# Kinderinvaliditätsversicherung: Schutz, wenn ein Kind dauerhaft schwer beeinträchtigt wird

> Eine Kinderunfallversicherung fragt, wie es passiert ist. Die Kinderinvaliditätsversicherung fragt, was davon bleibt. Sie zahlt eine Rente, ein Kapital oder beides, wenn ein Kind durch Unfall oder Krankheit dauerhaft schwer beeinträchtigt ist, meist ab einem Grad der Behinderung von 50. Weil schwere Behinderungen weit überwiegend durch Krankheit entstehen, schließt sie die größere Lücke.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-kinderinvaliditaet.php  
Stand: 2026-10-31

## Brauche ich für mein Kind eine Kinderinvaliditätsversicherung?

Wenn die Eltern selbst mit Risikoleben und Berufsunfähigkeit abgesichert sind und das Budget es hergibt: ja, sie ist der umfassendste Schutz, den es für ein Kind gibt. Rund 90 Prozent der schweren Behinderungen haben eine Krankheit als Ursache, unter 1 Prozent einen Unfall. Eine reine Kinderunfallversicherung ist deutlich billiger, deckt aber nur diesen kleinen Teil. Entscheidend ist der Zeitpunkt: abschließen, solange das Kind gesund ist und keine Auffälligkeit in der Akte steht.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein, freiwillig
- **Leistungsauslöser:** meist ein Grad der Behinderung von mindestens 50, festgestellt vom Versorgungsamt
- **Ursachen schwerer Behinderungen:** rund 90 Prozent Krankheit, knapp 1 Prozent Unfall
- **Leistungsform:** monatliche Rente, oft lebenslang, Kapital oder beides
- **Beitrag guter Tarife:** etwa 107 bis 421 Euro im Jahr laut Stiftung Warentest 2020, seither teils teurer

## Kinderinvalidität oder Kinderunfall: der Unterschied liegt in der Ursache

Die Kinderunfallversicherung zahlt nur, wenn ein plötzliches Ereignis von außen den Körper verletzt. Leukämie, eine schwere Hirnhautentzündung oder ein Diabetes mit Folgeschäden sind keine Unfälle, für sie fließt dort kein Euro. Die Kinderinvaliditätsversicherung knüpft dagegen am Ergebnis an: Ist das Kind dauerhaft schwer beeinträchtigt, zahlt sie, egal ob Unfall oder Krankheit dahintersteht.

Nicht jeder Tarif mit diesem Namen hält das vollständig ein. Im Test der Stiftung Warentest von 2020 zahlten 7 von 11 Policen bei Unfall und Krankheit, die übrigen nur bei Unfall und einer Liste benannter Krankheiten. Ein Blick in die Bedingungen klärt, welche Sorte vorliegt, der Produktname tut es nicht.

## Grad der Behinderung, Rente und Kapital: so rechnet der Tarif

Die meisten Tarife leisten ab einem Grad der Behinderung von 50, ab dem das Gesetz von Schwerbehinderung spricht (§ 2 SGB IX). Den Grad stellt das Versorgungsamt nach versorgungsmedizinischen Grundsätzen fest, der Versicherer übernimmt diese Feststellung. Manche Tarife zahlen gestaffelt schon ab niedrigeren Graden, andere erst ab 80 die volle Leistung.

Eine Rente trägt über Jahrzehnte, ein Kapital deckt sofort den Umbau von Wohnung und Auto. Viele Familien kombinieren beides, etwa eine lebenslange Monatsrente mit einer Einmalzahlung. Wichtig ist, ob die Rente wirklich lebenslang läuft oder mit einem festen Alter endet.

## Gesundheitsfragen: früh beantragen, ehrlich ausfüllen

Der Versicherer fragt nach Vorsorgeuntersuchungen, Entwicklungsauffälligkeiten, Therapien und Klinikaufenthalten. Steht ein Verdacht im Untersuchungsheft, wird der Antrag oft abgelehnt oder mit Ausschluss angenommen. Viele Tarife nehmen Kinder schon wenige Wochen nach der Geburt auf, das ist meist der günstigste und einfachste Moment.

Wer Befunde weglässt, riskiert, dass der Versicherer im Ernstfall vom Vertrag zurücktritt. Beantworten Sie die Fragen deshalb mit dem gelben Heft und den Arztbriefen in der Hand. Eine Behinderung oder schwere Krankheit, die schon diagnostiziert ist, lässt sich nicht mehr versichern.

