# Musikinstrumentenversicherung: Schutz für das Instrument, auch unterwegs und auf der Bühne

> Zu Hause ist ein Instrument über die Hausratversicherung gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl versichert. Die meisten Schäden passieren aber woanders: im Auto, im Proberaum, auf der Bühne, im Frachtraum des Flugzeugs. Dort und gegen Sturz, Bruch und einfachen Diebstahl hilft nur eine eigene Musikinstrumentenversicherung, meist als Allgefahrendeckung.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-musikinstrumente.php  
Stand: 2026-11-03

## Reicht die Hausratversicherung für mein Instrument?

Für ein günstiges Instrument, das die Wohnung kaum verlässt, oft ja. Die Hausrat zahlt aber nur bei den benannten Gefahren, also Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Fällt die Gitarre vom Ständer, ist das kein versicherter Schaden. Außer Haus gilt nur die Außenversicherung, meist begrenzt auf 10 Prozent der Versicherungssumme und auf Gebäude, nicht auf den Transport. Wer übt, probt, auftritt oder reist, braucht eine Musikinstrumentenversicherung.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein, sie ist freiwillig
- **Deckungsprinzip:** Allgefahren: versichert ist, was nicht ausgeschlossen ist
- **Hausrat außer Haus:** meist bis 10 % der Summe, nur in Gebäuden, bis zu drei Monate
- **Instrument im Auto:** viele Tarife mit Nachtzeitklausel, oft 22 bis 6 Uhr
- **Airline haftet:** für Gepäck bis 1.519 Sonderziehungsrechte je Reisendem

## Hausrat und Instrumentenversicherung: zwei verschiedene Prinzipien

Die Hausratversicherung zählt auf, wogegen sie schützt: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Raub. Was nicht in dieser Liste steht, ist nicht versichert. Ein Sturz, ein umgestoßener Notenständer, eine Delle im Schallbecher oder ein gerissener Hals sind deshalb Ihre eigene Sache, auch in der Wohnung.

Die Musikinstrumentenversicherung dreht das um. Als Allgefahrendeckung zahlt sie jeden unvorhergesehenen Schaden und jeden Verlust, solange kein Ausschluss greift. Typische Ausschlüsse sind Verschleiß, Abnutzung von Saiten und Fellen, Schäden durch Klima, Feuchtigkeit oder Schädlinge und Vorsatz. Achtung: Manche Hausratbedingungen nehmen Sachen aus, die eigens versichert sind. Beide Verträge sollten deshalb zueinander passen.

## Unterwegs: Auto, Proberaum und Flugzeug

Die meisten Diebstähle passieren im Auto. Viele Instrumentenversicherungen zahlen dort nur, wenn das Fahrzeug verschlossen und das Instrument von außen nicht zu sehen war. Dazu kommt oft eine Nachtzeitklausel: Bleibt das Instrument zwischen 22 und 6 Uhr in einem Auto im Freien, ist es nicht versichert. Es gibt Tarife, in denen die Klausel erst ab Mitternacht gilt, und solche, die gegen Aufpreis ganz darauf verzichten.

Im Flugzeug haftet die Fluggesellschaft nach dem Montrealer Übereinkommen für aufgegebenes Gepäck nur bis 1.519 Sonderziehungsrechte je Reisendem, das sind knapp 2.000 Euro. Für ein Cello oder einen Kontrabass ist das wenig. Ein guter Tarif schließt den Transport im Frachtraum ausdrücklich ein.

## Den richtigen Wert versichern

Versichert wird ein Wert, den Sie angeben, belegt durch Rechnung oder Gutachten. Liegt er zu niedrig, kürzt der Versicherer im Schadenfall anteilig, das ist die Unterversicherung. Alte Streichinstrumente, gute Holzblasinstrumente und gefragte Vintage-Gitarren steigen oft im Wert. Lassen Sie den Wert alle paar Jahre prüfen und die Summe anpassen.

Bei wertvollen Instrumenten lohnt sich eine vereinbarte Taxe: Der Wert wird bei Vertragsschluss festgeschrieben, im Schadenfall gibt es keinen Streit über den Marktwert. Fragen Sie außerdem, ob eine Wertminderung nach einer Reparatur ersetzt wird. Ein gebrochener und geleimter Geigenhals ist repariert, aber das Instrument ist danach weniger wert.

