# Kfz-Versicherung: was Pflicht ist, was sich lohnt und wie der Wechsel gelingt

> Ohne Kfz-Haftpflicht wird in Deutschland kein Auto zugelassen. Ob dazu Teil- oder Vollkasko gehört, hängt vom Wert des Fahrzeugs und von Ihrer Rücklage ab. Der Beitrag entsteht aus Schadenfreiheitsklasse, Typklasse, Regionalklasse und Fahrerkreis, und genau dort liegen die größten Sparhebel.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-kfz.php  
Stand: 2026-09-18

## Welche Kfz-Versicherung brauche ich wirklich?

Pflicht ist nur die Kfz-Haftpflicht, sie zahlt Schäden, die Sie anderen mit dem Fahrzeug zufügen. Die Teilkasko ergänzt Diebstahl, Glas, Sturm, Hagel, Brand und Wildunfälle am eigenen Auto. Die Vollkasko zahlt zusätzlich selbst verschuldete Unfälle und Vandalismus. Faustregel: Vollkasko für Neuwagen, finanzierte und geleaste Autos, Teilkasko bis etwa zum siebten, achten Jahr, danach oft nur Haftpflicht, wenn Sie einen Totalschaden selbst tragen könnten.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Ja, Kfz-Haftpflicht nach Pflichtversicherungsgesetz
- **Gesetzliche Mindestdeckung:** 7,5 Mio. € Personen, 1,3 Mio. € Sachen, 50.000 € Vermögen je Schaden
- **Übliche Deckung am Markt:** 50 bis 100 Mio. € pauschal, Personen oft auf 8 bis 15 Mio. € begrenzt
- **Wechseltermin:** meist 30. November, weil die meisten Verträge am 1. Januar verlängern
- **Beitragsfaktoren:** SF-Klasse, Typklasse, Regionalklasse, Fahrleistung, Fahrerkreis
- **Kfz-Steuer:** nicht im Beitrag enthalten, der Zoll zieht sie gesondert ein

## Die gesetzliche Mindestdeckung reicht nicht

Das Pflichtversicherungsgesetz verlangt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden je Unfall. Das klingt viel, ist es aber nicht, wenn mehrere Menschen schwer verletzt werden und lebenslange Renten, Pflege und Verdienstausfall anfallen.

Was über die Deckung hinausgeht, zahlt der Fahrer selbst. Seriöse Tarife versichern deshalb 100 Millionen Euro pauschal. Auf die Begrenzung je verletzter Person achten: 8 Millionen Euro sind Mindeststandard, 15 Millionen Euro sind besser. Der Aufpreis gegenüber einem Minimaltarif liegt meist im einstelligen Eurobereich.

## Schadenfreiheitsklasse: das Kapital, das Sie mitnehmen

Jedes schadenfreie Jahr hebt Sie in die nächste SF-Klasse, und mit jeder Stufe sinkt der Prozentsatz, den Sie vom Grundbeitrag zahlen. Nach einem Schaden, den die Versicherung zahlt, werden Sie zurückgestuft, und das kostet oft über Jahre mehr als der Schaden selbst. Kleine Blechschäden deshalb erst durchrechnen lassen und gegebenenfalls selbst zahlen: Die meisten Tarife erlauben, die Zahlung innerhalb von sechs Monaten zu erstatten, dann bleibt die Einstufung erhalten.

Die SF-Klasse gehört dem Versicherungsnehmer, nicht dem Auto. Sie lässt sich unter bestimmten Bedingungen auf Ehepartner oder Kinder übertragen, und sie verfällt, wenn Sie länger als sieben Jahre kein Fahrzeug versichert haben. Für ein Zweitauto bieten viele Versicherer eine günstigere Starteinstufung als für echte Fahranfänger.

## Der 30. November und die übrigen Wege aus dem Vertrag

Kfz-Verträge laufen meist ein Kalenderjahr und verlängern sich am 1. Januar. Wer wechseln will, muss einen Monat vorher kündigen, also bis zum 30. November. Läuft Ihr Vertrag abweichend, gilt ein Monat vor diesem Ablauf.