## Was versichert ist

- Dauerhafte schwere Beeinträchtigung durch Krankheit, in guten Tarifen ohne Krankheitsliste
- Dauerhafte schwere Beeinträchtigung durch Unfall, rund um die Uhr und weltweit
- Monatliche Invaliditätsrente, oft lebenslang
- Einmalige Kapitalleistung für Umbau, Hilfsmittel und Fahrzeug
- Je nach Tarif Unfallbaustein mit Leistung nach Gliedertaxe auch unterhalb des Leistungsgrads
- Je nach Tarif Weiterführung als Erwachsenenvertrag ohne neue Gesundheitsprüfung
- Je nach Tarif Beitragsbefreiung, wenn ein Elternteil stirbt

## Was nicht versichert ist

- Erkrankungen und Behinderungen, die vor Antragstellung bekannt oder angelegt waren
- Je nach Tarif psychische Erkrankungen und Entwicklungsstörungen wie Autismus oder Essstörungen
- Beeinträchtigungen unterhalb des vereinbarten Grads der Behinderung
- Krankheiten, die nicht auf der Liste stehen, in Tarifen mit Krankheitskatalog
- Kriegsereignisse und Kernenergie
- Behandlungskosten, die trägt die Krankenkasse

## Wer sie braucht

- Familien, in denen die Eltern selbst schon mit Risikoleben und Berufsunfähigkeit abgesichert sind
- Eltern von Neugeborenen und Kleinkindern, solange es keine Auffälligkeiten gibt
- Alleinerziehende, bei denen ein Pflegefall das einzige Einkommen kosten würde
- Selbstständige Eltern ohne Lohnfortzahlung, die für Pflege nicht kürzertreten können

## Wer sie nicht braucht

- Familien, bei denen die Eltern selbst noch ohne Absicherung sind: dort zuerst die Eltern versichern
- Kinder mit bereits diagnostizierter Behinderung, die nicht mehr versicherbar ist
- Jugendliche ab etwa 10 Jahren, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler den längeren Schutz bietet

## Was sie kostet

Der Beitrag hängt vor allem von der Höhe der Rente und des Kapitals ab, dazu vom Alter des Kindes bei Abschluss und davon, ob der Tarif bei allen Krankheiten zahlt. Im Vergleich zur Kinderunfallversicherung ist die Kinderinvaliditätsversicherung deutlich teurer, weil sie das häufigere Risiko trägt.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Höhe der monatlichen Rente und der Kapitalleistung
- Alter des Kindes bei Abschluss
- Leistung bei allen Krankheiten oder nur bei benannten
- Rentendauer: lebenslang oder bis zu einem festen Alter
- Leistungsauslöser: ab Grad 50 oder gestaffelt
- Dynamik und Zusatzbausteine wie Beitragsbefreiung

_Die Spanne von etwa 107 bis 421 Euro im Jahr stammt aus dem Test der Stiftung Warentest von 2020, neuere Vergleichszahlen gibt es nicht. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Grundschutz:** Unfall plus eine Liste benannter schwerer Krankheiten, Leistung als Kapital ab Grad 50. Besser als eine reine Unfallpolice, lässt aber alles offen, was nicht auf der Liste steht.
- **Komfort:** Leistung bei Unfall und allen Krankheiten, Rente oder Kapital wählbar, Umstellung auf einen Erwachsenenvertrag möglich. Für die meisten Familien der vernünftige Schnitt.
- **Premium:** Lebenslange Rente plus Kapital, wenige Ausschlüsse, auch psychische Erkrankungen versichert, Beitragsbefreiung bei Tod eines Elternteils und Dynamik ohne neue Gesundheitsprüfung.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Ursachen | Unfall und benannte Krankheiten | Unfall und jede Krankheit | Die meisten schweren Behinderungen entstehen durch Krankheiten, die auf keiner Liste stehen. |
| Leistungsauslöser | Grad der Behinderung 50, volle Leistung erst ab 80 oder 100 | volle Leistung ab Grad 50 | Zwischen 50 und 80 liegen viele Fälle, in denen die Familie trotzdem hohe Kosten trägt. |
| Rentendauer | bis zu einem festen Endalter | lebenslang | Ein Kind mit schwerer Behinderung braucht das Geld oft sein ganzes Leben, nicht nur bis 25. |
| Psychische Erkrankungen | ausgeschlossen | eingeschlossen, auch Entwicklungsstörungen | Gerade Autismus oder schwere Essstörungen führen zu einem hohen Grad der Behinderung. |
| Wartezeit für Krankheiten | mehrere Monate oder länger | kurz oder keine | Eine Krankheit, die in der Wartezeit ausbricht, ist für immer vom Vertrag ausgenommen. |
| Umstellung im Erwachsenenalter | Vertrag endet mit 18 oder 25 | Umstellung auf Erwachsenenschutz ohne neue Gesundheitsfragen | Wer mit 25 eine chronische Erkrankung hat, bekommt sonst keinen neuen Schutz mehr. |
| Beitragsbefreiung | keine | Beitrag entfällt bei Tod oder Berufsunfähigkeit des zahlenden Elternteils | Der Schutz des Kindes soll nicht genau dann enden, wenn die Familie das Geld am dringendsten braucht. |

