# Motorradversicherung: Pflicht, Kasko und das richtige Saisonkennzeichen

> Jedes zugelassene Motorrad braucht eine Haftpflichtversicherung, vom 125er bis zur schweren Reisemaschine. Ob dazu Teil- oder Vollkasko gehört, hängt vom Wert der Maschine und davon ab, wie viel Sie bei einem Sturz selbst tragen können. Mit dem Saisonkennzeichen zahlen Sie nur für die Monate, in denen Sie fahren.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-motorrad.php  
Stand: 2026-10-31

## Welche Motorradversicherung brauche ich?

Pflicht ist nur die Haftpflicht nach dem Pflichtversicherungsgesetz, sie zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen. Die Teilkasko ersetzt die eigene Maschine bei Diebstahl, Brand, Sturm, Hagel und Zusammenstoß mit Haarwild. Den eigenen Sturz und den Umfaller beim Rangieren zahlt nur die Vollkasko. Für neue und finanzierte Motorräder lohnt sie sich fast immer, für ältere Maschinen reicht oft die Teilkasko.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Ja, Haftpflicht nach Pflichtversicherungsgesetz für jedes zugelassene Kraftrad
- **Gesetzliche Mindestdeckung:** 7,5 Mio. € Personen, 1,3 Mio. € Sachen, 50.000 € Vermögen je Unfall
- **Saisonkennzeichen:** zwischen 2 und 11 Monaten, ohne Unterbrechung
- **Außerhalb der Saison:** Ruheversicherung, Abstellen nur auf privatem Grund
- **Mofa und Moped bis 45 km/h:** Versicherungskennzeichen, gültig vom 1. März bis Ende Februar
- **Beitrag bestimmen:** SF-Klasse, Typklasse, Regionalklasse, Leistung und Hubraum

## Haftpflicht, Teilkasko, Vollkasko: was beim Motorrad anders ist

Die Haftpflicht funktioniert wie beim Auto: Sie zahlt Personen-, Sach- und Vermögensschäden anderer und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Weil Motorradunfälle oft schwere Verletzungen nach sich ziehen, reicht das gesetzliche Minimum von 7,5 Millionen Euro für Personenschäden in schlimmen Fällen nicht. Gute Tarife versichern ein Vielfaches davon pauschal.

Beim eigenen Fahrzeug ist der größte Unterschied zum Auto der Sturz. Ein Umfaller beim Wenden, ein Rutscher auf Rollsplitt oder ein Fahrfehler in der Kurve ist kein Teilkaskoschaden. Wer seine Maschine dagegen absichern will, braucht die Vollkasko. Diebstahl dagegen, beim Motorrad ein häufiger Schaden, deckt bereits die Teilkasko.

## Saisonkennzeichen und Ruheversicherung

Mit einem Saisonkennzeichen ist das Motorrad nur in einem festen Zeitraum zugelassen, mindestens zwei und höchstens elf Monate, jedes Jahr derselbe. Der Beitrag sinkt entsprechend, die Kfz-Steuer ebenso. Unterbrechen lässt sich die Saison nicht, ein Zeitraum von Februar bis März und dann wieder ab Mai geht also nicht.

Außerhalb der Saison gilt die beitragsfreie Ruheversicherung. Das Motorrad muss dann auf privatem Grund stehen, etwa in der Garage oder auf dem eigenen Stellplatz, nicht auf der Straße. Wer eine Teilkasko hat, bleibt in dieser Zeit meist gegen Diebstahl, Brand, Hagel und Marderbiss versichert. Die Vollkasko ruht dagegen.

## Helm, Kombi und Gepäck: oft schlechter versichert als gedacht

Ein guter Helm und eine Schutzkleidung kosten zusammen schnell mehr als tausend Euro. Ob sie mitversichert sind, regelt jeder Tarif anders. Manche Teilkaskotarife ersetzen den Helm bei Diebstahl nur, wenn er mit einem Schloss am Motorrad gesichert war. Andere bieten einen eigenen Baustein für Helm und Bekleidung bei Unfall, meist bis zu einer festen Summe.

Lose mitgeführte Gegenstände wie ein mobiles Navi oder eine Gepäckrolle sind in der Motorradversicherung meist nicht versichert. Hier hilft unter Umständen die Hausratversicherung mit ihrer Außenversicherung. Prüfen Sie beide Verträge, bevor Sie eine teure Ausrüstung kaufen.