Außerdem können Sie kündigen, wenn der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne dass sich der Umfang ändert, und zwar binnen eines Monats nach der Mitteilung. Nach einem regulierten Schaden haben beide Seiten ein Kündigungsrecht. Beim Fahrzeugwechsel endet der alte Vertrag ohnehin, und der neue Wagen kann frei neu versichert werden.

## Grobe Fahrlässigkeit, Werkstattbindung, Marderbiss: Kleingedrucktes mit Folgen

Überfahrene rote Ampel, Blick aufs Handy, Schlüssel im Zündschloss: Ohne Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit darf die Kasko ihre Leistung kürzen. Gute Tarife verzichten darauf, ausgenommen Alkohol, Drogen und Diebstahl mit steckendem Schlüssel.

Tarife mit Werkstattbindung sind um einen spürbaren Prozentsatz günstiger, im Schadenfall bestimmt dann aber der Versicherer die Werkstatt. Beim Marderbiss zahlen einfache Tarife nur das zerbissene Kabel, gute auch die Folgeschäden am Motor. Beim Wildunfall zahlen einfache Tarife nur bei Haarwild, gute bei Tieren aller Art.

## Was versichert ist

- Haftpflicht: Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie anderen mit dem Fahrzeug zufügen
- Haftpflicht: Abwehr unberechtigter Forderungen
- Teilkasko: Diebstahl des Fahrzeugs und fest verbauter Teile
- Teilkasko: Glasbruch, Brand, Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung
- Teilkasko: Zusammenstoß mit Wild, in guten Tarifen mit Tieren aller Art
- Teilkasko: Marderbiss, in guten Tarifen mit Folgeschäden
- Vollkasko: selbst verschuldete Unfallschäden am eigenen Fahrzeug
- Vollkasko: Vandalismus durch Unbekannte
- Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in den ersten Jahren, je nach Tarif

## Was nicht versichert ist

- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Fahrten unter Alkohol oder Drogen: Kasko kürzt, die Haftpflicht nimmt bis zu 5.000 € Regress
- Verschleiß, Bremsen, Reifen und Betriebsschäden ohne äußeres Ereignis
- Eigene Verletzungen des Fahrers als Verursacher, außer mit Fahrerschutzversicherung
- Genehmigungspflichtige Rennen und Fahrten auf abgesperrten Strecken
- Schäden am eigenen Auto in der reinen Haftpflicht
- Gegenstände im Auto wie Laptop oder Gepäck, das ist Sache der Hausrat

## Wer sie braucht

- Jeder Halter eines zugelassenen Pkw, Motorrads, Wohnmobils oder Anhängers
- Halter von E-Scootern, Mofas und S-Pedelecs mit Versicherungskennzeichen
- Käufer von Neu- und Jahreswagen, die eine Vollkasko mit Kaufpreisentschädigung brauchen
- Wer finanziert oder least: Die Bank oder der Leasinggeber verlangt fast immer Vollkasko

## Wer darauf verzichten kann

- Kasko für ältere Fahrzeuge mit geringem Restwert, wenn ein Totalschaden aus Rücklagen tragbar ist
- Ein zweiter Schutzbrief, wenn eine Automobilclub-Mitgliedschaft dasselbe leistet

## Was sie kostet

Kein Versicherungsbeitrag streut so stark wie der Kfz-Beitrag. Dasselbe Auto kostet je nach Fahrer, Wohnort und Schadenfreiheit ein Vielfaches. Deshalb nennen wir keine Pauschalwerte, sondern die Stellschrauben, die Sie selbst beeinflussen.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Schadenfreiheitsklasse von Ihnen oder einem übertragenen Vertrag
- Typklasse des Modells, jährlich neu vom GDV aus der Schadenstatistik ermittelt
- Regionalklasse des Zulassungsbezirks
- Jährliche Fahrleistung und Nutzung, etwa Pendeln oder rein privat
- Fahrerkreis und Alter des jüngsten Fahrers
- Selbstbeteiligung in Teil- und Vollkasko
- Werkstattbindung, Garage, Wohneigentum, Zahlweise

