# Handy- und Elektronikversicherung: Schutz für Smartphone, Tablet, Laptop und Kamera

> Ein Sturz auf die Fliesen, ein Glas Wasser über der Tastatur, ein Rucksack, der im Zug plötzlich leer ist: Genau dafür gibt es Geräteversicherungen. Sie sind freiwillig und nicht für jeden sinnvoll. Lohnend sind sie vor allem für neue, teure Geräte und für Menschen, die ihr Gerät viel unterwegs dabeihaben.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-handy-elektronik.php  
Stand: 2026-10-31

## Brauche ich eine Handyversicherung?

Nicht zwingend. Die Stiftung Warentest zählt sie nicht zu den wichtigen Versicherungen, weil Selbstbeteiligung, Zeitwertabzug und Ausschlüsse viel vom Nutzen auffressen. Sinnvoll kann sie sein, wenn das Gerät neu und teuer ist, ein Ausfall Sie finanziell trifft und Sie es oft draußen benutzen. Prüfen Sie vorher, was Hausratversicherung, Gewährleistung und Herstellergarantie bereits übernehmen.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein, eine freiwillige Sachversicherung
- **Typische Schäden:** Displaybruch, Flüssigkeit, Sturz, Diebstahl
- **Selbstbeteiligung:** fast immer, oft um 10 % des Kaufpreises
- **Entschädigung:** meist Neuwert nur in den ersten Monaten, danach Zeitwert
- **Gewährleistung:** 2 Jahre beim Händler, deckt aber keinen Sturz und kein Wasser

## Was Gewährleistung, Garantie und Hausrat schon leisten

Geht ein Gerät ohne äußere Einwirkung kaputt, haftet zwei Jahre lang der Händler. In den ersten zwölf Monaten wird seit 2022 vermutet, dass der Mangel schon beim Kauf da war. Eine Herstellergarantie kommt freiwillig dazu. Beide greifen aber nicht, wenn das Gerät heruntergefallen ist oder Wasser abbekommen hat.

Die Hausratversicherung ersetzt ein Smartphone, das bei einem Einbruch in die Wohnung gestohlen oder Ihnen mit Gewalt entrissen wurde. Den einfachen Diebstahl aus Jacke, Tasche oder vom Cafétisch zahlt sie in der Regel nicht, und Verlieren ist nie versichert. Bruch und Flüssigkeit sind in der Hausrat ebenfalls kein Thema.

## Wann sich eine eigene Geräteversicherung rechnet

Die Rechnung ist einfach: Jahresbeitrag plus Selbstbeteiligung gegen die Kosten einer Reparatur oder eines Ersatzgeräts. Ein neues Smartphone für über 1.000 Euro mit einem Displaywechsel im dreistelligen Bereich spricht eher dafür, ein drei Jahre altes Mittelklassegerät eher dagegen, weil die Versicherung dann nur noch den Zeitwert ersetzt.

Mehrere Geräte in einem Vertrag, etwa Smartphone, Tablet und Laptop einer Familie, können günstiger sein als einzelne Policen. Wer das Geld für eine Reparatur ohne Weiteres aufbringen kann, ist oft besser bedient, wenn er den Beitrag selbst zurücklegt.

## Diebstahl: der teure und knifflige Teil

Diebstahlschutz kostet fast immer extra und hat oft eine höhere Selbstbeteiligung. Viele Bedingungen verlangen, dass Sie das Gerät in persönlichem Gewahrsam hatten, also am Körper oder in unmittelbarer Reichweite. Ein Handy im unbeaufsichtigten Auto oder auf dem Handtuch am Strand ist dann nicht versichert.

Im Schadenfall brauchen Sie eine Anzeige bei der Polizei, den Kaufbeleg und oft die IMEI oder Seriennummer. Notieren Sie sie gleich nach dem Kauf und bewahren Sie die Rechnung digital auf.