## Was versichert ist

- Sturz, Bruch, Riss und Beschädigung durch Ungeschicklichkeit
- Diebstahl, auch einfacher Diebstahl außerhalb der Wohnung, je nach Bedingungen
- Diebstahl aus dem verschlossenen Auto, mit den Zeitregeln des Tarifs
- Transport im Auto, in Bahn, Bus und im Frachtraum des Flugzeugs, wenn eingeschlossen
- Schäden bei Proben, Unterricht und Auftritten
- Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruchdiebstahl, auch zu Hause
- Zubehör wie Koffer, Bögen, Verstärker und Effektgeräte, wenn mitversichert
- Wertminderung nach einer Reparatur, in guten Tarifen

## Was nicht versichert ist

- Verschleiß und Abnutzung, etwa von Saiten, Fellen, Bogenhaaren und Polstern
- Schäden durch Klima, Feuchtigkeit, Temperaturwechsel und Schädlinge
- Diebstahl aus dem Auto während der Nachtzeit, wenn der Tarif das ausschließt
- Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit je nach Tarif gekürzt
- Reine Schönheitsschäden wie Kratzer, oft ausgeschlossen
- Elektronische Defekte ohne äußere Einwirkung, je nach Bedingungen

## Wer sie braucht

- Berufsmusiker in Orchester, Band oder Ensemble, deren Instrument das Arbeitsgerät ist
- Musikstudenten und Schüler mit wertvollem eigenen oder geliehenem Instrument
- Hobbymusiker, die regelmäßig zur Probe fahren oder auftreten
- Bands, die Instrumente, Verstärker und Anlage gemeinsam transportieren
- Musiklehrer, die mit dem Instrument zu Schülern oder Schulen fahren

## Wer sie nicht braucht

- Eine eigene Police für ein günstiges Instrument, das die Wohnung nicht verlässt und das Sie selbst ersetzen könnten. Dafür reicht die Hausrat.

## Was sie kostet

Der Beitrag ist ein Satz auf den Versicherungswert. Veröffentlichte Tarife liegen grob zwischen 1 und 3,5 Prozent des Instrumentenwerts im Jahr, dazu 19 Prozent Versicherungsteuer. Moderne Instrumente mit Elektronik und ein weltweiter Geltungsbereich kosten mehr, eine Selbstbeteiligung senkt den Beitrag.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Wert des Instruments und des Zubehörs
- Art des Instruments: Streicher, Bläser, Gitarre, Schlagzeug, Elektronik
- Geltungsbereich Deutschland, Europa oder weltweit
- Private oder berufliche Nutzung
- Verzicht auf die Nachtzeitklausel im Auto
- Selbstbeteiligung und Mindestbeitrag

_Richtwerte aus veröffentlichten Tarifen und Ratgebern, Stand 2026. Viele Tarife haben einen Mindestbeitrag, bei sehr günstigen Instrumenten lohnt sich die Police deshalb kaum. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Hausrat mit Außenversicherung:** Schützt zu Hause und vorübergehend außer Haus in Gebäuden, nur gegen die benannten Gefahren. Kein Sturz, kein Transport.
- **Instrumentenversicherung mit Grundschutz:** Allgefahren in Deutschland, Diebstahl aus dem Auto nur tagsüber, Zubehör mit kleiner Grenze. Für Hobbymusiker und Schüler.
- **Instrumentenversicherung für Profis:** Europa oder weltweit, Flugfrachtraum, ohne Nachtzeitklausel oder mit Ausnahmen, Wertminderung, vereinbarte Taxe und Ersatzinstrument.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungsprinzip | Allgefahren | Allgefahren mit kurzer, klarer Ausschlussliste | Nur so ist der Sturz von der Bühne oder vom Ständer versichert. |
| Auto und Nachtzeit | tagsüber im verschlossenen Auto | rund um die Uhr oder Klausel erst ab Mitternacht | Nach dem Konzert steht das Instrument oft spät noch im Auto. |
| Geltungsbereich | Deutschland | Europa oder weltweit, mit Flugfrachtraum | Tourneen, Meisterkurse und Urlaub enden sonst an der Grenze. |
| Versicherungswert | Wert laut Rechnung | vereinbarte Taxe nach Gutachten, mit Anpassung | Alte Instrumente steigen im Wert, eine feste Taxe verhindert Streit. |
| Wertminderung | keine | Wertminderung nach Reparatur mitversichert | Ein reparierter Riss senkt den Wert eines Streichinstruments deutlich. |
| Grobe Fahrlässigkeit | Kürzung nach Schwere | Verzicht auf Kürzung bis zu einer Summe | Ein kurz abgestellter Koffer am Bahnsteig wird schnell als grob fahrlässig gewertet. |
| Zubehör und Koffer | Koffer mitversichert | Bögen, Verstärker und Effekte mit eigener Summe | Ein guter Bogen kann so viel wert sein wie das Instrument. |
| Leihinstrumente | auf Anfrage | geliehene und gemietete Instrumente eingeschlossen | Studierende spielen oft auf Instrumenten der Hochschule oder einer Stiftung. |

