# Krankentagegeldversicherung: das Einkommen weiterzahlen, wenn Sie nicht arbeiten können

> Wer länger krank ist, verliert Geld. Angestellte bekommen nach sechs Wochen nur noch das gedeckelte Krankengeld der Kasse, Selbstständige ohne Vorsorge oft gar nichts. Ein privates Krankentagegeld zahlt für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit einen festen Betrag und hält so Miete, Raten und Lebenshaltung bezahlbar, bis Sie wieder arbeiten.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-krankentagegeld.php  
Stand: 2026-11-03

## Ab welchem Tag sollte das Krankentagegeld zahlen?

Für Angestellte ab dem 43. Tag, also genau dann, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. Selbstständige wählen den Beginn nach ihren Rücklagen: Wer sechs Wochen aus eigenem Geld überbrücken kann, nimmt einen späten Beginn und zahlt deutlich weniger Beitrag. Wer keine Reserve hat, braucht einen frühen Beginn, je nach Versicherer ab dem 4., 8., 15. oder 22. Tag.

## Auf einen Blick

- **Für wen:** Selbstständige, Freiberufler, Angestellte über der Beitragsbemessungsgrenze, privat Krankenversicherte
- **Pflicht?:** Nein, freiwillig
- **Lohnfortzahlung:** sechs Wochen durch den Arbeitgeber, danach Krankengeld der Kasse
- **Krankengeld der Kasse 2026:** 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto, höchstens 135,63 € am Tag vor Abzügen
- **Voraussetzung privat:** volle Arbeitsunfähigkeit im zuletzt ausgeübten Beruf, ärztlich bescheinigt
- **Ende der Leistung:** mit Rückkehr in den Beruf oder bei festgestellter Berufsunfähigkeit

## Wie groß die Lücke wirklich ist

Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld: 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettos. Berechnet wird es nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat. 2026 sind das höchstens 135,63 € am Tag, und davon gehen noch Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab.

Wer mittelmäßig verdient, verliert damit grob zehn bis zwanzig Prozent seines Nettos. Wer deutlich über der Grenze liegt, verliert schnell ein Drittel oder mehr. Das Krankentagegeld füllt genau diesen Unterschied auf und wird dafür ab dem 43. Tag vereinbart.

## Selbstständige: ohne eigene Entscheidung kein Geld

Hauptberuflich Selbstständige in der gesetzlichen Kasse haben nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn sie eine Wahlerklärung abgeben. Dann zahlt die Kasse ab dem 43. Tag, und der Beitrag steigt vom ermäßigten auf den allgemeinen Beitragssatz. Ohne Wahlerklärung gibt es kein Krankengeld, auch nicht nach Monaten.

Die ersten sechs Wochen trägt der Selbstständige in jedem Fall selbst. Genau hier setzt ein privates Krankentagegeld mit frühem Leistungsbeginn an. Privat Krankenversicherte haben ohnehin kein Krankengeld der Kasse und brauchen das Tagegeld als einzigen Einkommensersatz.

## Was Arbeitsunfähigkeit im Vertrag bedeutet

Die Musterbedingungen der privaten Krankenversicherer verlangen volle Arbeitsunfähigkeit: Sie können Ihren Beruf nach ärztlichem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben, üben ihn auch nicht aus und gehen keiner anderen Erwerbstätigkeit nach. Wer krankgeschrieben ist und trotzdem Mails beantwortet oder Kunden anruft, riskiert die Leistung.

Ist absehbar, dass Sie Ihren Beruf auf Dauer nicht mehr ausüben können, endet das Krankentagegeld. Dann greift nur noch eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide Verträge gehören deshalb zusammen gedacht: das Tagegeld für die vorübergehende, die BU für die dauerhafte Krankheit.

## Den richtigen Tagessatz finden

Grundlage ist Ihr Nettoeinkommen, umgerechnet auf den Kalendertag. Mehr als dieses Netto zahlt kein Tarif, weil niemand an der Krankheit verdienen soll. Angestellte versichern die Differenz zwischen Netto und Krankengeld, Selbstständige ihr ganzes Netto oder zumindest die festen Kosten.

Prüfen Sie den Tagessatz alle paar Jahre. Steigt das Einkommen, sollte das Tagegeld mitwachsen, möglichst ohne neue Gesundheitsfragen. Sinkt das Einkommen, darf der Versicherer den Satz unter bestimmten Bedingungen herabsetzen. Wie weit, steht im Tarif.

