# Praxisausfallversicherung: wenn Sie krank sind und die Praxiskosten weiterlaufen

> In einer Einzelpraxis hängt der Umsatz an einer Person. Fällt die Ärztin, der Zahnarzt oder die Therapeutin aus, kommen keine Honorare mehr herein, Gehälter, Miete, Leasing und Kreditraten laufen aber weiter. Die Praxisausfallversicherung zahlt in dieser Zeit einen vereinbarten Tagessatz oder die nachgewiesenen Fixkosten. Sie ersetzt weder das Krankentagegeld noch die Betriebsunterbrechung, sie schließt die Lücke dazwischen.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-praxisausfall.php  
Stand: 2026-11-06

## Was ist der Unterschied zwischen Praxisausfall und Krankentagegeld?

Das Krankentagegeld sichert Ihr persönliches Einkommen, also das, wovon Sie privat leben. Die Praxisausfallversicherung sichert die betrieblichen Kosten der Praxis: Personal, Miete, Leasing, Zinsen. Beide zahlen bei Arbeitsunfähigkeit, aber für verschiedene Töpfe, und das Krankentagegeld lässt sich nur bis zur Höhe des Einkommens versichern. Die Betriebsunterbrechungsversicherung wiederum zahlt nur nach einem Sachschaden wie Brand oder Leitungswasser, nicht wenn Sie selbst krank sind.

## Auf einen Blick

- **Auslöser:** Arbeitsunfähigkeit des Inhabers durch Krankheit oder Unfall, je nach Tarif auch Quarantäne und Sachschaden
- **Leistung:** fester Tagessatz oder Ersatz der nachgewiesenen Fixkosten
- **Karenzzeit:** wählbar, je nach Tarif zum Beispiel ab dem 4., 8. oder 15. Tag
- **Haftzeit:** meist 12 Monate je Versicherungsfall, bei manchen Tarifen 24 Monate
- **Steuer:** Krankheitsanteil gilt als private Vorsorge, Quarantäne und Sachschaden als betrieblich (BFH, VIII R 6/07)

## Drei Versicherungen, drei Zwecke

Wer eine Praxis führt, verwechselt leicht drei Verträge, die alle mit Ausfall zu tun haben. Das Krankentagegeld ist eine Krankenversicherung für Ihr Einkommen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ist eine Sachversicherung, die den Ertragsausfall nach einem Brand, einem Wasserschaden oder einem Einbruch ersetzt. Die Praxisausfallversicherung steht dazwischen: Sie zahlt die laufenden Kosten der Praxis, wenn die Person ausfällt, die den Umsatz macht.

Daneben gibt es die Betriebsschließungsversicherung für den Fall, dass eine Behörde den Betrieb wegen Krankheitserregern schließt. Sie hängt nicht an Ihrer eigenen Krankheit. Welche dieser Lücken für Ihre Praxis die teuerste ist, hängt davon ab, wie hoch die Fixkosten sind und ob jemand anderes den Betrieb weiterführen kann.

## Der Tagessatz muss zu den Fixkosten passen

Ausgangspunkt ist die Summe, die jeden Monat abgeht, auch wenn kein Patient kommt: Gehälter samt Arbeitgeberanteil, Miete und Nebenkosten, Leasing für Geräte, Zins und Tilgung, Beiträge an Kammer und Versorgungswerk, Software und Labor. Eine gängige Faustregel teilt die monatlichen Fixkosten durch 30 und legt eine Reserve obendrauf. Wer auch einen Teil des entgangenen Gewinns absichern will, muss das ausdrücklich vereinbaren.

Die zweite Stellschraube ist die Karenzzeit, also die Zahl der Tage ohne Leistung. Je kürzer sie ist, desto höher der Beitrag. Kurze Krankheiten lassen sich oft aus Rücklagen tragen, gefährlich sind die langen Ausfälle. In einer Gemeinschaftspraxis sollte jeder Partner eigens versichert sein, mit einem Tagessatz, der seinem Anteil an den Kosten entspricht.

## Quarantäne, Tätigkeitsverbot und Mitarbeiter

Ob eine behördlich angeordnete Quarantäne oder ein Tätigkeitsverbot nach dem Infektionsschutzgesetz versichert ist, regelt jeder Tarif anders, oft als eigener Baustein. Nach 2020 haben Versicherer ihre Seuchen- und Quarantäneklauseln teils neu gefasst. Wer mit Patienten in engem Kontakt arbeitet, sollte diesen Punkt im Bedingungswerk nachlesen und nicht im Werbeblatt.

Wichtig ist die Grenze: Versichert ist der Ausfall des Inhabers, nicht der des Teams. Muss die Praxis schließen, weil die Helferinnen in Quarantäne sind, zahlt die Praxisausfallversicherung in der Regel nicht. Dafür kommen eine Betriebsschließungsversicherung oder ein Baustein für Personalausfall in Frage.

## Gesundheitsfragen, Alter und Steuer

Weil die Leistung an Ihrer Gesundheit hängt, stellt der Versicherer beim Antrag Gesundheitsfragen. Bekannte Leiden können ausgeschlossen werden, und psychische Erkrankungen sind in manchen Tarifen nur eingeschränkt versichert. Viele Tarife staffeln den Beitrag nach dem Eintrittsalter, oft mit einer Grenze bei 50 Jahren. Früh abschließen lohnt deshalb doppelt.

Steuerlich trennt der Bundesfinanzhof nach dem versicherten Risiko (Urteil vom 19.05.2009, VIII R 6/07): Der Teil, der Ihre eigene Krankheit absichert, gehört zur privaten Lebensführung, die Beiträge sind keine Betriebsausgaben. Beiträge für betriebliche Risiken wie Quarantäne oder Sachschaden sind abziehbar. Wie Ihr Vertrag einzuordnen ist, klären Sie mit Ihrem Steuerberater.

## Was versichert ist

- Fortlaufende Fixkosten der Praxis wie Gehälter, Miete, Leasing und Zinsen
- Fester Tagessatz ohne Einzelnachweis, je nach Tarif
- Arbeitsunfähigkeit des Inhabers durch Krankheit
- Arbeitsunfähigkeit durch Unfall, bei manchen Tarifen mit kürzerer Karenz
- Behördliche Quarantäne oder Tätigkeitsverbot des Inhabers, wenn eingeschlossen
- Stillstand nach einem Sachschaden an der Praxis, wenn eingeschlossen
- Ein Teil des entgangenen Gewinns, wenn ausdrücklich vereinbart
- Teilweise Arbeitsunfähigkeit, wenn der Tarif schon ab 50 % leistet

## Was nicht versichert ist

- Ihr privater Lebensunterhalt über die vereinbarte Leistung hinaus, dafür gibt es das Krankentagegeld
- Ausfall, weil Mitarbeiter krank oder in Quarantäne sind
- Behördliche Schließung der Praxis ohne Erkrankung des Inhabers
- Erkrankungen, die beim Antrag bekannt waren und ausgeschlossen wurden
- Die Tage der Karenzzeit, bevor die Leistung beginnt
- Ausfälle über die Haftzeit hinaus, etwa bei dauerhafter Berufsunfähigkeit
- Je nach Tarif psychische Erkrankungen oder Suchtfolgen

## Wer sie braucht

- Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte in Einzelpraxis, die sich nicht vertreten lassen können
- Zahnärzte mit hohen Kosten für Personal, Behandlungseinheiten und Leasing
- Psychotherapeuten, Physiotherapeuten und andere Heilberufe mit eigenen Räumen und Angestellten
- Partner einer Gemeinschaftspraxis, deren Ausfall die anderen mittragen müssten
- Praxisgründer mit Kreditraten aus der Übernahme oder Einrichtung

