# Betriebsunterbrechungsversicherung: wenn nach dem Brand der Umsatz fehlt, die Kosten aber bleiben

> Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den Ertragsausfall, wenn ein versicherter Sachschaden den Betrieb stilllegt oder einschränkt: den entgangenen Gewinn und die Kosten, die weiterlaufen. Sie richtet sich an jeden Betrieb, der ohne seine Räume, Maschinen oder Waren keinen Umsatz macht. Viele Betriebe überleben den Brand, aber nicht die Monate danach.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-betriebsunterbrechung.php  
Stand: 2026-09-18

## Was zahlt eine Betriebsunterbrechungsversicherung genau?

Sie zahlt den Betriebsgewinn, der durch die Unterbrechung entgeht, und die fortlaufenden Kosten wie Löhne, Miete, Leasingraten und Zinsen, die weiterlaufen, obwohl kein Umsatz hereinkommt. Voraussetzung ist ein versicherter Sachschaden, etwa Brand, Leitungswasser oder Einbruch. Geleistet wird bis zum Ende der vereinbarten Haftzeit, meist zwölf Monate. Verluste, die ohne Sachschaden entstehen, zum Beispiel durch Krankheit oder schlechte Konjunktur, sind nicht versichert.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein
- **Was ersetzt wird:** entgangener Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten
- **Auslöser:** versicherter Sachschaden am Betrieb, etwa Feuer oder Leitungswasser
- **Haftzeit:** üblich 12 Monate, wählbar 18, 24 oder mehr
- **Varianten:** Klein-BU im Inhaltsvertrag oder eigenständiger Vertrag

## Die Haftzeit ist die wichtigste Zahl im Vertrag

Die Haftzeit ist der Zeitraum ab Eintritt des Sachschadens, für den der Versicherer den Ausfall ersetzt. Zwölf Monate klingen lang. Nach einem Großbrand dauern aber allein Brandursachenermittlung, Gutachten, Abriss, Baugenehmigung und Lieferzeiten für Spezialmaschinen oft länger. Danach muss der Betrieb erst wieder Kunden gewinnen, die in der Zwischenzeit zur Konkurrenz gegangen sind.

Betriebe mit Sondermaschinen, eigenen Gebäuden oder langen Anlaufzeiten wählen deshalb 18 oder 24 Monate. Die längere Haftzeit kostet mehr, weil der Versicherer länger im Risiko steht, und die Versicherungssumme muss zur Haftzeit passen.

## So bilden Sie die Versicherungssumme richtig

Versichert wird der Betriebsgewinn plus die fortlaufenden Kosten eines Jahres, bei längerer Haftzeit des entsprechenden Zeitraums. Das lässt sich aus der Gewinn- und Verlustrechnung ableiten: Umsatz abzüglich Wareneinsatz und anderer Kosten, die bei Stillstand wegfallen. Ihr Steuerberater kann diese Zahl in wenigen Minuten nennen.

Angesetzt wird die erwartete Entwicklung, nicht das Vorjahr. Ein wachsender Betrieb mit einer Summe auf Vorjahresbasis ist unterversichert, und § 75 VVG gilt auch hier. Gute Verträge verzichten bis zu einer Grenze auf den Einwand der Unterversicherung oder erstatten zu viel gezahlten Beitrag, wenn die Summe höher lag als der tatsächliche Ertrag.

## Kein Sachschaden, keine Leistung: die Grenzen der BU

Die klassische BU hängt an einem Sachschaden im eigenen Betrieb. Brennt die Halle des einzigen Zulieferers ab oder fällt der Strom im ganzen Gewerbegebiet aus, steht Ihr Betrieb zwar still, aber ohne eigenen Sachschaden. Dafür gibt es die Rückwirkungsschadenversicherung, die genannte Zulieferer und Abnehmer einbezieht, und Klauseln für den Ausfall öffentlicher Versorgung.

Behördliche Schließungen wegen Krankheitserregern sind ein eigenes Produkt, die Betriebsschließungsversicherung. Ein Ausfall durch einen Cyberangriff ist Sache der Cyberversicherung, und eine BU nach einem Maschinendefekt ohne äußere Ursache braucht eine Maschinen- oder Elektronik-BU.

