# Kfz-Handel und Werkstatt: versichert, was über Ihren Hof rollt

> Autohäuser, Werkstätten und Händler bewegen jeden Tag Fahrzeuge, die ihnen nicht gehören oder noch nicht zugelassen sind. Die Betriebshaftpflicht hilft dabei kaum, denn Schäden an Kundenautos und alles, was mit dem Fahren zu tun hat, klammert sie regelmäßig aus. Diese Lücke schließt die Kfz-Handel- und Handwerksversicherung: Kfz-Haftpflicht und Kasko für rote Kennzeichen, Probefahrten und Fahrzeuge in Ihrer Obhut, in einem Vertrag.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-kfz-handel.php  
Stand: 2026-11-06

## Braucht ein Autohaus oder eine Werkstatt eine eigene Kfz-Versicherung?

Für das rote Kennzeichen ja: Ohne Kfz-Haftpflicht teilt die Zulassungsbehörde kein 06er Kennzeichen zu, der Antrag verlangt eine eVB-Nummer. Der Kasko-Teil für Kundenfahrzeuge und den eigenen Bestand ist freiwillig. Er wird trotzdem fast immer gebraucht, weil die Betriebshaftpflicht Schäden an Fahrzeugen, die Sie reparieren, umsetzen oder Probe fahren, in der Regel nicht trägt. Grundlage vieler Tarife sind die Sonderbedingungen für Kfz-Handel und -Handwerk, ergänzt um die AKB.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Kfz-Haftpflicht ja, wenn Sie rote Kennzeichen führen; Kasko freiwillig
- **Rotes Kennzeichen:** 06er Nummer nach § 41 FZV, für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten
- **Gesetzliche Mindestsumme:** 7,5 Mio. € für Personenschäden in der Kfz-Haftpflicht
- **Wer bekommt 06er Kennzeichen:** zuverlässige Kfz-Hersteller, Teilehersteller, Werkstätten und Händler, keine Privatleute
- **Bedingungswerk:** Sonderbedingungen Kfz-Handel und -Handwerk, die AKB gelten ergänzend

## Das rote Kennzeichen: Erlaubnis mit engen Grenzen

Das rote 06er Kennzeichen erlaubt nach § 41 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung Fahrten mit Fahrzeugen, die nicht zugelassen sind: zur Prüfung beim Sachverständigen, zur Probe und zur Überführung. Die Zulassungsbehörde teilt es nur zuverlässigen Kfz-Herstellern, Teileherstellern, Werkstätten und Händlern zu und prüft dafür unter anderem Gewerbeanmeldung und Führungszeugnis. Zu jedem Kennzeichen gehört ein besonderes Fahrzeugscheinheft, in dem jedes damit gefahrene Fahrzeug eine eigene Seite bekommt.

Die Grenzen sind eng. Das Kennzeichen dient nur dem eigenen Betrieb, über die Fahrten ist Buch zu führen, und wer es zweckfremd nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ein Kaufinteressent darf damit nicht tagelang allein unterwegs sein: Das Verwaltungsgericht Bayreuth hat ein mehrtägiges Überlassen für unzulässig erklärt (Gerichtsbescheid vom 16.03.2021, B 1 K 20.1441). Wer die Regeln dehnt, riskiert neben dem Bußgeld auch Streit mit dem Versicherer.

## Warum die Betriebshaftpflicht beim Kundenauto nicht reicht

Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden bei Dritten. Für ein Kfz-Gewerbe hat sie zwei eingebaute Grenzen: Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs gehören in die Kfz-Haftpflicht, und Schäden an Fahrzeugen, die Sie bearbeiten oder verwahren, sind als Tätigkeits- und Obhutsschäden regelmäßig ausgeschlossen. Rutscht das Kundenauto von der Hebebühne oder wird es beim Umsetzen auf dem Hof angefahren, bleibt der Betrieb ohne Zusatzdeckung oft auf dem Schaden sitzen.

