# Betriebliche Krankenversicherung: Gesundheitsleistung statt Gehaltserhöhung

> Mit der betrieblichen Krankenversicherung schließt der Arbeitgeber für seine Beschäftigten private Zusatzleistungen ab, etwa ein jährliches Gesundheitsbudget, Zahnersatz oder Leistungen im Krankenhaus. Zahlt der Betrieb den Beitrag direkt an den Versicherer, gilt er als Sachbezug und bleibt bis 50 € im Monat steuer- und beitragsfrei. Für Personalverantwortliche ist die bKV ein Mittel der Mitarbeiterbindung, das beim Mitarbeiter fast vollständig ankommt.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-bkv.php  
Stand: 2026-09-18

## Ist die betriebliche Krankenversicherung steuerfrei?

Ja, bis 50 € im Monat je Beschäftigten, wenn der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist und den Beitrag direkt an den Versicherer zahlt. Dann ist die bKV Sachlohn und fällt unter die Sachbezugsfreigrenze nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG, so hat es das Bundesfinanzministerium im April 2021 bestätigt. Die 50 € gelten für alle Sachbezüge des Monats zusammen, etwa auch Tankgutscheine. Wird die Grenze nur um einen Cent überschritten, ist der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein, freiwillige Leistung des Arbeitgebers
- **Steuerfrei:** als Sachbezug bis 50 € im Monat, alle Sachbezüge zusammen
- **Gesundheitsprüfung:** in Gruppenverträgen meist keine
- **Wartezeiten:** entfallen in Gruppenverträgen in der Regel
- **Beim Arbeitgeber:** Beitrag ist Betriebsausgabe

## Die 50-Euro-Grenze richtig nutzen

Steuerfrei ist die bKV nur als Sachlohn. Das setzt voraus, dass der Arbeitgeber den Vertrag abschließt und den Beitrag selbst an den Versicherer zahlt, und dass der Mitarbeiter nur Versicherungsschutz bekommt, kein Geld. Zahlt der Betrieb stattdessen einen Zuschuss auf einen Vertrag, den der Mitarbeiter selbst abgeschlossen hat, ist das Barlohn und voll steuerpflichtig.

Die Freigrenze von 50 € gilt für alle Sachbezüge eines Monats gemeinsam. Wer schon Gutscheine oder Guthabenkarten ausgibt, muss den Beitrag der bKV dazurechnen. Wird der Beitrag jährlich gezahlt, fließt er nach Auffassung der Finanzverwaltung im Zahlungsmonat zu und sprengt dann die Grenze. Monatliche Zahlweise ist deshalb die Regel, wenn die Freigrenze genutzt werden soll.

Liegt der Beitrag über 50 € oder ist die Grenze durch andere Sachbezüge ausgeschöpft, bleibt die bKV möglich, sie wird dann wie Arbeitslohn versteuert und verbeitragt. Ihr Steuerberater sollte die Abrechnung vor dem Start einmal prüfen.

## Budgettarif oder Bausteine

Am Markt haben sich Budgettarife durchgesetzt: Jeder Mitarbeiter bekommt ein Jahresbudget, das er für Leistungen aus einem Katalog frei einsetzen kann, etwa Brille, Zahnreinigung, Heilpraktiker, Vorsorgeuntersuchungen oder Arzneimittel. Das ist leicht zu erklären und wird genutzt, weil jeder etwas davon hat.

Daneben gibt es klassische Bausteine: Zahnersatz, Einbettzimmer und Chefarzt im Krankenhaus, Auslandsreisekrankenschutz. Sie sichern seltener große Kosten ab und wirken weniger im Alltag. Viele Arbeitgeber kombinieren ein Budget mit einem Baustein.

## Was Personalverantwortliche vorher klären sollten

Die bKV muss arbeitsrechtlich sauber eingeführt werden. Für alle oder für klar abgegrenzte Gruppen, damit der Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt bleibt. Gibt es einen Betriebsrat, hat er bei der Ausgestaltung mitzureden. Die Zusage sollte schriftlich festhalten, ob die Leistung freiwillig ist und was beim Ausscheiden passiert.

Gute Gruppenverträge erlauben es ausscheidenden Mitarbeitern, den Schutz als Einzelvertrag ohne neue Gesundheitsprüfung weiterzuführen, dann auf eigene Kosten. Außerdem können Angehörige oft zu Gruppenkonditionen selbst Verträge abschließen. Beides ist ein echtes Argument im Gespräch mit Bewerbern.

## Was versichert ist

- Jährliches Gesundheitsbudget für frei wählbare Leistungen
- Brillen, Kontaktlinsen und teils Augenlasern
- Professionelle Zahnreinigung und Zahnersatz, je nach Tarif
- Vorsorgeuntersuchungen über den Katalog der gesetzlichen Kasse hinaus
- Heilpraktiker und Naturheilverfahren
- Arznei- und Hilfsmittel mit Zuzahlungen
- Einbettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus als Baustein
- Auslandsreisekrankenschutz
- Hilfe bei der Facharztterminsuche, je nach Anbieter

## Was nicht versichert ist

- Ersatz der gesetzlichen Krankenversicherung, die bKV ergänzt nur
- Leistungen über das vereinbarte Budget hinaus
- Kosmetische Behandlungen ohne medizinischen Grund
- Barauszahlung an den Mitarbeiter statt Versicherungsschutz
- Behandlungen außerhalb des Leistungskatalogs des Tarifs

## Wer sie braucht

- Arbeitgeber, die Fachkräfte gewinnen und halten wollen
- Betriebe, die die 50-Euro-Sachbezugsgrenze noch nicht ausschöpfen
- Unternehmen mit hohem Krankenstand, die Vorsorge fördern wollen
- Mittelständler, die eine greifbare Alternative zur Gehaltserhöhung suchen

## Wer darauf verzichten kann

- Betriebe, deren Sachbezugsgrenze bereits durch Gutscheine voll genutzt ist, wenn sie keine Versteuerung wollen

## Was sie kostet

Der Beitrag hängt vor allem von der Höhe des Budgets oder den gewählten Bausteinen ab. Bei Budgettarifen ist er meist für alle Mitarbeiter gleich, unabhängig von Alter und Gesundheit. Unabhängige veröffentlichte Preisvergleiche für bKV-Tarife gibt es nicht, deshalb nennen wir keine Beträge; wer steuerfrei bleiben will, plant mit höchstens 50 € im Monat je Kopf, abzüglich anderer Sachbezüge.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Höhe des Jahresbudgets
- Gewählte Bausteine wie Zahnersatz oder Krankenhaus
- Zahl der versicherten Mitarbeiter
- Altersstruktur bei Bausteintarifen
- Einschluss von Angehörigen

_Der Beitrag steht erst im Angebot fest, auf Grundlage von Mitarbeiterzahl und gewähltem Tarif._

## Die Tariflinien am Markt

- **Einstiegsbudget:** Kleines Jahresbudget für Vorsorge, Brille und Zahnreinigung. Deutlich unter der 50-Euro-Grenze, lässt Raum für andere Sachbezüge.
- **Mittleres Budget mit Baustein:** Höheres Budget, dazu Zahnersatz oder Krankenhausleistungen. Der häufigste Schnitt im Mittelstand.
- **Premiumpaket:** Hohes Budget, Krankenhaus mit Einbettzimmer und Chefarzt, Terminservice. Liegt oft über der Freigrenze und wird dann versteuert.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Gesundheitsprüfung | vereinfachte Fragen | keine Gesundheitsfragen | Sonst fallen gerade die Mitarbeiter heraus, die die Leistung am meisten brauchen. |
| Wartezeiten | drei Monate | keine | Die Leistung soll sofort spürbar sein. |
| Laufende Behandlungen | ausgeschlossen | mitversichert | Die begonnene Zahnbehandlung ist oft der erste Anlass, die bKV zu nutzen. |
| Budgetkatalog | wenige Leistungsbereiche | breiter Katalog von Brille bis Heilpraktiker | Je mehr Mitarbeiter etwas finden, desto höher die Wertschätzung. |
| Fortführung beim Ausscheiden | keine | Einzelvertrag ohne neue Gesundheitsprüfung | Ein faires Angebot beim Abschied bleibt in Erinnerung. |
| Angehörige | nicht möglich | zu Gruppenkonditionen auf eigene Kosten | Stärkt die Bindung der ganzen Familie an den Betrieb. |
| Mindestgröße | ab zehn Mitarbeitern | schon ab einem Mitarbeiter | Auch Kleinbetriebe sollen mitmachen können. |
| Verwaltung | Papierformulare | Onlineportal und App für Anmeldung und Rechnungen | Personalabteilung und Mitarbeiter sparen Zeit. |

