# Sterbegeldversicherung: die eigene Bestattung regeln, ohne die Familie zu belasten

> Seit 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Die Kosten einer Bestattung tragen die Erben, und die Beerdigung muss oft bezahlt werden, bevor der Nachlass verfügbar ist. Die Sterbegeldversicherung ist eine kleine Lebensversicherung, die genau dafür eine feste Summe bereitstellt.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-sterbegeld.php  
Stand: 2026-09-18

## Lohnt sich eine Sterbegeldversicherung?

Sie lohnt sich vor allem für Menschen, die kein Erspartes für die Bestattung zurücklegen können oder wollen, und für ältere Menschen, die keine Gesundheitsfragen mehr beantworten möchten. Wer über Jahrzehnte einzahlt, zahlt oft mehr ein, als ausgezahlt wird. Wer die Bestattungskosten bereits auf einem Konto hat, braucht sie nicht. Entscheidend sind Eintrittsalter, Beitragsdauer und Wartezeit.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein, freiwillig
- **Gesetzliches Sterbegeld:** von den Krankenkassen zum 1. Januar 2004 gestrichen
- **Übliche Summen:** meist zwischen 3.000 und 15.000 €
- **Wartezeit:** oft ein bis drei Jahre, bei Unfalltod meist sofort volle Leistung
- **Gesundheitsprüfung:** häufig keine oder nur wenige Fragen

## Wer die Bestattung bezahlen muss

Die Kosten der Beerdigung trägt der Erbe (§ 1968 BGB). Wer die Bestattung veranlassen muss, regeln die Bestattungsgesetze der Länder, meist in der Reihenfolge Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister. Schlagen die Erben aus, können die Bestattungspflichtigen trotzdem zur Kasse gebeten werden.

Bis Ende 2003 zahlten die Krankenkassen einen Zuschuss, zuletzt 525 Euro für Mitglieder. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz ist dieses Sterbegeld ersatzlos entfallen. Eine Leistung gibt es heute nur noch in besonderen Fällen, etwa aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach einem tödlichen Arbeitsunfall oder für Beamte vom Dienstherrn.

## Wartezeit, Beitragsdauer und die Frage der Überzahlung

Weil Sterbegeldtarife meist ohne Gesundheitsprüfung angeboten werden, gibt es eine Wartezeit. Stirbt die versicherte Person in dieser Zeit durch Krankheit, zahlen die Tarife meist nur die eingezahlten Beiträge zurück. Nach einem Unfall gilt oft von Anfang an die volle Summe, manchmal sogar die doppelte.

Wer mit 50 abschließt und bis zum Lebensende zahlt, kann deutlich mehr einzahlen, als die Versicherungssumme beträgt. Das ist der Preis dafür, dass der Betrag vom ersten Tag an feststeht. Tarife mit begrenzter Beitragsdauer, etwa bis 85, oder ein Einmalbeitrag vermeiden dieses Risiko teilweise.

## Sterbegeld, Sozialhilfe und die Alternative Treuhandkonto

Wer später Sozialhilfe oder Pflegeleistungen vom Sozialamt braucht, muss grundsätzlich eigenes Vermögen einsetzen. Eine angemessene, zweckgebundene Bestattungsvorsorge wird von der Rechtsprechung aber in der Regel als Schonvermögen behandelt. Wichtig ist, dass die Summe zu einer ortsüblichen Bestattung passt.

Eine Alternative ist der Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestatter, kombiniert mit einem Treuhandkonto. Dort wird festgelegt, wie die Bestattung aussehen soll, und das Geld liegt getrennt vom übrigen Vermögen. Die Sterbegeldversicherung lässt sich über eine Abtretung an den Bestatter mit einem solchen Vertrag verbinden.

## Was versichert ist

- Auszahlung der vereinbarten Summe im Todesfall an die Bezugsberechtigten
- Volle Leistung nach Ablauf der Wartezeit
- Bei Unfalltod meist sofort volle, teilweise doppelte Leistung
- Rückzahlung der Beiträge bei Tod durch Krankheit in der Wartezeit
- Überführungskosten im In- und Ausland als Zusatzleistung, je nach Tarif
- Organisationshilfe und Vorsorgeordner, je nach Anbieter
- Beitragsfreiheit ab einem bestimmten Alter, wenn vereinbart

## Was nicht versichert ist

- Volle Leistung bei Tod durch Krankheit innerhalb der Wartezeit
- Anpassung der Summe an steigende Bestattungskosten ohne Dynamik
- Grabpflege über viele Jahre, sofern nicht gesondert geregelt
- Leistungen an Personen, die nicht bezugsberechtigt oder Erben sind
- Pflegekosten zu Lebzeiten

## Wer sie braucht

- Ältere Menschen ohne Rücklagen für die Bestattung
- Alleinstehende, die ihre Bestattung selbst regeln wollen
- Menschen, die ihre Angehörigen finanziell entlasten möchten
- Menschen mit Vorerkrankungen, die keine andere Lebensversicherung mehr bekommen
- Menschen, die im Ausland beerdigt werden möchten und die Überführung absichern wollen

## Wer darauf verzichten kann

- Wer die Bestattungskosten bereits auf einem Konto oder in einem Treuhandvertrag hat
- Jüngere Menschen mit Familie, für die eine Risikolebensversicherung sinnvoller ist

## Was sie kostet

Der Beitrag hängt vor allem vom Eintrittsalter, der Summe und der Beitragsdauer ab. Weil meist keine Gesundheitsprüfung stattfindet, ist der Schutz teurer als eine Risikolebensversicherung mit gleicher Summe.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Eintrittsalter
- Versicherungssumme
- Beitragsdauer: lebenslang, bis zu einem festen Alter oder Einmalbeitrag
- Wartezeit und Leistung in der Wartezeit
- Zusatzleistungen wie Überführung oder doppelte Summe bei Unfalltod
- Überschussbeteiligung

_Wir nennen keine Beitragsspanne, weil Eintrittsalter und Beitragsdauer den Preis stark verändern. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Einfacher Sterbegeldtarif:** Feste Summe, Wartezeit, lebenslange Beitragszahlung. Einfach und ohne Gesundheitsfragen.
- **Tarif mit abgekürzter Beitragszahlung:** Beiträge nur bis zu einem festen Alter, danach beitragsfrei. Begrenzt das Risiko der Überzahlung.
- **Sterbegeld mit Vorsorgeleistungen:** Zusätzlich Überführung, Assistance bei der Organisation, Hinterlegung der Bestattungswünsche und Abtretung an einen Bestatter.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Wartezeit | drei Jahre mit Beitragsrückgewähr | ein Jahr oder keine Wartezeit bei Gesundheitsfragen | In der Wartezeit bekommt die Familie nur zurück, was eingezahlt wurde. |
| Beitragsdauer | lebenslang | begrenzt bis 85 oder Einmalbeitrag | Lebenslange Zahlung führt bei langem Leben oft zu mehr Beiträgen als Leistung. |
| Unfalltod | volle Leistung ab Beginn | doppelte Leistung ab Beginn | Beim plötzlichen Tod ist die Wartezeit dann kein Thema. |
| Überschussbeteiligung | