# Versicherungen für Abschleppdienst, Pannenhilfe und Bergung

> Ein Abschleppdienst arbeitet dort, wo andere nicht stehen bleiben dürfen: auf dem Standstreifen, nachts, bei Regen, mit fremden Autos am Haken. Bergung und Pannenhilfe sind gefährlich für Ihre Leute und teuer, wenn ein Kundenfahrzeug vom Plateau rutscht. Hier steht, welche Versicherung Pflicht ist, welche Lücken die normale Betriebshaftpflicht hat und was ein Abschleppbetrieb im Jahr ungefähr zahlt.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/betriebsversicherung-abschleppdienst.php  
Stand: 2026-10-14

## Wer zahlt, wenn mir ein Kundenauto beim Verladen vom Plateau rutscht?

Nicht automatisch Ihre Betriebshaftpflicht: Schäden an Sachen, die Sie in Obhut haben oder bearbeiten, sind dort in der Regel ausgeschlossen. Sie brauchen einen Einschluss für Obhutsschäden oder eine eigene Versicherung für transportierte und verwahrte Fahrzeuge. Ihre Kfz-Haftpflicht zahlt Schäden an Dritten, aber nicht an der Ladung auf Ihrem eigenen Fahrzeug. Genau diese Lücke prüfen wir als Erstes.

## Auf einen Blick

- **Pflicht:** Kfz-Haftpflicht für jedes Abschlepp- und Bergungsfahrzeug, gesetzlich mindestens 7,5 Mio. Euro Personen-, 1,3 Mio. Euro Sach- und 50.000 Euro Vermögensschäden
- **Güterkraftverkehr:** Die Beförderung beschädigter oder reparaturbedürftiger Fahrzeuge aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zur Rückführung ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 GüKG ausgenommen; wer intakte Fahrzeuge gewerblich transportiert, braucht unter Umständen die Güterschadenhaftpflicht nach § 7a GüKG mit 600.000 Euro je Schaden
- **Größtes Risiko:** Unfälle bei Einsätzen im fließenden Verkehr und Schäden an Kundenfahrzeugen beim Verladen, Transport und Abstellen
- **Grundschutz ab:** etwa 1.500 Euro im Jahr Kfz-Haftpflicht für einen Abschleppwagen mit gutem Schadenverlauf, Richtwert aus der Angebotspraxis
- **Oft vergessen:** Schäden an fremden Fahrzeugen in Ihrer Obhut sind in der normalen Betriebshaftpflicht ausgeschlossen und müssen eigens eingeschlossen werden

## Was in dieser Branche schiefgeht

- **Einsatz auf der Autobahn:** Auf dem Standstreifen fahren Lkw mit 80 km/h vorbei. Auffahrunfälle an Einsatzstellen verletzen Fahrer und beschädigen Fahrzeuge.
- **Ladeschaden am Kundenauto:** Seil reißt, Gurt rutscht, Plateau zu steil: das abgeschleppte Fahrzeug wird beim Verladen oder unterwegs beschädigt.
- **Verwahrplatz:** Sichergestellte und abgeschleppte Fahrzeuge stehen bei Ihnen. Diebstahl, Vandalismus, Hagel und Brand treffen fremdes Eigentum.
- **Brennende E-Autos:** Ein verunfalltes Elektroauto kann Tage später auf dem Gelände in Brand geraten und daneben stehende Fahrzeuge mitnehmen.
- **Fahrzeug steht:** Fällt der einzige Bergungswagen aus, gehen Aufträge aus Rahmenverträgen an den Nächsten auf der Liste.
- **Streit um Kosten:** Halter bestreiten Abschleppkosten und Standgeld, Werkstätten und Auftraggeber zahlen spät.

**Risiko-Radar** (Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.): Haftung 5, Feuer und Wasser 4, Diebstahl 3, Cyber 2, Ausfall 4, Gesundheit 5