## Anbieter im Überblick

Eine echte Kinderinvaliditätsversicherung bieten nur wenige Häuser an, einige haben die Sparte für Neukunden geschlossen. Die Liste nennt Gesellschaften, die mit einem Kindertarif im Test von 2020 vertreten waren. Sie ist ein Marktüberblick, keine Aussage über heutige Bedingungen oder darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

- **Barmenia**: Versicherer aus Wuppertal, Vertreter und Makler
- **Allianz**: Kinderinvalidität als Baustein zur Unfallversicherung, Vertreter und Makler
- **CosmosDirekt**: Direktversicherer der Generali-Gruppe, Abschluss online
- **DEVK**: Versicherer aus dem Umfeld der Bahn, eigener Außendienst
- **ERGO**: Teil der Munich Re, Vertreter, Makler und Direktvertrieb
- **AXA**: deutsche Gesellschaft der AXA-Gruppe, Vertreter und Makler
- **Versicherungskammer Bayern**: öffentlicher Versicherer, Vertrieb vor allem über Sparkassen und Vertreter
- **WGV**: Direktversicherer aus Stuttgart

123 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Unfall, Summenversicherung). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 2026-09-18; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Leukämie mit bleibenden Folgen** (lebenslanger Mehrbedarf und Einkommensausfall: sechsstellig): Tarife mit Krankheitsliste zahlen nur, wenn Krebs darauf steht und der Grad erreicht ist. Tarife ohne Liste zahlen bei jeder Krankheit, sobald der vereinbarte Grad der Behinderung festgestellt ist.
- **Sturz vom Klettergerüst, Querschnitt** (Umbau, Fahrzeug, Pflege: sechsstellig): Ein Unfall mit schwerer Dauerfolge ist in jeder Stufe versichert. Wie viel fließt, hängt allein von der vereinbarten Rente und dem Kapital ab.
- **Hirnhautentzündung, Hörverlust** (Hilfsmittel, Förderung, Schulbegleitung: fünf- bis sechsstellig): Eine Infektion ist kein Unfall. Im Grundschutz zählt, ob die Krankheit auf der Liste steht, starke Tarife fragen nur nach dem Grad der Behinderung.
- **Autismus, Diagnose mit sechs Jahren** (Therapie, Betreuung, Teilzeit eines Elternteils: sechsstellig): Viele Bedingungen schließen Entwicklungsstörungen und psychische Erkrankungen aus. Nur wenige Tarife leisten hier, und auch dann oft mit Einschränkungen.
- **Herzfehler, schon vor Antrag bekannt** (Operationen und lebenslange Nachsorge): Was vor dem Antrag diagnostiziert oder angelegt war, versichert kein Tarif. Deshalb lohnt sich der frühe Abschluss, solange das Untersuchungsheft unauffällig ist.
- **Bänderriss, leichter Dauerschaden** (Physiotherapie, leichte Bewegungseinschränkung): Ein Grad der Behinderung von 50 wird hier nicht erreicht, die Invaliditätsleistung fließt nicht. Hat der Tarif einen Unfallbaustein, zahlt dieser anteilig nach Gliedertaxe.

