# Photovoltaikversicherung: Anlage, Speicher und Ertrag richtig absichern

> Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach ist oft schon in der Wohngebäudeversicherung mitversichert, aber nur gegen Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Eine eigene Photovoltaikversicherung deckt zusätzlich Bedienungsfehler, Kurzschluss, Überspannung, Tierbiss, Diebstahl und den Ertragsausfall. Für Balkonkraftwerke reicht meist die Hausratversicherung.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-photovoltaik.php  
Stand: 2026-09-18

## Brauche ich eine extra Versicherung für meine PV-Anlage?

Nicht zwingend, aber oft sinnvoll. Die Wohngebäudeversicherung schützt die Anlage meist nur gegen die klassischen Gefahren wie Feuer, Sturm und Hagel, und nur, wenn sie gemeldet ist. Kurzschluss, Überspannung ohne Blitz, Marderbiss, Bedienungsfehler und entgangene Einspeisevergütung deckt erst eine Photovoltaikversicherung. Je teurer Anlage und Speicher, desto eher lohnt sie. Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein, weder für die Anlage noch für den Betrieb
- **Grundschutz:** in vielen Wohngebäudetarifen, nur gegen benannte Gefahren
- **Allgefahren:** eigene PV-Versicherung, oft mit Ertragsausfall
- **Balkonkraftwerk:** bis 800 W Wechselrichterleistung meist Teil des Hausrats
- **Haftung als Betreiber:** häufig in der Privathaftpflicht eingeschlossen, prüfen

## Wohngebäude oder eigene Police: der eigentliche Unterschied

Die Wohngebäudeversicherung zahlt nur, wenn eine der benannten Gefahren zuschlägt: Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Leitungswasser. Die häufigsten Schäden an PV-Anlagen passen oft nicht in dieses Raster: Überspannung ohne direkten Blitz, Kurzschluss im Wechselrichter, Marder, die Kabel anfressen, Schneelast, Diebstahl von Modulen, Fehler bei Wartung oder Reinigung.

Eine Photovoltaikversicherung ist deshalb meist als Allgefahrendeckung gebaut: Versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das kehrt die Beweislast um, und darin liegt ihr eigentlicher Wert.

## Ertragsausfall: der Schaden, den man nicht sieht

Fällt der Wechselrichter im Mai aus und der Ersatz dauert sechs Wochen, fehlt der Strom aus den ertragreichsten Wochen des Jahres. Sie kaufen teuren Netzstrom zu und verlieren die Einspeisevergütung. Die Wohngebäudeversicherung ersetzt das nicht.

Gute PV-Tarife zahlen einen Ertragsausfall je Tag des Stillstands, pauschal nach Anlagenleistung oder nach nachgewiesenem Ertrag. Achten Sie darauf, ob eine Mindestdauer gilt und ob auch der Eigenverbrauch berücksichtigt wird, nicht nur die Einspeisung.

## Balkonkraftwerke und Mieter

Steckersolargeräte bis 800 Watt Wechselrichterleistung und 2.000 Watt Modulleistung sind seit dem Solarpaket I vereinfacht zugelassen; sie müssen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Seit Ende 2023 führen die Musterbedingungen des GDV sie als Teil des Hausrats, solange sie nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind.

Mieter haben seit Oktober 2024 nach § 554 BGB grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Vermieter ein Steckersolargerät erlaubt. Fällt ein Modul vom Balkon und beschädigt ein Auto, ist das ein Fall für die Privathaftpflicht.

## Speicher, Wallbox und Wärmepumpe

Batteriespeicher machen oft einen großen Teil der Investition aus und stehen im Keller oder in der Garage. Prüfen Sie, ob Ihre Police den Speicher ausdrücklich nennt und bis zu welchem Wert. Dasselbe gilt für Wallbox und Energiemanagement.

Viele Photovoltaikversicherungen erfassen die gesamte Haustechnik der Energieversorgung in einem Vertrag. Das vermeidet Streit darüber, ob ein Schaden am Speicher noch zur Anlage gehört oder schon zum Gebäude.

## Was versichert ist

- Feuer, Blitzschlag, Sturm und Hagel
- Überspannung und Kurzschluss
- Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit
- Tierbiss, besonders durch Marder
- Diebstahl und Vandalismus
- Schneedruck und Frost
- Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler nach Ablauf der Gewährleistung, je nach Tarif
- Ertragsausfall während des Stillstands
- Batteriespeicher und Wallbox, wenn eingeschlossen

## Was nicht versichert ist

- Verschleiß und Leistungsminderung durch Alterung der Module
- Schäden, für die Hersteller oder Installateur aus Gewährleistung haften
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Wartungskosten ohne Schaden
- Nicht angemeldete Anlagen oder Speicher
- Schäden während der Montage, dafür ist der Installateur zuständig

## Wer sie braucht

- Eigentümer von Dachanlagen mit Speicher, weil hier der größte Wert steckt
- Betreiber, deren Wirtschaftlichkeitsrechnung an der Einspeisevergütung hängt
- Anlagen auf Nebengebäuden, Scheunen oder Freiflächen
- Häuser in Regionen mit häufigem Hagel oder Marderproblemen