_Wir nennen hier bewusst keine Beitragsspannen, weil sie beim Kfz ohne Fahrzeug und Fahrer nichts aussagen. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Basis:** Haftpflicht mit 50 bis 100 Mio. €, Teilkasko mit Haarwild und Kabelschäden durch Marder. Keine Verzichtsklausel bei grober Fahrlässigkeit, oft Werkstattbindung. Günstig, aber mit bekannten Lücken.
- **Komfort:** 100 Mio. € pauschal, 15 Mio. € je Person, Wild aller Art, Marder mit Folgeschäden, Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit, Neupreisentschädigung zwölf bis 24 Monate. Der übliche Schnitt für Autos, die älter als drei Jahre sind.
- **Premium:** Kaufpreisentschädigung bis zu 36 Monate, GAP-Deckung bei Leasing, Rabattschutz, Fahrerschutz, erweiterte Elektro-Bausteine für Akku und Ladekabel. Lohnt bei Neuwagen und E-Autos.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme Haftpflicht | 100 Mio. € pauschal | 100 Mio. € mit 15 Mio. € je verletzter Person | Die Begrenzung je Person ist die Zahl, die bei schweren Unfällen tatsächlich greift. |
| Grobe Fahrlässigkeit | Verzicht in der Teilkasko | Verzicht in Teil- und Vollkasko | Ohne Verzicht wird die Leistung schon beim Blick aufs Navi gekürzt. |
| Wildschaden | Haarwild | Tiere aller Art, auch ohne Berührung | Wer einem Tier ausweicht und im Graben landet, braucht diese Formulierung. |
| Marderbiss | Kabel und Schläuche | Folgeschäden bis mindestens 5.000 € | Der teure Teil ist der Motorschaden danach, nicht das Kabel. |
| Neupreisentschädigung | sechs Monate | 24 bis 36 Monate, Kaufpreis bei Gebrauchten | Ohne sie zahlt die Vollkasko nach einem Totalschaden nur den Wiederbeschaffungswert. |
| Mallorca-Police | Mietwagen in Europa | Mietwagen weltweit | Im Ausland gelten oft viel niedrigere Mindestdeckungen, die Police füllt die Lücke auf. |
| E-Auto-Bausteine | Akku gegen Brand und Kurzschluss | Akku mit Allgefahrendeckung, Ladekabel, Wallbox | Der Akku ist das teuerste Bauteil und in alten Bedingungen kaum erfasst. |
| Rabattschutz | keiner | ein Schaden im Jahr ohne Rückstufung | Schützt die SF-Klasse, kostet aber Aufpreis und gilt nur beim eigenen Versicherer. |

## Anbieter im Überblick

Kfz-Versicherung bieten rund hundert Gesellschaften in Deutschland an. Mehrere große Anbieter verkaufen nur direkt und arbeiten nicht mit Maklern, wir nennen sie trotzdem, damit Sie den Markt sehen. Die Liste ist ein Marktüberblick, keine Aussage über unsere Kooperationspartner.

- **HUK-COBURG**: Gruppe mit Versicherungsverein an der Spitze, eigener Außendienst, arbeitet nicht mit Maklern
- **HUK24**: Direktversicherer der HUK-COBURG-Gruppe, nur online, arbeitet nicht mit Maklern
- **Allianz**: Vertreter und Makler
- **Allianz Direct**: Direktversicherer der Allianz-Gruppe, arbeitet nicht mit Maklern
- **R+V**: Versicherer der Volks- und Raiffeisenbanken
- **VHV**: Versicherungsverein als Konzernmutter, stark im Maklervertrieb
- **LVM**: Versicherungsverein, Vertrieb über Vertrauensleute
- **DEVK**: Gruppe mit Versicherungsverein an der Spitze, eigener Außendienst
- **AXA**: Vertreter und Makler
- **Württembergische**: Teil der W&W-Gruppe, Außendienst und Makler
- **Verti**: Direktversicherer, gehört zur spanischen Mapfre-Gruppe, arbeitet nicht mit Maklern

