# Drohnenversicherung: Pflicht für jede Drohne, auch die kleinste

> Wer in Deutschland eine Drohne fliegen lässt, muss eine Haftpflichtversicherung haben, unabhängig von Gewicht und Zweck. Viele Privathaftpflichttarife schließen kleine Drohnen ein, aber nicht jeder erfüllt die Anforderungen des Luftverkehrsgesetzes. Wer gewerblich fliegt, braucht eine eigene Police.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-drohne.php  
Stand: 2026-09-18

## Ist eine Drohnenversicherung Pflicht?

Ja. Das Luftverkehrsgesetz verlangt vom Halter jedes unbemannten Luftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung, auch für Drohnen unter 250 Gramm und auch für reine Freizeitflüge. Die Mindestdeckung richtet sich nach EU-Recht und beträgt für Drohnen unter 500 Kilogramm 750.000 Sonderziehungsrechte, rund 900.000 Euro. Ob Ihre Privathaftpflicht das erfüllt, steht in den Bedingungen: Sie muss Drohnen ausdrücklich einschließen und die Luftfahrt-Haftpflicht nach LuftVG decken.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Ja, für jede Drohne im Freien, § 43 LuftVG
- **Mindestdeckung:** 750.000 Sonderziehungsrechte, rund 900.000 €
- **Haftung:** Gefährdungshaftung: Der Halter haftet auch ohne Verschulden
- **Registrierung:** beim LBA ab 250 g oder bei Kamera, mit e-ID am Gerät
- **Privathaftpflicht reicht?:** oft bei privater Nutzung bis zu einem Gewicht, nie bei gewerblicher

## Gefährdungshaftung: warum Drohnen anders behandelt werden als Fahrräder

Für Luftfahrzeuge gilt eine strengere Haftung als im Alltag. Stürzt eine Drohne ab und trifft ein Auto oder einen Menschen, haftet der Halter nach dem Luftverkehrsgesetz auch dann, wenn ihn kein Verschulden trifft, etwa bei einem Softwarefehler oder einer Windböe. Deshalb hat der Gesetzgeber die Versicherung zur Pflicht gemacht.

Die Pflicht gilt für jedes Gerät, das im Freien fliegt, auch für 249-Gramm-Drohnen, die keine Registrierung brauchen. Wer ohne Versicherung fliegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und haftet im Schadenfall mit dem eigenen Vermögen.

## Privathaftpflicht oder eigene Drohnenhaftpflicht?

Viele moderne Privathaftpflichttarife schließen Drohnen ein, meist bis zu einem Startgewicht von 5 Kilogramm, manche nur bis 250 Gramm oder 2 Kilogramm. Entscheidend sind drei Punkte: Das Gerät muss ausdrücklich genannt sein, die Deckung muss die Pflichtversicherung nach LuftVG erfüllen, und die Nutzung muss privat sein. Lassen Sie sich eine Versicherungsbestätigung geben, die Sie beim Fliegen dabeihaben.

Sobald ein Foto verkauft, ein Video für einen Kunden gedreht oder eine Dachinspektion abgerechnet wird, ist das gewerblich. Dann zahlt die Privathaftpflicht nicht, und es braucht eine eigene Drohnenhaftpflicht, oft verbunden mit Kasko für das Gerät.

## Was die EU-Regeln sonst noch verlangen

Seit 2021 gelten EU-weit einheitliche Regeln. Betreiber registrieren sich beim Luftfahrt-Bundesamt, wenn die Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt oder eine Kamera trägt, außer es handelt sich um Spielzeug. Die Registriernummer gehört als e-ID auf das Gerät. Ab 250 Gramm ist zusätzlich der EU-Kompetenznachweis für die Unterkategorien A1 und A3 nötig, für A2 das Fernpiloten-Zeugnis.

Die Versicherung fragt diese Nachweise im Schadenfall ab. Wer ohne erforderlichen Kompetenznachweis oder in einer Flugverbotszone fliegt, riskiert Regress, auch wenn die Police dem Geschädigten gegenüber zahlt.

## Was versichert ist

- Personen- und Sachschäden an Dritten durch Absturz oder Kollision
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Erfüllung der Pflichtversicherung nach Luftverkehrsgesetz
- Private Flüge im In- und Ausland, je nach Geltungsbereich
- Gewerbliche Einsätze in einer gewerblichen Drohnenpolice
- Kasko: Absturz, Kollision und Bruch des eigenen Geräts, wenn vereinbart
- Kasko: Diebstahl und Verlust, auch Fly-away, je nach Tarif

## Was nicht versichert ist

- Gewerbliche Flüge über die Privathaftpflicht
- Flüge ohne erforderliche Registrierung oder Kompetenznachweis, je nach Bedingungen
- Vorsätzliche Verstöße gegen Flugverbotszonen
- Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch Aufnahmen, meist ausgeschlossen
- Drohnen oberhalb der Gewichtsgrenze des Tarifs
- Schäden am eigenen Gerät ohne Kasko

