# Schwere-Krankheiten-Versicherung: ein Geldbetrag, wenn die Diagnose kommt

> Die Schwere-Krankheiten-Versicherung, auch Dread-Disease-Versicherung genannt, zahlt einen vereinbarten Betrag auf einmal aus, sobald ein Arzt eine der im Vertrag genannten Krankheiten feststellt, etwa Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall. Ob Sie weiterarbeiten können, spielt dafür keine Rolle. Das Geld gibt Luft für Behandlung, Haushalt und Einkommenslücken, ersetzt aber keine laufende Rente.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-schwere-krankheiten.php  
Stand: 2026-11-03

## Brauche ich eine Schwere-Krankheiten-Versicherung, wenn ich schon eine BU habe?

Meist ist sie dann eine Ergänzung und kein Muss. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt eine Monatsrente, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können, und das prüft der Versicherer erst nach Monaten. Die Schwere-Krankheiten-Versicherung zahlt dagegen schon bei der Diagnose, auch wenn Sie nach der Behandlung wieder arbeiten. Sinnvoll ist sie vor allem für Selbstständige, Gutverdiener mit hohen festen Kosten und alle, die keine BU bekommen.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein, freiwillig
- **Leistung:** Einmalzahlung der vereinbarten Summe bei Diagnose einer versicherten Krankheit
- **Versicherte Krankheiten:** je nach Tarif etwa 40 bis 75, Kern sind Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall
- **Wartezeit:** nach Abschluss meist drei, bei manchen Anbietern bis sechs Monate
- **Überlebenszeit:** nach der Diagnose meist 14 oder 28 Tage
- **Nach der Auszahlung:** endet der Vertrag in der Regel

## Was zahlt die gesetzliche Seite bei schwerer Krankheit?

Die Behandlung selbst trägt in Deutschland die Krankenversicherung. Das Einkommen dagegen bricht ein: Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung zahlt die gesetzliche Kasse Krankengeld von 70 Prozent des Bruttos, höchstens 90 Prozent des Nettos, für dieselbe Krankheit längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Selbstständige ohne Krankentagegeld haben oft vom ersten Tag an gar nichts.

Dazu kommen Kosten, die keine Kasse übernimmt: Zuzahlungen, Fahrten zur Therapie, Haushaltshilfe, Kinderbetreuung, ein Umbau der Wohnung, vielleicht eine Auszeit des Partners. Genau dafür ist ein Betrag gedacht, über den Sie sofort und ohne Zweckbindung verfügen.

## Abgrenzung zu Berufsunfähigkeit und Grundfähigkeit

Die drei Policen fragen nach etwas völlig Verschiedenem. Die Berufsunfähigkeitsversicherung fragt, ob Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich sechs Monate lang mindestens zur Hälfte nicht mehr schaffen. Die Grundfähigkeitsversicherung fragt, ob eine bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeit verloren ist. Die Schwere-Krankheiten-Versicherung fragt nur, ob eine Diagnose aus ihrer Liste mit den dort genannten Merkmalen vorliegt.

Daraus folgen die Lücken. Eine Depression oder ein Rückenleiden führt häufig zur Berufsunfähigkeit, steht aber fast nie im Katalog der schweren Krankheiten. Umgekehrt zahlt die Dread-Disease-Police bei einem gut behandelbaren Brustkrebs, auch wenn Sie nach einem Jahr wieder voll arbeiten und die BU nie leisten würde. Wer nur eine der Policen bezahlen kann, nimmt in aller Regel die BU, weil sie das Einkommen bis zum Rentenalter sichert.

## Woran Ansprüche scheitern: Definitionen und Fristen

Krebs ist nicht gleich Krebs. Die Bedingungen verlangen meist einen bösartigen, invasiv wachsenden Tumor. Frühstadien wie ein Carcinoma in situ oder bestimmte Hautkrebsarten sind oft ausgeschlossen oder nur mit einem Teilbetrag versichert. Beim Herzinfarkt verlangen die Bedingungen typische Befunde wie EKG und Laborwerte, beim Schlaganfall bleibende neurologische Ausfälle. Ein kurzer Durchblutungsaussetzer ohne Folgen reicht in der Regel nicht.

Hinzu kommen zwei Fristen. Die Wartezeit nach Vertragsbeginn soll verhindern, dass jemand mit einem Verdacht schnell noch abschließt. Die Überlebenszeit verlangt, dass Sie eine bestimmte Zeit nach der Diagnose noch leben, damit die Police kein Ersatz für eine Risikolebensversicherung wird. Wer Angehörige auch für den Todesfall absichern will, braucht deshalb zusätzlich eine Risikolebensversicherung.