## Mythos oder Wahrheit

- „Die meisten schweren Behinderungen bei Kindern entstehen durch Unfälle." ✘ Falsch. Über alle Altersgruppen gehen rund 90 Prozent der schweren Behinderungen auf Krankheiten zurück und knapp 1 Prozent auf Unfälle. Genau deshalb reicht eine Unfallpolice allein nicht.
- „Je früher ich mein Kind versichere, desto leichter bekomme ich den Vertrag." ✔ Stimmt. In den ersten Lebensmonaten gibt es meist noch keine Befunde, die zu Ablehnung oder Ausschluss führen. Jede spätere Auffälligkeit im Untersuchungsheft kann den Schutz kosten.
- „Jede Kinderinvaliditätsversicherung zahlt bei jeder Krankheit." ✘ Falsch. Ein Teil der Tarife zahlt nur bei Unfall und einer Liste benannter Krankheiten, viele schließen psychische Erkrankungen aus. Erst die Bedingungen zeigen, was gilt.
- „Ein schwerbehindertes Kind kann über das 25. Lebensjahr hinaus familienversichert bleiben." ✔ Stimmt. Kann ein Kind sich wegen einer Behinderung nicht selbst unterhalten, bleibt es ohne Altersgrenze in der Familienversicherung, wenn die Behinderung schon in der regulären Altersgrenze bestand.
- „Die Schule versichert mein Kind auch für bleibende Folgen einer Krankheit." ✘ Falsch. Die Unfallkasse steht nur für Unfälle in Kita, Schule und auf dem Weg dorthin ein. Für Krankheiten und für die Freizeit leistet sie nichts.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Die Kinderunfallversicherung für einen gleichwertigen Ersatz halten
- Mit dem Antrag warten, bis die erste Auffälligkeit im Untersuchungsheft steht
- Befunde oder Therapien bei den Gesundheitsfragen weglassen
- Das Kind versichern, bevor die Eltern selbst abgesichert sind
- Einen Tarif mit Krankheitsliste kaufen, ohne es zu bemerken
- Eine Rente wählen, die mit 25 endet, statt lebenslang

## FAQ

### Was ist der Unterschied zwischen Kinderinvaliditäts- und Kinderunfallversicherung?

Die Kinderunfallversicherung zahlt nur nach einem Unfall, die Kinderinvaliditätsversicherung auch nach einer Krankheit. Weil Krankheiten die weit häufigere Ursache schwerer Behinderungen sind, deckt sie das größere Risiko, kostet aber auch ein Mehrfaches.

### Ab wann zahlt die Kinderinvaliditätsversicherung?

Meist ab einem Grad der Behinderung von 50, den das Versorgungsamt feststellt. Manche Tarife zahlen schon ab niedrigeren Graden einen Teil, andere die volle Leistung erst ab 80 oder 100. Das steht in den Bedingungen und ist eines der wichtigsten Vergleichskriterien.

### Wann sollte ich die Versicherung abschließen?

So früh wie möglich, viele Tarife nehmen Kinder schon wenige Wochen nach der Geburt auf. Je länger Sie warten, desto eher steht ein Befund in der Akte, der zu einer Ablehnung oder einem Ausschluss führt.

### Zahlt die Versicherung auch bei Autismus oder ADHS?

Das hängt stark vom Tarif ab. Viele Bedingungen schließen psychische Erkrankungen und Entwicklungsstörungen aus oder zahlen nur in Ausnahmefällen. Wer hier Schutz will, muss gezielt einen Tarif wählen, der sie einschließt, und die Klausel genau lesen.

### Rente oder Kapital: was ist besser?

Eine lebenslange Rente trägt die laufenden Kosten über Jahrzehnte. Ein Kapital hilft sofort beim Umbau von Wohnung oder Auto. Viele Familien wählen eine Kombination, etwa eine Monatsrente plus eine Einmalzahlung.

### Was zahlt der Staat, wenn mein Kind schwerbehindert ist?

Die Krankenkasse übernimmt Behandlung und Hilfsmittel nach ihren Regeln, ein behindertes Kind kann ohne Altersgrenze familienversichert bleiben (§ 10 SGB V). Dazu kommen Leistungen der Pflegeversicherung und Nachteilsausgleiche. Den Einkommensausfall eines pflegenden Elternteils ersetzt das alles nicht.

### Was passiert, wenn mein Kind erwachsen wird?

Kinderverträge enden meist mit 18 oder 25 Jahren. Gute Tarife erlauben dann die Umstellung auf einen Erwachsenenschutz, etwa eine Unfall- oder Grundfähigkeitsversicherung, ohne neue Gesundheitsprüfung. Fragen Sie danach vor dem Abschluss.

### Kann ich mehrere Kinder in einem Vertrag versichern?

Meist bekommt jedes Kind einen eigenen Vertrag oder eine eigene versicherte Person mit eigener Gesundheitsprüfung. Ein Geschwisterkind mit Vorbefund verhindert also nicht den Schutz der anderen.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

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