## Wer sie braucht

- Jeder, der eine Drohne im Freien fliegen lässt, egal wie leicht
- Fotografen, Makler, Dachdecker, Landwirte und alle, die Drohnen beruflich einsetzen
- Besitzer teurer Kameradrohnen, die das Gerät selbst absichern wollen
- Modellflieger, deren Verein keine ausreichende Gruppenversicherung hat

## Wer darauf verzichten kann

- Eine eigene Drohnenhaftpflicht, wenn die Privathaftpflicht Ihre Drohne nachweislich nach LuftVG einschließt

## Was sie kostet

Für Freizeitpiloten ist der Drohnenschutz oft schon in der Privathaftpflicht enthalten oder kostet als Baustein wenig. Eigene gewerbliche Policen kosten mehr, weil Einsatzarten, Gewicht und Deckung stark schwanken.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Private oder gewerbliche Nutzung
- Startgewicht und Betriebskategorie
- Deckungssumme über dem gesetzlichen Minimum
- Kasko: Gerätewert und Selbstbeteiligung
- Geltungsbereich Deutschland, Europa oder weltweit

_Wir nennen keine Beitragsspannen, weil private Drohnen meist über die Privathaftpflicht laufen und gewerbliche Policen sehr individuell sind. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Baustein der Privathaftpflicht:** Private Flüge bis zu einem Gewicht, oft 5 kg, mit der Deckungssumme der Privathaftpflicht. Günstig, aber nur privat.
- **Eigene Drohnenhaftpflicht:** Für Halter ohne passende Privathaftpflicht oder für mehrere und schwerere Drohnen, privat und gewerblich wählbar, mit Versicherungsbestätigung nach LuftVG.
- **Haftpflicht plus Kasko:** Zusätzlich Schäden am eigenen Gerät, Diebstahl und Verlust. Für teure Kameradrohnen und gewerbliche Betreiber.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme | 750.000 SZR nach EU-Recht | 3 bis 10 Mio. € pauschal | Ein Absturz auf eine Straße kann Personenschäden weit über dem Minimum auslösen. |
| Gewichtsgrenze | bis 250 g | bis 5 kg oder mehr | Die meisten Kameradrohnen wiegen zwischen 250 Gramm und 1 Kilogramm. |
| Nachweis nach LuftVG | Drohnen in den Bedingungen genannt | eigene Versicherungsbestätigung für die Pflichtversicherung | Die Behörde oder Polizei kann den Nachweis vor Ort verlangen. |
| Nutzung | nur privat | privat und gelegentlich gewerblich | Schon ein verkauftes Foto macht den Flug gewerblich. |
| Geltungsbereich | Deutschland | weltweit, mit Nachweis in englischer Sprache | Im Urlaub gelten oft andere Vorgaben, etwa eine Pflicht zum Nachweis auf Englisch. |
| Kasko und Fly-away | keine | Absturz, Diebstahl und Verlust eingeschlossen | Ein Fly-away über Wasser ist der typische Totalverlust. |

## Anbieter im Überblick

Drohnen versichern sowohl große Sachversicherer im Rahmen der Privathaftpflicht als auch Luftfahrt-Spezialisten mit eigenen Tarifen. Welcher Tarif welche Grenze hat, ändert sich häufig. Die Liste ist ein Marktüberblick.

- **Allianz**: Privat- und Gewerbehaftpflicht, Vertreter und Makler
- **AXA**: Privat- und Gewerbehaftpflicht, Vertreter und Makler
- **VHV**: Maklerversicherer mit Schwerpunkt Haftpflicht
- **Haftpflichtkasse**: auf Haftpflicht spezialisierter Versicherungsverein, Maklervertrieb
- **ERGO**: Teil der Munich Re, Vertreter, Makler und Direktvertrieb
- **HDI**: Teil der Talanx-Gruppe, Privat- und Gewerbekunden
- **Hübener**: auf Luftfahrt spezialisierter Versicherer aus Hamburg
- **Gothaer**: seit 2025 Teil der Barmenia Gothaer, Vertreter und Makler

61 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Luftfahrzeug-Haftpflicht). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 2026-09-18. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Drohne fällt auf parkendes Auto** (rund 500 bis 3.000 €): Den Schaden am fremden Auto zahlt jede Drohnenhaftpflicht, auch ohne Ihr Verschulden. Voraussetzung ist, dass das Gerät in der Police steht.
- **Fly-away über dem Baggersee** (Preis der Drohne, oft 500 bis 2.000 €): Die Haftpflicht zahlt nie das eigene Gerät. Nur eine Drohnenkasko mit Verlustdeckung ersetzt eine Drohne, die nicht zurückkommt.
- **Hochzeitsvideo gegen Bezahlung** (vom Pflaster bis zum sechsstelligen Personenschaden): Wer für Geld fliegt, fliegt gewerblich, und die Privathaftpflicht ist dann raus. Starke Tarife schließen gelegentliche gewerbliche Flüge ein.
- **Neue 900-Gramm-Drohne, alte Police** (der ganze Schaden bei Dritten): Viele Privathaftpflichttarife versichern Drohnen nur bis 250 Gramm. Wer aufrüstet, muss die Gewichtsgrenze prüfen.
- **Absturz auf ein Boot in Kroatien** (rund 1.000 bis 10.000 €): Gilt die Police nur in Deutschland, sind Sie im Urlaub nicht versichert. Weltweite Tarife zahlen auch dort.
- **Nachbar klagt wegen Filmaufnahmen** (Anwalts- und Gerichtskosten): Unterlassungs- und Datenschutzansprüche sind keine Haftpflichtschäden. Dafür zahlt keine Drohnenversicherung.