106 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Kraftfahrzeug-Haftpflicht, Kraftfahrzeug-Kasko). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 2026-09-18. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Marder zerbeißt Kühlwasserschlauch** (rund 100 bis 300 €, mit Motorfolgeschaden mehrere tausend Euro): Einfache Teilkaskotarife ersetzen nur den zerbissenen Schlauch. Läuft das Kühlwasser aus und der Motor überhitzt, zahlt nur ein Tarif, der Folgeschäden einschließt.
- **Reh ausgewichen, Auto im Graben** (einige tausend Euro am eigenen Wagen): Ohne Zusammenstoß mit dem Tier liegt für viele Teilkaskotarife kein Wildschaden vor. Starke Tarife ersetzen den Schaden als Rettungskosten, wenn das Ausweichen geboten war.
- **Rote Ampel übersehen, Auffahrunfall** (rund 3.000 bis 10.000 € am eigenen Auto): Ein Rotlichtverstoß gilt oft als grob fahrlässig, dann darf die Vollkasko je nach Schwere kürzen. Wer auf diesen Einwand verzichtet, zahlt voll.
- **Neuwagen nach 18 Monaten gestohlen** (Differenz zum Neupreis, bei Mittelklassewagen oft mehrere tausend Euro): Ein einfacher Tarif ersetzt nach sechs Monaten nur noch den Wiederbeschaffungswert. Mit 24 oder 36 Monaten Neupreisentschädigung gibt es den Kaufpreis zurück.
- **Hagel zerbeult Dach und Haube** (einige tausend Euro, bei schwerem Hagel bis zum Totalschaden): Hagel ist ein klassischer Teilkaskoschaden und in jedem Tarif enthalten. Er kostet keine Schadenfreiheitsklasse, weil es die in der Teilkasko nicht gibt.
- **Getriebe gibt bei 180.000 km auf** (rund 2.000 bis 5.000 €): Verschleiß und Betriebsschäden ohne äußeres Ereignis sind in keiner Kasko versichert. Dafür gibt es allenfalls eine Garantie oder eine Reparaturkostenversicherung.

## Mythos oder Wahrheit

- „Rote Autos kosten mehr Versicherungsbeitrag." ✘ Falsch. Die Lackfarbe fragt kein deutscher Kfz-Versicherer ab. Den Preis bestimmen Typklasse, Regionalklasse, Schadenfreiheitsklasse, Fahrleistung und Fahrerkreis.
- „Ein Steinschlag in der Scheibe kostet mich meinen Schadenfreiheitsrabatt." ✘ Falsch. Glasbruch läuft über die Teilkasko, und die kennt keine Rückstufung. Viele Tarife verzichten bei einer Reparatur statt eines Austauschs sogar auf die Selbstbeteiligung.
- „Läuft mir ein Kind unter zehn Jahren vors Auto, zahlt am Ende meine Versicherung." ✔ Stimmt in aller Regel. Kinder unter zehn haften nach § 828 BGB für Unfälle mit Kraftfahrzeugen nicht, außer bei Vorsatz, und der Halter haftet über die Betriebsgefahr auch ohne eigenes Verschulden. Den Schaden am eigenen Auto ersetzt dann nur die Vollkasko.
- „Wenn ich meiner Schwester das Auto leihe, ist sie über meine Police versichert." ✔ Ja, die Haftpflicht deckt jeden berechtigten Fahrer mit gültigem Führerschein. Gehört die Schwester nicht zum vereinbarten Fahrerkreis, kann der Versicherer aber eine Vertragsstrafe oder einen Nachschlag verlangen.
- „Mit Sommerreifen auf Schnee ist man überhaupt nicht versichert." ✘ Falsch. Die Haftpflicht ersetzt dem Unfallgegner seinen Schaden trotzdem. Die Kasko darf wegen grober Fahrlässigkeit kürzen, und dazu kommen Bußgeld und Punkt in Flensburg.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Den 30. November verpassen und ein Jahr im teuren Vertrag bleiben
- Den Fahrerkreis zu eng angeben und dann das Kind fahren lassen, was eine Vertragsstrafe kosten kann
- Kleine Schäden über die Versicherung abwickeln, obwohl die Rückstufung teurer ist
- Die Vollkasko für einen zehn Jahre alten Wagen weiterzahlen, ohne den Restwert zu prüfen
- Beim Fahrzeugwechsel die SF-Klasse eines Zweitwagens nicht nutzen
- Beim Leasing die GAP-Deckung vergessen, dann bleibt nach einem Totalschaden eine Restforderung