## Was versichert ist

- Bruch und Sturzschäden, zum Beispiel ein gesprungenes Display
- Flüssigkeitsschäden durch Wasser, Kaffee oder Regen
- Kurzschluss und Überspannung, je nach Tarif
- Reparatur oder Ersatzgerät, bei Totalschaden bis zur Versicherungssumme
- Diebstahl und Raub, wenn mitversichert
- Mehrere Geräte eines Haushalts in einem Vertrag, je nach Anbieter
- Akkuschwäche oder Elektronikdefekt nach Ablauf der Garantie, in einigen Tarifen

## Was nicht versichert ist

- Einfacher Verlust und Liegenlassen
- Diebstahl aus unbeaufsichtigten Taschen oder Fahrzeugen, je nach Bedingungen
- Kratzer und Schönheitsschäden ohne Funktionsverlust
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Zubehör wie Ladekabel, Hüllen und Kopfhörer, wenn nicht genannt
- Datenverlust und Kosten für die Wiederherstellung von Daten
- Ältere Geräte, die bei Vertragsbeginn über der Altersgrenze des Tarifs liegen

## Wer sie braucht

- Käufer eines neuen, teuren Smartphones, Tablets oder Laptops
- Eltern, deren Kinder ihr erstes eigenes Gerät bekommen
- Pendler, Studierende und Reisende, die ihr Gerät ständig dabeihaben
- Hobbyfotografen mit teurer Kameraausrüstung
- Haushalte, die mehrere Geräte gemeinsam absichern möchten

## Wer sie nicht braucht

- Eine Versicherung für ältere Geräte, deren Zeitwert kaum noch über der Selbstbeteiligung liegt
- Eine Zusatzpolice, wenn eine Kreditkarte oder der Mobilfunkvertrag bereits einen gleichwertigen Geräteschutz enthält

## Was sie kostet

Der Beitrag hängt vor allem vom Kaufpreis des Geräts ab. Diebstahlschutz verteuert den Vertrag deutlich. Finanztest fand für Smartphone-Policen ohne Diebstahlschutz Jahresbeiträge von rund 26 bis 132 Euro.

| Beispiel | Richtwert |
| --- | --- |
| Smartphone, Bruch und Flüssigkeit, ohne Diebstahl | rund 26 bis 132 € im Jahr |

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Kaufpreis und Art des Geräts
- Mit oder ohne Diebstahlschutz
- Höhe der Selbstbeteiligung
- Gerätealter bei Vertragsbeginn
- Einzelgerät oder mehrere Geräte im Paket
- Monatlich kündbar oder feste Laufzeit

_Richtwert aus einem veröffentlichten Test der Stiftung Warentest. Mit Diebstahlschutz und für Laptops oder Kameras deutlich mehr. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Hausrat mit Einschluss:** Einbruch und Raub sind über die Hausratversicherung abgedeckt, manche Tarife erweitern das auf einfachen Diebstahl außerhalb der Wohnung. Bruch und Wasser bleiben außen vor.
- **Geräteschutz ohne Diebstahl:** Bruch, Sturz und Flüssigkeit für ein Gerät. Die günstige Lösung für alle, die ihr Gerät vor allem vor Missgeschicken schützen wollen.
- **Rundumschutz mit Diebstahl:** Zusätzlich Diebstahl und Raub, oft mit höherer Selbstbeteiligung im Diebstahlfall. Für teure Geräte, die viel unterwegs sind.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Selbstbeteiligung | fester Betrag oder Prozentsatz, getrennt nach Reparatur und Diebstahl | niedrige feste Selbstbeteiligung oder keine | Bei einem Displaywechsel kann die Selbstbeteiligung einen großen Teil der Reparaturkosten ausmachen. |
| Entschädigung | Zeitwert | Neuwert für einen längeren Zeitraum nach dem Kauf | Nach einem Jahr ersetzen viele Tarife nur noch einen Teil des Kaufpreises. |
| Diebstahl | ausgeschlossen oder nur Raub | einfacher Diebstahl eingeschlossen, mit klaren Gewahrsamsregeln | Der Griff in die Tasche ist der häufigste Diebstahl, und genau den zahlen viele Tarife nicht. |
| Wartezeit und Gerätealter | nur Neugeräte, Wartezeit für ältere | Schutz ab dem ersten Tag, auch für Geräte bis zu einigen Monaten alt | Wer die Versicherung erst nach dem ersten Sturz abschließen will, scheitert sonst an der Wartezeit. |
| Anzahl der Schäden | ein Schaden pro Jahr | mehrere Schäden pro Jahr bis zur Versicherungssumme | Ein Display kann zweimal im Jahr springen, besonders bei Kindern. |
| Laufzeit | ein oder zwei Jahre fest | monatlich kündbar | Mit einem neuen Gerät oder einem neuen Mobilfunkvertrag ändert sich der Bedarf schnell. |
| Reparaturweg | nur Partnerwerkstatt mit Versand | Wahl zwischen Werkstatt vor Ort und Abholung, Ersatzgerät bei langer Reparatur | Wer beruflich auf das Gerät angewiesen ist, kann nicht eine Woche ohne leben. |

