# Ernteversicherung: Hagel, Frost und Dürre auf dem Feld absichern

> Ein Hagelzug im Juni oder eine Frostnacht in der Blüte kann die Ernte eines ganzen Jahres kosten, und die laufenden Kosten für Pacht, Saatgut und Maschinen bleiben trotzdem. Die klassische Hagelversicherung deckt nur den Hagel. Die Mehrgefahrenversicherung schließt je nach Vertrag auch Sturm, Starkregen, Frost und Dürre ein, und genau sie fördern inzwischen mehrere Bundesländer mit bis zu der Hälfte der Prämie.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-ernte.php  
Stand: 2026-11-04

## Reicht eine reine Hagelversicherung noch aus?

Für viele Betriebe nicht mehr. Hagel bleibt das häufigste versicherte Risiko, aber Spätfrost im Obst- und Weinbau und Trockenheit im Ackerbau verursachen inzwischen Schäden, die eine Hagelpolice gar nicht berührt. Ob sich die Erweiterung lohnt, hängt von Kultur, Standort und Eigenkapital ab. Seit mehrere Länder die Mehrgefahrenversicherung bezuschussen, ist der Aufpreis für viele Betriebe deutlich kleiner geworden.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein, eine freiwillige Versicherung
- **Förderung:** in mehreren Ländern bis zu 50 Prozent der Prämie für Mehrgefahrenpolicen
- **Fördervoraussetzung:** meist mindestens 20 Prozentpunkte Selbstbehalt, höchstens 80 Prozent Entschädigung
- **Versicherungsteuer:** 0,3 Promille der Versicherungssumme je Jahr (§ 6 VersStG)
- **Bemessung:** Versicherungssumme aus Fläche, Ertrag und Preis je Kultur

## Hagelversicherung und Mehrgefahrenversicherung

Die Hagelversicherung ist die älteste Form der Ernteversicherung und in Deutschland weit verbreitet. Versichert ist der Mengen- und oft auch der Qualitätsschaden an der stehenden Kultur, den Hagelschlag verursacht. Viele Verträge schließen Sturm, Starkregen und Starkfrost als Bausteine ein.

Die Mehrgefahrenversicherung geht weiter. Sie deckt mehrere Wettergefahren in einem Vertrag, im Obst- und Weinbau vor allem den Spätfrost, im Ackerbau zunehmend die Dürre. Weil solche Schäden ganze Regionen gleichzeitig treffen, arbeiten diese Verträge mit höheren Selbstbehalten, Höchstentschädigungen und teils mit Wetterindizes statt einer Einzelschätzung auf dem Feld.

## Förderung: Sache der Länder

Eine bundesweite Förderung gibt es nicht. Die Länder entscheiden selbst, und inzwischen bezuschussen unter anderem Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Thüringen sowie Niedersachsen mit Hamburg und Bremen die Mehrgefahrenversicherung mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Prämie. Baden-Württemberg hat sein Programm ab dem Antragsjahr 2026 um Hagel und Hopfen erweitert. Ob der Bund ab 2027 über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz einsteigt, wird diskutiert, beschlossen war es bei Redaktionsschluss nicht.

Gefördert wird nicht jede Police. Bayern, Thüringen und Niedersachsen verlangen etwa einen Selbstbehalt von mindestens 20 Prozentpunkten der Schadenquote und eine Höchstentschädigung von höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme. Bayern begrenzt außerdem die förderfähigen Hektarwerte, etwa auf 5.000 € bei Getreide und 30.000 € bei Obst und Wein, und deckelt den Zuschuss je Betrieb und Jahr. Anträge laufen über die Landesbehörden und haben feste Fristen, in Rheinland-Pfalz für 2026 der 30. September.

## Die Versicherungssumme richtig ansetzen

Die Versicherungssumme ergibt sich aus Fläche, erwartetem Ertrag und Preis je Kultur. Wer zu niedrig ansetzt, um Prämie zu sparen, bekommt im Schadenfall auch nur einen Teil ersetzt. Wer zu hoch ansetzt, zahlt für einen Ertrag, den das Feld nie bringt. Bei Sonderkulturen wie Wein, Obst oder Hopfen lohnt es sich, die Hektarwerte jedes Jahr an Ertragserwartung und Vermarktungsweg anzupassen.