## Mythos oder Wahrheit

- „Über Wohngrundstücke darf ich mit einer Kameradrohne nur mit Zustimmung fliegen." ✔ Stimmt. Die Luftverkehrsordnung verbietet den Überflug von Wohngrundstücken mit Drohnen ab 250 Gramm oder mit Kamera, solange der Eigentümer nicht zustimmt. Das gilt auch für die eigene Straße.
- „Höher als 120 Meter darf ich mit einer Hobbydrohne nicht fliegen." ✔ Richtig, das ist die EU-Grenze für die offene Kategorie. Gemessen wird vom nächsten Punkt der Erdoberfläche. Wer höher will, braucht eine Genehmigung.
- „Wenn ich die Drohne eines Freundes schrotte, zahlt meine Haftpflicht sie ihm." ✘ Oft nicht. Schäden an geliehenen Sachen sind in vielen Tarifen ausgeschlossen oder nur bis zu einer kleinen Summe versichert. Klären Sie das vor dem Flug, nicht danach.
- „Wo ich spazieren gehen darf, darf ich auch meine Drohne fliegen lassen." ✘ Falsch. Über Naturschutzgebieten, Bundesfernstraßen, Bahnanlagen und in der Nähe von Flughäfen gelten Verbote oder Genehmigungspflichten. Die Karte der Deutschen Flugsicherung zeigt die Zonen.
- „Eine Drohne unter 250 Gramm darf auch über Menschenmengen fliegen." ✘ Nein. Über Menschenansammlungen ist in der offenen Kategorie jeder Flug verboten, egal wie leicht die Drohne ist. Über einzelne Unbeteiligte dürfen nur die kleinsten Klassen.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Glauben, eine Drohne unter 250 Gramm brauche keine Versicherung
- Die Privathaftpflicht für gewerbliche Aufnahmen nutzen
- Die Gewichtsgrenze der Privathaftpflicht mit einer neuen, schwereren Drohne überschreiten
- Keine Versicherungsbestätigung beim Flug dabeihaben
- Im Ausland ohne Prüfung der dortigen Versicherungspflicht fliegen

## FAQ

### Brauche ich für eine Drohne unter 250 Gramm eine Versicherung?

Ja. Die 250-Gramm-Grenze gilt nur für Registrierung und Kompetenznachweis. Die Haftpflichtversicherung nach dem Luftverkehrsgesetz ist für jede Drohne Pflicht, die im Freien fliegt.

### Reicht meine Privathaftpflicht für die Drohne?

Wenn die Bedingungen Drohnen ausdrücklich einschließen, die Gewichtsgrenze passt und die Pflichtversicherung nach LuftVG erfüllt wird, ja. Für gewerbliche Flüge nie. Fragen Sie nach einer schriftlichen Versicherungsbestätigung.

### Wie hoch muss die Deckungssumme sein?

Gesetzlich mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte, das sind rund 900.000 Euro, für Drohnen unter 500 Kilogramm. Empfehlenswert sind mehrere Millionen Euro, wie in einer guten Privathaftpflicht.

### Was passiert, wenn ich ohne Versicherung fliege?

Es ist eine Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld. Im Schadenfall haften Sie außerdem mit Ihrem Privatvermögen, und zwar auch ohne Verschulden, weil das Luftverkehrsgesetz eine Gefährdungshaftung vorsieht.

### Ist das Fotografieren fürs eigene Instagram gewerblich?

Nicht, solange Sie damit kein Geld verdienen. Sobald Sie Aufnahmen verkaufen, für Werbung nutzen oder für Kunden fliegen, gilt der Flug als gewerblich und braucht eine gewerbliche Deckung.

### Zahlt die Versicherung, wenn meine Drohne ins Meer stürzt?

Die Haftpflicht nicht, sie zahlt nur Schäden bei anderen. Das eigene Gerät ist nur mit einer Drohnenkasko versichert, die Absturz und Verlust einschließt.

### Muss ich mich beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren?

Ja, wenn Ihre Drohne 250 Gramm oder mehr wiegt oder eine Kamera hat und kein Spielzeug ist. Die Registriernummer gehört als e-ID gut sichtbar auf das Gerät.

### Gilt meine Drohnenversicherung im Urlaub?

Das hängt vom Geltungsbereich ab: manche Tarife nur Deutschland, manche Europa, gute weltweit. Einige Länder verlangen eigene Registrierungen oder einen Versicherungsnachweis in der Landes- oder englischer Sprache.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Luftverkehrsgesetz (LuftVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/luftvg/)
- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

## Angebot anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-drohne.php#anfrage

---

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
