# Inhaltsversicherung: Einrichtung, Maschinen und Waren Ihres Betriebs absichern

> Die Inhaltsversicherung ersetzt Einrichtung, Maschinen, Vorräte und Waren eines Betriebs nach Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm. Sie ist für Läden, Büros, Werkstätten und Praxen das Gegenstück zur Hausrat. Entscheidend ist nicht der Preis, sondern eine Versicherungssumme, die zum tatsächlichen Neuwert passt.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-inhaltsversicherung.php  
Stand: 2026-09-18

## Brauche ich als kleiner Betrieb eine Inhaltsversicherung?

Ja, sobald ein Brand oder Einbruch Sie mehr kosten würde, als Sie aus eigenen Rücklagen sofort ersetzen können. Eine Pflicht gibt es nicht, aber viele Gewerbemietverträge und Leasinggeber verlangen sie. Maßgeblich ist der Neuwert aller Sachen im Betrieb: Theke, Regale, Computer, Werkzeug, Maschinen und Warenbestand. Schon eine kleine Werkstatt kommt schnell auf einen sechsstelligen Betrag, und ohne Versicherung trägt diesen Verlust allein der Inhaber.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein, aber oft vom Vermieter oder Leasinggeber verlangt
- **Grundgefahren:** Feuer, Einbruchdiebstahl mit Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel
- **Wichtigste Kennzahl:** Versicherungssumme zum Neuwert aller Betriebssachen
- **Beitrag:** Promillesatz auf die Versicherungssumme, stark abhängig von der Branche
- **Rechtsgrundlage:** VVG, Unterversicherung nach § 75 VVG

## Unterversicherung: warum eine zu niedrige Summe jeden Schaden kürzt

Liegt die Versicherungssumme erheblich unter dem Versicherungswert, zahlt der Versicherer nach § 75 VVG nur im Verhältnis. Beispiel: Der Inhalt ist 200.000 Euro wert, versichert sind 100.000 Euro. Nach einem Wasserschaden von 20.000 Euro erhalten Sie 10.000 Euro, obwohl die Summe für diesen Schaden locker gereicht hätte. Das trifft auch Teilschäden, und genau das überrascht die meisten Inhaber.

Die Summe wird in Betrieben häufig beim Abschluss geschätzt und danach nie wieder angefasst. Neue Maschinen, ein größeres Lager und Preissteigerungen kommen hinzu, die Summe bleibt. Gute Verträge enthalten deshalb einen Unterversicherungsverzicht, der an eine sorgfältige Summenermittlung gebunden ist, oder eine Vorsorge von einigen Prozent für unterjährige Zugänge.

## Vorräte schwanken, die Summe muss mitgehen

Ein Händler hat vor Weihnachten ein volles Lager, im Februar ein halb leeres. Wer nur den Durchschnitt versichert, ist in der Spitze unterversichert. Dafür gibt es Stichtagsversicherungen, bei denen Sie den Bestand regelmäßig melden, oder Saisonzuschläge für bestimmte Monate.

Wichtig ist auch, was zum Inhalt zählt: fremde Sachen wie Kundenfahrzeuge in der Werkstatt, Kommissionsware oder geleaste Geräte sind nur versichert, wenn sie ausdrücklich eingeschlossen sind. Mietereinbauten wie Ladenausbau, Böden oder Beleuchtung gehören oft zum Inhalt des Mieters und nicht zur Gebäudeversicherung des Vermieters.

## Sicherungen und Obliegenheiten entscheiden im Einbruchfall

Beim Einbruchdiebstahl prüft der Versicherer zuerst, ob die vereinbarten Sicherungen vorhanden und eingeschaltet waren: Schlösser, Gitter, Einbruchmeldeanlage, Tresor für Bargeld. Fehlt etwas, das im Vertrag steht, kann die Leistung gekürzt werden. Bargeld und Wertsachen sind außerhalb eines Tresors meist nur mit kleinen Beträgen versichert.