Eine Besonderheit hilft beim Vergleich: Die Versicherungsteuer bemisst sich bei Bodenerzeugnissen nicht nach der Prämie, sondern beträgt 0,3 Promille der Versicherungssumme je Versicherungsjahr. Das gilt für Hagel, Sturm, Starkfrost, Starkregen, Überschwemmung und seit 2020 auch für Dürre.

## Was im Schadenfall zählt

Schäden müssen unverzüglich gemeldet werden, bevor geerntet oder umgebrochen wird, damit ein Sachverständiger den Bestand noch sehen kann. Wer vorher erntet oder neu einsät, ohne die Freigabe abzuwarten, gefährdet die Leistung. Bei Indexdeckungen entfällt die Feldbesichtigung, dort entscheidet allein der vereinbarte Messwert.

## Was versichert ist

- Hagelschlag an der stehenden Kultur, Menge und je nach Vertrag Qualität
- Sturm, Starkregen und Überschwemmung als Bausteine
- Spät- und Auswinterungsfrost, vor allem im Obst- und Weinbau
- Dürre, als Ertrags- oder Indexdeckung
- Mehrkosten für Neueinsaat nach frühen Schäden, je nach Vertrag
- Ackerbau, Grünland, Gemüse, Obst, Wein und Hopfen in eigenen Tarifen

## Was nicht versichert ist

- Schäden unterhalb des vereinbarten Selbstbehalts
- Preisverfall am Markt bei voller Ernte
- Schäden durch Krankheiten und Schädlinge, sofern nicht ausdrücklich eingeschlossen
- Bewirtschaftungsfehler und unterlassene Pflege
- Ernte, die vor der Schadenbesichtigung eingebracht wurde
- Gebäude, Maschinen und eingelagerte Ernte, dafür gibt es eigene Sparten

## Wer sie braucht

- Ackerbaubetriebe mit hohem Pacht- und Fremdkapitalanteil
- Obstbauern und Winzer, für die eine Frostnacht den Jahresertrag kosten kann
- Gemüse- und Sonderkulturbetriebe mit hohen Hektarwerten
- Betriebe in Regionen mit häufiger Frühsommertrockenheit
- Junglandwirte und Betriebe nach Investitionen mit wenig Rücklagen

## Wer sie nicht braucht

- Betriebe mit sehr breiter Streuung über Kulturen und Standorte und hohen Rücklagen
- Reine Grünlandbetriebe mit eigener Futterreserve, sofern keine Dürredeckung gewünscht ist

## Was sie kostet

Die Prämie wird als Satz auf die Versicherungssumme je Kultur berechnet und hängt stark von Standort, Kultur und gewählten Gefahren ab. Die Hagelprämie ist je nach Region sehr unterschiedlich, Frost und Dürre kosten deutlich mehr. Unabhängig veröffentlichte, vergleichbare Preise je Hektar gibt es nicht, deshalb nennen wir keine Beispielbeträge. Wo ein Land fördert, sinkt die Nettoprämie um bis zu die Hälfte.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Kultur und Hektarwert
- Standort und Schadenhistorie der Gemeinde oder Region
- Versicherte Gefahren: nur Hagel oder Mehrgefahren mit Frost und Dürre
- Höhe des Selbstbehalts und der Höchstentschädigung
- Eigene Schäden der letzten Jahre
- Förderfähigkeit im eigenen Bundesland

_Die Prämie steht erst fest, wenn Anbauplan, Flächen und Standorte vorliegen. Den Förderantrag stellt der Betrieb selbst bei der zuständigen Landesbehörde._