## Was versichert ist

- Fester Tagessatz für jeden Kalendertag der vollen Arbeitsunfähigkeit
- Krankheit und Unfall, auch außerhalb des Berufs
- Psychische Erkrankungen, wenn sie zu ärztlich festgestellter Arbeitsunfähigkeit führen
- Leistung ohne zeitliche Höchstgrenze, solange die Arbeitsunfähigkeit vorübergehend ist
- Freie Wahl des Leistungsbeginns, bei Selbstständigen oft ab dem 4. Tag
- Je nach Tarif Erhöhung des Tagessatzes bei steigendem Einkommen ohne neue Gesundheitsprüfung
- Je nach Tarif Leistung während einer stufenweisen Wiedereingliederung

## Was nicht versichert ist

- Teilweise Arbeitsunfähigkeit, etwa wenn Sie halbtags weiterarbeiten
- Dauerhafte Berufsunfähigkeit, dafür gibt es eine eigene Versicherung
- Krankheiten, die bei Abschluss bestanden und ausgeschlossen wurden
- Arbeitsunfähigkeit während der Wartezeit
- Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn
- Zahlungen über das tatsächliche Nettoeinkommen hinaus

## Wer sie braucht

- Selbstständige und Freiberufler, deren Umsatz mit dem ersten Krankheitstag ausfällt
- Privat Krankenversicherte, die kein Krankengeld der Kasse bekommen
- Angestellte mit Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze
- Alle, die laufende Kredite oder Miete aus dem Einkommen bedienen

## Wer sie nicht braucht

- Beamte, deren Dienstherr die Bezüge bei Krankheit weiterzahlt
- Angestellte mit geringem Einkommen, deren Krankengeld nahe am Netto liegt und die eine kleine Reserve haben

## Was sie kostet

Der Beitrag hängt vor allem vom Leistungsbeginn ab. Ein Tagegeld ab dem 43. Tag kostet einen Bruchteil desselben Betrags ab dem 4. Tag, weil die meisten Krankschreibungen nach wenigen Tagen enden.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Tag des Leistungsbeginns
- Höhe des Tagessatzes
- Alter bei Abschluss
- Beruf, weil körperliche Arbeit öfter zu Ausfällen führt
- Gesundheitszustand und daraus folgende Zuschläge oder Ausschlüsse
- Kalkulation mit oder ohne Alterungsrückstellungen

_Wir nennen keine Beitragsbeispiele, weil Beruf, Leistungsbeginn und Tagessatz den Preis zu stark verschieben. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest, nach Prüfung der Gesundheitsfragen._

## Die Tariflinien am Markt

- **Aufstockung für Angestellte:** Tagegeld ab dem 43. Tag in Höhe der Lücke zwischen Netto und Krankengeld. Günstig, weil es erst nach der Lohnfortzahlung beginnt.
- **Absicherung für Selbstständige:** Tagegeld in Höhe des Nettos ab einem frühen Tag, etwa dem 15. oder 22. Teurer, dafür kommt nach einer Woche Rücklage schon Geld.
- **Gestaffelte Absicherung:** Ein kleiner Satz ab dem 4. oder 8. Tag, ein größerer ab dem 43. Tag. Deckt die Fixkosten früh und das volle Einkommen bei langer Krankheit.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Leistungsbeginn | ab dem 43. Tag | frei wählbar, für Selbstständige ab dem 4. Tag, auch gestaffelt | Der Beginn muss zu Ihren Rücklagen und zur Lohnfortzahlung passen. |
| Anpassung an das Einkommen | Erhöhung nur mit neuer Gesundheitsprüfung | Erhöhung bei Einkommenssteigerung ohne Gesundheitsfragen | Nach einer Diagnose wäre eine Erhöhung sonst nicht mehr möglich. |
| Herabsetzung bei sinkendem Einkommen | Herabsetzung auf das neue Netto | Verzicht oder enge Grenzen, etwa in der Gründungsphase | Ein schwaches Jahr soll nicht dauerhaft das Tagegeld kürzen. |
| Wiedereingliederung | keine Leistung bei stundenweiser Rückkehr | Leistung während der stufenweisen Wiedereingliederung | Der Weg zurück dauert nach schwerer Krankheit oft Wochen. |
| Übergang zur Berufsunfähigkeit | Ende mit Feststellung der Berufsunfähigkeit | Nachleistung über mehrere Monate und klare Abstimmung mit einer BU | Sonst entsteht zwischen beiden Verträgen eine Zeit ohne Geld. |
| Kündigung durch den Versicherer | gesetzliches Kündigungsrecht in den ersten drei Jahren | Versicherer verzichtet von Beginn an | Nach der ersten langen Krankschreibung soll der Vertrag bleiben. |
| Beiträge während der Krankheit | Beitrag läuft weiter | Beitragsbefreiung bei längerer Arbeitsunfähigkeit | Gerade dann ist jeder Euro knapp. |

