# Reiseversicherung: die eine, die jeder braucht, und die, auf die man verzichten kann

> Unter dem Wort Reiseversicherung verkaufen Versicherer bis zu sechs verschiedene Policen. Unverzichtbar ist nur eine: die Auslandsreisekrankenversicherung, weil die gesetzliche Krankenkasse im Ausland nur einen Teil und den Rücktransport gar nicht zahlt. Reiserücktritt lohnt bei teuren Buchungen, Gepäckversicherung fast nie.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-reise.php  
Stand: 2026-09-18

## Welche Reiseversicherung brauche ich?

Eine Auslandsreisekrankenversicherung, am besten als Jahresvertrag, der alle Urlaubsreisen abdeckt. Sie zahlt Arztbehandlung, Krankenhaus und den medizinisch sinnvollen Rücktransport, den die gesetzliche Kasse nie übernimmt. Eine Reiserücktrittsversicherung ist sinnvoll, wenn Sie hohe Stornokosten nicht verschmerzen könnten, etwa bei Fernreisen, Kreuzfahrten oder Reisen mit Kindern. Gepäck-, Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung sind meist überflüssig, weil Hausrat, Unfall- und Privathaftpflicht das schon leisten.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein, für Einreisende in den Schengenraum aber oft Visumvoraussetzung
- **Wichtigster Baustein:** Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport
- **Richtwert Jahresvertrag:** Einzelperson rund 10 bis 30 €, Familie rund 25 bis 60 € im Jahr
- **Reisedauer je Reise:** Jahresverträge meist 6 bis 8 Wochen am Stück
- **Reiserücktritt:** Abschluss spätestens rund 30 Tage vor Reisebeginn, wenn nicht bei Buchung

## Was die gesetzliche Krankenkasse im Ausland zahlt und was nicht

In der EU, im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz und in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen gilt die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite der Gesundheitskarte. Sie deckt aber nur, was ein Einheimischer bekommt, und zu den dortigen Bedingungen. In Spanien heißt das: öffentliches Gesundheitszentrum statt Privatklinik, in Frankreich und Italien Zuzahlungen, die in Deutschland unbekannt sind.

Außerhalb dieser Länder zahlt die Kasse in der Regel nichts. Einen Rücktransport nach Deutschland zahlt sie nirgends, auch nicht aus Österreich. Ein Ambulanzflug von den Kanaren kostet schnell einen fünfstelligen Betrag, aus Übersee deutlich mehr. Das ist der Grund, warum die Auslandsreisekrankenversicherung in jeder unabhängigen Empfehlung ganz oben steht.

## Reiserücktritt: wann er zahlt und wann nicht

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Stornokosten, wenn Sie aus einem versicherten Grund nicht reisen können: unerwartete schwere Krankheit, Unfall, Tod eines nahen Angehörigen, Jobverlust, oft auch Schwangerschaft oder Schaden am Eigentum. Keine Lust mehr, schlechtes Wetter oder eine Reisewarnung ohne persönliche Betroffenheit sind kein Grund.

Viele Tarife haben eine Selbstbeteiligung, häufig 20 Prozent bei Rücktritt wegen Krankheit. Wichtig ist der Zeitpunkt: Stornieren Sie sofort, wenn feststeht, dass Sie nicht reisen können. Wer abwartet und später storniert, bekommt nur die Stornokosten zum früheren Zeitpunkt. Die Reiseabbruchversicherung ergänzt das für den Fall, dass Sie unterwegs abbrechen müssen.

## Pauschalreise, Kreditkarte, Automobilclub: was Sie vielleicht schon haben

Bei einer Pauschalreise ist der Reisepreis gegen Insolvenz des Veranstalters abgesichert, seit November 2021 für die meisten Veranstalter über den Deutschen Reisesicherungsfonds. Das ersetzt aber weder Krankenschutz noch Rücktritt.

Hochwertige Kreditkarten enthalten oft Reiseversicherungen, meist nur, wenn die Reise mit der Karte bezahlt wurde, und mit Grenzen bei Dauer und Mitreisenden. Mitgliedschaften in Automobilclubs bringen teils einen Rücktransport mit. Bevor Sie ein Paket kaufen, lohnt der Blick in diese Unterlagen, damit Sie nicht doppelt zahlen.