## Die Tariflinien am Markt

- **Hagelversicherung:** Hagelschlag an allen gemeldeten Kulturen, oft mit Sturm und Starkregen als Zusatz. Niedrige Prämie, bewährte Schadenschätzung auf dem Feld.
- **Mehrgefahrenversicherung:** Hagel, Sturm, Starkregen und Frost in einem Vertrag, in vielen Ländern förderfähig, wenn Selbstbehalt und Höchstentschädigung den Vorgaben entsprechen.
- **Mehrgefahren mit Dürre oder Index:** Zusätzlich Trockenheit, als Ertragsdeckung oder über einen Wetterindex mit festgelegter Messstation. Höhere Prämie, dafür Schutz gegen das teuerste Flächenrisiko.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Gefahren | nur Hagel | Hagel, Sturm, Starkregen, Frost und auf Wunsch Dürre | Die teuren Schäden der letzten Jahre kamen oft nicht vom Hagel. |
| Qualitätsschaden | nur Mengenverlust | Mengen- und Qualitätsverlust | Bei Obst, Wein und Gemüse entscheidet die Qualität über den Erlös. |
| Selbstbehalt | hoch und starr | wählbar und mit den Förderregeln vereinbar | Ohne passenden Selbstbehalt entfällt die Landesförderung. |
| Hektarwert | pauschal festgelegt | je Kultur frei wählbar und jährlich anpassbar | Ein zu niedriger Wert kürzt jede Entschädigung. |
| Neueinsaat | nicht versichert | Mehrkosten für Umbruch und Neueinsaat eingeschlossen | Frühe Schäden lassen sich oft durch Nachsaat retten. |
| Dürredeckung | keine | Ertrags- oder Indexdeckung mit nachvollziehbarer Messstelle | Beim Index entscheidet die Lage der Messstation über die Leistung. |
| Meldefristen | sehr kurz | klar geregelt, mit Freigabe zur Ernte | Wer ernten muss, bevor der Gutachter kommt, braucht eine verlässliche Regel. |

## Anbieter im Überblick

Die Ernteversicherung ist ein Spezialmarkt mit wenigen Anbietern. Die Vereinigte Hagel ist der größte Spezialversicherer, daneben zeichnen einige Sach- und Regionalversicherer Hagel- und Mehrgefahrenverträge. Aufgeführt sind Versicherer unter Bundesaufsicht mit der Sparte im BaFin-Register. Die Liste ist ein Marktüberblick und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

- **Vereinigte Hagel**: Spezialversicherer für Pflanzenbau aus Gießen, Hagel, Mehrgefahren und Dürreindex
- **R+V**: seit 2015 über eine Mitversicherungsgemeinschaft an der Ernteversicherung der Vereinigten Hagel beteiligt
- **Allianz**: Hagel- und Mehrgefahrenversicherung, hervorgegangen aus der früheren Münchener und Magdeburger Agrar
- **Versicherungskammer Bayern**: öffentlicher Versicherer in Bayern mit Hagel- und Mehrgefahrenangebot
- **Mecklenburgische**: Versicherungsverein aus Hannover mit Hagel- und Mehrgefahrenversicherung
- **VGH**: öffentlicher Versicherer in Niedersachsen, Mehrgefahrenversicherung für die Landesförderung

155 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 2026-09-18; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Hagelzug kurz vor der Ernte** (ein großer Teil des Jahreserlöses der Fläche): Der klassische Fall. Der Sachverständige schätzt den Verlust auf dem Feld, ersetzt wird nach Hektarwert abzüglich Selbstbehalt.
- **Spätfrost in der Obstblüte** (bis zur ganzen Jahresernte): Eine reine Hagelpolice zahlt nicht. Nur Verträge mit Frostdeckung leisten, und die müssen vor der Frostgefahr bestehen.
- **Dürresommer im Ackerbau** (ein Drittel der Ernte oder mehr): Trockenheit ist nur mit ausdrücklicher Dürredeckung versichert, als Ertragsdeckung oder über einen Wetterindex.
- **Starkregen schwemmt die Saat weg** (Neueinsaat und Ertragsverlust): Viele Hagelverträge haben Starkregen nur als Zusatz. Starke Tarife ersetzen auch die Mehrkosten der Neueinsaat.
- **Schaden knapp unter dem Selbstbehalt** (einige Prozent des Ertrags): Was unter dem vereinbarten Selbstbehalt bleibt, trägt der Betrieb selbst, auch im besten Tarif.
- **Volle Ernte, aber Preise fallen** (der Mindererlös): Die Ernteversicherung deckt Wetterschäden am Ertrag, nicht das Marktrisiko.

