# Versicherungen für Konzertveranstalter, Festivals und Open Airs

> Ein Konzert ist in wenigen Stunden vorbei, das Risiko beginnt Monate vorher. Gagen sind angezahlt, Bühne und Technik gebucht, Tickets verkauft. Dann sagt der Headliner ab, ein Gewitter zieht über das Gelände oder im Gedränge vor der Bühne wird jemand verletzt. Ob Clubkonzerte, Stadtfest, kleines Festival oder großes Open Air: Hier steht, welche Versicherungen Konzertveranstalter und Festivalmacher brauchen und was sie kosten.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/betriebsversicherung-veranstalter.php  
Stand: 2026-10-15

## Wer zahlt, wenn mein Festival wegen Unwetter abgesagt werden muss?

Nur eine Veranstaltungsausfallversicherung. Sie ersetzt je nach Vertrag die Kosten oder den entgangenen Gewinn, wenn die Veranstaltung aus einem versicherten Grund ausfällt, abgebrochen oder verschoben wird. Wetter, Krankheit von Künstlern und behördliche Absagen müssen ausdrücklich eingeschlossen sein. Abgeschlossen wird sie rechtzeitig vor dem Termin, nicht erst, wenn die Unwetterwarnung da ist.

## Auf einen Blick

- **Pflicht:** Keine allgemeine gesetzliche Pflichtversicherung; Städte, Gemeinden und Vermieter von Hallen und Geländen verlangen die Veranstalterhaftpflicht aber fast immer als Auflage oder im Vertrag
- **Größtes Risiko:** Verletzte Besucher im Gedränge, durch Bühnenteile oder Wetter, und die Absage einer Veranstaltung mit hohen Vorkosten
- **Grundschutz ab:** etwa 150 Euro für eine einzelne kleine Veranstaltung mit wenigen hundert Gästen, Richtwert aus der Angebotspraxis
- **Künstlersozialabgabe:** Konzert- und Gastspieldirektionen und Unternehmen, die für Aufführungen sorgen, sind nach § 24 Abs. 1 Nr. 3 KSVG abgabepflichtig
- **Oft vergessen:** Die Ausfallversicherung: Die Haftpflicht zahlt nichts, wenn das Festival wegen Unwetter oder Krankheit des Headliners abgesagt wird

## Was in dieser Branche schiefgeht

- **Gedränge vor der Bühne:** Besucher werden gegen das Absperrgitter gedrückt, jemand stürzt und wird verletzt.
- **Unwetter:** Sturm und Gewitter zwingen zur Unterbrechung oder Räumung, Bühnenteile oder Zelte werden beschädigt.
- **Absage des Headliners:** Der Hauptact sagt krankheitsbedingt ab, Besucher verlangen ihr Geld zurück.
- **Technik:** Gemietete Licht- und Tontechnik wird durch Regen, Überspannung oder Diebstahl zerstört.
- **Schäden am Gelände:** Rasen, Wege oder Hallenboden der Gemeinde werden durch Fahrzeuge und Besucher beschädigt.
- **Helfer und Crew:** Ehrenamtliche oder Aushilfen verletzen sich beim Auf- und Abbau.
- **Ticketshop:** Der Ticketshop wird angegriffen, Kundendaten werden abgegriffen.

**Risiko-Radar** (Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.): Haftung 5, Feuer und Wasser 4, Diebstahl 3, Cyber 3, Ausfall 5, Gesundheit 4