## Anbieter im Überblick

Krankentagegeld bieten die privaten Krankenversicherer an, als eigenen Tarif für gesetzlich Versicherte oder als Baustein der Vollversicherung. Die Auswahl zeigt bekannte Anbieter am Markt.

- **DKV**: Krankenversicherer der ERGO Group
- **ERGO**: Teil der Munich Re, auch Direktabschluss
- **Allianz**: Vertreter und Makler
- **Barmenia**: Teil der Barmenia Gothaer Gruppe
- **Hallesche**: Teil der ALH Gruppe, Maklervertrieb
- **Signal Iduna**: Versicherungsverein, Vertreter und Makler
- **Continentale**: Versicherungsverein, Vertreter und Makler
- **INTER**: Mannheimer Versicherer, Vertreter und Makler
- **Debeka**: Versicherungsverein mit eigenem Außendienst

42 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Krankenversicherer). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 2026-09-18; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Grafikerin bricht sich den Arm** (fünf Wochen ohne Umsatz): Ein Tagegeld ab dem 43. Tag zahlt bei fünf Wochen nichts. Mit Beginn ab dem 8. oder 15. Tag kommt für den größten Teil der Zeit Geld.
- **Bandscheibenvorfall, drei Monate raus** (rund 12.000 € bei 4.000 € Netto im Monat): Ab dem 43. Tag zahlt auch der einfache Vertrag. Die ersten sechs Wochen deckt nur ein früher Leistungsbeginn.
- **Burnout nach dem Großprojekt** (oft mehrere Monate Einkommensausfall): Bei ärztlich bescheinigter voller Arbeitsunfähigkeit zahlt das Tagegeld auch bei psychischen Erkrankungen. Lücken entstehen bei spätem Beginn oder ausgeschlossenen Vorerkrankungen.
- **Krankgeschrieben, aber Mails beantwortet** (das gesamte Tagegeld der Zeit): Wer während der Krankschreibung in seinem Beruf tätig ist, gilt nicht als voll arbeitsunfähig. Das gilt in jedem Tarif.
- **Stufenweiser Wiedereinstieg nach Krebs** (mehrere Wochen mit wenigen Stunden Arbeit): Ohne besondere Klausel endet die Leistung mit der ersten Arbeitsstunde. Einige Tarife zahlen während der Wiedereingliederung weiter, oft gekürzt.
- **Dachdecker kann nie mehr aufs Dach** (Einkommensausfall bis zur Rente): Mit festgestellter Berufsunfähigkeit endet das Tagegeld nach kurzer Nachleistung. Für die Jahre danach braucht es eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

## Mythos oder Wahrheit

- „Als Selbstständiger in der gesetzlichen Kasse bekomme ich automatisch Krankengeld." ✘ Falsch. Hauptberuflich Selbstständige haben nur nach einer Wahlerklärung bei der Kasse Anspruch, und dann erst ab dem 43. Tag. Ohne Erklärung gibt es kein Krankengeld.
- „Das Krankentagegeld darf nicht höher sein als mein Nettoeinkommen." ✔ Stimmt. Niemand soll an einer Krankheit verdienen. Versichert wird höchstens das Netto aus dem Beruf, Angestellte nur die Lücke über dem Krankengeld der Kasse.
- „Wenn ich halbtags arbeiten kann, bekomme ich halbes Tagegeld." ✘ Falsch. Die Bedingungen kennen keine teilweise Arbeitsunfähigkeit. Entweder Sie können Ihren Beruf gar nicht ausüben, oder es gibt nichts. Ausnahmen gelten nur, wo ein Tarif die Wiedereingliederung ausdrücklich einschließt.
- „Das Krankengeld der Kasse ist nach oben begrenzt." ✔ Stimmt. Es bemisst sich höchstens an der Beitragsbemessungsgrenze. 2026 sind das höchstens 135,63 € am Tag, und davon gehen noch Sozialbeiträge ab. Wer mehr verdient, verliert prozentual mehr.
- „Das Krankentagegeld zahlt bei Berufsunfähigkeit bis zur Rente weiter." ✘ Falsch. Das Tagegeld ist für vorübergehende Krankheit gedacht. Wird die Berufsunfähigkeit festgestellt, endet der Vertrag nach kurzer Nachleistung. Dafür gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Als Selbstständiger in der Kasse keine Wahlerklärung abgeben und sich auf Krankengeld verlassen
- Den Tagessatz einmal festlegen und bei steigendem Einkommen nie anpassen
- Einen sehr späten Leistungsbeginn wählen, ohne Rücklagen für diese Zeit zu haben
- Während der Krankschreibung nebenbei weiterarbeiten
- Das Tagegeld für eine Absicherung bei Berufsunfähigkeit halten
- Frühere Krankschreibungen in den Gesundheitsfragen weglassen