## Steuer und Gesundheitsfragen

Die Einmalzahlung an eine Privatperson ist in der Regel steuerfrei, weil sie kein Einkommen ersetzt, sondern eine Versicherungsleistung für einen Gesundheitsschaden ist. Die Beiträge wirken sich steuerlich kaum aus.

Beim Antrag stellt der Versicherer ausführliche Gesundheitsfragen, oft auch zu Krankheiten in der Familie und zum Rauchen. Wer hier etwas weglässt, riskiert, dass der Versicherer nach der Diagnose vom Vertrag zurücktritt. Bei Vorerkrankungen ist eine anonyme Risikovoranfrage über einen Makler der sichere Weg.

## Was versichert ist

- Einmalzahlung bei Diagnose von Krebs, Herzinfarkt oder Schlaganfall nach den Definitionen des Vertrags
- Weitere Krankheiten aus dem Katalog, etwa Multiple Sklerose, Parkinson, Nierenversagen, Organtransplantation
- Je nach Tarif schwere Eingriffe wie Bypass-Operation oder Herzklappenersatz
- Je nach Tarif Erblindung, Taubheit, Lähmung oder Verlust der Sprache
- Teilbeträge für Frühstadien oder leichtere Formen, wenn vereinbart
- Freie Verwendung des Geldes, ohne Nachweis, wofür es ausgegeben wird
- Leistung unabhängig von Beruf und Arbeitsfähigkeit

## Was nicht versichert ist

- Krankheiten, die nicht im Katalog stehen, darunter fast immer psychische Erkrankungen
- Diagnosen während der Wartezeit nach Vertragsbeginn
- Tod innerhalb der Überlebenszeit nach der Diagnose
- Krankheiten, die beim Antrag verschwiegen wurden
- Leichte Formen, die die Definition nicht erfüllen, etwa Krebsvorstufen ohne Teilleistung
- Eine zweite schwere Krankheit, wenn der Vertrag nach der ersten Zahlung endet

## Wer sie braucht

- Selbstständige und Freiberufler, deren Betrieb während der Behandlung stillsteht
- Alleinverdiener und Familien mit Kredit oder hohen festen Kosten
- Menschen, die wegen Beruf oder Vorerkrankung keine bezahlbare BU bekommen
- Inhaber kleiner Firmen, die einen Ausfall eines Gesellschafters überbrücken müssen
- Wer bereits eine BU hat und die Zeit bis zur Anerkennung finanziell überbrücken will

## Wer sie nicht braucht

- Wer ein ausreichendes Vermögen hat, das ein bis zwei Jahre Ausfall ohne Weiteres trägt
- Wer noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung hat und sie bekommen könnte: die zuerst

## Was sie kostet

Der Beitrag richtet sich vor allem nach Alter, Versicherungssumme und Rauchverhalten, denn das Risiko für Krebs und Herzkrankheiten steigt mit jedem Lebensjahr deutlich. Der Beruf spielt anders als bei der BU kaum eine Rolle. Wer jung abschließt, sichert sich einen niedrigeren Beitrag für die ganze Laufzeit.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Eintrittsalter und Laufzeit
- Höhe der Versicherungssumme
- Raucher oder Nichtraucher
- Umfang des Krankheitskatalogs und Teilleistungen
- Gesundheitszustand und Erkrankungen in der Familie
- Garantierter Beitrag oder Netto- und Bruttobeitrag mit möglicher Erhöhung