## Anbieter im Überblick

Die bKV zeichnen private Krankenversicherer. Die Tarife unterscheiden sich stärker im Leistungskatalog als im Preis. Die Liste ist ein Marktüberblick.

- **Allianz**: Krankenversicherer des Allianz-Konzerns
- **AXA**: Krankenversicherer der AXA-Gruppe in Deutschland
- **Barmenia**: Krankenversicherer aus Wuppertal, Makler und Vertreter
- **DKV**: Krankenversicherer der ERGO-Gruppe
- **Gothaer**: Krankenversicherer der Gothaer, Vertreter und Makler
- **HanseMerkur**: Hamburger Versicherungsgruppe mit Schwerpunkt Krankenversicherung
- **SIGNAL IDUNA**: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Dortmund
- **SDK**: Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit aus Fellbach
- **Union Krankenversicherung**: Teil des Konzerns Versicherungskammer, Vertrieb auch über Sparkassen
- **R+V**: Krankenversicherer der Volks- und Raiffeisenbanken
- **Hallesche**: Teil der ALH-Gruppe, Maklervertrieb

42 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Krankenversicherer). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 2026-09-18. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Hund zerkaut die neue Gleitsichtbrille** (rund 400 bis 1.200 €): Budgettarife fragen nicht, wie die Brille kaputtging. Der kleine Tarif zahlt bis zu seinem Budget, der starke meist die ganze Rechnung.
- **Implantat nach Sturz vom Fahrrad** (rund 2.500 bis 4.000 € je Implantat): Die Kasse gibt nur einen Festzuschuss. Ein reines Budget reicht für ein Implantat selten, ein Zahnbaustein schließt die Lücke weitgehend.
- **Chefarzt und Einzelzimmer nach Unfall** (einige tausend € Mehrkosten): Stationäre Wahlleistungen gibt es nur mit dem Krankenhausbaustein. Budgettarife allein zahlen hier nichts.
- **Heilpraktiker gegen den Rücken** (rund 50 bis 100 € je Sitzung): Viele Budgettarife nehmen den Heilpraktiker auf, rechnen aber nur bis zu den Sätzen der Gebührenordnung ab.
- **Zahnreinigung zweimal im Jahr** (rund 80 bis 150 € je Termin): Die professionelle Zahnreinigung ist der meistgenutzte Posten in der bKV und in fast jedem Tarif enthalten.
- **Lidstraffung aus reiner Eitelkeit** (rund 1.500 bis 3.500 €): Eingriffe ohne medizinischen Grund zahlt keine Krankenversicherung, auch kein großzügiger Firmentarif.

