als die 15 Prozent Zuschuss. Für Beschäftigte zählt der Nettoaufwand: Ein Beitrag von 100 Euro kostet netto je nach Steuerklasse und Einkommen oft deutlich weniger.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Durchführungsweg und Zusageart
- Höhe des Arbeitgeberzuschusses über die Pflicht hinaus
- Zahl der Beschäftigten und Anteil der Teilnehmer
- Abschluss- und Verwaltungskosten des Tarifs, bei Kollektivverträgen oft niedriger
- Verwaltungsaufwand in Lohnbuchhaltung und Personalabteilung
- Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein bei internen Wegen und Pensionsfonds

_Feste Richtwerte gibt es nicht, weil der Beitrag vom Gehalt und von der Vereinbarung abhängt. Steuer- und Sozialversicherungsgrenzen Stand 2026. Kosten und Leistungen stehen erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Reine Entgeltumwandlung:** Beschäftigte wandeln Gehalt um, der Betrieb zahlt den Pflichtzuschuss von 15 Prozent. Erfüllt das Gesetz, bewegt aber wenig.
- **Arbeitgeberfinanziert oder mit erhöhtem Zuschuss:** Der Betrieb gibt zum Beispiel 20 bis 50 Prozent auf die Umwandlung oder zahlt einen festen Grundbeitrag. Wirksam für die Mitarbeiterbindung.
- **Versorgungswerk mit Versorgungsordnung:** Ein Konzept für alle, schriftlich geregelt, mit festem Anbieter, Kollektivrahmenvertrag und digitaler Verwaltung. Für Betriebe ab etwa zehn Beschäftigten der übliche Standard.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Zusageart | Beitragszusage mit Mindestleistung | klar dokumentiert in einer Versorgungsordnung | Die Zusageart bestimmt, wofür der Betrieb später haftet. |
| Kosten des Tarifs | Kollektivrahmenvertrag mit reduzierten Abschlusskosten | gezillmerte Kosten vermieden, Effektivkosten unter 1 Prozent | Hohe Kosten in den ersten Jahren schmälern das Guthaben, für das der Betrieb geradesteht. |
| Garantieniveau | Summe der Beiträge abzüglich Risikoanteil | 100 Prozent Beitragserhalt bei Beitragszusage mit Mindestleistung | Die Mindestleistung schuldet der Arbeitgeber, nicht der Versicherer. |
| Portabilität | Übertragung nach § 4 BetrAVG | Beitritt zum Übertragungsabkommen der Lebensversicherer | Neue Mitarbeiter bringen Verträge mit, und ausscheidende nehmen sie mit. |
| Verwaltung | Papierprozesse | digitales Portal mit Schnittstelle zur Lohnbuchhaltung | Der Aufwand in der Personalabteilung ist oft der eigentliche Kostenfaktor. |
| Beitragspause | Beitragsfreistellung | Wiederaufnahme ohne neue Kosten nach Elternzeit oder Krankheit | Sonst entstehen bei jeder Unterbrechung Nachteile für den Beschäftigten. |
| Zusatzbausteine | keine | Berufsunfähigkeitsrente und Hinterbliebenenschutz vereinfacht versicherbar | Über den Betrieb gibt es oft vereinfachte Gesundheitsfragen. |
| Mitarbeiterinformation | gesetzliche Standmitteilung | persönliche Beratung aller Beschäftigten mit Protokoll | Die Dokumentation der Beratung schützt den Betrieb vor späteren Vorwürfen. |

## Anbieter im Überblick

bAV bieten Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds an, oft als Kollektivrahmenvertrag mit günstigeren Kosten als im Einzelvertrag. Die Liste ist ein Marktüberblick und keine Aussage darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