## Anbieter im Überblick

Musikinstrumente versichern einige Spezialisten seit Jahrzehnten, dazu große Sachversicherer mit eigenen Tarifen. Die Bedingungen unterscheiden sich vor allem bei Auto, Nachtzeit und Flugreisen. Die Liste ist ein Marktüberblick.

- **Mannheimer**: Spezialtarife für Musiker unter der Marke Sinfonima, Continentale-Gruppe
- **Nürnberger**: Musikinstrumentenversicherung mit Tarif für Deutschland oder weltweit
- **WGV**: Direktversicherer aus Stuttgart mit eigenem Musiktarif
- **BGV**: Badischer Versicherer mit Instrumentenversicherung
- **Allianz**: Instrumentenversicherung im Gegenstandsschutz, Vertreter und Makler
- **ERGO**: Kunst- und Musikversicherung, Teil der Munich Re

155 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 2026-09-18; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Gitarre kippt vom Ständer** (Reparatur beim Gitarrenbauer): Sturz und Bruch sind der Kern der Allgefahrendeckung. Die Hausrat würde hier nichts zahlen, auch nicht in der Wohnung.
- **Geige nachts aus dem Auto gestohlen** (der volle Wert des Instruments): Mit Nachtzeitklausel ist der Diebstahl zwischen 22 und 6 Uhr aus einem Auto im Freien nicht versichert. Starke Tarife verzichten darauf.
- **Cello im Frachtraum zerbrochen** (Reparatur oder Totalschaden): Die Fluggesellschaft haftet nur bis 1.519 Sonderziehungsrechte. Grundtarife gelten oft nur in Deutschland, starke schließen Flugreisen ein.
- **Bier läuft ins Keyboard** (Reparatur oder neues Gerät): Ein Missgeschick auf der Bühne ist ein unvorhergesehener Schaden. Bei Elektronik prüfen, ob sie ausdrücklich eingeschlossen ist.
- **Riss geleimt, Wert gesunken** (Wertverlust zusätzlich zur Reparatur): Nach einer Reparatur ist ein Streichinstrument oft weniger wert. Nur Tarife mit Wertminderung ersetzen diesen Verlust.
- **Holz reißt in trockener Luft** (Reparatur beim Geigenbauer): Klima, Feuchtigkeit und Temperaturwechsel sind ausgeschlossen. Dagegen hilft nur Pflege, kein Tarif.

