# E-Scooter-Versicherung: Kennzeichen, Haftpflicht und Schutz gegen Diebstahl

> Ein E-Scooter ist rechtlich ein Kraftfahrzeug. Deshalb braucht er eine eigene Haftpflichtversicherung, sichtbar am kleinen Versicherungskennzeichen hinten am Roller. Die Privathaftpflicht springt hier nicht ein. Wer einen teuren Roller fährt, ergänzt eine Teilkasko gegen Diebstahl und Brand.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-e-scooter.php  
Stand: 2026-11-03

## Muss ich meinen E-Scooter versichern?

Ja. Elektrokleinstfahrzeuge nach der eKFV, also Tretroller mit Motor bis 20 km/h und Allgemeiner Betriebserlaubnis, sind Kraftfahrzeuge im Sinne des Pflichtversicherungsgesetzes. Sie brauchen eine Kfz-Haftpflicht, nachgewiesen durch ein Versicherungskennzeichen. Das Versicherungsjahr läuft vom 1. März bis Ende Februar, danach braucht der Roller ein neues Kennzeichen in neuer Farbe. Wer ohne Versicherung fährt, macht sich strafbar.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Ja, Kfz-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen
- **Rechtsgrundlage:** Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) und Pflichtversicherungsgesetz
- **Versicherungsjahr:** 1. März bis Ende Februar, jedes Jahr ein neues Kennzeichen
- **Farbe:** wechselt jährlich, seit März 2026 schwarze Schrift
- **Richtwert:** Haftpflicht rund 15 bis 50 € im Jahr, mit Teilkasko rund 40 bis 80 €
- **Privathaftpflicht reicht?:** nein, Kraftfahrzeuge sind dort ausgeschlossen

## Warum ein Tretroller ein Kennzeichen braucht

Die eKFV regelt seit 2019, welche Elektrokleinstfahrzeuge auf deutsche Straßen dürfen: Lenkstange, höchstens 20 km/h, Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis, Fahrer ab 14 Jahren. Einen Führerschein braucht es nicht, eine Versicherung schon, denn rechtlich bleibt der Roller ein Kraftfahrzeug.

Das Versicherungskennzeichen ist der Nachweis, dass eine Kfz-Haftpflicht besteht. Es gilt für ein Versicherungsjahr vom 1. März bis zum letzten Tag im Februar. Danach ist der Schutz weg, auch wenn das alte Schild noch am Roller klebt. Im Februar also rechtzeitig den neuen Vertrag abschließen.

## Was die Haftpflicht zahlt und was nicht

Die Haftpflicht ersetzt Schäden, die Sie mit dem Roller anderen zufügen: den angefahrenen Fußgänger, die Delle im parkenden Auto, das umgestoßene Fahrrad. Sie wehrt außerdem unberechtigte Forderungen ab. Der gesetzliche Mindestschutz entspricht dem beim Auto, viele Tarife bieten deutlich mehr.

Den eigenen Roller zahlt die Haftpflicht nie. Wird er gestohlen, brennt der Akku ab oder demoliert ihn jemand, hilft nur eine Teilkasko. Eine Vollkasko für Eigenschäden nach einem selbst verschuldeten Sturz bieten nur wenige Tarife an. Und Ihre eigenen Verletzungen deckt keine dieser Policen, dafür ist die Unfallversicherung da.

## Neue Regeln seit 2026

Die Bundesregierung hat die eKFV überarbeitet, die Änderung ist im Februar 2026 im Bundesgesetzblatt erschienen. Neu zugelassene Modelle brauchen künftig Blinker, außerdem rücken E-Scooter im Verkehr näher an Fahrräder heran. Roller mit älterer Betriebserlaubnis dürfen weiterfahren.

Für die Versicherung ändert sich wenig: Kennzeichenpflicht und Versicherungsjahr bleiben. Wichtig ist nur, dass der Roller eine gültige Betriebserlaubnis hat. Ein Modell ohne ABE, etwa ein Import mit 30 km/h, bekommt kein Kennzeichen und darf nicht auf öffentliche Wege.