## Mythos oder Wahrheit

- „Bei Dürre springt ohnehin der Staat ein." ✘ Darauf gibt es keinen Anspruch. Nothilfen werden nur in Ausnahmejahren beschlossen, spät ausgezahlt und decken meist nur einen Teil. Die Länder setzen inzwischen gezielt auf geförderte Versicherungen.
- „Mehrere Bundesländer zahlen einen Teil der Prämie." ✔ Stimmt. Unter anderem Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Niedersachsen fördern Mehrgefahrenversicherungen mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Prämie.
- „Eine Hagelversicherung deckt auch Frost." ✘ Nein. Frost ist eine eigene Gefahr und nur in Mehrgefahrenverträgen oder als ausdrücklicher Baustein versichert.
- „Auf Ernteversicherungen fällt kaum Versicherungsteuer an." ✔ Richtig. Statt 19 Prozent der Prämie gelten 0,3 Promille der Versicherungssumme je Jahr, für Hagel, Sturm, Starkfrost, Starkregen, Überschwemmung und seit 2020 auch Dürre.
- „Gefördert wird jede Mehrgefahrenpolice." ✘ Nein. Die Länder verlangen in der Regel mindestens 20 Prozentpunkte Selbstbehalt und höchstens 80 Prozent Entschädigung. Ein Vertrag ohne diese Merkmale bleibt ohne Zuschuss.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Den Hektarwert seit Jahren nicht angepasst haben
- Den Förderantrag zu spät oder gar nicht stellen
- Einen Selbstbehalt wählen, der die Förderung ausschließt
- Nach einem Schaden ernten oder umbrechen, bevor der Sachverständige da war
- Bei einer Indexdeckung nicht prüfen, welche Messstation gilt
- Neue Flächen oder geänderten Anbau nicht nachmelden

## FAQ

### Ist die Ernteversicherung Pflicht?

Nein. Sie ist freiwillig. Banken und Verpächter fragen bei größeren Investitionen aber zunehmend danach, wie der Betrieb Wetterrisiken absichert.

### Welche Bundesländer fördern die Mehrgefahrenversicherung?

Unter anderem Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Thüringen sowie Niedersachsen gemeinsam mit Hamburg und Bremen, jeweils mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Prämie. Welche Kulturen und Gefahren gefördert werden und welche Fristen gelten, regelt jedes Land selbst.

### Gibt es eine Förderung durch den Bund?

Bisher nicht. Der Bauernverband fordert eine bundesweite Förderung über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz ab 2027. Beschlossen war das bei Redaktionsschluss nicht.

### Was bedeutet Selbstbehalt von 20 Prozentpunkten?

Von der festgestellten Schadenquote werden 20 Prozentpunkte abgezogen. Bei 50 Prozent Ertragsverlust werden also 30 Prozent der Versicherungssumme ersetzt. Viele Landesprogramme setzen diesen Mindestselbstbehalt voraus.

### Wie hoch ist die Versicherungsteuer?

Für Hagel, Sturm, Starkfrost, Dürre, Starkregen und Überschwemmung an Bodenerzeugnissen beträgt sie 0,3 Promille der Versicherungssumme je Versicherungsjahr. Das ist weit weniger als der Regelsatz von 19 Prozent der Prämie, der für die meisten anderen Versicherungen gilt.

### Wie funktioniert ein Dürreindex?

Gezahlt wird, wenn ein vereinbarter Wetterwert, etwa der Niederschlag an einer bestimmten Messstelle in einem bestimmten Zeitraum, eine Schwelle unterschreitet. Es gibt keine Schadenschätzung auf dem Feld. Der Nachteil: Regnet es an der Station, aber nicht auf Ihrem Schlag, gibt es nichts.

### Bis wann muss ich versichern?

Das hängt von Versicherer und Kultur ab. Frostdeckungen für Obst und Wein müssen vor Beginn der Frostgefahr bestehen, Hageldeckungen lassen sich oft noch im Frühjahr abschließen. Förderanträge haben eigene Fristen beim Land.

### Sind auch Gemüse und Hopfen versicherbar?

Ja, die Spezialversicherer haben eigene Tarife für Gemüse, Hopfen und andere Sonderkulturen. Baden-Württemberg hat Hopfen ab 2026 in seine Förderung aufgenommen.

### Warum über einen Makler?

Weil sich Gefahren, Selbstbehalte, Hektarwerte und Indexregeln stark unterscheiden und die Förderfähigkeit von genau diesen Details abhängt. Wir holen Angebote ein, prüfen sie gegen die Regeln Ihres Landes und begleiten im Schadenfall. Die Vergütung zahlt der Versicherer.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

## Angebot anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-ernte.php#anfrage

---

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT. Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen. Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
