# Private Krankenversicherung: eine Entscheidung für Jahrzehnte

> Die private Krankenversicherung ersetzt die gesetzliche Kasse vollständig. Sie steht Selbstständigen, Beamten und Angestellten oberhalb der Versicherungspflichtgrenze offen, 2026 sind das 77.400 € brutto im Jahr. Wer wechselt, entscheidet sich in der Regel für den Rest seines Lebens, deshalb zählt der Tarif mehr als der Einstiegsbeitrag.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-private-krankenversicherung.php  
Stand: 2026-09-18

## Wer darf in die private Krankenversicherung wechseln?

Wechseln dürfen Selbstständige und Freiberufler unabhängig vom Einkommen, Beamte und Beamtenanwärter sowie Angestellte, deren regelmäßiges Bruttojahresentgelt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die Grenze beträgt 2026 genau 77.400 € im Jahr, also 6.450 € im Monat. Maßgeblich ist das vereinbarte Entgelt einschließlich regelmäßiger Sonderzahlungen, nicht Überstunden. Studierende können sich zu Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen, sind dann aber für das ganze Studium an die PKV gebunden.

## Auf einen Blick

- **Versicherungspflichtgrenze 2026:** 77.400 € im Jahr (6.450 € im Monat)
- **Arbeitgeberzuschuss 2026:** höchstens 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung im Monat
- **Beitragsbasis:** Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Tarif, Selbstbeteiligung; nicht das Einkommen
- **Kinder und Partner:** je eigener Vertrag und eigener Beitrag, keine beitragsfreie Familienversicherung
- **Kündigung durch den Versicherer:** ausgeschlossen (§ 206 VVG)
- **Rückkehr in die GKV:** ab 55 Jahren grundsätzlich verschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V)

## Warum der Beitrag im Alter nicht einfach mitwächst

Die PKV kalkuliert nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren: Ein Teil jedes Beitrags fließt in eine Alterungsrückstellung, die die höheren Kosten im Alter vorfinanziert. Dazu kommt bis zum 60. Lebensjahr ein gesetzlicher Zuschlag von 10 Prozent auf den Beitrag (§ 149 VAG), der ab 65 zur Beitragsentlastung eingesetzt wird. Das Alter allein erhöht den Beitrag deshalb nicht.

Steigen trotzdem die Beiträge, liegt das an den Leistungsausgaben: Medizinischer Fortschritt, höhere Preise und längere Lebenserwartung. Der Versicherer darf erst anpassen, wenn die tatsächlichen Ausgaben eines Tarifs um mehr als einen gesetzlich festgelegten Schwellenwert von der Kalkulation abweichen. Das führt zu Jahren ohne Erhöhung und dann zu größeren Sprüngen, die in der Presse als Beitragsexplosion erscheinen.

Wer im Alter entlasten will, hat drei Hebel: einen Beitragsentlastungstarif, der ab 60 oder 67 den Beitrag um einen festen Betrag senkt, das Tarifwechselrecht nach § 204 VVG in einen günstigeren Tarif desselben Versicherers unter Mitnahme der Rückstellungen und den Wegfall des Krankentagegelds mit Rentenbeginn.

## Die Tür zurück in die gesetzliche Kasse

Unter 55 kommt man zurück, wenn man wieder versicherungspflichtig wird, etwa als Angestellter mit einem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze. Ein Selbstständiger, der ein paar Monate wenig verdient, kann dagegen nicht einfach zurück, solange er selbstständig bleibt.

Ab 55 ist die Tür nach § 6 Abs. 3a SGB V grundsätzlich zu, wenn man in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig war. Wer in die PKV geht, sollte deshalb so planen, als wäre sie endgültig.

## Was vor dem Antrag schiefgehen kann

Die Gesundheitsfragen sind der kritischste Teil. Wer eine Behandlung vergisst, riskiert, dass der Versicherer zurücktritt oder den Vertrag rückwirkend anpasst, innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss, bei Arglist innerhalb von zehn (§ 21 VVG). Sinnvoll ist, vorher die Patientenakte bei der Krankenkasse anzufordern und die Fragen anhand der Unterlagen zu beantworten, nicht aus dem Gedächtnis.