## Was versichert ist

- Personenschäden bei anderen, etwa ein angefahrener Fußgänger
- Sachschäden bei anderen, etwa am parkenden Auto
- Vermögensschäden, die aus einem Unfall folgen
- Abwehr unberechtigter Forderungen
- Teilkasko: Diebstahl des Rollers, je nach Tarif mit Schloss als Bedingung
- Teilkasko: Brand, Kurzschluss und Explosion des Akkus
- Teilkasko: Sturm, Hagel und Überschwemmung, je nach Tarif

## Was nicht versichert ist

- Schäden am eigenen Roller ohne Teilkasko
- Eigene Verletzungen des Fahrers
- Fahrten mit Alkohol oder Drogen, Regress bis zu einer gesetzlichen Grenze möglich
- Getunte Roller oder Modelle ohne Betriebserlaubnis
- Fahrten mit einem abgelaufenen Kennzeichen
- Diebstahl eines nicht angeschlossenen Rollers, wenn der Tarif ein Schloss verlangt

## Wer sie braucht

- Jeder, der einen eigenen E-Scooter auf öffentlichen Wegen fährt
- Pendler mit teurem Roller, der tagsüber vor dem Bahnhof oder Büro steht
- Eltern, deren Kinder ab 14 Jahren mit dem Roller zur Schule fahren
- Wer den Roller regelmäßig an Freunde oder Familie verleiht

## Wer sie nicht braucht

- Eine eigene Police für Leihroller: Die Haftpflicht stellt der Verleiher
- Teilkasko für einen alten, günstigen Roller, dessen Wert kaum über der Selbstbeteiligung liegt

## Was sie kostet

E-Scooter-Versicherungen gehören zu den günstigsten Kfz-Policen. Es gibt keine Schadenfreiheitsklassen, der Beitrag gilt pauschal für das Versicherungsjahr. Junge Fahrer zahlen bei vielen Anbietern etwas mehr.

| Beispiel | Richtwert |
| --- | --- |
| Nur Haftpflicht, Fahrer ab 23 Jahren | rund 15 bis 50 € im Versicherungsjahr |
| Haftpflicht und Teilkasko, Roller rund 700 € | rund 40 bis 80 € im Versicherungsjahr |

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Nur Haftpflicht oder mit Teilkasko
- Alter des jüngsten Fahrers, oft mit Grenze bei 23 Jahren
- Wert des Rollers bei Teilkasko
- Selbstbeteiligung, häufig 150 € in der Teilkasko
- Abschluss mitten im Jahr: viele Anbieter rechnen anteilig ab

_Richtwerte für ein Versicherungsjahr aus veröffentlichten Vergleichen von 2026, ohne Gewähr für einzelne Anbieter. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Haftpflicht:** Das gesetzliche Muss mit Versicherungskennzeichen. Schäden bei anderen sind gedeckt, der eigene Roller nicht.
- **Haftpflicht plus Teilkasko:** Zusätzlich Diebstahl, Brand, Akkuschäden durch Kurzschluss und je nach Tarif Unwetter. Für neue und teure Roller.
- **Haftpflicht plus Vollkasko:** Selten angeboten. Deckt auch Schäden am eigenen Roller nach einem Sturz oder durch Vandalismus.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme Haftpflicht | gesetzliche Mindestdeckung wie beim Auto | 100 Mio. € pauschal, mindestens 15 Mio. € je verletzter Person | Ein schwer verletzter Fußgänger kann lebenslange Pflegekosten auslösen. |
| Diebstahlschutz | keiner | Teilkasko mit Neuwert in den ersten Monaten | Klappbare Roller sind leicht wegzutragen und schnell weiterverkauft. |
| Akku | nur Brand | Brand, Kurzschluss und Überspannung beim Laden | Der Akku ist oft das teuerste Einzelteil, Schäden beim Laden kommen häufig vor. |
| Fahrerkreis | nur der Versicherungsnehmer | jeder berechtigte Fahrer ab 14 Jahren | Wer den Roller an das Kind oder einen Freund verleiht, will keinen Streit über den Fahrer. |
| Selbstbeteiligung Teilkasko | 150 € | wählbar, auch ohne | Bei einem Roller für 500 € frisst eine hohe Selbstbeteiligung den Großteil der Leistung. |
| Schlossklausel | Rahmenschloss reicht nicht | jedes übliche Schloss, auch kurzes Abstellen | Viele Diebstähle passieren in den fünf Minuten vor dem Bäcker. |
| Abschluss im laufenden Jahr | voller Jahresbeitrag | anteiliger Beitrag bis Ende Februar | Wer im Herbst kauft, will nicht ein ganzes Jahr bezahlen. |

