# Versicherungen für Geräteverleih und Maschinenvermietung

> Ihr Kapital steht selten im eigenen Hof. Rüttelplatte, Minibagger, Hubsteiger und Partyzelt sind bei Kunden, die sie zum ersten Mal bedienen. Daraus entstehen die typischen Schäden: das Gerät, das beim Mieter kaputtgeht, der Kunde, der sich an einer defekten Maschine verletzt, der Mieter, der mit dem Gerät verschwindet. Hier steht, was Sie absichern sollten.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/betriebsversicherung-verleih.php  
Stand: 2026-09-18

## Wer zahlt, wenn ein Kunde mein Gerät kaputt macht?

Zunächst der Kunde, wenn er es fahrlässig beschädigt hat. In der Praxis zahlt er oft nicht oder kann nicht zahlen, und seine private Haftpflicht deckt gemietete Maschinen in der Regel nicht. Deshalb versichern Verleiher ihre Geräte selbst über eine Maschinenversicherung für fahrbare und transportable Geräte. Die Kosten dafür können Sie über eine Haftungsreduzierung im Mietpreis an Ihre Kunden weitergeben.

## Auf einen Blick

- **Pflicht:** Kfz-Haftpflicht für jedes vermietete zulassungspflichtige Fahrzeug, Anhänger und jede zulassungspflichtige Arbeitsmaschine. Für den Verleih selbst gibt es keine Pflichtversicherung
- **Größtes Risiko:** Schäden an den eigenen Geräten beim Mieter und Unfälle durch mangelhaft geprüfte Geräte
- **Grundschutz ab:** etwa 200 Euro im Jahr für die Betriebshaftpflicht eines kleinen Verleihs
- **Berufsgenossenschaft:** in der Regel BG Handel und Warenlogistik oder VBG, je nach Schwerpunkt; Baumaschinenverleih mit Bedienpersonal oft BG BAU
- **Oft vergessen:** Unterschlagung: Bringt der Mieter das Gerät nie zurück, zahlen viele Maschinenversicherungen nicht, weil kein Diebstahl vorliegt
- **WZ 2025:** 77.22 Vermietung von sonstigen Gebrauchsgütern, 77.31 Vermietung von landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, 77.32 Vermietung von Baumaschinen und -geräten, 77.33 Vermietung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen, 77.39 Vermietung von sonstigen Maschinen, Geräten und beweglichen Sachen a. n. g., 77.40 Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgütern, ohne Copyrights, 77.51 Vermittlungstätigkeiten für die Vermietung und das Leasing von Autos, Wohnmobilen und Anhängern, 77.52 Vermittlungstätigkeiten für die Vermietung und das Leasing von sonstigen beweglichen Sachen und nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgütern

## Was in dieser Branche schiefgeht

- **Falsch bedient:** Der Heimwerker fährt den Minibagger in die Baugrube, die Rüttelplatte läuft ohne Öl. Bedienfehler sind der häufigste Schaden im Verleih.
- **Verletzt am Mietgerät:** Ein defekter Schutzschalter, eine fehlende Einweisung, eine abgenutzte Kette: Verletzt sich ein Kunde, fragt jeder nach der letzten Prüfung.
- **Diebstahl auf der Baustelle:** Geräte stehen nachts auf offenen Baustellen. Kleingeräte und Anbauteile verschwinden besonders oft.
- **Mieter mit falschem Ausweis:** Ein Kunde mietet mit gefälschten Papieren und kommt nie wieder. Das ist Unterschlagung, kein Einbruchdiebstahl, und nicht automatisch versichert.
- **Schaden beim Transport:** Beim Verladen auf den Anhänger oder bei der Anlieferung wird das Gerät beschädigt oder beschädigt fremdes Eigentum.
- **Lager und Werkstatt:** Akkus, Kraftstoffe und Werkstattarbeit machen den eigenen Hof brandgefährlich. Ein Feuer trifft den ganzen Mietpark auf einmal.

**Risiko-Radar** (Einschätzung im Vergleich zu anderen Branchen, 1 gering bis 5 hoch.): Haftung 4, Feuer und Wasser 5, Diebstahl 5, Cyber 2, Ausfall 3, Gesundheit 3

## Welche Versicherungen Sie brauchen

- **Betriebshaftpflicht** (Unverzichtbar): Deckt Schäden, die Kunden und Dritte durch mangelhafte Geräte oder fehlende Einweisung erleiden, und Schäden bei Anlieferung und Abholung. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-betriebshaftpflicht.php
- **Maschinenversicherung** (Unverzichtbar): Versichert den Mietpark gegen Bedienfehler, Unfall, Diebstahl und, wenn vereinbart, Unterschlagung beim Mieter. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-maschinen.php
- **Kfz-Versicherung** (Unverzichtbar): Vermietete Anhänger, Transporter und zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen brauchen eine Kfz-Haftpflicht, die Vermietung an Selbstfahrer zulässt. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-kfz.php
- **Inhaltsversicherung** (Dringend empfohlen): Ersetzt Geräte im Lager, Ersatzteile und Werkstatt nach Feuer, Sturm oder Einbruch. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-inhaltsversicherung.php
- **Transportversicherung** (Dringend empfohlen): Schützt Geräte auf dem eigenen Lieferfahrzeug und beim Be- und Entladen. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-transport.php
- **Betriebsunterbrechung** (Sinnvoll je nach Betrieb): Zahlt fehlende Mieteinnahmen, wenn nach einem Brand der Mietpark nicht verfügbar ist. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-betriebsunterbrechung.php
- **Firmenrechtsschutz** (Sinnvoll je nach Betrieb): Hilft beim Eintreiben von Schadenersatz und offenen Mieten und bei Strafanzeigen wegen Unterschlagung. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-firmenrechtsschutz.php

## Was es kostet: Beispielpreise

Im Verleih ist der Mietpark der größte Posten. Die Maschinenversicherung richtet sich nach dem Neuwert der Geräte und der Art der Mieter, Privatkunden gelten als riskanter als Baufirmen. Die Haftpflicht wird nach Umsatz berechnet.

| Versicherung | Beispiel | Richtwert |
| --- | --- | --- |
| Betriebshaftpflicht | Kleiner Geräteverleih, rund 80.000 Euro Mietumsatz | etwa 200 bis 500 Euro im Jahr |
| Betriebshaftpflicht | Maschinenverleih mit rund 500.000 Euro Umsatz und Anlieferung | etwa 1.000 bis 3.000 Euro im Jahr |
| Maschinenversicherung | Mietpark mit 200.000 Euro Neuwert, mit Diebstahl beim Mieter | etwa 2.000 bis 5.500 Euro im Jahr |
| Inhaltsversicherung | Lager, Werkstatt und Kleingeräte im Wert von 80.000 Euro | etwa 300 bis 800 Euro im Jahr |
| Kfz-Versicherung | Vermieteter Pkw-Anhänger mit Haftpflicht | etwa 60 bis 200 Euro im Jahr je Anhänger |

Zum Vergleich: Die Betriebshaftpflicht eines kleinen Geräteverleihs kostet im Jahr ungefähr so viel wie zwei bis fünf Tagesmieten eines Minibaggers.

_Richtwerte aus unserer Angebotspraxis ohne Versicherungsteuer, Stand September 2026. Für Verleihbetriebe nennen Portale kaum feste Beiträge, weil Mietpark und Mieter sehr verschieden sind. Unterschlagung wird von vielen Versicherern nur mit Zuschlag oder gar nicht übernommen._

- [selbststaendig.de: Selbstständig machen mit Geräteverleih](https://www.selbststaendig.de/geschaeftsideen/geraeteverleih)

## Unsere Vorschläge: drei Pakete

- **Start** (Verleih von Kleingeräten und Werkzeug an Privatkunden): Betriebshaftpflicht, Maschinenversicherung. Zusammen: etwa 800 bis 2.000 Euro im Jahr
- **Mietpark** (Verleih mit Baumaschinen, Anhängern und eigenem Lager): Betriebshaftpflicht, Maschinenversicherung, Kfz-Versicherung, Inhaltsversicherung. Zusammen: etwa 3.000 bis 7.500 Euro im Jahr
- **Rundum** (Maschinenvermietung mit Lieferdienst, großem Mietpark und mehreren Standorten): Betriebshaftpflicht, Maschinenversicherung, Kfz-Versicherung, Inhaltsversicherung, Transportversicherung, Betriebsunterbrechung, Firmenrechtsschutz. Zusammen: etwa 8.000 bis 20.000 Euro im Jahr

## Der schlimmste Tag im Geräteverleih

Sechs Dinge, die Verleihbetrieben wirklich passieren. Hier alle an einem einzigen Freitag. Tippen Sie sich durch den Tag und sehen Sie, wer zahlt.