## Welche Versicherungen Sie brauchen

- **Betriebshaftpflicht** (Unverzichtbar): Als Veranstalterhaftpflicht für Besucher, Künstler, Vermieter und Dritte, mit Schäden am gemieteten Gelände und an Hallen. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-betriebshaftpflicht.php
- **Betriebsunterbrechung** (Dringend empfohlen): Als Veranstaltungsausfallversicherung für Absage, Abbruch oder Verschiebung wegen Wetter, Krankheit oder behördlicher Anordnung. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-betriebsunterbrechung.php
- **Elektronikversicherung** (Dringend empfohlen): Für eigene und gemietete Licht-, Ton- und Videotechnik auf der Veranstaltung. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-elektronik.php
- **Firmenrechtsschutz** (Dringend empfohlen): Für Streit mit Künstlern, Agenturen, Dienstleistern und Besuchern über Gagen, Rückerstattung und Verträge. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-firmenrechtsschutz.php
- **Cyberversicherung** (Dringend empfohlen): Für eigenen Ticketshop, Zahlungsdaten und Besucherlisten. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-cyber.php
- **Gruppenunfallversicherung** (Sinnvoll je nach Betrieb): Für Helfer, Ehrenamtliche und Crew, die nicht gesetzlich unfallversichert sind. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-gruppenunfall.php
- **Transportversicherung** (Sinnvoll je nach Betrieb): Für Technik und Bühnenteile auf dem Weg zum Gelände. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-transport.php
- **Inhaltsversicherung** (Sinnvoll je nach Betrieb): Für eigenes Material im Lager: Absperrungen, Zelte, Bars und Deko. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-inhaltsversicherung.php

## Was es kostet: Beispielpreise

Die Veranstalterhaftpflicht richtet sich nach Besucherzahl, Art der Veranstaltung, Dauer und Gelände. Ausfallversicherungen werden nach der versicherten Summe, den eingeschlossenen Gründen und dem Wetterrisiko kalkuliert.

| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
| --- | --- | --- |
| Betriebshaftpflicht | Einzelnes Clubkonzert mit 300 Gästen | etwa 150 bis 350 Euro je Veranstaltung |
| Betriebshaftpflicht | Jahresvertrag für eine Konzertagentur mit 40 Veranstaltungen bis 1.500 Gäste | etwa 1.500 bis 4.000 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Zweitägiges Open Air mit 5.000 Besuchern | etwa 1.500 bis 4.500 Euro je Festival |
| Betriebsunterbrechung | Ausfallversicherung für ein Open Air mit 150.000 Euro Kosten, mit Wetter | etwa 3.000 bis 9.000 Euro je Festival |
| Elektronikversicherung | Gemietete Technik im Wert von 200.000 Euro für ein Wochenende | etwa 400 bis 1.200 Euro je Veranstaltung |

Zum Vergleich: Die Haftpflicht für ein Clubkonzert kostet etwa so viel wie zehn verkaufte Tickets.

_Alle Werte sind Richtwerte aus der Angebotspraxis ohne Versicherungsteuer, Stand Oktober 2026. Große Festivals werden einzeln kalkuliert; die Quellen belegen Künstlersozialabgabe und Musiklizenzen. Das genaue Angebot holen wir für Sie ein._

- [Gesetze im Internet: § 24 KSVG, abgabepflichtige Unternehmer](https://www.gesetze-im-internet.de/ksvg/__24.html)
- [GEMA: Musik für Veranstaltungen lizenzieren](https://www.gema.de/de/musiknutzer/musik-lizenzieren/veranstaltungen)

## Unsere Vorschläge: drei Pakete

- **Einzelkonzert** (Clubkonzerte, Stadtfest oder einzelne Veranstaltung): Betriebshaftpflicht, Elektronikversicherung. Zusammen: etwa 300 bis 900 Euro je Veranstaltung
- **Konzertagentur** (Veranstalter mit vielen Konzerten im Jahr): Betriebshaftpflicht, Elektronikversicherung, Firmenrechtsschutz, Cyberversicherung. Zusammen: etwa 3.000 bis 8.000 Euro im Jahr
- **Festival** (Festivals und Open Airs mit Gelände, Crew und Ticketshop): Betriebshaftpflicht, Betriebsunterbrechung, Elektronikversicherung, Gruppenunfallversicherung, Cyberversicherung. Zusammen: individuell, meist ab etwa 6.000 Euro je Festival

## Der schlimmste Tag auf dem Festival

Sechs Dinge, die Veranstaltern wirklich passieren, alle an einem Festivalsamstag. Tippen Sie sich durch und sehen Sie, wer zahlt.