## Wer sie nicht braucht

- Angestellte Ärzte ohne eigene Praxis, für sie zählen Lohnfortzahlung und Krankentagegeld
- Praxen, in denen ein Partner oder Vertreter den Betrieb ohne nennenswerten Umsatzverlust weiterführt

## Was sie kostet

Der Beitrag hängt vor allem am versicherten Tagessatz, an der Karenzzeit, an der Haftzeit, am Eintrittsalter und an der Fachrichtung. Vermittler nennen für Ärzte meist Beiträge zwischen 100 und 400 € im Monat. Belastbar wird die Zahl erst mit Ihren Fixkosten und Ihren Gesundheitsangaben.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Höhe des Tagessatzes oder der versicherten Fixkosten
- Karenzzeit bis zum Leistungsbeginn
- Haftzeit, etwa 12 oder 24 Monate
- Eintrittsalter und Gesundheitszustand
- Fachrichtung und Praxisform
- Eingeschlossene Auslöser wie Quarantäne und Sachschaden

_Wir nennen keine Beispielbeiträge, weil sie ohne Gesundheitsprüfung nichts aussagen. Ihr Beitrag steht im Angebot, das wir nach Ihren Angaben einholen._

## Die Tariflinien am Markt

- **Krankheit und Unfall:** Tagessatz bei voller Arbeitsunfähigkeit des Inhabers, längere Karenz, Haftzeit 12 Monate. Deckt das Kernrisiko der Einzelpraxis zu einem überschaubaren Beitrag.
- **Mit Quarantäne und Tätigkeitsverbot:** Zusätzlich behördliche Anordnungen gegen den Inhaber, Leistung oft schon bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit, kürzere Karenz wählbar. Für Praxen mit engem Patientenkontakt.
- **Personen- und Sachausfall in einer Police:** Krankheit, Unfall und Quarantäne des Inhabers plus Stillstand nach Brand, Leitungswasser oder Einbruch, Haftzeit bis 24 Monate. Für Praxen mit teurer Technik und hohen Fixkosten.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Tagessatz | deckt die laufenden Fixkosten | Fixkosten plus Reserve, nachträglich anpassbar | Ein zu knapper Tagessatz lässt die Lücke nur kleiner werden, nicht verschwinden. |
| Karenzzeit | passend zu den eigenen Rücklagen gewählt | kurze Karenz, bei Unfall oder Krankenhausaufenthalt verkürzt | Die Karenz bestimmt, wie viele Wochen Sie aus eigener Tasche überbrücken. |
| Haftzeit | 12 Monate | 24 Monate | Schwere Erkrankungen und Operationen mit Reha dauern oft länger als ein Jahr. |
| Grad der Arbeitsunfähigkeit | Leistung bei 100 % Arbeitsunfähigkeit | anteilige Leistung schon ab 50 % | Wer nur halbtags behandeln darf, hat die vollen Kosten und den halben Umsatz. |
| Quarantäne und Tätigkeitsverbot | nicht enthalten | eingeschlossen, auch bei behördlicher Anordnung ohne eigene Erkrankung | Heilberufe sind Infektionen und Anordnungen öfter ausgesetzt als andere. |
| Psychische Erkrankungen | eingeschränkt oder ausgeschlossen | ohne Sonderregel mitversichert | Erschöpfung und Depression gehören zu den häufigen Gründen für lange Ausfälle. |
| Sachschaden als Auslöser | nicht enthalten, dafür eigene Betriebsunterbrechung | Brand, Leitungswasser, Einbruch und Sturm in derselben Police | Zwei Verträge mit verschiedenen Karenzen und Summen lassen leicht eine Lücke. |
| Gemeinschaftspraxis | nur ein Inhaber versichert | jeder Partner mit eigenem Tagessatz | In einer Berufsausübungsgemeinschaft trägt sonst der Gesunde die Kosten des Kranken. |

## Anbieter im Überblick

Praxisausfall bieten einige Sach- und Krankenversicherer an, teils als eigenes Produkt, teils als Inhaber-Ausfallversicherung für Selbständige oder im Rahmen einer Praxispolice. Welche Auslöser ein Haus einschließt, steht erst im Angebot. Die Liste zeigt den Markt, nicht unsere Vertragspartner.