## FAQ

### Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Bis zum 30. November, wenn Ihr Vertrag wie üblich am 1. Januar verlängert. Maßgeblich ist der Eingang beim Versicherer, nicht das Absendedatum. Bei abweichendem Ablauf gilt ein Monat vorher.

### Wie hoch ist die Mindestdeckungssumme in Deutschland?

7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden je Unfall. Gute Tarife bieten 100 Millionen Euro pauschal.

### Zahlt die Teilkasko, wenn ich einem Reh ausweiche?

Nur wenn der Tarif Ausweichschäden ausdrücklich einschließt oder Sie eine Vollkasko haben. Ohne Berührung gibt es sonst keinen Wildschaden im Sinn der Bedingungen. Gute Tarife ersetzen die Rettungskosten auch ohne Zusammenstoß.

### Kann ich meine SF-Klasse an mein Kind übertragen?

Ja, bei den meisten Versicherern an Ehepartner, eingetragene Partner und Kinder, wenn der Empfänger das Auto nachweislich gefahren ist. Wer abgibt, verliert die Schadenfreiheit und beginnt selbst neu.

### Lohnt sich eine Vollkasko für ein fünf Jahre altes Auto?

Oft ja, wenn der Wagen noch deutlich über 8.000 bis 10.000 Euro wert ist und Sie eine hohe SF-Klasse haben. Mit Selbstbeteiligung von 500 oder 1.000 Euro sinkt der Aufpreis stark. Entscheidend ist, ob Sie einen Totalschaden selbst tragen könnten.

### Brauche ich für meinen E-Scooter eine Versicherung?

Ja. E-Scooter nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung brauchen ein Versicherungskennzeichen mit Haftpflicht. Ohne Kennzeichen zu fahren ist eine Straftat. Pedelecs bis 25 km/h brauchen keines, S-Pedelecs bis 45 km/h schon.

### Zahlt die Versicherung, wenn ich betrunken fahre?

Die Haftpflicht zahlt dem Opfer, holt sich aber bis zu 5.000 Euro bei Ihnen zurück. Die Kasko kann ihre Leistung je nach Promillewert kürzen oder ganz verweigern.

### Was ist eine eVB-Nummer?

Die elektronische Versicherungsbestätigung. Die Zulassungsstelle braucht sie, um ein Fahrzeug anzumelden. Sie bekommen sie vom Versicherer, bei dem Sie den Vertrag abschließen, meist sofort.

### Warum ist mein Beitrag gestiegen, obwohl ich keinen Unfall hatte?

Weil sich Typklasse oder Regionalklasse geändert haben oder der Versicherer seine Tarife angehoben hat. Werkstatt- und Ersatzteilpreise sind stark gestiegen. Steigt der Beitrag ohne Änderung im Umfang, dürfen Sie binnen eines Monats kündigen.

### Was bringt ein Makler bei der Kfz-Versicherung?

Er vergleicht Bedingungen, nicht nur den Preis, und hilft bei Rückstufungsfragen, SF-Übertragung und im Schadenfall. Direktversicherer, die nicht mit Maklern arbeiten, kann er allerdings nicht vermitteln.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Pflichtversicherungsgesetz (PflVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/)
- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

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