## Welche Versicherungen Sie brauchen

- **Kfz-Versicherung** (Unverzichtbar): Gesetzlich vorgeschrieben für Abschleppwagen, Plateaufahrzeuge und Servicefahrzeuge; mit hoher Pauschaldeckung. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-kfz.php
- **Betriebshaftpflicht** (Unverzichtbar): Für Schäden bei Pannenhilfe und auf dem Betriebsgelände; mit Einschluss von Obhuts- und Bearbeitungsschäden an Kundenfahrzeugen. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-betriebshaftpflicht.php
- **Transportversicherung** (Dringend empfohlen): Versichert die beförderten Fahrzeuge selbst, auch wenn Sie keine Schuld trifft, etwa bei einem Unfall des Abschleppwagens. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-transport.php
- **Flottenversicherung** (Dringend empfohlen): Ab drei Fahrzeugen bündelt ein Flottenvertrag Haftpflicht und Kasko, auch für teure Bergungstechnik. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-flotte.php
- **Inhaltsversicherung** (Dringend empfohlen): Werkstatt, Werkzeug, Seilwinden und Ersatzteile gegen Feuer, Einbruch und Wasser. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-inhaltsversicherung.php
- **Firmenrechtsschutz** (Dringend empfohlen): Für Streit um Abschleppkosten, Unfälle mit unklarer Schuld und arbeitsrechtliche Fragen. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-firmenrechtsschutz.php
- **Gruppenunfallversicherung** (Sinnvoll je nach Betrieb): Ergänzt die Berufsgenossenschaft für Fahrer, die an gefährlichen Einsatzstellen arbeiten. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-gruppenunfall.php
- **Berufsunfähigkeit** (Sinnvoll je nach Betrieb): Für Inhaber, die selbst rausfahren und körperlich arbeiten. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-berufsunfaehigkeit.php

## Was es kostet: Beispielpreise

Abschleppfahrzeuge werden in eigenen Tarifgruppen geführt. Der Beitrag hängt von Gewicht, Einsatzgebiet, Schadenverlauf und davon ab, ob Sie Autobahn und Polizeiaufträge fahren.

| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
| --- | --- | --- |
| Kfz-Versicherung | Abschleppwagen bis 7,5 Tonnen, Haftpflicht, guter Schadenverlauf | etwa 1.500 bis 3.500 Euro im Jahr |
| Kfz-Versicherung | Bergungsfahrzeug über 7,5 Tonnen mit Vollkasko | etwa 5.000 bis 12.000 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Abschleppdienst mit fünf Mitarbeitern, Obhutsschäden bis 100.000 Euro eingeschlossen | etwa 800 bis 2.500 Euro im Jahr |
| Transportversicherung | Versicherung transportierter Kundenfahrzeuge bis 80.000 Euro je Fahrzeug | etwa 600 bis 2.000 Euro im Jahr |
| Firmenrechtsschutz | Verkehrs-, Vertrags- und Arbeitsrechtsschutz | etwa 500 bis 1.200 Euro im Jahr |

Zum Vergleich: Ein Jahr Betriebshaftpflicht mit Obhutsschäden kostet etwa so viel wie zwei bis drei Abschleppeinsätze auf der Autobahn.

_Richtwerte aus der Angebotspraxis, Stand Oktober 2026, ohne Versicherungsteuer. Öffentliche Tarife für Abschleppbetriebe gibt es kaum; Ihr Beitrag hängt stark von Fahrzeugen, Einsatzart und Schadenverlauf ab._

- [Gesetze im Internet: Pflichtversicherungsgesetz, Anlage Mindestversicherungssummen](https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/anlage.html)
- [Gesetze im Internet: § 2 GüKG, Ausnahmen](https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/__2.html)
- [Gesetze im Internet: § 7a GüKG, Haftpflichtversicherung](https://www.gesetze-im-internet.de/g_kg_1998/__7a.html)

## Unsere Vorschläge: drei Pakete

- **Ein Wagen** (Inhaber mit einem Abschleppwagen, der selbst fährt): Kfz-Versicherung, Betriebshaftpflicht, Berufsunfähigkeit. Zusammen: etwa 2.500 bis 6.000 Euro im Jahr, ohne Berufsunfähigkeit
- **Betrieb mit Platz** (Abschleppdienst mit drei bis sechs Fahrzeugen, Verwahrplatz und Werkstatt): Flottenversicherung, Betriebshaftpflicht, Transportversicherung, Inhaltsversicherung, Firmenrechtsschutz. Zusammen: etwa 10.000 bis 30.000 Euro im Jahr
- **Bergung** (Bergungsbetrieb mit schweren Fahrzeugen, Autobahn und Polizeiaufträgen): Flottenversicherung, Betriebshaftpflicht, Transportversicherung, Inhaltsversicherung, Firmenrechtsschutz, Gruppenunfallversicherung. Zusammen: individuell, meist ab etwa 30.000 Euro im Jahr

## Der schlimmste Tag im Abschleppdienst

Sechs Dinge, die Abschleppdiensten wirklich passieren, hier alle in einer Nacht zum Samstag. Tippen Sie sich durch und sehen Sie, wer zahlt.