- **INTER**: eigene Praxisausfallversicherung mit wählbarer Haftzeit, Versicherer mit Schwerpunkt Heilberufe
- **SIGNAL IDUNA**: Inhaber-Ausfallversicherung für Selbständige, Vertrieb über Außendienst und Makler
- **HDI**: Teil der Talanx-Gruppe, Praxisausfall mit Quarantäneklausel für Heilberufe
- **Allianz**: Praxispolice für Ärzte mit Ertragsausfall nach Sachschaden
- **AXA / Deutsche Ärzteversicherung**: das Heilberufegeschäft der AXA-Gruppe läuft über die Deutsche Ärzteversicherung

137 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Finanzielle Verluste, Gewinnausfall, Krankenversicherer). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 2026-09-18; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Ärztin bricht sich beim Sturz die Hand** (Fixkosten mehrerer Wochen, oft fünfstellig): Ein Unfall mit voller Arbeitsunfähigkeit ist der Kernfall. Gezahlt wird ab dem Ende der Karenz, bei manchen Tarifen nach einem Unfall früher.
- **Therapeut fällt mit Erschöpfung aus** (Fixkosten über Monate): Psychische Erkrankungen sind in manchen Tarifen eingeschränkt oder ausgeschlossen. Starke Tarife behandeln sie wie jede andere Krankheit.
- **Gesundheitsamt ordnet Quarantäne an** (Fixkosten von ein bis zwei Wochen): Behördliche Anordnungen gegen den Inhaber sind ein eigener Baustein. Ohne ihn zahlt der Tarif nur bei echter Arbeitsunfähigkeit.
- **Ganzes Praxisteam in Quarantäne** (Umsatzausfall, solange die Praxis zu ist): Die Praxisausfallversicherung hängt am Inhaber, nicht am Personal. Für diesen Fall gibt es die Betriebsschließungsversicherung.
- **Rohrbruch legt die Praxis still** (Fixkosten bis zur Wiedereröffnung): Ein Sachschaden ist nur Auslöser, wenn die Police ihn einschließt. Sonst braucht es eine eigene Betriebsunterbrechungsversicherung.
- **Zahnarzt nach 14 Monaten noch krank** (Fixkosten über die Haftzeit hinaus): Mit 12 Monaten Haftzeit endet die Leistung vor der Genesung. Ein Tarif mit 24 Monaten trägt auch diesen Fall.

## Mythos oder Wahrheit

- „Wer Krankentagegeld hat, braucht keine Praxisausfallversicherung." ✘ Falsch, das Krankentagegeld richtet sich nach dem Einkommen und soll den Lebensunterhalt sichern. Die Gehälter und die Miete der Praxis kommen noch obendrauf.
- „Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt, wenn der Inhaber krank ist." ✘ Falsch, die klassische Betriebsunterbrechung setzt einen Sachschaden voraus. Die eigene Krankheit ist ihr Ausschluss und der Kern der Praxisausfallversicherung.
- „In den ersten Tagen der Krankheit zahlt die Versicherung meist nicht." ✔ Stimmt, die Leistung beginnt nach der Karenzzeit. Je kürzer sie gewählt wird, desto höher ist der Beitrag.
- „Der Beitrag für den Krankheitsteil ist keine Betriebsausgabe." ✔ Stimmt, nach dem Bundesfinanzhof gehört die Absicherung der eigenen Krankheit zur privaten Lebensführung. Beiträge für Quarantäne oder Sachschaden sind dagegen betrieblich.
- „Ist eine Helferin in Quarantäne, zahlt die Praxisausfallversicherung." ✘ Falsch, versichert ist der Ausfall des Inhabers. Fällt das Personal aus, hilft nur ein anderer Vertrag, etwa die Betriebsschließungsversicherung.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Den Tagessatz bei der Gründung festlegen und nach Praxisausbau oder neuem Personal nie anpassen
- Glauben, das Krankentagegeld trage auch die Praxiskosten
- Glauben, die Betriebsunterbrechung zahle bei eigener Krankheit
- Die Gesundheitsfragen beim Antrag lückenhaft beantworten
- In der Gemeinschaftspraxis nur einen Partner versichern
- Die Karenzzeit länger wählen, als die eigenen Rücklagen reichen

