# Versicherungen für freiberufliche Pflegekräfte und selbstständige Pflegefachpersonen

> Freiberufliche Pflegekräfte arbeiten auf eigene Rechnung, ob in der häuslichen Pflege, in der Beratung oder als Honorarkraft. Für jeden Fehler haften sie selbst, und das Sozialrecht stellt eigene Regeln auf: Rentenversicherungspflicht, Berufsgenossenschaft und die Frage, ob Sie überhaupt selbstständig sind. Hier steht, was selbstständige Pflegefachpersonen absichern sollten und was es kostet.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/betriebsversicherung-pflegekraft.php  
Stand: 2026-10-15

## Bin ich als Honorarkraft über die Haftpflicht der Einrichtung versichert?

Darauf sollten Sie sich nicht verlassen. Als Selbstständige haften Sie für eigene Fehler selbst, die Haftpflicht der Einrichtung schützt in erster Linie die Einrichtung und ihre Angestellten. Eine eigene Berufshaftpflicht deckt Ihre Tätigkeit überall, wo Sie arbeiten.

## Auf einen Blick

- **Rentenversicherung:** Selbstständige Pflegepersonen in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer sind rentenversicherungspflichtig (§ 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI)
- **Unfallversicherung:** Wer selbstständig im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig ist, ist kraft Gesetzes unfallversichert (§ 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII), zuständig ist in der Regel die BGW
- **Statusfrage:** Honorarpflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen sind in dieser Tätigkeit regelmäßig abhängig beschäftigt (BSG, 07.06.2019, B 12 R 6/18 R)
- **Größtes Risiko:** Ein Pflegefehler mit Gesundheitsschaden, für den Sie persönlich haften
- **Grundschutz ab:** etwa 100 Euro im Jahr für die Berufshaftpflicht einer freiberuflichen Pflegekraft (Richtwert aus der Angebotspraxis)

## Was in dieser Branche schiefgeht

- **Pflegefehler:** Ein Sturz beim Transfer, eine verwechselte Spritze, eine übersehene Druckstelle: Für Folgen haften Sie mit Ihrem eigenen Vermögen.
- **Schäden in fremden Wohnungen:** Bei Hausbesuchen geht ein Hilfsmittel kaputt, Wasser läuft aus oder ein Schlüssel ist weg.
- **Statusfeststellung:** Stuft die Rentenversicherung Sie als abhängig beschäftigt ein, drohen Nachforderungen und Streit mit Auftraggebern.
- **Ausfall der Arbeitskraft:** Rücken, Knie, Infektion: Wer selbstständig pflegt und ausfällt, hat kein Einkommen.
- **Wegeunfälle:** Viele Kilometer zwischen Einsätzen, oft im eigenen Auto und bei jedem Wetter.

**Risiko-Radar** (Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.): Haftung 5, Feuer und Wasser 1, Diebstahl 1, Cyber 2, Ausfall 4, Gesundheit 4

## Welche Versicherungen Sie brauchen

- **Berufshaftpflicht** (Unverzichtbar): Zahlt Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus Ihrer Pflegetätigkeit und wehrt unberechtigte Forderungen ab. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-berufshaftpflicht.php
- **Kfz-Versicherung** (Unverzichtbar): Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht; geben Sie die berufliche Nutzung für Ihre Einsätze an. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-kfz.php
- **Berufsunfähigkeit** (Dringend empfohlen): Ersetzt Einkommen, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-berufsunfaehigkeit.php
- **Firmenrechtsschutz** (Dringend empfohlen): Für Statusfeststellung, Honorarstreit und Auseinandersetzungen mit Auftraggebern. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-firmenrechtsschutz.php
- **Unfallversicherung** (Sinnvoll je nach Betrieb): Zahlt auch bei Unfällen in der Freizeit, die die Berufsgenossenschaft nicht deckt. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-unfall.php
- **Private Krankenversicherung** (Sinnvoll je nach Betrieb): Als Selbstständige können Sie zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen, mit eigenem Krankentagegeld. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-private-krankenversicherung.php

## Was es kostet: Beispielpreise

Die Berufshaftpflicht ist günstig, teurer sind die Absicherung der Arbeitskraft und das Auto. Der Beitrag hängt am Tätigkeitsbereich, etwa Intensivpflege oder Beratung.

| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
| --- | --- | --- |
| Berufshaftpflicht | Freiberufliche Pflegefachkraft, häusliche Pflege, 3 Mio. Euro | etwa 100 bis 300 Euro im Jahr |
| Berufshaftpflicht | Honorarkraft in Intensivpflege und Kliniken, 5 Mio. Euro | etwa 250 bis 600 Euro im Jahr |
| Berufsunfähigkeit | Pflegefachkraft, 35 Jahre, 1.500 Euro Monatsrente | etwa 1.000 bis 2.000 Euro im Jahr |
| Firmenrechtsschutz | Selbstständige ohne Angestellte | etwa 250 bis 600 Euro im Jahr |

Zum Vergleich: Die Berufshaftpflicht kostet im Jahr ungefähr so viel wie zwei bis drei Stunden Honorar einer Pflegefachkraft.