## Was versichert ist

- Entgangener Betriebsgewinn während der Unterbrechung
- Fortlaufende Kosten wie Löhne und Gehälter, Miete, Leasing, Zinsen
- Unterbrechung nach Feuer, Blitzschlag und Explosion
- Unterbrechung nach Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel, wenn vereinbart
- Schadenminderungskosten, etwa für Ausweichräume oder Fremdfertigung
- Mehrkosten, um den Betrieb provisorisch weiterzuführen
- Rückwirkungsschäden bei Zulieferern und Abnehmern, wenn eingeschlossen
- Elementarschäden als Auslöser, wenn im Sachvertrag und in der BU vereinbart

## Was nicht versichert ist

- Ausfälle ohne Sachschaden, etwa durch Konjunktur, Streik oder Krankheit des Inhabers
- Behördliche Schließungen wegen Seuchen, dafür gibt es die Betriebsschließungsversicherung
- Cyberangriffe ohne Sachschaden an Geräten
- Maschinenbruch und Elektronikdefekte ohne eigene Maschinen- oder Elektronik-BU
- Verzögerungen durch fehlendes Geld für den Wiederaufbau
- Vertragsstrafen und Schadenersatzforderungen von Kunden

## Wer sie braucht

- Produzierende Betriebe mit Maschinen, die nicht sofort ersetzbar sind
- Handwerksbetriebe mit Werkstatt und Personal
- Gastronomie und Hotellerie mit hohen Fixkosten
- Händler mit Ladengeschäft und langfristigem Mietvertrag
- Arztpraxen und Labore mit teurer Ausstattung

## Wer darauf verzichten kann

- Soloselbständige ohne Betriebsräume, deren Risiko eher der eigene Ausfall durch Krankheit ist

## Was sie kostet

Der Beitrag errechnet sich aus der Versicherungssumme, also Betriebsgewinn plus fortlaufende Kosten, und dem Risiko des Betriebs. Er orientiert sich an der Sachversicherung: Wer ein hohes Brandrisiko hat, zahlt auch in der BU mehr. Die Klein-BU im Inhaltsvertrag ist meist deutlich günstiger als ein eigener Vertrag.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Versicherungssumme aus Betriebsgewinn und fortlaufenden Kosten
- Länge der Haftzeit
- Betriebsart und Brandrisiko
- Abhängigkeit von einzelnen Maschinen, Zulieferern oder Abnehmern
- Eingeschlossene Gefahren und Rückwirkungsschäden
- Zeitlicher Selbstbehalt, etwa die ersten Tage der Unterbrechung

_Veröffentlichte Beitragsspannen für die BU gibt es nicht, weil sie direkt an Summe und Betriebsart hängt. Der Beitrag steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Klein-BU:** Im Inhaltsvertrag enthalten oder zuwählbar, Summe meist gleich der Inhaltssumme, Haftzeit zwölf Monate, dieselben Gefahren wie der Sachvertrag. Einfach und für kleinere Betriebe oft ausreichend.
- **Feuer- und Mehrgefahren-BU:** Eigenständiger Vertrag mit eigener Summe aus der Gewinn- und Verlustrechnung, Haftzeit frei wählbar, Einschluss von Wasser, Sturm und Einbruch. Der Standard für mittlere Betriebe.
- **Allgefahren-BU mit Rückwirkungsschäden:** Deckt Unterbrechungen durch alle nicht ausgeschlossenen Sachschäden, dazu Zulieferer, Abnehmer und öffentliche Versorgung. Für Betriebe mit langen Lieferketten.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Haftzeit | 12 Monate | 18 bis 24 Monate oder nach Wiederanlauf bemessen | Wiederaufbau und Kundenrückgewinnung dauern oft länger als ein Jahr. |
| Unterversicherungsverzicht | keiner | Verzicht bis zu einem vereinbarten Zuschlag auf die Summe | Wachstum macht jede Summe auf Vorjahresbasis zu niedrig. |
| Rückwirkungsschäden | ausgeschlossen | genannte und ungenannte Zulieferer und Abnehmer | Viele Betriebe stehen still, weil ein anderer brennt. |
| Ausfall öffentlicher Versorgung | ausgeschlossen | Strom, Gas, Wasser und Telekommunikation mit Sublimit | Ein Stromausfall nach einem Brand im Umspannwerk trifft ganze Gewerbegebiete. |
| Mehrkosten | nur Schadenminderungskosten | zeitabhängige und zeitunabhängige Mehrkosten mit eigener Summe | Ausweichhalle, Leihmaschinen und Fremdfertigung halten Kunden, kosten aber sofort. |
| Zeitlicher Selbstbehalt | mehrere Tage | höchstens 24 bis 48 Stunden | Bei kurzen Unterbrechungen entscheidet der Selbstbehalt, ob überhaupt etwas gezahlt wird. |
| Gleichlauf mit dem Sachvertrag | abweichende Gefahren | dieselben Gefahren wie Inhalt und Gebäude | Ein Starkregenschaden, der am Inhalt versichert ist, soll auch den Ausfall auslösen. |