## Mythos oder Wahrheit

- „Mit der bKV wird man beim Hausarzt zum Privatpatienten." ✘ Nein. Die Krankenkasse bleibt zuständig, die Karte bleibt dieselbe. Die bKV ersetzt nur bestimmte Rechnungen, die die Kasse nicht oder nur teilweise zahlt.
- „Eine Brille aus der bKV darf man auch in der Freizeit tragen." ✔ Natürlich. Die bKV ist eine Krankenversicherung, keine Arbeitsschutzausstattung. Was sie erstattet, gehört dem Mitarbeiter, ganz gleich wo er es nutzt.
- „Die bKV zählt für Mitarbeiter wie Geld auf dem Konto." ✘ Nein. Sie ist Sachlohn, der Mitarbeiter bekommt Schutz, keine Auszahlung. Genau deshalb kann sie bis zur Freigrenze abgabenfrei bleiben.
- „Auch Minijobber können in die bKV aufgenommen werden." ✔ Ja, der Arbeitgeber kann sie einbeziehen. Er muss dabei den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten, darf also Teilzeit und Minijob nicht ohne sachlichen Grund ausschließen.
- „Die bKV erhöht automatisch die Beiträge zur Krankenkasse." ✘ Nein. Bleibt sie als Sachbezug innerhalb der monatlichen Freigrenze, fallen weder Steuer noch Sozialversicherungsbeiträge an. Erst wer die Grenze überschreitet, zahlt auf den ganzen Betrag.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Einen Zuschuss auf private Verträge zahlen statt einen Gruppenvertrag abzuschließen und damit Barlohn erzeugen
- Die bKV einführen, ohne die übrigen Sachbezüge unter die 50-Euro-Grenze zu rechnen
- Jährliche statt monatlicher Zahlweise vereinbaren
- Die Leistung nicht erklären, sodass kaum jemand das Budget abruft
- Den Betriebsrat zu spät einbinden

## FAQ

### Muss der Mitarbeiter die bKV versteuern?

Nein, solange der Beitrag zusammen mit anderen Sachbezügen 50 € im Monat nicht übersteigt und der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist. Darüber wird der volle Betrag zu Arbeitslohn, auf den Lohnsteuer und Sozialabgaben anfallen.

### Kann ich als Kleinbetrieb eine bKV anbieten?

Ja. Viele Versicherer nehmen Gruppenverträge schon ab wenigen Mitarbeitern an, manche ab einem. Die Bedingungen, etwa der Verzicht auf Gesundheitsfragen, hängen teils von der Gruppengröße ab.

### Was passiert, wenn ein Mitarbeiter kündigt?

Der Schutz über den Betrieb endet mit dem Arbeitsverhältnis. Gute Tarife erlauben eine Fortführung als Einzelvertrag ohne neue Gesundheitsprüfung, dann zahlt der ehemalige Mitarbeiter selbst.

### Muss ich alle Mitarbeiter versichern?

Arbeitsrechtlich müssen Sie gleich behandeln, dürfen aber sachlich abgegrenzte Gruppen bilden, etwa nach Betriebszugehörigkeit. Minijobber und Teilzeitkräfte pauschal auszuschließen ist riskant.

### Sind Vorerkrankungen versichert?

In Gruppenverträgen meist ja, weil keine Gesundheitsprüfung stattfindet. Bei Bausteinen wie Zahnersatz können bereits angeratene Behandlungen ausgeschlossen sein. Die Bedingungen genau lesen.

### Können auch Familienangehörige mitmachen?

Oft ja, zu Gruppenkonditionen, aber auf eigene Rechnung. Der steuerfreie Sachbezug gilt nur für den Mitarbeiter selbst.

### Lohnt sich die bKV gegenüber einer Gehaltserhöhung?

Von einer Gehaltserhöhung kommt nach Lohnsteuer und Sozialabgaben auf beiden Seiten nur ein Teil beim Mitarbeiter an, beim steuerfreien Sachbezug der volle Wert. Allerdings ist die bKV zweckgebunden. Für viele Mitarbeiter ist sichtbare Gesundheitsleistung wertvoller als ein kleiner Nettobetrag.

### Was gilt für den Arbeitgeber steuerlich?

Der Beitrag ist Betriebsausgabe. Bei Überschreiten der Freigrenze fallen zusätzlich die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung auf den Betrag an.

### Warum über einen Makler?

Weil sich Budgetkataloge, Fortführungsrechte und Verwaltungswege stark unterscheiden und die Einführung mit Steuer und Arbeitsrecht zusammenhängt. Wir vergleichen Tarife und begleiten die Einführung im Betrieb. Die Vergütung zahlt der Versicherer.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Sozialgesetzbuch V (gesetzliche Krankenversicherung)](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/)
- [Einkommensteuergesetz (EStG)](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/)
- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

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