Die Kfz-Handel- und Handwerksversicherung setzt genau dort an. Sie verbindet die Kfz-Haftpflicht für Fahrten mit roten Kennzeichen und mit Kundenfahrzeugen mit einer Kasko für Fahrzeuge, die Ihnen zur Reparatur, Pflege oder zum Verkauf überlassen sind, und für den eigenen Bestand. Wie weit die Obhut reicht, etwa auch für Autos, die nur abgestellt sind, regelt jeder Tarif anders.

## Probefahrt mit Kaufinteressenten

Fährt ein Kunde ein Fahrzeug aus Ihrem Bestand Probe, steht für den Schaden an Dritten die Kfz-Haftpflicht des roten Kennzeichens oder des zugelassenen Vorführwagens ein. Den Schaden am Fahrzeug selbst trägt ohne Kasko der Händler, es sei denn, er kann sich beim Fahrer schadlos halten. Darauf sollte sich niemand verlassen: Eine schriftliche Probefahrtvereinbarung mit Ausweiskopie, Führerscheinprüfung und klarer Regel zur Selbstbeteiligung ist Pflichtprogramm.

Dazu kommt das Risiko, dass ein angeblicher Kaufinteressent mit dem Wagen verschwindet. Ob die Kasko diesen Fall als Diebstahl oder als nicht versicherte Unterschlagung behandelt, steht im Bedingungswerk und unterscheidet die Tarife deutlich. Vor dem Abschluss lohnt deshalb der Blick genau auf diese Klausel.

## Bestand, Kurzzeitkennzeichen und Überführungen

Wer viele Fahrzeuge auf dem Hof stehen hat, braucht eine Kasko, die den Bestand als Ganzes erfasst, mit einer Höchstsumme je Fahrzeug und für den ganzen Platz. Hagel, Sturm und Vandalismus auf dem Freigelände treffen sonst viele Fahrzeuge zugleich. Die Beitragsgrundlage ist meist der durchschnittliche Bestandswert oder die Zahl der Kennzeichen.

Für einzelne Fahrten ohne rotes Kennzeichen gibt es das Kurzzeitkennzeichen nach § 42 FZV, das ebenfalls eine eigene Versicherungsbestätigung braucht. Für Betriebe, die regelmäßig überführen, ist das rote Kennzeichen mit Jahresvertrag meist die ruhigere Lösung, weil Haftpflicht und Kasko dann für alle Fahrten nach denselben Regeln laufen.

## Was versichert ist

- Kfz-Haftpflicht für Fahrten mit roten 06er Kennzeichen
- Haftpflicht bei Probe- und Überführungsfahrten mit Kundenfahrzeugen, je nach Tarif
- Kasko für Kundenfahrzeuge in Ihrer Obhut, etwa zur Reparatur, Pflege oder zum Verkauf
- Kasko für den eigenen Fahrzeugbestand auf dem Betriebsgelände
- Schäden beim Rangieren und Umsetzen auf dem Hof
- Hagel, Sturm, Brand und Diebstahl am abgestellten Bestand, in der Teilkasko
- Schäden auf der Probefahrt mit Kaufinteressenten, in der Vollkasko
- Überführungsfahrten zu Kunden und zur Hauptuntersuchung

## Was nicht versichert ist

- Mangelhafte Reparatur und Nachbesserung, das ist Gewährleistung
- Privatfahrten mit dem roten Kennzeichen oder Weitergabe an Dritte
- Verschleiß, Bedienungsfehler und reine Betriebsschäden am Fahrzeug, je nach Tarif
- Unterschlagung durch einen Kaufinteressenten, wenn sie nicht eingeschlossen ist
- Fahrzeuge, die nur abgestellt und nicht in Bearbeitung sind, in einfachen Tarifen
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden

## Wer sie braucht

- Autohäuser und Händler mit Neu- und Gebrauchtwagen
- Kfz-Werkstätten, auch freie und kleine Betriebe
- Karosserie-, Lack- und Reifenbetriebe mit Kundenfahrzeugen auf dem Hof
- Fahrzeugaufbereiter und Smart-Repair-Betriebe
- Hersteller und Umrüster, die Fahrzeuge vor der Zulassung bewegen