Bei Vorerkrankungen hilft eine anonyme Risikovoranfrage: Mehrere Versicherer prüfen die Daten ohne Namen und sagen, ob sie annehmen, mit Zuschlag oder mit Ausschluss. Eine Ablehnung wird so nicht in einem Hinweissystem gespeichert, das spätere Anträge belastet.

## Basistarif, Standardtarif, Notlagentarif

Jeder PKV-Versicherer muss einen Basistarif anbieten, dessen Leistungen denen der GKV entsprechen und dessen Beitrag auf den GKV-Höchstbeitrag begrenzt ist. Wer vor 2009 versichert war, hat daneben Zugang zum Standardtarif. Beide sind Auffangnetze für Menschen, die sich ihren Tarif nicht mehr leisten können.

Wer Beiträge schuldig bleibt, landet nach einem gesetzlichen Mahnverfahren im Notlagentarif. Dort gibt es nur noch Akutversorgung und Behandlung von Schmerzen, dafür einen niedrigen Beitrag. Sind die Schulden bezahlt, lebt der alte Tarif wieder auf.

## Was versichert ist

- Ambulante Behandlung beim Arzt Ihrer Wahl, auch über dem 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung, je nach Tarif
- Stationäre Behandlung, im guten Tarif mit Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarzt
- Arznei-, Heil- und Hilfsmittel, bei starken Tarifen mit offenem Hilfsmittelkatalog
- Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie mit tariflich festen Erstattungssätzen
- Psychotherapie ambulant und stationär, je nach Tarif mit Sitzungsgrenze
- Vorsorge und Schutzimpfungen
- Behandlung im Ausland, im europäischen Ausland meist unbegrenzt, weltweit für eine begrenzte Dauer
- Krankentagegeld als eigener Baustein für Selbstständige und Angestellte
- Private Pflegepflichtversicherung, die mit der PKV abgeschlossen werden muss

## Was nicht versichert ist

- Behandlungen, die medizinisch nicht notwendig sind, etwa rein ästhetische Eingriffe
- Vorerkrankungen, die im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurden
- Leistungen während vereinbarter Wartezeiten
- Kuren und Rehabilitation, wenn der Tarif sie nicht nennt
- Hilfsmittel außerhalb eines geschlossenen Katalogs
- Kosten über den tariflichen Höchstsätzen, etwa bei Zahnersatz in den ersten Jahren
- Behandlungen, die bei falsch beantworteten Gesundheitsfragen verschwiegen wurden

## Wer sie braucht

- Beamte, weil die Beihilfe einen großen Teil trägt und die PKV nur den Rest ergänzt
- Selbstständige mit stabilem Einkommen, die in der GKV auf ihr gesamtes Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze Beiträge zahlen würden
- Angestellte über der Versicherungspflichtgrenze, die Leistungen vertraglich garantiert haben wollen
- Wer Wert auf Chefarzt, Einbettzimmer und kurze Wartezeiten beim Facharzt legt

## Wer darauf verzichten kann

- Familien mit einem Verdiener und mehreren Kindern, weil in der GKV Partner ohne Einkommen und Kinder beitragsfrei mitversichert sind
- Selbstständige mit schwankendem oder dauerhaft niedrigem Einkommen
- Wer keine Rücklage für Selbstbeteiligung und Beitragserhöhungen bilden kann

## Was sie kostet

Der Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab, sondern vom Alter bei Eintritt, vom Gesundheitszustand und vom gewählten Leistungsumfang. Ein seriöser Vergleich beginnt deshalb bei den Leistungen und endet beim Preis, nicht umgekehrt.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Eintrittsalter: je früher, desto länger baut sich die Alterungsrückstellung auf
- Gesundheitszustand: Vorerkrankungen führen zu Zuschlag, Ausschluss oder Ablehnung
- Leistungsumfang ambulant, stationär und Zahn
- Höhe der jährlichen Selbstbeteiligung
- Krankentagegeld: Höhe und ab welchem Tag es gezahlt wird
- Beihilfeanspruch bei Beamten, der den zu versichernden Anteil senkt
- Beitragsentlastungstarif als Zusatzbaustein

_Wir nennen hier keine Beitragsbeispiele, weil der Preis in der PKV zu stark von Alter und Gesundheit abhängt, um einen Richtwert zu tragen. Den Beitrag erfahren Sie im Angebot, nachdem die Gesundheitsfragen geprüft sind._