Viele Tarife verlangen außerdem, dass Wasser führende Leitungen in nicht genutzten Räumen im Winter entleert oder beheizt werden und Fluchtwege frei bleiben. Wer die Vorgaben kennt, bevor etwas passiert, erspart sich den Streit danach.

## Elementarschäden und Betriebsausfall sind eigene Bausteine

Überschwemmung durch Starkregen, Rückstau aus der Kanalisation, Erdbeben und Erdrutsch sind in der Grunddeckung nicht enthalten. Die erweiterte Elementardeckung lässt sich meist gegen Aufpreis einschließen, in Lagen mit hohem Hochwasserrisiko nur mit Selbstbehalt oder gar nicht.

Die Inhaltsversicherung ersetzt Sachen, nicht den Umsatz, der nach einem Brand wochenlang fehlt. Dafür gibt es die Betriebsunterbrechungsversicherung. Für kleinere Betriebe bieten viele Versicherer eine Klein-BU an, die direkt im Inhaltsvertrag steckt.

## Was versichert ist

- Einrichtung, Mobiliar und Ladenausbau des Betriebs
- Technische und kaufmännische Betriebsausstattung, Werkzeug und Maschinen
- Vorräte, Rohstoffe, Halb- und Fertigwaren
- Schäden durch Feuer, Blitzschlag, Explosion und Anprall eines Luftfahrzeugs
- Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch
- Leitungswasser, auch aus Sprinkleranlagen, je nach Tarif
- Sturm ab Windstärke 8 und Hagel
- Aufräum-, Bewegungs- und Schutzkosten sowie Schlossänderungskosten
- Fremde Sachen und Kundeneigentum, wenn eingeschlossen
- Elementarschäden und Betriebsunterbrechung als zuwählbare Bausteine

## Was nicht versichert ist

- Das Gebäude selbst, dafür gibt es die Gebäudeversicherung
- Einfacher Diebstahl ohne Einbruch, etwa Ladendiebstahl
- Elementarschäden ohne entsprechenden Einschluss
- Technische Defekte an Geräten ohne äußere Ursache (Elektronik- oder Maschinenversicherung)
- Kraftfahrzeuge mit Zulassung
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Umsatzausfall ohne BU-Baustein

## Wer sie braucht

- Einzelhändler mit Warenlager und Ladeneinrichtung
- Handwerksbetriebe mit Werkzeug, Maschinen und Material
- Arztpraxen, Kanzleien und Agenturen mit Büro- und Praxisausstattung
- Gastronomie mit Küchentechnik und Vorräten
- Jeder Mieter von Gewerberäumen, dessen Mietvertrag eine Inhaltsversicherung verlangt

## Wer darauf verzichten kann

- Soloselbständige, die fast nur mit Laptop und Telefon arbeiten und diese Geräte aus Rücklagen ersetzen können

## Was sie kostet

Der Beitrag wird als Promillesatz auf die Versicherungssumme berechnet. Wie hoch der Satz ist, entscheidet vor allem die Betriebsart: Ein Steuerbüro ist ein anderes Brandrisiko als eine Schreinerei, und ein Juwelier ein anderes Einbruchrisiko als ein Blumenladen.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Betriebsart und Branche (Brand- und Einbruchgefahr)
- Höhe der Versicherungssumme und Anteil der Vorräte
- Lage: Postleitzahl, Einbruchstatistik, Hochwasser- und Starkregenzone
- Sicherungen: Einbruchmeldeanlage, Schlösser, Tresor
- Bauart des Gebäudes und Brandschutz
- Selbstbehalt und eingeschlossene Bausteine
- Schadenverlauf der letzten Jahre

_Für Betriebe gibt es keine belastbaren veröffentlichten Beitragsspannen, dafür sind die Branchen zu verschieden. Der Beitrag steht erst im Angebot fest, das wir für Ihren Betrieb einholen._