## FAQ

### Wie hoch darf das Krankentagegeld sein?

Höchstens so hoch wie Ihr Nettoeinkommen aus dem Beruf, umgerechnet auf den Kalendertag. Angestellte versichern nur die Lücke über dem Krankengeld der Kasse, denn Krankengeld und Tagegeld zusammen dürfen das Netto nicht übersteigen. Der Versicherer fragt das Einkommen im Leistungsfall nach.

### Wie lange zahlt das private Krankentagegeld?

Eine feste Höchstdauer haben die Tarife in der Regel nicht. Gezahlt wird, solange Sie vorübergehend voll arbeitsunfähig sind. Die Leistung endet, wenn Sie wieder arbeiten oder ein Arzt feststellt, dass Sie Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können. Das Krankengeld der Kasse dagegen endet spätestens nach 78 Wochen wegen derselben Krankheit innerhalb von drei Jahren.

### Bekomme ich Krankentagegeld, wenn ich halbtags arbeiten kann?

In aller Regel nein. Die Bedingungen verlangen volle Arbeitsunfähigkeit. Wer seinen Beruf teilweise ausübt, auch nur stundenweise, hat keinen Anspruch. Einige Tarife leisten während einer ärztlich begleiteten stufenweisen Wiedereingliederung, das muss aber ausdrücklich im Vertrag stehen.

### Muss ich als Selbstständiger zwischen Kasse und privatem Tagegeld wählen?

Nein, beides lässt sich kombinieren. Viele Selbstständige geben bei der Kasse die Wahlerklärung für Krankengeld ab dem 43. Tag ab und schließen privat ein Tagegeld für die ersten sechs Wochen ab. Rechnen Sie aus, was günstiger ist: der höhere Kassenbeitrag oder ein privates Tagegeld ab dem 43. Tag.

### Was passiert, wenn ich berufsunfähig werde?

Dann endet das Krankentagegeld, meist nach einer kurzen Nachleistung. Ab dann zahlt nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer beide Verträge hat, sollte darauf achten, dass die BU rückwirkend leistet und keine Zeit ohne Geld entsteht.

### Kann der Versicherer mir nach einer langen Krankheit kündigen?

Bei Krankentagegeldtarifen ohne Arbeitgeberzuschuss darf der Versicherer in den ersten drei Jahren ordentlich kündigen (§ 206 VVG). Danach nicht mehr. Gute Tarife verzichten von Beginn an auf dieses Recht.

### Zahlt das Krankentagegeld auch bei psychischen Erkrankungen?

Ja, wenn ein Arzt volle Arbeitsunfähigkeit bescheinigt. Gerade Depressionen und Erschöpfung führen oft zu langen Ausfällen. Achten Sie darauf, dass der Tarif keine Ausschlüsse für psychische Diagnosen enthält, und geben Sie frühere Behandlungen vollständig an.

### Kann ich das Tagegeld später erhöhen?

Ja, aber meist nur mit neuen Gesundheitsfragen. Wer nach einer Diagnose erhöhen will, bekommt dann Zuschläge oder Ausschlüsse. Gute Tarife erlauben eine Erhöhung ohne Gesundheitsprüfung, wenn das Einkommen nachweislich gestiegen ist, oft innerhalb einer Frist und bis zu einer Grenze.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

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