## Anbieter im Überblick

Betriebsunterbrechung bieten die Sachversicherer an, die auch Inhalt und Gebäude zeichnen, oft als Baustein desselben Vertrags. Für größere Summen und Rückwirkungsschäden sind Industrieversicherer und Maklerversicherer üblich. Die Liste ist ein Marktüberblick.

- **Allianz**: BU als Baustein und eigenständig, Vertreter und Makler
- **AXA**: Firmen-Sachversicherung mit BU-Bausteinen
- **HDI**: Talanx-Konzern, Mittelstand und freie Berufe
- **R+V**: Mittelstandsgeschäft über Volks- und Raiffeisenbanken und Makler
- **Zurich**: Gewerbe- und Industriekunden
- **Gothaer**: Gewerbekunden, Vertreter und Makler
- **Helvetia**: Sach- und technische Versicherungen, Makler
- **Mannheimer**: Teil des Continentale Versicherungsverbunds, Branchenkonzepte
- **Baloise**: deutsche Sachgesellschaft eines Schweizer Konzerns, Maklervertrieb
- **HDI Global**: Industrieversicherer des Talanx-Konzerns für größere Risiken

95 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Finanzielle Verluste, Gewinnausfall). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 2026-09-18. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Brand legt Produktion 9 Monate still** (sechsstellig, bei größeren Betrieben mehr): Das ist der Grundfall: Sachschaden im eigenen Betrieb, danach fehlen Gewinn und laufende Kosten. Beides zahlt die BU.
- **Einziger Zulieferer brennt ab** (Umsatzausfall über Wochen oder Monate): Ohne eigenen Sachschaden zahlt die einfache BU nicht. Mit Rückwirkungsschäden ist der Partner einbezogen.
- **Strom fällt im ganzen Gewerbegebiet aus** (je nach Betrieb einige Tausend € pro Tag): Starke Tarife schließen den Ausfall öffentlicher Versorgung ein, mit Obergrenze und meist erst nach einer Wartezeit.
- **Neubau dauert 20 statt 12 Monate** (acht Monate Ertrag ohne Ersatz): Nach zwölf Monaten Haftzeit endet die Leistung, auch wenn der Betrieb noch steht. Mit 24 Monaten ist der Rest gedeckt.
- **Gesundheitsamt schließt die Küche** (Tage bis Wochen ohne Umsatz): Kein Sachschaden, keine BU. Für behördliche Schließungen gibt es die Betriebsschließungsversicherung, und die zahlt nur für die dort genannten Erreger.
- **Starkregen setzt die Halle unter Wasser** (Ausfall über Wochen, dazu der Sachschaden): Die BU zahlt nur, wenn Elementarschäden im Sachvertrag und in der BU vereinbart sind. Viele Betriebe haben es nur in einem der beiden.

## Mythos oder Wahrheit

- „Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt auch den Gewinn, der in der Zeit entgangen ist." ✔ Ja, versichert sind Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten. Wer im Stillstand nichts verdient, bekommt den Gewinn, den er ohne Schaden gemacht hätte, nachgewiesen aus der Buchhaltung.
- „Dauert der Wiederaufbau länger, verlängert sich die Haftzeit automatisch." ✘ Nein, die Haftzeit ist fest vereinbart. Endet sie, endet die Zahlung, egal wie weit der Betrieb ist. Eine längere Haftzeit muss vor dem Schaden vereinbart sein.
- „Sperrt die Polizei nach einem Brand beim Nachbarn die Straße, kann Ihr Betrieb stillstehen, ohne dass die BU zahlt." ✔ Leider ja, weil bei Ihnen nichts beschädigt ist. Manche Verträge enthalten eine Klausel für behördlich verhinderten Zugang, meist mit kurzer Höchstdauer.
- „Die Versicherungssumme der BU entspricht dem Jahresumsatz." ✘ Falsch, der Umsatz ist zu hoch gegriffen. Wareneinsatz und andere Kosten, die im Stillstand entfallen, gehören nicht hinein, sonst zahlen Sie Beitrag für eine Summe, die nie fällig wird.
- „Der Beitrag zur Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Betriebsausgabe." ✔ Ja, weil sie betriebliche Erträge und Kosten absichert. Im Gegenzug ist die Entschädigung eine Betriebseinnahme und wird versteuert wie der Umsatz, den sie ersetzt.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Die Versicherungssumme auf den Vorjahreszahlen gelassen, obwohl der Betrieb wächst
- Zwölf Monate Haftzeit gewählt, obwohl Spezialmaschinen ein Jahr Lieferzeit haben
- Geglaubt, die BU zahle auch bei Krankheit des Inhabers oder bei einer behördlichen Schließung
- Elementarschäden im Sachvertrag, aber nicht in der BU eingeschlossen
- Die Abhängigkeit von einem einzigen Zulieferer nicht versichert