## Die Tariflinien am Markt

- **Einsteigertarif:** Leistungen nahe am Niveau der GKV, oft mit Primärarztprinzip und geschlossenem Hilfsmittelkatalog. Günstig beim Einstieg, aber schwer aufzuwerten, weil jede Höherstufung eine neue Gesundheitsprüfung verlangt.
- **Komforttarif:** Freie Arztwahl, Zweibettzimmer, Erstattung über den Höchstsätzen der Gebührenordnung, Zahnersatz zu 75 bis 80 Prozent. Der übliche Schnitt für Angestellte und Selbstständige.
- **Premiumtarif:** Einbettzimmer und Chefarzt, offener Hilfsmittelkatalog, Zahnersatz bis 90 Prozent, weltweiter Schutz. Lohnt, wenn der Beitrag auch im Alter mit Rücklagen tragbar bleibt.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Hilfsmittelkatalog | geschlossener Katalog mit festen Grenzen | offener Katalog, auch künftige Hilfsmittel | Rollstuhl, Hörgerät oder Prothese kosten schnell fünfstellig, und neue Technik steht in keinem alten Katalog. |
| Gebührenordnung | Erstattung bis zum 2,3-fachen Satz | bis zum 3,5-fachen Satz und darüber bei Honorarvereinbarung | Fachärzte rechnen bei Privatpatienten oft über dem Regelsatz ab, den Rest zahlen Sie sonst selbst. |
| Psychotherapie | begrenzte Zahl von Sitzungen im Jahr | ohne Sitzungsgrenze, auch stationär | Psychische Erkrankungen gehören zu den häufigsten Gründen für lange Behandlungen. |
| Zahnersatz | 60 Prozent mit Summenbegrenzung in den ersten Jahren | 80 bis 90 Prozent inklusive Implantaten | Beim Zahnersatz fallen die größten einzelnen Eigenanteile an. |
| Anschlussfähigkeit des Krankentagegelds | Krankentagegeld kündbar bei Einkommensrückgang | Anpassungsgarantie ohne neue Gesundheitsprüfung | Wer seinen Verdienstausfall nicht nachziehen kann, ist nach Gehaltssprüngen unterversichert. |
| Primärarztprinzip | Überweisung durch den Hausarzt Pflicht, sonst Abzug | freie Facharztwahl ohne Abzug | Ein Abzug von 20 Prozent bei direktem Facharztbesuch summiert sich über Jahre. |
| Auslandsschutz | Europa unbegrenzt, weltweit ein Monat | weltweit mehrere Monate oder unbegrenzt | Für Langzeitreisen und Auslandsaufenthalte entscheidet diese Grenze, ob Sie eine Zusatzpolice brauchen. |
| Stabilität des Versicherers | Tarif mit wenigen Versicherten | großes Tarifkollektiv, dokumentierte Beitragsentwicklung | Kleine, geschlossene Tarife altern gemeinsam, und dann steigen die Beiträge schneller. |

## Anbieter im Überblick

Die private Krankenversicherung betreiben in Deutschland eigene Krankenversicherungsgesellschaften, keine Sachversicherer. Die folgende Auswahl zeigt große und bekannte Anbieter am Markt. Einige arbeiten nur mit eigenem Vertrieb und nicht mit Maklern.

- **Debeka**: Versicherungsverein mit angestelltem Außendienst, Schwerpunkt Beamte, kein Maklervertrieb
- **DKV**: Krankenversicherer der ERGO Group, Teil der Munich Re
- **Allianz**: Vertreter und Makler
- **AXA**: Vertreter und Makler
- **Signal Iduna**: Versicherungsverein, Wurzeln im Handwerk
- **HanseMerkur**: Hamburger Gruppe mit Versicherungsverein an der Spitze, stark im Maklervertrieb
- **Barmenia**: Teil der Barmenia Gothaer Gruppe, Vertreter und Makler
- **Continentale**: Versicherungsverein an der Spitze des Continentale Versicherungsverbunds
- **Hallesche**: Teil der ALH Gruppe, Maklervertrieb
- **Alte Oldenburger**: reiner Krankenversicherer, arbeitet über Makler
- **HUK-COBURG**: eigener Vertrieb über Vertrauensleute und Kundendienstbüros, arbeitet nicht mit Maklern
- **ottonova**: digitaler Krankenversicherer, Vertrag und Abrechnung über eine App