## Wer sie nicht braucht

- Betriebe ohne rotes Kennzeichen, die nie fremde Fahrzeuge fahren oder verwahren, etwa reine Teilehändler

## Was sie kostet

Der Beitrag hängt am Betrieb, nicht am einzelnen Auto. Ein kleiner Gebrauchtwagenhändler mit einem roten Kennzeichen und ein Autohaus mit großem Bestand und eigener Werkstatt liegen weit auseinander. Belastbare Zahlen entstehen erst mit Kennzeichenzahl, Bestandswert und Werkstattumsatz.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Zahl der roten Kennzeichen und Art der Fahrzeuge, etwa Pkw, Transporter oder Motorräder
- Durchschnittlicher Wert des eigenen Bestands und Höchstwert je Fahrzeug
- Umfang der Kasko für Kundenfahrzeuge und den Bestand
- Werkstattumsatz oder Zahl der Beschäftigten
- Sicherung des Geländes, etwa Zaun, Beleuchtung, Videoüberwachung
- Selbstbeteiligung und Schadenverlauf

_Wir nennen hier bewusst keine Beispielbeiträge, weil die Spanne zwischen kleinem Händler und großem Autohaus keine Aussage zulässt. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Haftpflicht für rote Kennzeichen:** Nur die Kfz-Haftpflicht für Fahrten mit roten Kennzeichen. Erfüllt die Voraussetzung für die Zuteilung, lässt aber jeden Schaden am bewegten Fahrzeug offen.
- **Haftpflicht mit Teilkasko:** Dazu Brand, Diebstahl, Hagel, Sturm und Glas für Bestand und Kundenfahrzeuge in Obhut. Passt für Händler, deren größtes Risiko auf dem Freigelände steht.
- **Haftpflicht mit Vollkasko:** Dazu Unfallschäden auf Probe- und Überführungsfahrten, beim Rangieren und in der Werkstatt. Für Autohäuser und Werkstätten mit Kundenverkehr der übliche Umfang.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Kundenfahrzeuge in Obhut | nur während der Reparatur | auch abgestellte Fahrzeuge vor und nach dem Auftrag, mit Freigelände | Viele Schäden passieren nicht auf der Hebebühne, sondern auf dem Hof über Nacht. |
| Unterschlagung bei Probefahrt | ausgeschlossen | eingeschlossen, wenn Ausweis und Führerschein geprüft wurden | Der Kaufinteressent, der nicht zurückkommt, ist der teuerste Einzelfall im Handel. |
| Höchstwert je Fahrzeug | fester Betrag, oft für Durchschnittsfahrzeuge bemessen | angepasst an die teuersten Fahrzeuge im Bestand und in der Werkstatt | Ein Oberklassewagen in Obhut sprengt sonst die Summe. |
| Deckungssumme Haftpflicht | gesetzliche Mindestsummen | deutlich über den Mindestsummen, mit hoher Grenze je verletzter Person | Ein schwerer Unfall auf der Probefahrt mit Personenschaden übersteigt die Mindestsummen. |
| Grobe Fahrlässigkeit | Kürzung möglich | Verzicht auf die Kürzung in der Kasko | Ein vergessener Schlüssel im Fahrzeug auf dem Hof ist schnell passiert. |
| Betriebsschäden | ausgeschlossen | Schäden beim Be- und Entladen und beim Rangieren eingeschlossen | Der Rempler beim Umsetzen in der Halle ist der häufigste Schaden im Kfz-Gewerbe. |
| Fahrerkreis | nur Beschäftigte | Beschäftigte und Kaufinteressenten auf Probefahrt | Sonst entsteht auf der Probefahrt eine Lücke, die erst im Schaden auffällt. |

## Anbieter im Überblick

Kfz-Handel- und Handwerksversicherungen bieten vor allem Kfz-Versicherer mit eigenem Gewerbegeschäft an, oft nach den Sonderbedingungen, die der GDV als Muster veröffentlicht. Die Unterschiede liegen in Obhut, Unterschlagung und Höchstwerten. Die Liste zeigt den Markt, nicht unsere Vertragspartner.

- **Allianz**: Kfz-Handel- und Handwerkversicherung als Sammelvertrag aus Haftpflicht und Kasko
- **Württembergische**: Teil der W&W-Gruppe, eigenes Angebot für Kfz-Handel und Werkstätten
- **Alte Leipziger**: veröffentlicht eigene Sonderbedingungen für Kfz-Handel und -Handwerk
- **Dialog**: Spezialversicherer der Generali-Gruppe, Konzept für das Kraftfahrzeuggewerbe, Maklervertrieb
- **NÜRNBERGER**: Kfz-Versicherer mit Gewerbegeschäft, Vertrieb über Vertreter und Makler

106 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Kraftfahrzeug-Haftpflicht, Kraftfahrzeug-Kasko). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 2026-09-18; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Kundenauto rutscht von der Hebebühne** (je nach Fahrzeug vier- bis fünfstellig): Ein Schaden am Fahrzeug in Bearbeitung ist ein Obhutsschaden. Die Betriebshaftpflicht und die reine Haftpflicht für rote Kennzeichen zahlen nicht, die Vollkasko für Kundenfahrzeuge schon.
- **Probefahrer fährt auf** (Schaden am Vordermann plus am eigenen Wagen): Den Schaden am anderen Auto zahlt die Kfz-Haftpflicht des roten Kennzeichens. Den Schaden am Fahrzeug aus Ihrem Bestand nur die Vollkasko.
- **Hagel über dem Gebrauchtwagenplatz** (oft fünf- bis sechsstellig für den ganzen Hof): Hagel ist ein Teilkasko-Schaden. Ohne Kasko für den Bestand trägt der Händler jede Delle selbst, mit Kasko bis zur vereinbarten Platzsumme.
- **Probefahrer kommt nicht wieder** (Wert des Fahrzeugs): Ob das als Diebstahl oder als Unterschlagung gilt, entscheidet das Bedingungswerk. Starke Tarife schließen es ein, oft nur bei geprüftem Ausweis und Führerschein.
- **Monteur schrammt beim Umsetzen das Tor** (rund 1.000 bis 5.000 € am Fahrzeug): Rangieren auf dem Betriebsgelände ist ein Fahrzeugschaden in Obhut. Einfache Verträge decken nur die Zeit auf der Hebebühne, starke auch den Hof.
- **Bremse falsch montiert, alles neu** (Arbeitszeit und Teile der Nachbesserung): Die eigene Arbeit neu zu machen ist Gewährleistung. Kein Tarif zahlt die Nachbesserung, versichert sind höchstens Folgeschäden an anderen Sachen oder Personen.

## Mythos oder Wahrheit

- „Ohne Kfz-Haftpflicht gibt es kein rotes Kennzeichen." ✔ Stimmt, der Antrag auf ein 06er Kennzeichen verlangt eine eVB-Nummer. Die Haftpflicht ist Voraussetzung, der Kasko-Teil bleibt freiwillig.
- „Mit dem roten Kennzeichen darf ich einem Kunden das Auto übers Wochenende mitgeben." ✘ Falsch, das Verwaltungsgericht Bayreuth hat ein mehrtägiges Überlassen an Kaufinteressenten für unzulässig erklärt. Das Kennzeichen dient nur betrieblichen Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten.
- „Fällt das Kundenauto von der Hebebühne, zahlt die Betriebshaftpflicht." ✘ Falsch, Schäden an Fahrzeugen in Bearbeitung oder Obhut sind dort in der Regel ausgeschlossen. Dafür braucht es die Kasko der Kfz-Handel- und Handwerksversicherung.
- „Auch eine Privatperson kann ein rotes 06er Kennzeichen bekommen." ✘ Falsch, die 06er Nummer bekommen nur zuverlässige Hersteller, Teilehersteller, Werkstätten und Händler des Kfz-Gewerbes.
- „Eine schlecht ausgeführte Reparatur zahlt keine Versicherung." ✔ Stimmt, die Nachbesserung ist Gewährleistung. Versichert sind allenfalls Schäden, die daraus an anderen Sachen oder Personen entstehen.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Sich auf die Betriebshaftpflicht verlassen, wenn das Kundenauto von der Hebebühne fällt
- Nur die Haftpflicht für das rote Kennzeichen abschließen und Kasko vergessen
- Kaufinteressenten ohne Ausweis- und Führerscheinkontrolle Probe fahren lassen
- Das rote Kennzeichen für Privatfahrten oder an Bekannte ausleihen
- Den Höchstwert je Fahrzeug nicht anpassen, wenn teurere Modelle in den Bestand kommen
- Die Fahrten mit rotem Kennzeichen nicht aufzeichnen

## FAQ

### Wer bekommt ein rotes 06er Kennzeichen?

Nur zuverlässige Kfz-Hersteller, Teilehersteller, Werkstätten und Händler. Die Zulassungsbehörde verlangt dafür typischerweise Gewerbeanmeldung, Führungszeugnis, bei Gesellschaften einen Handelsregisterauszug und die eVB-Nummer der Kfz-Haftpflicht. Privatleute erhalten kein 06er Kennzeichen.

### Darf ein Kunde mit rotem Kennzeichen allein Probe fahren?

Eine Probefahrt ist eine betriebliche Fahrt und damit erlaubt. Ein mehrtägiges Überlassen an Kaufinteressenten hat das Verwaltungsgericht Bayreuth aber für unzulässig erklärt. Für den Versicherungsschutz zählt zudem, ob der Kunde als Fahrer im Vertrag eingeschlossen ist.

### Zahlt die Betriebshaftpflicht Schäden am Kundenfahrzeug?

In der Regel nicht. Schäden an Fahrzeugen, die Sie bearbeiten oder verwahren, und Schäden durch das Fahren selbst sind dort ausgeschlossen. Dafür gibt es die Kfz-Handel- und Handwerksversicherung mit Kasko für Fahrzeuge in Obhut.

### Ist die mangelhafte Reparatur versichert?

Nein. Die eigene Arbeit nachzubessern ist Gewährleistung und Unternehmerrisiko. Versichert sein können Folgeschäden, etwa wenn das Fahrzeug nach der Reparatur in der Halle beschädigt wird, je nach Tarif.

### Was ist der Unterschied zwischen rotem Kennzeichen und Kurzzeitkennzeichen?

Das rote 06er Kennzeichen ist für Betriebe des Kfz-Gewerbes gedacht und wird für viele Fahrzeuge immer wieder verwendet (§ 41 FZV). Das Kurzzeitkennzeichen nach § 42 FZV gilt nur für ein Fahrzeug und wenige Tage. Beide brauchen eine Kfz-Haftpflicht.

### Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Das Gesetz verlangt in der Kfz-Haftpflicht mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden. Sinnvoll ist eine Summe deutlich darüber, mit einer hohen Grenze je verletzter Person, weil auf Probefahrten Fahrer am Steuer sitzen, die das Fahrzeug nicht kennen.

### Sind Fahrzeuge auf dem Freigelände über Nacht versichert?

In der Teilkasko gegen Hagel, Sturm, Brand und Diebstahl, wenn sie zum versicherten Bestand oder zu den Kundenfahrzeugen in Obhut gehören. Manche Tarife verlangen eine Sicherung des Geländes oder setzen für den Platz eine Höchstsumme.

### Warum lohnt ein Makler bei der Kfz-Handel-Versicherung?

Weil die Tarife sich in Obhut, Unterschlagung, Fahrerkreis und Höchstwerten unterscheiden und diese Punkte erst im Schaden sichtbar werden. Wir legen die Bedingungen nebeneinander, prüfen sie gegen Ihren Betrieb und begleiten Sie, wenn etwas passiert.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT. Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen. Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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