## Mythos oder Wahrheit

- „Zu Hause ist mein Instrument über die Hausrat gegen Einbruchdiebstahl versichert." ✔ Stimmt. Musikinstrumente gehören zum Hausrat. Gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl sind sie in der Wohnung versichert, bis zur Versicherungssumme.
- „Fällt die Gitarre im Proberaum vom Ständer, zahlt die Hausrat." ✘ Nein. Ein Sturz ist keine der benannten Gefahren der Hausrat. Das zahlt nur eine Allgefahrendeckung, wie sie die Musikinstrumentenversicherung bietet.
- „Bricht mein Instrument im Frachtraum, zahlt die Fluggesellschaft den vollen Wert." ✘ Meist nicht. Nach dem Montrealer Übereinkommen haftet sie für das Gepäck je Reisendem nur bis 1.519 Sonderziehungsrechte, knapp 2.000 Euro, solange Sie beim Einchecken keinen höheren Wert angeben.
- „Ein altes Instrument kann so im Wert steigen, dass die Versicherungssumme nicht mehr reicht." ✔ Richtig. Gute Streichinstrumente und gefragte Vintage-Gitarren werden oft teurer. Ist die Summe zu niedrig, kürzt der Versicherer anteilig.
- „Bei grober Fahrlässigkeit zahlt jede Instrumentenversicherung voll." ✘ Nein. Viele Tarife kürzen die Leistung nach der Schwere des Verschuldens, etwa wenn der Koffer unbeaufsichtigt am Bahnsteig stand. Gute Tarife verzichten auf die Kürzung bis zu einer Summe.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Glauben, die Hausrat zahle auch für den Sturz von der Bühne
- Das Instrument nach dem Konzert über Nacht im Auto lassen
- Den Kaufpreis von vor zwanzig Jahren als Versicherungswert stehen lassen
- Koffer, Bogen und Verstärker nicht mitversichern
- Mit dem Instrument ins Ausland fliegen, obwohl die Police nur in Deutschland gilt
- Leihinstrumente der Hochschule ohne eigene Deckung spielen

## FAQ

### Ist mein Instrument über die Hausrat versichert?

In der Wohnung ja, aber nur gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Außer Haus gilt die Außenversicherung, meist bis 10 Prozent der Versicherungssumme, nur in Gebäuden und für höchstens drei Monate. Sturz, Bruch und Transport sind nicht versichert.

### Was heißt Allgefahrendeckung?

Versichert ist jeder unvorhergesehene Schaden und Verlust, solange er nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Im Streitfall muss der Versicherer beweisen, dass ein Ausschluss greift, nicht Sie, welche Gefahr eingetreten ist.

### Ist mein Instrument im Auto versichert?

Tagsüber meist, wenn das Auto verschlossen und das Instrument von außen nicht zu sehen war. Nachts gilt oft eine Klausel, typischerweise von 22 bis 6 Uhr, in der ein Diebstahl aus dem Auto im Freien nicht versichert ist. Es gibt Tarife ohne diese Klausel.

### Was zahlt die Fluggesellschaft, wenn mein Instrument im Frachtraum bricht?

Nach dem Montrealer Übereinkommen höchstens 1.519 Sonderziehungsrechte je Reisendem, knapp 2.000 Euro, und das für das ganze Gepäck. Mehr gibt es nur mit einer besonderen Wertangabe beim Einchecken. Eine Instrumentenversicherung mit Flugdeckung schließt die Lücke.

### Welchen Wert soll ich versichern?

Den heutigen Wiederbeschaffungswert, belegt durch Rechnung oder Gutachten. Ist die Summe zu niedrig, kürzt der Versicherer anteilig. Bei alten oder wertvollen Instrumenten ist eine vereinbarte Taxe nach Gutachten die sicherste Lösung.

### Ich bin Berufsmusiker. Was ist anders?

Ihr Instrument ist Arbeitsgerät, ein Ausfall kostet Gagen. Achten Sie auf weltweite Geltung, Flugfrachtraum, Verzicht auf die Nachtzeitklausel und darauf, ob ein Ersatzinstrument für die Zeit der Reparatur bezahlt wird.

### Kann eine Band ihre Ausrüstung gemeinsam versichern?

Ja. Viele Versicherer bieten Bandpolicen, in denen Instrumente, Verstärker und Anlage pauschal mit einer Summe versichert sind. Wichtig ist, wer Versicherungsnehmer ist und wem die Geräte gehören.

### Sind Risse durch trockene Heizungsluft versichert?

In aller Regel nicht. Schäden durch Klima, Feuchtigkeit, Temperaturwechsel und Schädlinge gelten als vermeidbar und sind ausgeschlossen. Ein Luftbefeuchter im Koffer ist günstiger als jede Reparatur.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

## Angebot anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-musikinstrumente.php#anfrage

---

Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT. Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen. Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