## FAQ

### Brauche ich eine Betriebsunterbrechungsversicherung, wenn ich schon eine Inhaltsversicherung habe?

Meistens ja. Die Inhaltsversicherung bezahlt die neuen Maschinen, aber nicht die Löhne, die Miete und den Gewinn der Monate, in denen nicht gearbeitet werden kann. Prüfen Sie, ob Ihr Inhaltsvertrag schon eine Klein-BU enthält, und ob deren Summe zu Ihrem Ertrag passt.

### Zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung, wenn ich krank bin?

Die Sach-BU nicht, sie hängt an einem Sachschaden. Für den Ausfall des Inhabers durch Krankheit oder Unfall gibt es eigene Produkte, etwa die Praxisausfallversicherung für Ärzte und Freiberufler. Einige Anbieter bieten sie auch für kleine Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe an.

### Was ist ein Rückwirkungsschaden?

Ein Ertragsausfall in Ihrem Betrieb, der durch einen Sachschaden bei einem anderen Unternehmen entsteht, zum Beispiel beim einzigen Zulieferer eines Bauteils oder beim Hauptabnehmer. Ohne besonderen Einschluss ist er nicht versichert, weil in Ihrem Betrieb nichts beschädigt wurde.

### Welche Haftzeit ist richtig?

Die Zeit, die Ihr Betrieb nach einem Totalschaden braucht, um wieder den alten Umsatz zu erreichen. Rechnen Sie Genehmigungen, Wiederaufbau, Lieferzeiten für Maschinen und die Rückgewinnung von Kunden zusammen. Für Büros reichen oft zwölf Monate, für Produktionsbetriebe mit eigenem Gebäude selten.

### Zahlt die BU bei Corona oder einer anderen Seuche?

Nein. Die Sach-BU verlangt einen Sachschaden. Schließungen nach dem Infektionsschutzgesetz deckt allenfalls eine Betriebsschließungsversicherung, und auch dort kommt es auf den genauen Wortlaut an. Die Streitfälle aus der Pandemie haben gezeigt, wie sehr.

### Ersetzt die BU auch die Löhne meiner Mitarbeiter?

Ja, Löhne und Gehälter zählen zu den fortlaufenden Kosten, solange die Arbeitsverhältnisse bestehen. Damit müssen Sie nach einem Brand niemandem kündigen, nur weil der Umsatz fehlt, und haben Ihre Leute, wenn es wieder losgeht.

### Muss ich nach einem Schaden Ausweichräume anmieten?

Sie sind verpflichtet, den Schaden gering zu halten. Kosten für Ausweichräume, Leihmaschinen oder Fremdfertigung übernimmt der Versicherer als Schadenminderungskosten, soweit sie den Ertragsausfall verringern. Sprechen Sie solche Schritte vorher mit dem Versicherer ab.

### Wie weise ich den Ausfall im Schadenfall nach?

Mit Ihrer Buchhaltung: Umsätze und Kosten der Vorjahre, laufende Monatszahlen, Auftragsbestand. Der Versicherer vergleicht, was ohne Schaden zu erwarten gewesen wäre, mit dem tatsächlichen Ergebnis. Eine saubere, zeitnahe Buchführung beschleunigt die Regulierung erheblich.

### Zahlt die BU bei einem Ausfall der Server?

Nur wenn ein versicherter Sachschaden die Ursache ist, etwa ein Brand im Serverraum. Ein Defekt ohne äußere Ursache braucht eine Elektronik-BU, ein Angriff mit Schadsoftware eine Cyberversicherung mit Betriebsunterbrechung.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

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