## Die Tariflinien am Markt

- **Grunddeckung:** Die vier klassischen Gefahren Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel auf Basis der Musterbedingungen. Kleine Grenzen für Kosten und Bargeld, kein Unterversicherungsverzicht.
- **Erweiterte Deckung:** Zusätzlich Überspannung durch Blitz, höhere Kostenpositionen, Vorsorge für neue Sachen, Klein-BU und ein Unterversicherungsverzicht bei korrekter Summenermittlung. Für die meisten kleinen Betriebe der passende Schnitt.
- **Allgefahren:** Versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, einschließlich unbenannter Gefahren wie Fahrzeuganprall, Rauch oder Innere Unruhen. Beweislast für einen Ausschluss liegt beim Versicherer. Lohnt bei hohen Werten und komplexen Betrieben.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Unterversicherungsverzicht | keiner | Verzicht bei Summenermittlung nach Vorgabe des Versicherers | Ohne Verzicht kürzt schon eine leicht zu niedrige Summe jeden Schaden anteilig. |
| Vorsorge für neue Sachen | keine | 10 bis 30 Prozent der Summe bis zur nächsten Meldung | Neu gekaufte Maschinen sind sonst bis zur Vertragsanpassung nicht voll versichert. |
| Grobe Fahrlässigkeit | Kürzung nach § 81 VVG möglich | Verzicht auf die Kürzung bis zur Versicherungssumme | Die vergessene Kerze oder das offene Fenster ist genau der Fall, bei dem sonst gekürzt wird. |
| Fremde Sachen | ausgeschlossen | Kundeneigentum und Kommissionsware mit eigener Summe | Für das verbrannte Kundenfahrzeug in Ihrer Werkstatt haften Sie gegenüber dem Kunden. |
| Kostenpositionen | Aufräumkosten bis 5 Prozent | Aufräum-, Abbruch-, Dekontaminations- und Mehrkosten mit eigenen Summen | Nach einem Brand kosten Entsorgung und Reinigung oft mehr als erwartet. |
| Überspannung durch Blitz | ausgeschlossen | eingeschlossen bis zur vollen Summe | Ein Blitzeinschlag in der Nähe zerstört Kassen, Server und Steuerungen, ohne dass es brennt. |
| Außenversicherung | keine | Sachen auf Baustellen, Messen und im Fahrzeug mit Sublimit | Werkzeug und Ware sind oft gerade nicht im Betrieb, wenn etwas passiert. |
| Klein-BU | nicht enthalten | Ertragsausfall bis zur Inhaltssumme eingeschlossen | Für kleine Betriebe die einfachste Absicherung gegen den Umsatzausfall nach einem Sachschaden. |

## Anbieter im Überblick

Inhaltsversicherungen für kleine und mittlere Betriebe bieten fast alle großen Sachversicherer an, meist als Baustein einer gewerblichen Sachpolice oder eines Firmenpakets. Die Unterschiede liegen in Klauseln, Branchenannahme und Kostenpositionen. Die Liste ist ein Marktüberblick.

- **Allianz**: Firmenkundengeschäft über Vertreter und Makler
- **AXA**: Gewerbe-Sachversicherung für kleine und mittlere Betriebe
- **HDI**: Teil des Talanx-Konzerns, Schwerpunkt Firmen und freie Berufe
- **R+V**: Versicherer der Volks- und Raiffeisenbanken, stark im Mittelstand
- **Zurich**: Teil der Zurich Insurance Group, Vertrieb über Vertreter und Makler
- **Gothaer**: Gewerbe- und Firmenkundengeschäft, Vertreter und Makler
- **Helvetia**: deutsche Direktion eines Schweizer Versicherers, Maklervertrieb
- **VHV**: Maklerversicherer, Gewerbeprodukte für Handwerk und Handel
- **SIGNAL IDUNA**: Wurzeln in Handwerk und Handel, Vertreter und Makler
- **Württembergische**: Teil der W&W-Gruppe, Außendienst und Makler