- 09:00: Beim Aufbau fährt ein Gabelstapler über den Rasen der Gemeinde und beschädigt eine Bewässerungsleitung. (6.000 Euro, Zahlt: Betriebshaftpflicht)
- 13:30: Der Headliner sagt wegen Krankheit ab, Besucher fordern ihr Geld zurück. (40.000 Euro, Zahlt: Betriebsunterbrechung)
- 17:15: Ein Gewitter zwingt zur Räumung, Regen dringt in die gemietete Tonanlage. (15.000 Euro, Zahlt: Elektronikversicherung)
- 20:40: Im Gedränge vor der Bühne stürzt eine Besucherin und bricht sich das Bein. (12.000 Euro, Zahlt: Betriebshaftpflicht)
- 23:00: Ein Helfer verletzt sich beim Abbau des Absperrgitters an der Hand. (3.000 Euro, Zahlt: Gruppenunfallversicherung)
- 23:50: Eine Agentur verlangt die volle Gage, obwohl der Auftritt nach der Räumung entfallen ist. (4.500 Euro, Zahlt: Firmenrechtsschutz)

**Schaden bis jetzt:** 80.500 Euro

## Konkrete Tipps vom Makler

- Schließen Sie die Ausfallversicherung früh ab, spätestens wenn Gagen angezahlt werden, und prüfen Sie, ob Wetter und Krankheit eingeschlossen sind.
- Lassen Sie Schäden an gemieteten Geländen und Hallen ausdrücklich in die Veranstalterhaftpflicht schreiben.
- Fragen Sie Gemeinde und Vermieter früh nach der geforderten Deckungssumme.
- Klären Sie mit Technikverleihern, wer die gemietete Technik versichert.
- Melden Sie Musiknutzung rechtzeitig bei der GEMA an; meist ist der Veranstalter zuständig.
- Prüfen Sie Ihre Künstlersozialabgabe, wenn Sie Gagen an selbständige Künstler zahlen.

## Warum NAMMERT für Ihren Betrieb

- **Haftung und Ausfall zusammen:** Als Versicherungsmakler vergleichen wir mehrere Versicherer und stimmen Veranstalterhaftpflicht und Ausfallversicherung so ab, dass Absage, Abbruch und Schäden lückenlos gedacht sind.
- **Wetter ernst genommen:** Wer seit Jahrzehnten Bootseigner betreut, kennt Unwetter. Wir achten auf die Wetterklauseln in Ihrer Ausfallversicherung.
- **Ein Ansprechpartner für die Saison:** Norman Nammert betreut als Versicherungsmakler Einzelveranstaltungen und Jahresverträge aus einer Hand.
- **Familienbetrieb, vermittelt seit 1989:** Unsere Arbeit ist für Sie kostenlos, die Vergütung zahlt der Versicherer.

## FAQ

### Ist eine Veranstalterhaftpflicht Pflicht?

Gesetzlich nicht allgemein. Städte, Gemeinden und Vermieter verlangen sie aber fast immer, ohne Nachweis gibt es oft keine Genehmigung und keinen Mietvertrag.

### Was kostet eine Veranstalterhaftpflicht?

Für ein einzelnes Clubkonzert etwa 150 bis 350 Euro, für einen Jahresvertrag mit vielen Konzerten etwa 1.500 bis 4.000 Euro. Das sind Richtwerte aus der Angebotspraxis.

### Was deckt eine Veranstaltungsausfallversicherung?

Kosten oder entgangenen Gewinn, wenn die Veranstaltung aus einem versicherten Grund abgesagt, abgebrochen oder verschoben wird, etwa wegen Wetter oder Krankheit von Künstlern.

### Wer meldet Musik bei der GEMA an?

In der Regel der Veranstalter. Die GEMA beschreibt auf ihrer Seite, wie Veranstaltungen lizenziert werden.

### Muss ich Künstlersozialabgabe zahlen?

Konzert- und Gastspieldirektionen und Unternehmen, die für Aufführungen sorgen, gehören nach § 24 KSVG zu den abgabepflichtigen Unternehmen.

### Sind ehrenamtliche Helfer versichert?

Nicht automatisch. Eine Gruppenunfallversicherung zahlt feste Leistungen nach einem Unfall beim Auf- und Abbau.

## Angebot anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer. https://www.nammert.com/betriebsversicherung-veranstalter.php#anfrage

---

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT. Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen. Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