## Was versichert ist

- Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie anderen mit dem Motorrad zufügen
- Abwehr unberechtigter Ansprüche nach einem Unfall
- Teilkasko: Diebstahl, Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitz, Überschwemmung
- Teilkasko: Zusammenstoß mit Haarwild, je nach Tarif mit Tieren aller Art
- Vollkasko: Sturz und Unfall durch eigenes Verschulden, Vandalismus
- Ruheversicherung außerhalb der Saison, wenn das Motorrad auf privatem Grund steht
- Helm und Schutzkleidung, wenn der Tarif sie ausdrücklich einschließt

## Was nicht versichert ist

- Sturz und Umfaller ohne Vollkasko
- Fahrten auf Rennstrecken und Trainingsveranstaltungen, regelmäßig ausgeschlossen
- Verschleiß, Bremsen, Reifen und Motorschäden durch Abnutzung
- Lose Gegenstände wie mobiles Navi, Tankrucksack oder Gepäckrolle, meist
- Fahren ohne passende Fahrerlaubnis oder unter Alkohol, mit Regress
- Abstellen auf öffentlicher Straße während der Ruheversicherung

## Wer sie braucht

- Jeder, der ein Motorrad, Leichtkraftrad oder einen Motorroller zulässt
- Eigner neuer oder finanzierter Maschinen, für die sich Vollkasko lohnt
- Saisonfahrer, die im Winter nicht fahren und mit dem Saisonkennzeichen sparen wollen
- Fahrer mit teurer Schutzausrüstung, die Helm und Kombi mitversichern wollen
- Halter von Mofas und Mopeds bis 45 km/h, die ein Versicherungskennzeichen brauchen

## Wer sie nicht braucht

- Eine Vollkasko für ein älteres Motorrad mit geringem Wert, wenn Sie einen Totalschaden selbst tragen könnten

## Was sie kostet

Beim Motorrad schwankt der Beitrag mindestens so stark wie beim Auto. Dieselbe Maschine kostet je nach Fahrer, Wohnort und Schadenfreiheit ein Vielfaches. Wir nennen deshalb die Stellschrauben statt Pauschalwerten.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Schadenfreiheitsklasse, beim Motorrad ein eigener Vertrag neben dem Auto
- Typklasse des Modells, die nach Schadenverlauf ermittelt wird
- Leistung in kW und Hubraum
- Regionalklasse des Wohnorts
- Saisonlänge, Fahrerkreis und Alter des jüngsten Fahrers
- Selbstbeteiligung in Teil- und Vollkasko
- Garage, Zahlweise, Zusatzbausteine für Helm und Kleidung

_Wir nennen bewusst keine Beitragsspannen, weil sie ohne Maschine, Fahrer und Saison nichts aussagen. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Nur Haftpflicht:** Die Pflicht. Für ältere Maschinen mit geringem Wert, bei denen Sie Diebstahl und Sturz selbst tragen könnten.
- **Haftpflicht und Teilkasko:** Schützt die eigene Maschine gegen Diebstahl, Brand, Unwetter und Wildunfall, nicht gegen den eigenen Sturz. Die übliche Wahl für Motorräder im mittleren Alter.
- **Haftpflicht und Vollkasko:** Zahlt zusätzlich den selbst verschuldeten Sturz und Vandalismus. Für neue, teure oder finanzierte Motorräder.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme Haftpflicht | gesetzliches Minimum, 7,5 Mio. € für Personen | 50 bis 100 Mio. € pauschal, hohe Grenze je verletzter Person | Bei schweren Motorradunfällen reichen Renten- und Pflegekosten schnell über das Minimum hinaus. |
| Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung | nur Wiederbeschaffungswert | Neupreis in den ersten 12 bis 24 Monaten, danach Kaufpreis | Ein Motorrad verliert in den ersten Jahren schnell an Wert, gerade wenn es gestohlen wird. |
| Helm und Schutzkleidung | nicht versichert | bei Diebstahl und Unfall bis zu einer festen Summe eingeschlossen | Helm und Kombi kosten zusammen leicht mehr als tausend Euro. |
| Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit | Kürzung möglich | voller Verzicht, außer bei Alkohol und Drogen | Ein übersehenes Stoppschild oder ein vergessenes Lenkradschloss kann sonst die Leistung kürzen. |
| Wildschäden | Zusammenstoß mit Haarwild | Tiere aller Art, Ausweichschäden als Rettungskosten | Auf dem Motorrad führt schon das Ausweichen vor einem Reh zum Sturz. |
| Teilkasko in der Ruheversicherung | nur Haftpflicht ruht beitragsfrei | Teilkasko läuft im Winter am Abstellplatz weiter | Diebstähle aus Garagen und Hagel auf dem Carport passieren auch außerhalb der Saison. |
| Selbstbeteiligung | hoch oder starr | wählbar, in der Teilkasko niedrig | Bei Diebstahl soll nicht ein Viertel des Werts an Ihnen hängen bleiben. |