_Wir nennen keine Beitragsspanne, weil Alter und Summe den Preis zu stark verschieben. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Grundschutz:** Wenige Krankheiten, im Kern Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall, mit strengen Definitionen und ohne Teilleistungen. Günstig, deckt aber nur die schwersten Verläufe der häufigsten Diagnosen.
- **Komfort:** Ein Katalog von rund 40 bis 50 Krankheiten, kurze Überlebenszeit, Nachversicherung bei Heirat, Geburt oder Hauskauf. Für die meisten Erwachsenen der vernünftige Schnitt.
- **Premium:** Großer Katalog mit 60 und mehr Krankheiten, Teilbeträge für Frühstadien und leichtere Eingriffe, garantierter Beitrag über die ganze Laufzeit und eine Laufzeit bis ins höhere Alter.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Umfang des Katalogs | Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall und einige weitere | 60 und mehr klar definierte Krankheiten und Eingriffe | Die Zahl allein sagt wenig, aber jede fehlende Krankheit ist ein Fall ohne Leistung. |
| Definition von Krebs | nur invasive bösartige Tumore | Teilbetrag auch für Frühstadien und Carcinoma in situ | Viele Tumore werden heute früh entdeckt und erfüllen die strenge Definition dann gerade nicht. |
| Herz und Gefäße | Herzinfarkt nur mit allen Befunden, Bypass nur nach Operation | Leistung auch bei Aufweitung eines Herzkranzgefäßes, ohne große Operation | Engstellen werden heute oft per Katheter behandelt, und alte Bedingungen zahlen dann nichts. |
| Wartezeit | sechs Monate | drei Monate | In der Wartezeit fällt eine Diagnose ganz aus dem Schutz. |
| Überlebenszeit | 28 Tage | 14 Tage oder weniger | Je kürzer die Frist, desto eher kommt das Geld, wenn es gebraucht wird. |
| Beitragsgarantie | Nettobeitrag mit Erhöhung bis zum Bruttobeitrag möglich | garantierter Beitrag für die ganze Laufzeit | Ein günstiger Startbeitrag hilft wenig, wenn er nach einigen Jahren steigen darf. |
| Laufzeit und Annahmealter | Ende der Laufzeit mit 60 oder 65 | Laufzeit deutlich über das Rentenalter hinaus | Das Risiko für die versicherten Krankheiten steigt gerade nach 60 stark an. |
| Nachversicherung | keine | Erhöhung ohne neue Gesundheitsprüfung bei Heirat, Geburt, Hauskauf oder Selbstständigkeit | Wer später mehr Schutz braucht, ist dann oft nicht mehr gesund genug für einen neuen Antrag. |

## Anbieter im Überblick

Schwere-Krankheiten-Versicherungen bieten in Deutschland nur wenige Lebensversicherer an. Ein großer Teil des Marktes läuft zudem über irische Gesellschaften wie Canada Life, die hier über eine Niederlassung arbeiten und deshalb nicht im deutschen Register stehen. Die Liste ist ein Marktüberblick und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

- **Nürnberger**: eigenständige Dread-Disease-Versicherung, Außendienst und Makler
- **Gothaer**: Tarif Perikon als Absicherung schwerer Krankheiten, Vertreter und Makler
- **die Bayerische**: Tarif Premium Protect, Vertreter und Makler
- **Swiss Life**: Option für schwere Krankheiten im Vitalschutz, überwiegend Maklervertrieb
- **Zurich**: vertreibt den Krankheits-Schutzbrief, Risikoträger ist die irische Zurich Life Assurance plc

77 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Lebensversicherer). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 2026-09-18; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Brustkrebs, invasiv, gut behandelbar** (Ausfall über Monate, Zuzahlungen, Haushaltshilfe: schnell fünfstellig): Ein invasiver bösartiger Tumor ist der Kernfall jeder Police. Gezahlt wird die volle Summe, auch wenn Sie nach der Therapie wieder arbeiten.
- **Krebsvorstufe beim Screening** (Eingriff und Nachsorge, Sorge um die Zukunft): Ein Carcinoma in situ erfüllt die Definition von Krebs meist nicht. Starke Tarife zahlen dafür einen Teilbetrag, einfache nichts.
- **Herzinfarkt mit 52** (Klinik, Reha und Monate Einkommensausfall: fünfstellig): Gezahlt wird, wenn die Befunde der Definition entsprechen, also typische Beschwerden, EKG und Laborwerte. Das ist bei einem echten Infarkt fast immer der Fall.
- **Stent nach Engstelle am Herzen** (Kathetereingriff, Ausfall einige Wochen): Ohne Infarkt und ohne große Operation zahlen einfache Bedingungen nichts. Neuere starke Tarife leisten auch für die Aufweitung eines Herzkranzgefäßes, oft als Teilbetrag.
- **Kurzer Schlaganfall ohne Folgen** (Untersuchungen, Medikamente, keine bleibenden Schäden): Eine vorübergehende Durchblutungsstörung, die sich binnen Stunden zurückbildet, ist in kaum einem Tarif ein Schlaganfall im Sinne der Bedingungen. Verlangt werden bleibende Ausfälle.
- **Schwere Depression, ein Jahr krank** (Einkommensausfall über ein Jahr: fünf- bis sechsstellig): Psychische Erkrankungen stehen nicht im Katalog. Für diesen häufigen Fall sind Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankentagegeld gebaut.