- **Allianz**: Direktversicherung, dazu eigene Pensionskasse und eigener Pensionsfonds in der Gruppe
- **Alte Leipziger**: Versicherungsverein, in der Gruppe auch Pensionskasse und Pensionsfonds, Maklervertrieb
- **R+V Pensionsfonds**: Pensionsfonds der genossenschaftlichen R+V-Gruppe, Vertrieb auch über Volks- und Raiffeisenbanken
- **Swiss Life**: Teil des Swiss-Life-Konzerns, in der Gruppe auch Pensionskasse und Pensionsfonds
- **HDI**: Teil der Talanx-Gruppe, Schwerpunkt Firmenkunden, in der Gruppe auch Pensionskasse und Pensionsfonds
- **Stuttgarter**: Versicherungsverein mit Maklervertrieb
- **WWK**: Versicherungsverein, in der Gruppe auch ein Pensionsfonds
- **Volkswohl Bund**: Versicherungsverein, Maklervertrieb
- **LV 1871**: Versicherungsverein, Maklervertrieb
- **NÜRNBERGER**: in der Gruppe auch eine Pensionskasse, Vertreter und Makler

229 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Lebensversicherer, Pensionskassen und Pensionsfonds). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 2026-09-18. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Mitarbeiter wird mit 45 berufsunfähig** (die fehlenden Beiträge bis zum Rentenalter): Ohne Zusatzbaustein ruht der Vertrag, die Rente schrumpft. Mit Berufsunfähigkeitsschutz zahlt der Versicherer die Beiträge weiter oder eine Rente.
- **Tod kurz vor Rentenbeginn** (das angesparte Kapital): Einfache Tarife geben das Guthaben an Ehepartner oder Kinder zurück. Starke haben zusätzlich einen Hinterbliebenenschutz.
- **Pensionskasse kürzt die Leistung** (die Differenz zur Zusage, über Jahrzehnte): Keine Versicherung deckt diesen Fall. Nach dem Betriebsrentengesetz springt der Arbeitgeber ein.
- **Elternzeit: zwei Jahre ohne Beitrag** (spürbar weniger Rente): Einfache Verträge werden beitragsfrei und laufen mit Kosten weiter. Starke erlauben eine Pause ohne Nachteile und späteres Nachzahlen.
- **Aktiencrash kurz vor der Rente** (ein Teil des Fondsguthabens): Bei der Beitragszusage mit Mindestleistung sind die eingezahlten Beiträge abzüglich Risikoanteil garantiert, der Rest schwankt. Gute Tarife schichten vor Rentenbeginn um.
- **Arbeitgeber geht pleite** (keine Einbuße bei richtiger Gestaltung): Direktversicherungen gehören dem Mitarbeiter, andere Wege sichert der Pensions-Sicherungs-Verein ab.

## Mythos oder Wahrheit

- „Geht der Arbeitgeber pleite, ist die Betriebsrente weg." ✘ Nein. Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds liegen außerhalb des Betriebs, Direktzusage und Unterstützungskasse sichert der Pensions-Sicherungs-Verein. Anwartschaften überstehen die Insolvenz daher in aller Regel.
- „Auch auf eine Einmalauszahlung werden Krankenkassenbeiträge fällig." ✔ Ja, für gesetzlich Versicherte. Die Summe wird rechnerisch auf 120 Monate verteilt, und für jeden dieser Monate fallen Beiträge an.
- „Bei Geldnot kann man die Betriebsrente jederzeit kündigen und auszahlen lassen." ✘ Nein. Das Geld ist bis zum Rentenalter gebunden, damit es fürs Alter bleibt. Möglich ist nur, den Vertrag beitragsfrei zu stellen.
- „Entgeltumwandlung kann die spätere gesetzliche Rente leicht mindern." ✔ Stimmt. Auf den umgewandelten Teil zahlt man keine Rentenbeiträge und erwirbt dafür weniger Entgeltpunkte. Die Betriebsrente gleicht das in der Regel mehr als aus.
- „Betriebsrenten aus einer Direktzusage sind steuerfrei, weil der Chef gezahlt hat." ✘ Im Gegenteil. Sie sind Versorgungsbezüge und werden im Alter wie Arbeitslohn versteuert, mit einem kleinen Freibetrag.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Den Pflichtzuschuss von 15 Prozent bei Altverträgen nicht zahlen
- Keine schriftliche Versorgungsordnung haben und jeden Vertrag einzeln regeln
- Mitarbeiter nicht dokumentiert beraten, die die Entgeltumwandlung ablehnen
- Beim Eintritt mitgebrachte Verträge ungeprüft übernehmen
- Leistungszusagen erteilen, obwohl eine Beitragszusage gewollt war
- Tarifvertragliche Vorgaben zu Anbieter und Zuschuss übersehen

## FAQ

### Wie viel darf 2026 steuerfrei in die Betriebsrente fließen?

Bis 8.112 Euro im Jahr, das sind 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro. Sozialversicherungsfrei sind davon nur 4.056 Euro. Das gilt für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds zusammen.