42 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Krankenversicherer). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 2026-09-18. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Hörgeräte für beide Ohren** (rund 3.000 bis 7.000 € für moderne Geräte): Einsteigertarife mit geschlossenem Hilfsmittelkatalog setzen einen Höchstbetrag. Starke Tarife erstatten das medizinisch notwendige Gerät ohne feste Grenze.
- **Zwei Jahre Therapie nach Burn-out** (rund 8.000 bis 12.000 € für 80 bis 100 Sitzungen): Viele Grundtarife zahlen nur eine feste Zahl von Sitzungen im Jahr. Danach bleibt die Rechnung bei Ihnen, starke Tarife kennen keine Sitzungsgrenze.
- **Facharzt ohne Überweisung besucht** (rund 100 bis 300 € je Besuch): Tarife mit Primärarztprinzip kürzen die Erstattung, wenn Sie ohne Hausarzt zum Facharzt gehen. Tarife mit freier Arztwahl zahlen voll.
- **Implantat nach Sturz mit dem E-Bike** (rund 2.500 bis 4.500 € je Implantat mit Krone): Einsteigertarife erstatten Zahnersatz oft nur zu 60 Prozent und begrenzen die Summe in den ersten Jahren. Starke Tarife zahlen 80 bis 90 Prozent.
- **Nase nach Wette verschönern lassen** (rund 5.000 bis 10.000 €): Die PKV zahlt medizinisch notwendige Heilbehandlung. Ein Eingriff, der nur das Aussehen ändert, ist in keinem Tarif versichert.
- **Beinbruch beim Skifahren in Tirol** (rund 3.000 bis 8.000 € mit Operation): Innerhalb Europas gilt der Schutz schon im Einsteigertarif ohne zeitliche Grenze. Unterschiede zeigen sich erst bei längeren Reisen außerhalb Europas.

## Mythos oder Wahrheit

- „Ein Baby kommt ohne Gesundheitsfragen in die PKV, wenn ein Elternteil privat versichert ist." ✔ Stimmt, wenn der Elternteil seit mindestens drei Monaten versichert ist und das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt angemeldet wird (§ 198 VVG). Dann gilt der Schutz rückwirkend ab Geburt, ohne Wartezeit. Das Kind bekommt höchstens den Umfang des Elterntarifs.
- „Wenn ich zu einem anderen Privatversicherer wechsle, nehme ich meine Rückstellungen komplett mit." ✘ Falsch. Bei Verträgen ab 2009 wandert nur der Teil mit, der dem Basistarif entspricht, der Rest bleibt beim alten Versicherer. Deshalb ist ein Wechsel nach vielen Jahren oft teurer als ein Tarifwechsel im eigenen Haus.
- „Als Angestellter mit PKV zahle ich den ganzen Beitrag allein." ✘ Falsch. Der Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss in Höhe der Hälfte des Beitrags, begrenzt auf den Betrag, den er auch in der gesetzlichen Kasse tragen würde (§ 257 SGB V). Das gilt auch für den Anteil der Pflegepflichtversicherung.
- „Beamte kommen auch mit Vorerkrankungen in die PKV." ✔ Stimmt, über die Öffnungsaktion der PKV für Berufsanfänger im Beamtenverhältnis. Wer den Antrag in den ersten sechs Monaten nach der Verbeamtung stellt, wird nicht abgelehnt und zahlt höchstens 30 Prozent Risikozuschlag. Danach gelten die normalen Annahmeregeln.
- „Auch privat versicherte Rentner bekommen einen Zuschuss von der Rentenversicherung." ✔ Stimmt. Wer eine gesetzliche Rente bezieht und privat versichert ist, kann einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag beantragen (§ 106 SGB VI). Er richtet sich nach der Rentenhöhe, nicht nach dem PKV-Beitrag, und muss aktiv beantragt werden.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Den Einstiegsbeitrag vergleichen und die Leistungen im Alter übersehen
- Gesundheitsfragen aus dem Gedächtnis beantworten, ohne Patientenakte
- Einen Tarif mit geschlossenem Hilfsmittelkatalog wählen, um ein paar Euro zu sparen
- Kinder und nicht berufstätigen Partner beim Familienbeitrag nicht einrechnen
- Keine Rücklage für Selbstbeteiligung und künftige Beitragsanpassungen bilden
- Mit Anfang fünfzig wechseln, ohne die Rückkehrsperre ab 55 zu bedenken