155 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Feuer, Sturm, Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 2026-09-18. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Einbrecher hebeln die Ladentür auf** (rund 5.000 bis 30.000 € für Ware, Tür und Schloss): Einbruchdiebstahl ist der Kern jeder Inhaltsversicherung. Die neuen Schlösser zahlt schon die Grunddeckung mit, in kleinen Grenzen.
- **Kundin steckt drei Parfüms ein** (ein paar Hundert €, übers Jahr oft deutlich mehr): Ohne Gewalt kein Einbruch: Schwund während der Öffnungszeit ist Betriebsrisiko und steht in keiner normalen Inhaltspolice.
- **Blitz schlägt ein, Kassen sind tot** (rund 2.000 bis 10.000 €): Die Grunddeckung zahlt nur, wenn der Blitz direkt auf die Sachen trifft. Der Stromstoß über die Leitung ist erst im erweiterten Tarif dabei.
- **Gully drückt Wasser ins Lager** (rund 10.000 bis 50.000 € an Ware): Rückstau zählt zu den Elementarschäden. Nur mit diesem Baustein versichert, und dann meist mit Selbstbehalt.
- **Kommissionsware verbrennt im Laden** (so viel, wie der Lieferant in Rechnung stellt): Fremdes Eigentum ist nicht automatisch Ihr Inhalt. Starke Tarife führen Kundeneigentum und Kommissionsware mit eigener Summe.
- **Heizstrahler neben Kartons vergessen** (Lagerbrand, schnell fünf- bis sechsstellig): Das ist grob fahrlässig, und nach § 81 VVG darf der Versicherer kürzen. Gute Tarife verzichten auf diese Kürzung.

## Mythos oder Wahrheit

- „Ein Sturm mit Windstärke 7 reicht, damit die Versicherung das abgedeckte Vordach zahlt." ✘ Nein, versichert ist Sturm erst ab Windstärke 8. Liegt die gemessene Windstärke am Ort darunter, bleibt der Schaden beim Betrieb. Im Zweifel hilft eine Auskunft des Deutschen Wetterdienstes.
- „Hat der Einbrecher auch Schlüssel mitgenommen, zahlt die Versicherung die neuen Schlösser." ✔ Stimmt, Schlossänderungskosten sind in den meisten Verträgen eingeschlossen. Ersetzt werden die Schlösser der Räume, zu denen die gestohlenen Schlüssel passen, meist bis zu einer festen Grenze.
- „Wer vergessen hat, die Alarmanlage einzuschalten, bekommt nach dem Einbruch keinen Cent." ✘ Nicht zwingend. Nach § 28 VVG hängt die Kürzung vom Grad des Verschuldens ab, und wenn die Anlage den Schaden nicht verhindert hätte, bleibt die Leistung voll erhalten. Den Nachweis müssen allerdings Sie führen.
- „Nehmen Einbrecher nichts mit und verwüsten nur den Laden, zahlt trotzdem die Inhaltsversicherung." ✔ Ja, Vandalismus nach einem Einbruch ist versichert. Zerschlagene Vitrinen, besprühte Ware und aufgebrochene Schränke gehören dazu, auch ohne Beute.
- „Wirft der Hund eines Kunden die teure Vase im Laden um, ist das ein Fall für die Inhaltsversicherung." ✘ Nein, das ist ein Haftpflichtfall. Zahlen muss die Tierhalterhaftpflicht des Hundebesitzers, und zwar auch ohne dessen Verschulden.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Die Versicherungssumme beim Einzug geschätzt und nie an neue Maschinen und Waren angepasst
- Mietereinbauten weder in der eigenen Inhalts- noch in der Gebäudeversicherung des Vermieters versichert
- Die Einbruchmeldeanlage im Vertrag angegeben, aber abends nicht eingeschaltet
- Elementarschäden aus Kostengründen weggelassen, obwohl der Betrieb im Keller oder in Flussnähe liegt
- Kundeneigentum in der Werkstatt für automatisch mitversichert gehalten
- Nur den Sachschaden versichert und den monatelangen Umsatzausfall übersehen

## FAQ

### Was ist der Unterschied zwischen Inhalts- und Gebäudeversicherung?

Die Gebäudeversicherung deckt das Bauwerk mit fest eingebauten Teilen, die Inhaltsversicherung alles, was man bei einem Umzug mitnehmen könnte: Einrichtung, Maschinen, Waren. Mieter brauchen nur die Inhaltsversicherung, Eigentümer beide. Mietereinbauten gehören meist zum Inhalt des Mieters.

### Zahlt die Inhaltsversicherung bei Ladendiebstahl?

Nein. Versichert ist Einbruchdiebstahl, also das gewaltsame Eindringen in verschlossene Räume, und Raub. Einfacher Diebstahl aus dem geöffneten Laden ist in der Regel ausgeschlossen oder nur mit sehr kleinen Summen über Zusatzklauseln versichert.

### Wie berechne ich die richtige Versicherungssumme?

Addieren Sie den Neuwert aller Einrichtungsgegenstände, Geräte und Maschinen, also den Preis, den Sie heute für gleichwertige neue Sachen zahlen würden, und den höchsten üblichen Warenbestand zum Einkaufspreis. Viele Versicherer bieten dafür ein Formular zur Summenermittlung, an das ein Unterversicherungsverzicht geknüpft ist.

### Ersetzt die Inhaltsversicherung den Neuwert?

Bei Einrichtung und Maschinen in der Regel ja, bei Waren den Wiederbeschaffungspreis, bei selbst hergestellten Waren die Herstellungskosten. Sachen, die dauerhaft nicht mehr genutzt werden oder stark entwertet sind, werden meist nur zum Zeitwert ersetzt.

### Sind Laptops und Kassen in der Inhaltsversicherung versichert?

Ja, gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm. Nicht versichert sind Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung ohne Blitz oder ein heruntergefallenes Gerät. Dafür gibt es die Elektronikversicherung, die auch technische Schäden abdeckt.

### Zahlt die Inhaltsversicherung bei Starkregen?

Nur mit einem Einschluss erweiterter Elementarschäden. Dringt Wasser nach Starkregen von außen ein oder staut es aus der Kanalisation zurück, ist das keine Leitungswasser- und keine Sturmgefahr. Ohne Elementarbaustein bleibt der Schaden beim Betrieb.

### Bin ich im Homeoffice oder auf der Baustelle versichert?

Nur mit einer Außenversicherung. Sie deckt Sachen, die sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden, meist mit einer eigenen, niedrigeren Summe. Werkzeug im Firmenwagen ist oft nur tagsüber oder nur in einem verschlossenen Fahrzeug versichert.

### Muss ich neue Maschinen dem Versicherer melden?

Ja, spätestens wenn sie die Versicherungssumme spürbar erhöhen. Eine Vorsorgeversicherung überbrückt die Zeit bis zur Meldung. Ohne Meldung droht Unterversicherung, und die trifft dann jeden Schaden, nicht nur die neue Maschine.

### Verlangt der Vermieter zu Recht eine Inhaltsversicherung?

Wenn es im Gewerbemietvertrag steht, ja. Das ist üblich und rechtlich zulässig. Viele Vermieter lassen sich die Police jährlich nachweisen, manche verlangen dazu eine Glasversicherung für Schaufenster.

### Warum über einen Makler statt direkt beim Versicherer?

Weil die Bedingungen der Gewerbeversicherer stark voneinander abweichen und Klauseln wie Unterversicherungsverzicht oder Kundeneigentum im Schaden über viel Geld entscheiden. Als Makler vergleichen wir in Ihrem Auftrag und stehen im Schadenfall auf Ihrer Seite.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

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Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-inhaltsversicherung.php#anfrage

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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

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