## Was versichert ist

- Ambulante und stationäre Behandlung im Ausland, ohne Summenbegrenzung in guten Tarifen
- Medizinisch sinnvoller Rücktransport nach Deutschland
- Arzneimittel, Verbandmittel und schmerzstillende Zahnbehandlung
- Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis zu einer Grenze
- Überführung oder Bestattung im Todesfall
- Stornokosten bei Rücktritt aus versichertem Grund
- Mehrkosten der Rückreise und nicht genutzte Leistungen bei Reiseabbruch
- Organisierte Hilfe über eine Notrufzentrale rund um die Uhr

## Was nicht versichert ist

- Behandlungen, die der Grund der Reise waren
- Bekannte Erkrankungen, die schon vor Reisebeginn behandlungsbedürftig waren, je nach Tarif
- Reisen, die länger dauern als die vereinbarte Höchstdauer je Reise
- Stornierung ohne versicherten Grund
- Reisen in Länder mit Reisewarnung, je nach Bedingungen
- Schäden durch Krieg und innere Unruhen, soweit nicht eingeschlossen

## Wer sie braucht

- Jeder gesetzlich Versicherte, der ins Ausland reist, auch in die EU
- Privatversicherte, deren Tarif den Rücktransport nicht oder nur begrenzt zahlt
- Familien mit Kindern, bei denen eine Erkrankung kurz vor Abreise wahrscheinlich ist
- Wer teure Fernreisen, Kreuzfahrten oder Ferienhäuser lange im Voraus bucht

## Wer darauf verzichten kann

- Reisegepäckversicherung, wenn die Hausrat eine Außenversicherung hat
- Reiseunfall- und Reisehaftpflichtversicherung, wenn Unfall- und Privathaftpflicht bestehen

## Was sie kostet

Die Auslandsreisekrankenversicherung als Jahresvertrag gehört zu den günstigsten Policen überhaupt. Teuer werden erst Senioren und Reiserücktritt, weil dessen Beitrag vom Reisepreis abhängt.

| Beispiel | Richtwert |
| --- | --- |
| Auslandskranken, Jahresvertrag, Einzelperson unter 65 | rund 10 bis 30 € im Jahr |
| Auslandskranken, Jahresvertrag, Familie | rund 25 bis 60 € im Jahr |

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Alter, besonders ab 65 oder 70 Jahren
- Einzel- oder Familientarif
- Geltungsbereich Europa oder weltweit, mit oder ohne USA und Kanada
- Höchstdauer je Reise
- Beim Rücktritt: Reisepreis und Selbstbeteiligung
- Einzelreise oder Jahresvertrag

_Richtwerte aus veröffentlichten Marktvergleichen, unter anderem Finanztest, Stand 2026. Für Ältere und für Reiserücktritt deutlich mehr. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Nur Auslandskranken:** Jahresvertrag mit Behandlung und Rücktransport, Reisen bis sechs oder acht Wochen. Für die meisten Urlauber genug.
- **Kranken plus Rücktritt:** Zusätzlich Reiserücktritt und Abbruch, als Jahresvertrag bis zu einem Reisepreis je Reise oder als Einzelpolice für eine teure Buchung.
- **Komplettpaket:** Kranken, Rücktritt, Abbruch, Gepäck, Notfallhilfe und manchmal Verspätungsleistungen. Bequem, enthält aber oft Bausteine, die Sie schon anderweitig haben.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Rücktransport | wenn medizinisch notwendig | wenn medizinisch sinnvoll | Notwendig ist er fast nie, sinnvoll sehr oft. Das eine Wort entscheidet. |
| Summenbegrenzung | hohe Höchstsumme | ohne Summenbegrenzung | Intensivbehandlung in den USA erreicht jede Grenze. |
| Vorerkrankungen | Ausschluss bekannter Leiden | versichert, wenn unerwartete Verschlechterung | Wer Diabetes oder Bluthochdruck hat, braucht diese Formulierung. |
| Reisedauer | sechs Wochen je Reise | acht Wochen oder mehr, verlängerbar | Wer länger bleibt, ist ab dem ersten Tag der Überschreitung oft gar nicht mehr versichert. |
| Selbstbeteiligung | fester Betrag je Fall | keine | Bei vielen kleinen Arztbesuchen summiert sich ein Selbstbehalt. |
| Rücktritt: Gründe | Krankheit, Unfall, Tod | auch Jobverlust, Schwangerschaft, Pandemiefolgen, Wiederholungsprüfung | Die Liste der Gründe ist das eigentliche Produkt. |
| Notrufzentrale | Erstattung gegen Rechnung | rund um die Uhr, deutschsprachig, mit Kostenübernahme direkt beim Krankenhaus | Im Ernstfall zählt, dass jemand zahlt, bevor Sie vorstrecken müssen. |