- 07:15: Ein Heimwerker kippt mit dem gemieteten Minibagger am Hang um. Hydraulik und Kabine sind beschädigt. (14.000 Euro, Zahlt: Maschinenversicherung)
- 09:30: Ein Kunde verletzt sich an einer Kappsäge, deren Schutzhaube defekt war. Die letzte Prüfung ist nicht dokumentiert. (16.000 Euro, Zahlt: Betriebshaftpflicht)
- 11:00: Auf einer Baustelle werden nachts eine Rüttelplatte und ein Stromerzeuger gestohlen. (7.500 Euro, Zahlt: Maschinenversicherung)
- 13:40: Beim Abladen eines Scherenhubtischs wird das Garagentor des Kunden eingedrückt. (3.200 Euro, Zahlt: Betriebshaftpflicht)
- 16:20: Ein vermieteter Anhänger löst sich auf der Landstraße und beschädigt zwei Autos. (11.000 Euro, Zahlt: Kfz-Versicherung)
- 22:30: Ein Akku-Ladegerät fängt im Lager Feuer. Kleingeräte, Ersatzteile und Werkstatt sind verloren. (90.000 Euro, Zahlt: Inhaltsversicherung)

**Schaden bis jetzt:** 141.700 Euro

## Konkrete Tipps vom Makler

- Fragen Sie ausdrücklich nach Unterschlagung und Betrug durch Mieter. Wo der Versicherer das anbietet, lohnt sich der Aufpreis meist.
- Prüfen Sie Ihre Geräte regelmäßig nach DGUV Vorschrift 3 und dokumentieren Sie jede Übergabe mit Einweisung und Unterschrift.
- Bieten Sie Kunden eine Haftungsreduzierung gegen Aufpreis an und stimmen Sie die Bedingungen mit Ihrer Maschinenversicherung ab.
- Lassen Sie Schäden bei Anlieferung und Abholung beim Kunden ausdrücklich in der Betriebshaftpflicht einschließen.
- Achten Sie in der Kfz-Versicherung auf die Klausel für Selbstfahrervermietung, sonst ist der Anhänger beim Kunden nicht richtig versichert.
- Prüfen Sie Ausweis und Adresse jedes neuen Mieters und nehmen Sie bei teuren Geräten eine Kaution.

## Warum NAMMERT für Ihren Betrieb

- **Wir kennen die Lücke Unterschlagung:** Genau bei Mietern, die nicht zurückkommen, unterscheiden sich die Versicherer. Als Makler holen wir Angebote mehrerer Häuser ein und zeigen Ihnen die Bedingungen nebeneinander.
- **Wir wissen, wie Sachschäden reguliert werden:** In der Bootsversicherung regulieren wir Schäden an teuren Maschinen selbst. Das hilft, wenn nach einem Bedienfehler um Reparatur oder Totalschaden gestritten wird.
- **Mietpark, Fahrzeuge, Lager aus einer Hand:** Haftpflicht, Maschinen, Anhänger, Lager und Transport betreuen wir zusammen, damit kein Gerät zwischen zwei Verträge fällt.
- **Familienbetrieb seit 1989:** Die Beratung kostet Sie nichts, die Vergütung zahlt der Versicherer. Sie haben feste Ansprechpartner, die Ihren Mietpark kennen.

## FAQ

### Muss ein Geräteverleih versichert sein?

Pflicht ist die Kfz-Haftpflicht für vermietete Fahrzeuge, Anhänger und zulassungspflichtige Maschinen. Die Betriebshaftpflicht ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend nötig.

### Haftet der Mieter für Schäden am Gerät?

Bei Fahrlässigkeit ja. Seine private Haftpflicht zahlt dafür aber meist nicht, weil gemietete Sachen ausgeschlossen sind. Deshalb versichern Verleiher ihren Mietpark selbst.

### Was kostet eine Maschinenversicherung für den Mietpark?

Grob 1 bis 2,5 Prozent des Neuwerts im Jahr, je nach Geräten, Mietern und Selbstbehalt. Bei 200.000 Euro Neuwert also etwa 2.000 bis 5.500 Euro.

### Ist Diebstahl beim Mieter versichert?

Einbruchdiebstahl und Diebstahl von der Baustelle meist ja, wenn vereinbart. Unterschlagung durch den Mieter selbst ist oft ausgeschlossen oder nur mit Zuschlag versichert.

### Wer haftet, wenn sich ein Kunde am Gerät verletzt?

Sie, wenn das Gerät mangelhaft war oder die Einweisung fehlte. Die Betriebshaftpflicht zahlt dann, eine dokumentierte Prüfung und Übergabe schützt Sie vor falschen Vorwürfen.

### Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?

Meist die BG Handel und Warenlogistik oder die VBG, abhängig vom Schwerpunkt. Wer Maschinen mit eigenem Bedienpersonal vermietet, gehört oft zur BG BAU.

## Angebot anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer. https://www.nammert.com/betriebsversicherung-verleih.php#anfrage

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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