- 18:30: Beim Verladen reißt ein Gurt, der Kunden-SUV schlägt mit der Front auf das Plateau. (9.000 Euro, Zahlt: Betriebshaftpflicht)
- 20:15: Auf dem Weg zum Einsatz übersieht Ihr Fahrer an einer Kreuzung einen Kleinwagen. (14.000 Euro, Zahlt: Kfz-Versicherung)
- 22:40: Ein Lkw streift an der Einsatzstelle auf der Autobahn Ihr Bergungsfahrzeug. (35.000 Euro, Zahlt: Flottenversicherung)
- 00:10: Ein Pkw fällt bei einer Vollbremsung des Abschleppwagens vom Plateau. (18.000 Euro, Zahlt: Transportversicherung)
- 03:00: Auf dem Verwahrplatz brennt ein Unfallauto und beschädigt die Werkstatthalle. (60.000 Euro, Zahlt: Inhaltsversicherung)
- 09:00: Ein Halter bestreitet die Abschleppkosten und klagt. (2.500 Euro, Zahlt: Firmenrechtsschutz)

**Schaden bis jetzt:** 138.500 Euro

## Konkrete Tipps vom Makler

- Lassen Sie Obhuts- und Bearbeitungsschäden an Kundenfahrzeugen ausdrücklich in die Betriebshaftpflicht einschließen, mit einer Summe, die zu den Fahrzeugen passt, die Sie bewegen.
- Versichern Sie transportierte Fahrzeuge zusätzlich, wenn Sie oft teure Autos laden; die Haftpflicht zahlt nur bei Verschulden.
- Klären Sie bei Rahmenverträgen mit Polizei, Autoclubs oder Versicherern, welche Deckungssummen dort verlangt werden.
- Stellen Sie verunfallte E-Autos mit Abstand zu anderen Fahrzeugen ab und melden Sie den Verwahrplatz Ihrem Sachversicherer.
- Wählen Sie in der Kfz-Haftpflicht eine hohe Pauschaldeckung; der gesetzliche Mindestbetrag reicht bei schweren Personenschäden nicht.
- Dokumentieren Sie den Zustand jedes Fahrzeugs vor dem Verladen mit Fotos; das entscheidet viele Streitfälle.

## Warum NAMMERT für Ihren Betrieb

- **Wir finden die Obhutslücke:** Die häufigste Lücke bei Abschleppdiensten ist der Schaden am Kundenauto. Wir prüfen Ihre Verträge genau darauf.
- **Vergleich für Spezialfahrzeuge:** Nicht jeder Versicherer schreibt Abschlepp- und Bergungsfahrzeuge. Norman Nammert fragt als Versicherungsmakler die an, die es tun.
- **Erfahrung mit Fahrzeugschäden:** Aus der Bootsversicherung kennen wir Bergung, Transport und Schadenregulierung aus der Praxis.
- **Seit 1989 in der Vermittlung:** Ein Familienbetrieb wie viele Abschleppdienste. Die Beratung ist für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

## FAQ

### Welche Versicherung ist für einen Abschleppdienst Pflicht?

Die Kfz-Haftpflicht für jedes Fahrzeug, mit mindestens 7,5 Mio. Euro für Personenschäden, 1,3 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Alles andere ist freiwillig, aber oft Bedingung in Rahmenverträgen.

### Brauche ich eine Güterschadenhaftpflicht?

Für das Abschleppen beschädigter oder reparaturbedürftiger Fahrzeuge aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zur Rückführung nicht, das nimmt § 2 Abs. 1 Nr. 3 GüKG aus. Wer intakte Fahrzeuge gewerblich befördert, kann unter das GüKG fallen und braucht dann die Versicherung nach § 7a mit 600.000 Euro je Schadensereignis.

### Sind Schäden am abgeschleppten Auto versichert?

Nur wenn Sie es vereinbart haben. In der normalen Betriebshaftpflicht sind Schäden an fremden Sachen in Ihrer Obhut ausgeschlossen. Sie brauchen einen Einschluss oder eine Transportversicherung.

### Was kostet die Versicherung für einen Abschleppwagen?

Für die Kfz-Haftpflicht eines Wagens bis 7,5 Tonnen sind etwa 1.500 bis 3.500 Euro im Jahr üblich, mit Vollkasko und bei schweren Bergungsfahrzeugen deutlich mehr. Das sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

### Was ist mit Fahrzeugen auf meinem Verwahrplatz?

Für Brand, Diebstahl und Vandalismus an fremden Fahrzeugen brauchen Sie einen Einschluss für Obhutsschäden oder eine passende Sachversicherung. Melden Sie den Platz und die übliche Zahl der Fahrzeuge.

### Sind meine Fahrer bei Einsätzen unfallversichert?

Angestellte sind über die Berufsgenossenschaft versichert. Ob Sie als Inhaber mitversichert sind, regelt die Satzung Ihrer Berufsgenossenschaft; sonst ist eine freiwillige Versicherung dort oder ein privater Unfallschutz sinnvoll.

## Angebot anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer. https://www.nammert.com/betriebsversicherung-abschleppdienst.php#anfrage

---

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT. Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen. Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