## Anbieter im Überblick

Motorräder versichern fast alle Kfz-Versicherer in Deutschland. Einige große Anbieter verkaufen nur direkt und arbeiten nicht mit Maklern, wir nennen sie trotzdem, damit Sie den Markt kennen. Die Liste ist ein Marktüberblick, keine Aussage über unsere Kooperationspartner.

- **HUK-COBURG**: großer Kfz-Versicherer mit eigenem Außendienst, arbeitet nicht mit Maklern
- **Allianz**: Vertreter und Makler, Motorrad als eigener Tarif
- **R+V**: Versicherer der Volks- und Raiffeisenbanken
- **VHV**: stark im Maklervertrieb, Kfz als Schwerpunkt
- **ADAC Autoversicherung**: Versicherer aus dem Umfeld des ADAC, Vertrieb vor allem direkt
- **BavariaDirekt**: Direktversicherer der Versicherungskammer Bayern
- **Itzehoer**: Versicherungsverein aus Schleswig-Holstein, Vertreter und Makler
- **AXA**: Vertreter und Makler
- **DEVK**: Gruppe mit Versicherungsverein an der Spitze, eigener Außendienst
- **Württembergische**: Teil der W&W-Gruppe, Außendienst und Makler

106 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Kraftfahrzeug-Haftpflicht, Kraftfahrzeug-Kasko). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 2026-09-18; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Motorrad aus der Tiefgarage gestohlen** (Wert der Maschine, oft mehrere tausend Euro): Jede Teilkasko zahlt den Diebstahl, ein einfacher Tarif aber nur den Wiederbeschaffungswert. Starke Tarife ersetzen in den ersten Monaten den Neu- oder Kaufpreis.
- **Helm vom Lenker gestohlen** (rund 300 bis 800 €): Einfache Tarife versichern nur das Motorrad. Starke Tarife schließen den Helm ein, oft nur, wenn er mit einem Schloss am Motorrad gesichert war.
- **Umfaller beim Wenden** (rund 300 bis 2.000 € für Verkleidung, Hebel und Spiegel): Die Teilkasko zahlt keinen Sturz. Nur mit Vollkasko ist der Umfaller versichert, abzüglich der Selbstbeteiligung.
- **Reh auf der Landstraße, Sturz** (einige tausend Euro an der Maschine): Kommt es zum Zusammenstoß mit dem Reh, zahlt jede Teilkasko. Stürzen Sie beim Ausweichen ohne Berührung, zahlen nur Tarife mit Rettungskosten oder die Vollkasko.
- **Hagel in der Winterpause** (rund 500 bis 3.000 €): Die Teilkasko läuft in der Ruheversicherung meist weiter. Voraussetzung ist, dass das Motorrad auf privatem Grund steht, nicht an der Straße.
- **Sturz beim Track Day** (vom Kratzer bis zum Totalschaden): Fahrten auf Rennstrecken sind in Motorradpolicen regelmäßig ausgeschlossen, auch in der Vollkasko. Dafür braucht es eine eigene Rennstreckenversicherung.