## Anbieter im Überblick

Versicherungskennzeichen für E-Scooter bieten fast alle Kfz-Versicherer an, dazu Direktversicherer, die nur online verkaufen. Teilkasko und Akkudeckung unterscheiden sich stärker als die Haftpflicht. Die Liste ist ein Marktüberblick und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

- **Allianz**: Vertreter und Makler, Kennzeichen auch online
- **HUK-COBURG**: eigener Außendienst, arbeitet nicht mit Maklern
- **DEVK**: Versicherungsverein mit eigenem Außendienst
- **Die Bayerische**: Versicherungsgruppe aus München, Vertreter und Makler
- **Zurich**: Tochter der Schweizer Zurich-Gruppe
- **R+V**: Versicherer der Volks- und Raiffeisenbanken
- **AXA**: Vertreter und Makler
- **WGV**: Direktversicherer aus Stuttgart

98 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Kraftfahrzeug-Haftpflicht). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 2026-09-18; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Roller streift parkendes Auto** (rund 300 bis 2.000 €): Den Schaden am fremden Auto zahlt jede Haftpflicht hinter dem Kennzeichen. Ihr eigener Beitrag steigt dadurch nicht, weil es keine Rabattstufen gibt.
- **Fußgänger stürzt, Hüfte gebrochen** (vom Krankenhaus bis zum Schmerzensgeld, schnell fünfstellig): Personenschäden sind der Grund, warum der Gesetzgeber die Versicherung verlangt. Starke Tarife haben hohe Summen je verletzter Person.
- **Roller vor dem Bahnhof gestohlen** (Preis des Rollers, oft 400 bis 1.000 €): Die Haftpflicht zahlt nie den eigenen Roller. Eine Teilkasko ersetzt ihn, wenn er so angeschlossen war, wie es die Bedingungen verlangen.
- **Akku brennt beim Laden durch** (Akku oder ganzer Roller, dazu Schäden in der Wohnung): Der Roller selbst ist nur mit Teilkasko gedeckt. Den Brandschaden in der Wohnung trägt die Hausrat, beim Vermieter die Wohngebäudeversicherung.
- **Fahrt am 2. März mit altem Kennzeichen** (der ganze Schaden bei Dritten): Mit dem Versicherungsjahr endet der Schutz. Ohne neues Kennzeichen zahlt kein Tarif, und Sie fahren ohne Pflichtversicherung.
- **Getunter Roller mit 30 km/h** (Regress beim Fahrer, dazu Strafverfahren): Ohne gültige Betriebserlaubnis ist der Roller kein Elektrokleinstfahrzeug mehr. Der Geschädigte bekommt sein Geld, der Versicherer holt es sich bei Ihnen zurück.