## Wer darauf verzichten kann

- Besitzer eines Balkonkraftwerks mit Hausratversicherung
- Wer eine kleine Anlage ohne Speicher hat und die Wohngebäudeversicherung sie bereits umfassend einschließt

## Was sie kostet

Der Beitrag richtet sich nach dem Wert der Anlage, dem Speicher und dem gewählten Ertragsausfall. Weil sich Anlagen in Größe und Preis stark unterscheiden, nennen wir keine Beispielbeiträge. Rechnen Sie den Mehrbeitrag gegen das, was die Wohngebäudeversicherung schon abdeckt.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Anschaffungswert von Modulen, Wechselrichter und Speicher
- Montageart: Aufdach, Indach, Freifläche
- Ertragsausfall: Pauschale oder nachgewiesener Ertrag
- Selbstbeteiligung
- Standort und Hagelgefährdung
- Einschluss von Wallbox und Wärmepumpe

_Ohne Beispielbeiträge, weil sie je Anlage stark schwanken. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Einschluss in der Wohngebäudeversicherung:** Schutz gegen Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser, kein Ertragsausfall, keine Bedienungsfehler.
- **PV-Allgefahren:** Eigene Police mit Allgefahrendeckung, Überspannung, Tierbiss und Diebstahl, Ertragsausfall für einige Monate.
- **Allgefahren mit Haustechnik:** Zusätzlich Speicher, Wallbox, Wärmepumpe und längerer Ertragsausfall, teils mit Leistungsgarantie.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungsform | benannte Gefahren | Allgefahren | Die häufigsten PV-Schäden sind in der Wohngebäudeversicherung nicht benannt. |
| Ertragsausfall | keiner | ab dem ersten Tag, für mindestens sechs Monate | Ein Ausfall im Sommer trifft die ertragreichsten Monate. |
| Speicher | nicht genannt | ausdrücklich mitversichert zum Neuwert | Der Speicher ist oft der teuerste Einzelteil. |
| Überspannung | nur durch Blitz | jede Überspannung | Überspannung entsteht nicht nur durch Blitzeinschlag, sondern auch im Netz. |
| Tierbiss | ausgeschlossen | inklusive Folgeschäden | Marderschäden an Kabeln sind ein Klassiker unter Modulen. |
| Neuwert | Zeitwert nach einigen Jahren | Neuwert über die gesamte Laufzeit | Module altern, der Ersatz kostet trotzdem den heutigen Preis. |
| Aufräum- und Dachkosten | begrenzt | inklusive Gerüst, Demontage und Remontage | Ein Gerüst kostet oft mehr als das defekte Modul. |

## Anbieter im Überblick

Photovoltaik wird entweder als Baustein der Wohngebäudeversicherung oder als eigene Allgefahrenpolice angeboten. Die Liste zeigt Sachversicherer, die mindestens eine der beiden Formen im Programm haben.

- **Allianz**: PV als Baustein der Wohngebäudeversicherung, Vertreter und Makler
- **AXA**: eigene Photovoltaikversicherung, Vertreter und Makler
- **Gothaer**: eigene Photovoltaikversicherung, Vertreter und Makler
- **Helvetia**: deutsche Gesellschaft der Schweizer Helvetia-Gruppe, Makler und Vertreter
- **VHV**: Maklerversicherer aus Hannover
- **Alte Leipziger**: überwiegend Maklervertrieb
- **Ammerländer**: Versicherungsverein, nur über Makler
- **Provinzial**: öffentlicher Versicherer, regional
- **R+V**: Versicherer der Volks- und Raiffeisenbanken

155 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Feuer, Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 2026-09-18. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Marder knabbert die Solarkabel an** (rund 300 bis 1.500 €): Mitversichert im Wohngebäude zahlt die Anlage keinen Tierbiss. Eine eigene PV-Police als Allgefahrendeckung schon.
- **Hagel zerschlägt zwanzig Module** (rund 3.000 bis 15.000 € mit Gerüst): Hagel ist in beiden Varianten gedeckt. Entscheidend ist, dass Gerüst sowie De- und Neumontage mitbezahlt werden.
- **Wechselrichter stirbt nach Überspannung** (rund 1.500 bis 4.000 €): Das Wohngebäude zahlt meist nur Überspannung durch Blitz. Die PV-Police deckt auch Netzspitzen und Kurzschluss.
- **Diebe schrauben Module vom Carport** (rund 2.000 bis 8.000 €): Diebstahl ist keine Gefahr der Gebäudeversicherung. Eigene PV-Tarife nehmen ihn auf, teils mit Auflagen zur Sicherung.
- **Module verlieren über Jahre Leistung** (einige hundert Euro Ertrag im Jahr): Alterung ist kein Schaden, sondern Verschleiß. Dafür steht höchstens die Leistungsgarantie des Herstellers ein.
- **Sechs Wochen Stillstand im Mai** (rund 150 bis 500 € Stromkosten): Den Ertragsausfall ersetzt nur eine eigene PV-Police, pauschal je Kilowattpeak oder nach Ertrag.