## Anbieter im Überblick

Reiseversicherungen kommen von spezialisierten Reiseversicherern, von Krankenversicherern und von Automobilclubs. Einige sind auch über Reisebüros und Buchungsportale erhältlich. Die Liste ist ein Marktüberblick.

- **ERGO Reiseversicherung**: Reisespezialist der ERGO-Gruppe, früher Europäische Reiseversicherung, stark im Reisebürovertrieb
- **HanseMerkur Reiseversicherung**: auf Reise spezialisierte Gesellschaft der HanseMerkur, Reisebüros, Makler und online
- **Union Reiseversicherung**: Teil des Konzerns Versicherungskammer, Vertrieb auch über Sparkassen
- **Würzburger**: Spezialversicherer mit Reisetarifen, oft unter Vermittlermarken
- **ADAC**: Versicherer des Automobilclubs, Auslandskrankenschutz für Mitglieder und Nichtmitglieder
- **DKV**: Krankenversicherer der ERGO-Gruppe, Auslandsreisetarife
- **Allianz**: Auslandsreise-Krankenversicherung über Vertreter und Makler
- **HUK-COBURG**: Auslandsreise-Krankenversicherung, eigener Vertrieb, arbeitet nicht mit Maklern
- **ARAG**: Familienunternehmen, Auslandsreise-Krankenversicherung

140 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Beistandsleistungen auf Reisen, Krankheit, Kostenversicherung). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 2026-09-18. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Blinddarm-OP in New York** (leicht fünfstellig): Günstige Tarife begrenzen die Summe oder schließen die USA aus. Ein Tarif ohne Summenbegrenzung mit weltweiter Geltung zahlt die ganze Rechnung.
- **Ambulanzjet aus Thailand** (oft mehrere zehntausend Euro): Einfache Tarife holen Sie nur heim, wenn es vor Ort keine ausreichende Behandlung gibt. Starke zahlen den Rücktransport schon, wenn er medizinisch sinnvoll ist.
- **Kind hat vor Abflug Windpocken** (Stornokosten bis zum vollen Reisepreis): Eine unerwartete Erkrankung eines mitreisenden Kindes ist ein versicherter Grund in jeder Rücktrittsversicherung. Stornieren Sie sofort, sonst tragen Sie die Mehrkosten.
- **Kündigung zwei Wochen vor Abflug** (Stornokosten bis zum vollen Reisepreis): Einfache Rücktrittstarife kennen nur Krankheit, Unfall und Tod. Starke nehmen auch den unerwarteten Verlust des Arbeitsplatzes auf.
- **Krone bricht beim Essen in Spanien** (rund 100 bis 400 € für die Behandlung vor Ort): Auslandskrankenversicherungen zahlen die schmerzstillende Behandlung und einfache Provisorien. Die endgültige Krone kommt nach der Heimkehr über Ihre eigene Versicherung.
- **Wetterbericht meldet zwei Wochen Regen** (Stornokosten bis zum vollen Reisepreis): Schlechtes Wetter ist kein versicherter Rücktrittsgrund, auch nicht in Premiumtarifen. Nur bei einer Pauschalreise mit außergewöhnlichen Umständen am Zielort ist ein kostenfreier Rücktritt möglich.