## Anbieter im Überblick

Geräteschutz bieten Spezialanbieter, die oft über den Fachhandel verkaufen, und große Sachversicherer, meist als eigene Police oder als Baustein der Hausrat. Daneben gibt es Policen über Mobilfunkanbieter und Händler. Die Liste ist ein Marktüberblick.

- **WERTGARANTIE**: auf Geräte- und Fahrradschutz spezialisiert, Vertrieb stark über den Fachhandel
- **Allianz**: eigene Handyversicherung, Vertreter und Makler
- **Zurich**: Handyversicherung für Privatkunden, Vertreter und Makler
- **R+V**: Handyversicherung im Rahmen der Elektronikversicherung, genossenschaftliche Gruppe
- **CosmosDirekt**: Direktversicherer der Generali, Entschädigung nach Gerätealter gestaffelt

155 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 2026-09-18; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Handy fällt auf den Asphalt** (Displaytausch, oft ein dreistelliger Betrag): Sturzschäden sind der Kern jeder Geräteversicherung. Abgezogen wird die Selbstbeteiligung, und die kann bei günstigen Tarifen hoch sein.
- **Kaffee über dem Laptop** (Reparatur oder Ersatz, schnell vierstellig): Flüssigkeitsschäden sind in fast allen Geräteversicherungen eingeschlossen. Die Hausratversicherung zahlt dafür nichts.
- **Taschendieb in der S-Bahn** (Neupreis des Geräts): Ohne Diebstahlbaustein zahlt die Geräteversicherung nicht, und die Hausrat meist auch nicht. Starke Tarife schließen einfachen Diebstahl ein.
- **Kamera im Mietwagen gestohlen** (Kamera und Objektive, oft über 1.000 €): Aus unbeaufsichtigten Fahrzeugen zahlen viele Tarife nur unter Bedingungen, etwa verschlossener Kofferraum und tagsüber. Lesen Sie die Gewahrsamsregeln.
- **Zwei Jahre altes Handy, Totalschaden** (Zeitwert statt Kaufpreis): Nach den ersten Monaten ersetzen die meisten Tarife nur noch einen Teil des Kaufpreises. Nach Abzug der Selbstbeteiligung bleibt oft wenig.
- **Handy im Taxi liegen gelassen** (Neupreis des Geräts): Verlieren und Liegenlassen sind kein Diebstahl. Dafür zahlt praktisch keine Versicherung.

## Mythos oder Wahrheit

- „Die Hausratversicherung zahlt jedes gestohlene Handy." ✘ Falsch. Sie zahlt bei Einbruch und Raub, den einfachen Diebstahl unterwegs aber nur, wenn er im Tarif eigens eingeschlossen ist.
- „Im ersten Jahr nach dem Kauf muss der Händler beweisen, dass ein Defekt nicht von Anfang an da war." ✔ Stimmt, seit 2022 gilt diese Beweislastumkehr zwölf Monate lang. Für Sturz und Wasser hilft sie aber nicht, denn das ist kein Mangel des Geräts.
- „Eine Handyversicherung zahlt immer den Neupreis." ✘ Nein. Den vollen Kaufpreis gibt es meist nur in den ersten Monaten, danach den Zeitwert oder einen gestaffelten Anteil.
- „Fast jede Handyversicherung hat eine Selbstbeteiligung." ✔ Richtig, das hat auch die Stiftung Warentest festgestellt. Beim Diebstahl ist sie oft noch höher als bei der Reparatur.
- „Ein Riss im Display ist ein Garantiefall." ✘ Nur in seltenen Fällen, wenn das Glas ohne äußere Einwirkung springt. Nach einem Sturz lehnen Hersteller und Händler ab.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Die teure Police des Händlers an der Kasse abschließen, ohne Alternativen zu kennen
- Annehmen, Diebstahl sei automatisch eingeschlossen
- Ein drei Jahre altes Gerät zum Zeitwert versichern, der kaum über der Selbstbeteiligung liegt
- Kaufbeleg und Seriennummer nicht aufbewahren
- Den Schaden zu spät melden oder ohne Polizeianzeige
- Doppelt zahlen, weil Kreditkarte oder Mobilfunkvertrag schon Geräteschutz enthalten

## FAQ

### Zahlt die Hausratversicherung ein gestohlenes Handy?

Nur bei Einbruch in die Wohnung oder Raub, also wenn Gewalt im Spiel war. Den Taschendiebstahl in der Bahn zahlt die Hausrat in der Regel nur, wenn Ihr Tarif einfachen Diebstahl außerhalb der Wohnung ausdrücklich einschließt.

### Ist ein gesprungenes Display ein Fall für die Gewährleistung?

Nein. Gewährleistung und Garantie gelten für Mängel, die schon beim Kauf da waren oder ohne äußere Einwirkung entstehen. Ein Sturz ist eine äußere Einwirkung, dafür braucht es eine Geräteversicherung.

### Wie lange nach dem Kauf kann ich eine Handyversicherung abschließen?

Das hängt vom Anbieter ab. Für ganz neue Geräte gilt der Schutz meist sofort, für ältere verlangen manche Tarife eine Wartezeit von einigen Wochen, andere nehmen nur Geräte bis zu einem bestimmten Alter, oft wenige Monate.

### Bekomme ich den vollen Kaufpreis ersetzt?

Meist nur in den ersten Monaten. Danach ersetzen viele Tarife den Zeitwert oder einen gestaffelten Anteil des Kaufpreises, und die Selbstbeteiligung wird zusätzlich abgezogen.

### Was gilt, wenn ich mein Handy einfach verliere?

Verlust ist praktisch nie versichert, weder in der Hausrat noch in den meisten Handyversicherungen. Versichert ist nur, was nachweislich gestohlen oder beschädigt wurde.

### Lohnt sich die Versicherung, die mir der Händler beim Kauf anbietet?

Nicht automatisch. Vergleichen Sie Selbstbeteiligung, Diebstahlschutz, Laufzeit und Preis mit anderen Angeboten. Sie können den Geräteschutz meist auch einige Tage nach dem Kauf noch woanders abschließen.

### Sind auch beruflich genutzte Geräte versichert?

Private Geräteversicherungen schließen eine rein gewerbliche Nutzung oft aus. Wer ein Diensthandy hat oder als Selbstständiger arbeitet, braucht eine betriebliche Elektronikversicherung oder einen Tarif, der berufliche Mitnutzung erlaubt.

### Was brauche ich im Schadenfall?

Kaufbeleg, IMEI oder Seriennummer, eine kurze Schilderung des Hergangs und bei Diebstahl die Polizeianzeige. Schicken Sie das Gerät nicht selbst zu einer fremden Werkstatt, bevor der Versicherer zugestimmt hat.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

## Angebot anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-handy-elektronik.php#anfrage

---

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT. Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen. Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