## Mythos oder Wahrheit

- „Mit Saisonkennzeichen ist mein Motorrad im Winter gar nicht versichert." ✘ Falsch. Außerhalb der Saison gilt die beitragsfreie Ruheversicherung. Mit Teilkasko bleibt die Maschine meist gegen Diebstahl, Brand und Hagel geschützt, solange sie auf privatem Grund steht.
- „In der Saisonpause darf das Motorrad nicht auf der Straße stehen." ✔ Richtig. Ohne gültige Zulassung darf ein Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden. Der Schutz der Ruheversicherung gilt nur auf privatem Grund.
- „Die Teilkasko zahlt, wenn ich auf Rollsplitt wegrutsche." ✘ Nein. Ein Sturz ist ein Unfall am eigenen Fahrzeug, den nur die Vollkasko ersetzt. Die Teilkasko greift bei Diebstahl, Brand, Unwetter und Wild.
- „Mein Mofa braucht keine Zulassung, aber eine Versicherung." ✔ Stimmt. Mofas und Mopeds bis 45 km/h brauchen statt einer Zulassung ein Versicherungskennzeichen. Es gilt immer bis Ende Februar und muss dann erneuert werden.
- „Meine Schadenfreiheit vom Auto gilt automatisch auch für das Motorrad." ✘ Falsch. Jedes Fahrzeug hat einen eigenen Vertrag mit eigener SF-Klasse. Manche Versicherer stufen ein Motorrad als Zweitfahrzeug günstiger ein, das ist aber ein Angebot und keine Regel.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Nur die Teilkasko abschließen und annehmen, der eigene Sturz sei versichert
- Das Motorrad in der Saisonpause auf der Straße parken
- Die Saison zu kurz wählen und im warmen Oktober ohne Zulassung dastehen
- Helm und Kombi für teures Geld kaufen, ohne zu prüfen, ob sie versichert sind
- Beim Kauf einer neuen Maschine die SF-Klasse des alten Motorrads nicht übertragen
- Fahrten auf der Rennstrecke für versichert halten

## FAQ

### Wie lange darf ein Saisonkennzeichen gelten?

Mindestens zwei und höchstens elf Monate, jedes Jahr derselbe Zeitraum. Die Saison muss am Stück laufen. Viele Motorradfahrer wählen März bis Oktober.

### Bin ich in der Saisonpause versichert?

Ja, über die beitragsfreie Ruheversicherung, solange das Motorrad auf privatem Grund steht. Haben Sie eine Teilkasko, bleibt der Schutz gegen Diebstahl, Brand und Hagel meist bestehen. Die Vollkasko ruht.

### Zahlt die Teilkasko, wenn mir das Motorrad umfällt?

Nein. Ein Umfaller oder Sturz ist ein Unfall am eigenen Fahrzeug, und den zahlt nur die Vollkasko. Ein Unwetter, das die Maschine umwirft, ist dagegen ein Teilkaskoschaden.

### Gilt meine SF-Klasse vom Auto auch für das Motorrad?

Nicht automatisch. Motorrad und Auto haben jeweils einen eigenen Vertrag mit eigener Schadenfreiheit. Viele Versicherer stufen ein Motorrad als Zweitfahrzeug aber günstiger ein, wenn Sie dort bereits ein Auto versichert haben.

### Ist mein Helm versichert, wenn er geklaut wird?

Das hängt vom Tarif ab. Manche Teilkaskotarife ersetzen den Helm nur, wenn er mit einem Schloss am Motorrad gesichert war. Andere haben dafür einen eigenen Baustein. Ohne solche Regelung hilft eventuell die Hausratversicherung.

### Welches Kennzeichen braucht mein Roller mit 45 km/h?

Ein Versicherungskennzeichen. Es gilt für Mofas, Mopeds und Roller bis 45 km/h und höchstens 50 Kubikzentimeter, jeweils vom 1. März bis Ende Februar. Die Farbe wechselt jedes Jahr.

### Bin ich auf einem Track Day versichert?

In aller Regel nicht. Fahrten auf Rennstrecken und Trainingsveranstaltungen sind in Motorradpolicen fast immer ausgeschlossen. Dafür gibt es eigene Rennstreckenversicherungen.

### Was bringt ein Makler bei der Motorradversicherung?

Er vergleicht Bedingungen wie Neupreisentschädigung, Helm und Kleidung und den Schutz in der Ruheversicherung, nicht nur den Preis. Direktversicherer, die nicht mit Maklern arbeiten, kann er allerdings nicht vermitteln.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT. Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen. Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