_Richtwerte aus der Angebotspraxis, Stand Oktober 2026. Die Berufsunfähigkeit hängt stark von Alter und Gesundheit ab. Die Quellen unten belegen die rechtlichen Angaben; das genaue Angebot holen wir für Sie ein._

- [Gesetze im Internet: § 2 SGB VI, selbstständig Tätige](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__2.html)
- [Gesetze im Internet: § 2 SGB VII, Versicherung kraft Gesetzes](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html)
- [Bundessozialgericht: Honorarpflegekräfte, Pressemitteilung zum 07.06.2019](https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2019/2019_22.html)

## Unsere Vorschläge: drei Pakete

- **Start** (Pflegefachkraft am Anfang der Selbstständigkeit): Berufshaftpflicht, Kfz-Versicherung. Zusammen: etwa 600 bis 1.300 Euro im Jahr, davon der Großteil für das Auto
- **Selbstständig** (Pflegekraft mit festen Auftraggebern und Hausbesuchen): Berufshaftpflicht, Kfz-Versicherung, Berufsunfähigkeit, Firmenrechtsschutz. Zusammen: etwa 2.000 bis 4.000 Euro im Jahr
- **Rundum** (Honorarkraft in Intensivpflege mit voller Absicherung der Arbeitskraft): Berufshaftpflicht, Kfz-Versicherung, Berufsunfähigkeit, Firmenrechtsschutz, Unfallversicherung, Private Krankenversicherung. Zusammen: etwa 6.000 bis 10.000 Euro im Jahr, je nach Alter und Krankenversicherung

## Der schlimmste Tag als freiberufliche Pflegekraft

Fünf Dinge, die freiberuflichen Pflegekräften wirklich passieren. Hier alle an einem einzigen Montag. Tippen Sie sich durch den Tag und sehen Sie, wer zahlt.

- 07:30: Auf dem Weg zum ersten Einsatz rutschen Sie in ein parkendes Auto. (4.000 Euro, Zahlt: Kfz-Versicherung)
- 09:10: Beim Transfer stürzt ein Patient und bricht sich das Handgelenk. (15.000 Euro, Zahlt: Berufshaftpflicht)
- 11:40: Beim Reinigen fällt das Hörgerät einer Patientin ins Waschbecken und ist kaputt. (2.500 Euro, Zahlt: Berufshaftpflicht)
- 14:00: Die Rentenversicherung stuft Ihren Hauptauftrag als Beschäftigung ein, Sie legen Widerspruch ein. (4.000 Euro, Zahlt: Firmenrechtsschutz)
- 17:20: Ein Bandscheibenvorfall setzt Sie für Monate außer Gefecht. (18.000 Euro, Zahlt: Berufsunfähigkeit)

**Schaden bis jetzt:** 43.500 Euro

## Konkrete Tipps vom Makler

- Nennen Sie im Vertrag alle Tätigkeiten: Grundpflege, Behandlungspflege, Intensivpflege, Beratung und Schulungen.
- Schließen Sie Schlüsselverlust und Schäden an Sachen in Ihrer Obhut ein.
- Lassen Sie Ihren Status vor einem großen Auftrag prüfen, etwa mit einem Statusfeststellungsverfahren.
- Melden Sie sich bei der BGW und prüfen Sie die Versicherungssumme, sie bestimmt die Leistung bei einem Arbeitsunfall.
- Sichern Sie Ihre Arbeitskraft früh ab, mit jüngerem Alter und guter Gesundheit ist der Beitrag niedriger.

## Warum NAMMERT für Ihren Betrieb

- **Wir vergleichen für Selbstständige:** Norman Nammert vermittelt als Versicherungsmakler und holt Angebote mehrerer Versicherer ein, von der Berufshaftpflicht bis zur Berufsunfähigkeit.
- **Schäden kennen wir aus der Praxis:** In der Bootsversicherung bearbeiten wir Schäden selbst. Dieses Wissen fließt in die Beratung ein.
- **Beruf und Privat aus einer Hand:** Haftpflicht, Auto, Arbeitskraft und Vorsorge bei einer Person. Die Beratung ist kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

## FAQ

### Brauche ich als freiberufliche Pflegekraft eine Berufshaftpflicht?

Ein Gesetz schreibt sie nicht allgemein vor. Ohne sie haften Sie für Pflegefehler mit Ihrem Privatvermögen.

### Bin ich als selbstständige Pflegekraft rentenversicherungspflichtig?

Ja, wenn Sie in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege tätig sind und regelmäßig keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen (§ 2 Satz 1 Nr. 2 SGB VI).

### Bin ich als Selbstständige bei der BGW versichert?

Wer selbstständig im Gesundheitswesen oder in der Wohlfahrtspflege tätig ist, ist nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII kraft Gesetzes unfallversichert.

### Darf ich als Honorarkraft im Pflegeheim arbeiten?

Das Bundessozialgericht hat 2019 entschieden, dass Honorarpflegekräfte in stationären Einrichtungen regelmäßig Beschäftigte sind. Selbstständigkeit gibt es dort nur ausnahmsweise.

### Was kostet die Berufshaftpflicht für Pflegekräfte?

Für die häusliche Pflege etwa 100 bis 300 Euro im Jahr, für Intensivpflege und Klinikeinsätze etwa 250 bis 600 Euro. Das sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

## Angebot anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer. https://www.nammert.com/betriebsversicherung-pflegekraft.php#anfrage

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT. Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen. Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