## Mythos oder Wahrheit

- „Für den E-Scooter brauche ich keinen Führerschein." ✔ Stimmt. Elektrokleinstfahrzeuge nach der eKFV darf jeder ab 14 Jahren ohne Führerschein und ohne Mofa-Prüfbescheinigung fahren. Versichert sein muss der Roller trotzdem.
- „Auf dem E-Scooter gelten dieselben Promillegrenzen wie im Auto." ✔ Richtig. Der E-Scooter ist ein Kraftfahrzeug, also gelten 0,5 Promille als Grenze für ein Bußgeld und für Fahranfänger und unter 21-Jährige null Promille. Auch der Autoführerschein kann weg sein.
- „Meine Privathaftpflicht zahlt, wenn ich mit dem Roller ein Auto beschädige." ✘ Nein. Kraftfahrzeuge sind in der Privathaftpflicht ausgeschlossen. Für den Roller gibt es nur die Kfz-Haftpflicht mit Versicherungskennzeichen.
- „Das Kennzeichen gilt ein Jahr ab dem Tag, an dem ich es kaufe." ✘ Falsch. Das Versicherungsjahr endet für alle am letzten Februartag, egal wann der Vertrag begann. Wer im Dezember kauft, braucht im März schon das nächste.
- „Mit dem E-Scooter darf ich auf dem Gehweg fahren, wenn kein Radweg da ist." ✘ Nein. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu, außer ein Zusatzschild erlaubt es. Gibt es keinen Radweg, fahren Sie auf der Fahrbahn.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Glauben, die Privathaftpflicht decke auch den E-Scooter
- Das Kennzeichen im Februar nicht erneuern und ab März unversichert fahren
- Den Roller tunen und damit Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz verlieren
- Einen Roller ohne ABE im Netz kaufen, der gar kein Kennzeichen bekommt
- Die Teilkasko abschließen, aber das Schloss vergessen, das die Bedingungen verlangen
- Nach dem Feierabendbier auf den Roller steigen: Es gelten die Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge

## FAQ

### Zahlt meine Privathaftpflicht, wenn ich mit dem E-Scooter jemanden anfahre?

Nein. Die Privathaftpflicht schließt Schäden durch Kraftfahrzeuge aus, und ein E-Scooter nach eKFV ist eines. Zuständig ist allein die Kfz-Haftpflicht hinter dem Versicherungskennzeichen.

### Wann brauche ich ein neues Kennzeichen?

Jedes Jahr zum 1. März. Das Versicherungsjahr endet am letzten Tag im Februar, und die Farbe des Kennzeichens wechselt, damit die Polizei abgelaufene Schilder sofort erkennt.

### Was passiert, wenn ich ohne Versicherung fahre?

Fahren ohne Haftpflichtversicherung ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Bei einem Unfall haften Sie außerdem mit Ihrem eigenen Vermögen für alle Schäden. Fehlt nur das Kennzeichen am Roller, droht ein Bußgeld.

### Gibt es beim E-Scooter Schadenfreiheitsrabatt?

Nein. Versicherungen mit Kennzeichen kennen keine Schadenfreiheitsklassen. Ein Schaden verteuert den Beitrag nicht über Jahre, umgekehrt sammeln Sie aber auch keinen Rabatt für das Auto.

### Darf mein Kind mit meinem versicherten Roller fahren?

Ab 14 Jahren erlaubt die eKFV das Fahren. Ob die Versicherung jeden Fahrer akzeptiert, steht im Tarif. Manche Anbieter verlangen einen Zuschlag, wenn der jüngste Fahrer unter 23 Jahre alt ist.

### Ist mein Roller gegen Diebstahl versichert?

Nur mit Teilkasko. Die Haftpflicht zahlt ausschließlich Schäden bei anderen. Prüfen Sie in der Teilkasko die Schlossklausel: Oft muss der Roller an einem festen Gegenstand angeschlossen sein.

### Brauche ich für einen Leihroller eine eigene Versicherung?

Nein. Für Leihroller schließt der Verleiher die Haftpflicht ab, das Kennzeichen hängt am Fahrzeug. Schäden am Leihroller selbst regeln die Mietbedingungen.

### Was gilt, wenn ich den Roller getunt habe?

Ein Roller, der schneller als 20 km/h fährt, verliert seine Betriebserlaubnis. Damit gilt er nicht mehr als Elektrokleinstfahrzeug, und der Versicherer kann nach einem Unfall Regress nehmen.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT. Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen. Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