### Muss ich den Zuschuss von 15 Prozent zahlen, wenn der Mitarbeiter über der Beitragsbemessungsgrenze verdient?

In der Regel nein, weil der Betrieb dann keine Sozialversicherungsbeiträge spart. Das Gesetz knüpft den Zuschuss an die Ersparnis. Bei Gehältern zwischen den Bemessungsgrenzen der Kranken- und der Rentenversicherung spart der Betrieb teilweise, dann ist der Zuschuss in der Regel trotzdem fällig.

### Was passiert mit der Betriebsrente, wenn ein Mitarbeiter kündigt?

Aus Entgeltumwandlung ist die Anwartschaft sofort unverfallbar. Arbeitgeberfinanzierte Anteile sind unverfallbar, wenn die Zusage drei Jahre bestanden hat und der Beschäftigte mindestens 21 ist. Der Vertrag kann beitragsfrei bleiben, privat fortgeführt oder zum neuen Arbeitgeber übertragen werden.

### Hafte ich als Arbeitgeber, wenn die Pensionskasse ihre Leistung kürzt?

Ja. Der Arbeitgeber steht für die zugesagte Leistung ein, auch wenn der Versorgungsträger kürzt. Diese Einstandspflicht folgt aus § 1 Abs. 1 BetrAVG. Ausnahme ist nur die reine Beitragszusage im Sozialpartnermodell.

### Kann ein Mitarbeiter die Entgeltumwandlung verlangen, obwohl wir keine bAV haben?

Ja. Der Anspruch besteht in jedem Betrieb. Der Arbeitgeber darf den Weg bestimmen, etwa eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds. Bietet er keinen an, kann der Beschäftigte eine Direktversicherung verlangen.

### Was ist ein Optionsmodell in der bAV?

Beschäftigte werden automatisch in die Entgeltumwandlung aufgenommen und können widersprechen. Seit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz geht das auch ohne Tarifvertrag per Betriebsvereinbarung, wenn keine Entgelttarifverträge bestehen oder üblich sind und der Arbeitgeber 20 Prozent zuschießt.

### Lohnt sich die Betriebsrente für Beschäftigte trotz Krankenkassenbeiträgen im Alter?

Meist ja, wenn der Arbeitgeber mindestens den Pflichtzuschuss zahlt. In der Ansparphase sparen Beschäftigte Steuern und Sozialabgaben, im Alter wird die Rente voll versteuert und ist oberhalb eines Freibetrags krankenversicherungspflichtig. Ohne Zuschuss und bei hohen Tarifkosten kann die Rechnung knapp werden.

### Welcher Durchführungsweg ist für kleine Betriebe richtig?

In kleinen Betrieben ist die Direktversicherung meist der einfachste Weg: geringe Verwaltung, kein Pensions-Sicherungs-Verein, Mitnahme beim Jobwechsel einfach. Für Geschäftsführer mit höherem Bedarf kommt oft eine Unterstützungskasse hinzu.

### Gibt es Förderung für Geringverdiener?

Ja, den Förderbetrag nach § 100 EStG. 2026 bekommt der Arbeitgeber 30 Prozent eines zusätzlichen Beitrags für Beschäftigte mit bis zu 2.575 Euro Monatslohn zurück, höchstens 288 Euro im Jahr. Ab 2027 steigt der Höchstbetrag auf 360 Euro.

### Müssen Minijobber eine Entgeltumwandlung bekommen?

Ja, sofern sie nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit sind, denn der Anspruch nach § 1a BetrAVG hängt an der Pflichtversicherung. Weil beim Minijob kaum Sozialversicherung gespart wird und die Beträge klein sind, ist ein arbeitgeberfinanzierter Beitrag mit Förderbetrag oft die sinnvollere Lösung.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Betriebsrentengesetz (BetrAVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/betravg/)
- [Einkommensteuergesetz (EStG)](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/)
- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

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