## Mythos oder Wahrheit

- „Die Schwere-Krankheiten-Versicherung zahlt auch, wenn ich wieder ganz gesund werde." ✔ Stimmt. Ausgelöst wird die Leistung durch die Diagnose, nicht durch eine bleibende Einschränkung. Was später aus der Krankheit wird, ändert an der Zahlung nichts.
- „Mit dieser Police brauche ich keine Berufsunfähigkeitsversicherung mehr." ✘ Falsch. Sie zahlt einmal und nur bei Diagnosen aus der Liste. Rückenleiden und psychische Erkrankungen, die häufigsten Gründe für Berufsunfähigkeit, fallen meist ganz heraus, und ein Einmalbetrag ersetzt kein Einkommen bis zur Rente.
- „Jeder Krebs führt zur Auszahlung." ✘ Falsch. Verlangt wird meist ein invasiver bösartiger Tumor. Frühstadien und bestimmte Hautkrebsarten sind oft ausgeschlossen oder nur mit einem Teilbetrag versichert.
- „Wer kurz nach der Diagnose stirbt, bekommt unter Umständen nichts." ✔ Stimmt. Viele Bedingungen verlangen eine Überlebenszeit von 14 oder 28 Tagen. Für den Todesfall ist die Risikolebensversicherung da, manche Tarife kombinieren beides.
- „Raucher zahlen denselben Beitrag wie Nichtraucher." ✘ Falsch. Rauchen erhöht das Risiko für Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall deutlich, deshalb verlangen die Versicherer von Rauchern spürbar mehr. Wer das beim Antrag verschweigt, gefährdet die Leistung.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Die Schwere-Krankheiten-Versicherung als Ersatz für eine BU abschließen, obwohl die BU zu bekommen wäre
- Nur auf die Zahl der Krankheiten im Katalog schauen und nicht auf die Definitionen
- Gesundheitsfragen ungenau beantworten und den Rücktritt nach der Diagnose riskieren
- Die Summe zu niedrig ansetzen, sodass sie kaum ein Jahr Einkommen überbrückt
- Einen Nettobeitrag für garantiert halten
- Die Laufzeit mit 60 oder 65 enden lassen, genau dann, wenn das Risiko steigt

## FAQ

### Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Rechnen Sie, wie lange Sie während Behandlung und Reha ausfallen könnten und welche festen Kosten in dieser Zeit weiterlaufen. Häufig gewählt werden Summen um 50.000 bis 100.000 Euro, entscheidend ist aber Ihre eigene Rechnung.

### Zahlt die Versicherung, wenn ich trotz Krebs weiterarbeite?

Ja. Entscheidend ist allein die Diagnose nach den Bedingungen. Ob Sie arbeiten, krankgeschrieben sind oder in Rente, spielt keine Rolle.

### Was ist der Unterschied zur Grundfähigkeitsversicherung?

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine Monatsrente, wenn eine Fähigkeit wie Gehen oder Sehen dauerhaft verloren ist. Die Schwere-Krankheiten-Versicherung zahlt einen Einmalbetrag bei der Diagnose, auch wenn Sie danach wieder vollständig gesund werden.

### Sind psychische Erkrankungen versichert?

In aller Regel nicht. Depressionen, Angststörungen und Burn-out stehen fast nie im Katalog. Für diese häufige Ursache eines Ausfalls ist die Berufsunfähigkeitsversicherung zuständig.

### Was passiert nach der Auszahlung mit dem Vertrag?

Bei den meisten Tarifen endet der Vertrag mit der Zahlung der vollen Summe. Eine zweite schwere Krankheit ist dann nicht mehr versichert. Nach einer Teilleistung läuft der Vertrag meist mit der verminderten Summe weiter.

### Muss ich die Auszahlung versteuern?

Für Privatpersonen ist die Einmalzahlung in der Regel steuerfrei. Anders kann es sein, wenn ein Unternehmen den Vertrag für einen Gesellschafter abschließt und die Beiträge als Betriebsausgabe absetzt.

### Bekomme ich die Versicherung mit Vorerkrankungen?

Das hängt von der Vorerkrankung ab. Wer schon einmal Krebs hatte oder einen Herzinfarkt, wird oft abgelehnt oder bekommt einen Ausschluss. Bei leichteren Befunden lohnt eine anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Versicherern, bevor ein Antrag gespeichert wird.

### Gilt der Schutz auch im Ausland?

Meist ja, die Diagnose muss aber von einem anerkannten Facharzt kommen und nach den Definitionen des Vertrags belegt werden. Wer dauerhaft ins Ausland zieht, sollte die Bedingungen dazu vorher prüfen.

### Kann ich Kinder mitversichern?

Das regelt jeder Tarif anders, manche sehen es vor, andere gar nicht. Wir fragen das im Angebot gezielt ab. Für Kinder ist meist eine Kinderinvaliditätsversicherung der breitere Schutz.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

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