## Mythos oder Wahrheit

- „Schon ein normaler Hagelschauer macht Solarmodule kaputt." ✘ Nein, zertifizierte Module müssen im Test Eiskugeln von 25 Millimetern aushalten. Brechen können sie bei größeren Körnern, wie sie bei schweren Unwettern fallen.
- „Eine Schneedecke kann Module und Gestell beschädigen." ✔ Ja, schwerer Nassschnee biegt Rahmen und bricht Glas, und rutschender Schnee reißt Schneefanggitter ab. Eine Allgefahrenpolizze deckt das, benannte Gefahren oft nicht.
- „Die Feuerwehr lässt ein Haus mit PV-Anlage einfach abbrennen." ✘ Falsch, die Feuerwehr löscht auch hier, nur mit Sicherheitsabstand, weil die Module bei Licht Spannung liefern. Ein Hinweisschild am Hausanschluss erleichtert den Einsatz.
- „Eine PV-Anlage auf dem Dach kann die Gebäudeversicherung teurer machen." ✔ Stimmt, sie erhöht den Wert des Hauses und damit die Versicherungssumme. Der Aufschlag ist meist klein im Vergleich zum Risiko, sie nicht zu melden.
- „Die Versicherung zahlt, wenn die Module nach 15 Jahren weniger Strom liefern." ✘ Nein, nachlassende Leistung ist Alterung und kein Schadenereignis. Ansprechpartner ist der Hersteller mit seiner Leistungsgarantie, falls die zugesicherten Werte unterschritten sind.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Die neue Anlage dem Gebäudeversicherer nicht gemeldet
- Den Speicher im Keller für automatisch versichert halten
- Auf Ertragsausfall verzichtet, obwohl die Rechnung an der Einspeisung hängt
- Die Haftung als Betreiber nicht mit der Privathaftpflicht abgeglichen
- Beim Balkonkraftwerk die Anmeldung im Marktstammdatenregister versäumt

## FAQ

### Ist meine PV-Anlage in der Wohngebäudeversicherung versichert?

In vielen Tarifen ja, sofern Sie sie gemeldet haben. Versichert ist sie dann gegen dieselben Gefahren wie das Haus, meist Feuer, Blitz, Sturm, Hagel und Leitungswasser. Kurzschluss, Tierbiss, Bedienungsfehler und Ertragsausfall sind damit in der Regel nicht abgedeckt.

### Zahlt die Versicherung bei Hagelschaden an den Modulen?

Ja, Hagel ist sowohl in der Wohngebäude- als auch in der Photovoltaikversicherung gedeckt. Wichtig sind Neuwertentschädigung und die Übernahme von Gerüst und Montage, denn die treiben die Kosten.

### Wie ist ein Balkonkraftwerk versichert?

Als Teil des Hausrats, wenn es nicht fest mit dem Gebäude verbunden ist, bei Geräten bis 800 Watt Wechselrichterleistung ist das der Regelfall. Schäden, die es bei anderen verursacht, deckt die Privathaftpflicht. Eine eigene Police ist meist nicht nötig.

### Brauche ich eine Betreiberhaftpflicht?

Für eine Anlage auf dem selbst bewohnten Haus ist die Haftung oft in der Privathaftpflicht oder in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht eingeschlossen. Prüfen Sie die Bedingungen, besonders bei Einspeisung. Für Anlagen auf fremden Dächern oder Freiflächen braucht es eine eigene Betreiberhaftpflicht.

### Ist der Stromspeicher mitversichert?

Nur, wenn er ausdrücklich genannt ist oder die Anlage insgesamt versichert ist. Speicher sind teuer und empfindlich gegen Überspannung und Feuchtigkeit. Nennen Sie Hersteller, Kapazität und Preis bei der Anfrage.

### Was zahlt der Ertragsausfall?

Den Strom, den die Anlage während eines versicherten Stillstands nicht erzeugt, entweder als Pauschale je Kilowattpeak und Tag oder nach nachgewiesenem Ertrag. Achten Sie darauf, ob auch der Eigenverbrauch erfasst ist.

### Muss ich die PV-Anlage beim Versicherer melden?

Ja, bei der Wohngebäudeversicherung immer. Eine Anlage erhöht den Wert des Gebäudes und kann die Gefahrenlage verändern. Wer sie nicht meldet, riskiert, dass sie im Schadenfall nicht versichert ist.

### Deckt die Versicherung Schäden bei der Montage?

Nein, während der Montage haftet der Installateur, der dafür eine eigene Montage- oder Betriebshaftpflicht haben sollte. Der Versicherungsschutz beginnt in der Regel mit der Inbetriebnahme.

### Was ist mit Mängeln an Modulen oder Wechselrichter?

In der Gewährleistungszeit haften Hersteller und Installateur. Manche Photovoltaikversicherungen zahlen auch bei Konstruktions- und Materialfehlern, wenn die Gewährleistung ausgelaufen ist oder der Betrieb nicht mehr existiert.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

## Angebot anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-photovoltaik.php#anfrage

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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

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