## FAQ

### Was kostet eine private Krankenversicherung?

Das lässt sich ohne Alter und Gesundheitsdaten nicht seriös sagen. Maßgeblich sind Eintrittsalter, Vorerkrankungen, Leistungsumfang und Selbstbeteiligung. Angestellte bekommen 2026 vom Arbeitgeber höchstens 508,59 € Zuschuss zur Krankenversicherung im Monat, jedoch nie mehr als die Hälfte ihres Beitrags.

### Wird die PKV im Alter unbezahlbar?

Nicht zwangsläufig. Alterungsrückstellung und gesetzlicher Zuschlag dämpfen den Anstieg, Beitragsentlastungstarif und Tarifwechsel senken den Beitrag gezielt. Problematisch wird es, wenn ein zu teurer Tarif ohne Rücklage gewählt wurde. Deshalb gehört die Frage nach dem Beitrag mit 70 ins erste Gespräch.

### Kann ich aus der PKV zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Unter 55 ja, wenn Sie wieder versicherungspflichtig werden, etwa durch eine Anstellung unter der Versicherungspflichtgrenze. Ab 55 ist die Rückkehr in der Regel ausgeschlossen, wenn Sie in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert waren.

### Muss ich meine Kinder auch privat versichern?

Wenn beide Eltern privat versichert sind, ja. Bei verheirateten Eltern mit einem gesetzlich versicherten Elternteil ist die beitragsfreie Familienversicherung der Kinder nur dann ausgeschlossen, wenn der privat versicherte Elternteil über der Versicherungspflichtgrenze und zugleich mehr verdient als der andere.

### Muss ich Arztrechnungen selbst bezahlen?

Ambulant ja. Sie bekommen die Rechnung, bezahlen sie und reichen sie beim Versicherer ein, heute meist per App. Im Krankenhaus rechnet die Klinik meist direkt mit dem Versicherer ab. Bei teuren Medikamenten übernehmen viele Versicherer die Zahlung direkt an die Apotheke.

### Was passiert, wenn ich den Beitrag nicht mehr zahlen kann?

Dann wechseln Sie zunächst in einen günstigeren Tarif desselben Versicherers oder erhöhen die Selbstbeteiligung. Bleiben Beiträge offen, führt das Mahnverfahren in den Notlagentarif mit reiner Notfallversorgung. Kündigen kann der Versicherer die Vollversicherung nicht.

### Lohnt sich die PKV für Beamte?

Für die meisten ja, weil die Beihilfe 50 bis 80 Prozent der Kosten trägt und nur der Rest privat versichert wird. Einige Bundesländer zahlen stattdessen eine pauschale Beihilfe zur GKV. Ob sich das rechnet, hängt von Familie und Gesundheitszustand ab.

### Gibt es in der PKV Wartezeiten?

Ja, nach den Musterbedingungen drei Monate allgemein und acht Monate für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Wer direkt aus der GKV wechselt, bekommt die Wartezeiten in der Regel erlassen.

### Was bedeutet Beitragsrückerstattung?

Wer ein Jahr lang keine Rechnungen einreicht, erhält bei vielen Tarifen einen Teil der Beiträge zurück. Das lohnt sich nur, wenn die Erstattung höher ist als die Rechnungen, die Sie selbst bezahlen. Die Rückerstattung ist nicht garantiert, der Versicherer legt sie jährlich fest.

### Warum über einen Makler abschließen?

Weil ein Makler mehrere Versicherer vergleicht, anonyme Risikovoranfragen stellen kann und beim Ausfüllen der Gesundheitsfragen hilft. Gerade dort entstehen die Fehler, die später den Versicherungsschutz kosten. Der Beitrag ist derselbe wie beim Direktabschluss.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Sozialgesetzbuch V (gesetzliche Krankenversicherung)](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/)
- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

## Angebot anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-private-krankenversicherung.php#anfrage

---

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