## FAQ

### Zahlt die Praxisausfallversicherung auch den entgangenen Gewinn?

Nur wenn er ausdrücklich mitversichert ist. Der Kern sind die Fixkosten. Manche Tarife erlauben, einen Teil des Gewinns in den Tagessatz einzurechnen, andere lassen das nicht zu, weil dafür das Krankentagegeld gedacht ist.

### Wie hoch sollte der Tagessatz sein?

So hoch, dass er die monatlichen Fixkosten der Praxis trägt, geteilt durch 30 Tage, plus eine Reserve. Rechnen Sie Gehälter mit Arbeitgeberanteilen, Miete, Leasing, Zins und Tilgung, Kammer- und Versorgungsbeiträge und laufende Verträge zusammen.

### Ab wann zahlt die Versicherung?

Nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit, die je nach Tarif wählbar ist, zum Beispiel ab dem 4., 8. oder 15. Tag. Nach einem Unfall verkürzt sich die Karenz bei manchen Tarifen oder entfällt.

### Wie lange zahlt die Praxisausfallversicherung?

Bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit, höchstens für die Haftzeit, meist 12 Monate je Versicherungsfall, bei manchen Tarifen 24 Monate. Bei dauerhafter Berufsunfähigkeit greift sie nicht auf Dauer, dafür gibt es die Berufsunfähigkeitsversicherung.

### Bin ich versichert, wenn das Gesundheitsamt mich in Quarantäne schickt?

Nur wenn der Tarif Quarantäne oder Tätigkeitsverbote einschließt. Das ist nicht bei allen der Fall und oft ein eigener Baustein. Lesen Sie die Klausel im Bedingungswerk, viele wurden nach 2020 neu gefasst.

### Was ist, wenn meine Mitarbeiterinnen ausfallen?

Das ist kein Fall für die Praxisausfallversicherung, sie hängt an Ihrer eigenen Arbeitsunfähigkeit. Für Schließungen wegen Krankheitserregern gibt es die Betriebsschließungsversicherung.

### Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?

Den Teil für betriebliche Risiken wie Quarantäne oder Sachschaden ja, den Teil für Ihre eigene Krankheit nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nicht als Betriebsausgabe. Dafür sind die Leistungen aus diesem Teil auch nicht als Betriebseinnahme zu versteuern. Die Einordnung klärt Ihr Steuerberater.

### Brauche ich als Psychotherapeutin eine Praxisausfallversicherung?

Wenn Sie eigene Räume, Angestellte oder Kredite haben, ja. In einer kleinen Praxis ohne Personal sind die Fixkosten niedriger, dann reicht oft ein kleiner Tagessatz oder ein gut bemessenes Krankentagegeld. Achten Sie auf die Regel zu psychischen Erkrankungen.

### Warum lohnt ein Makler beim Praxisausfall?

Weil die Unterschiede in Karenz, Haftzeit, Quarantäneklausel und Gesundheitsfragen liegen. Wir rechnen mit Ihnen den Tagessatz aus, stimmen ihn auf Krankentagegeld und Betriebsunterbrechung ab und vergleichen die Bedingungswerke.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

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