## Mythos oder Wahrheit

- „Eine Auslandskrankenversicherung kostet im Jahr oft weniger als eine Tankfüllung." ✔ Stimmt für Einzelpersonen unter 65. Laut veröffentlichten Vergleichen liegen gute Jahresverträge im niedrigen zweistelligen Eurobereich. Teurer wird es im Alter und mit Rücktrittsschutz.
- „Die gesetzliche Krankenkasse holt mich im Notfall aus dem Ausland heim." ✘ Falsch. Einen Rücktransport nach Deutschland zahlt die gesetzliche Krankenversicherung in keinem Fall, auch nicht aus EU-Ländern. Das übernimmt nur eine private Auslandsreisekrankenversicherung.
- „Wer im Urlaub krank wird und früher heimfliegt, bekommt Geld aus der Rücktrittsversicherung." ✘ Nicht aus der Rücktrittsversicherung, denn die gilt nur bis zum Reiseantritt. Für die ungenutzten Reisetage und den Rückflug braucht es eine Reiseabbruchversicherung, die oft im Paket steckt.
- „Bei drei Stunden Flugverspätung stehen mir bis zu 600 Euro zu, ganz ohne Versicherung." ✔ Richtig, nach der EU-Fluggastrechteverordnung, je nach Entfernung 250, 400 oder 600 Euro. Ausgenommen sind außergewöhnliche Umstände wie Unwetter. Die Airline zahlt, nicht die Reiseversicherung.
- „Den Hubschrauber nach einem Skiunfall in den Alpen zahlt die Krankenkasse." ✘ Meist nicht. Bergungskosten nach Sport- und Freizeitunfällen tragen die Kassen in Österreich, der Schweiz und Italien oft nicht, und die Rechnung erreicht schnell mehrere tausend Euro. Deckung gibt es über Reise- oder Unfallversicherung, jeweils bis zu einer Grenze.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Sich in der EU auf die Gesundheitskarte verlassen und den Rücktransport vergessen
- Reiserücktritt erst kurz vor der Reise abschließen, wenn die Abschlussfrist schon abgelaufen ist
- Bei Krankheit mit dem Stornieren warten und auf höheren Stornokosten sitzen bleiben
- Die Höchstdauer je Reise überschreiten, etwa beim Überwintern im Süden
- Ein teures Komplettpaket kaufen, obwohl Hausrat und Privathaftpflicht Gepäck und Haftung längst abdecken

## FAQ

### Brauche ich in der EU eine Auslandskrankenversicherung?

Ja. Die Europäische Krankenversicherungskarte deckt nur, was ein Einheimischer bekommt, mit dortigen Zuzahlungen und oft nur in öffentlichen Einrichtungen. Den Rücktransport nach Deutschland zahlt sie nie.

### Was kostet eine Auslandsreisekrankenversicherung?

Als Jahresvertrag für Einzelpersonen unter 65 laut veröffentlichten Vergleichen rund 10 bis 30 Euro im Jahr, für Familien rund 25 bis 60 Euro. Ab 65 oder 70 Jahren steigt der Beitrag deutlich.

### Zahlt die Reiserücktrittsversicherung, wenn mein Kind krank wird?

Ja, wenn das Kind mitversichert ist oder als naher Angehöriger gilt und die Erkrankung unerwartet und schwer ist. Ein ärztliches Attest ist Pflicht. Stornieren Sie sofort, sobald klar ist, dass die Reise nicht stattfindet.

### Bis wann kann ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Einzelpolicen meist innerhalb weniger Tage nach der Buchung oder bis rund 30 Tage vor Reisebeginn, je nach Anbieter. Ein Jahresvertrag deckt alle Reisen, die nach Vertragsbeginn gebucht werden.

### Deckt die Kreditkarte meine Reise ab?

Manchmal. Die Leistungen hängen oft davon ab, dass die Reise mit der Karte bezahlt wurde, und sind bei Dauer, Mitreisenden und Summen begrenzt. Die Bedingungen der Karte vor der Reise lesen.

### Bin ich auf einer Kreuzfahrt versichert?

Mit einer weltweiten Auslandsreisekrankenversicherung ja. Das Bordhospital rechnet privat ab, und eine Ausschiffung mit Rücktransport kann teuer werden. Einzelne Tarife begrenzen Kreuzfahrten oder bestimmte Fahrtgebiete.

### Brauche ich eine Reisegepäckversicherung?

Meist nicht. Die Außenversicherung der Hausrat deckt Einbruch und Raub auch unterwegs, und Verbraucherschützer halten Gepäckpolicen wegen vieler Ausschlüsse für verzichtbar. Verspätetes Fluggepäck muss die Fluggesellschaft nach dem Montrealer Übereinkommen ersetzen.

### Was passiert, wenn ich länger als acht Wochen im Ausland bin?

Dann ist die Reise im normalen Jahresvertrag meist gar nicht versichert, nicht nur die Zeit darüber hinaus. Für lange Aufenthalte gibt es Langzeittarife oder Verlängerungsoptionen.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

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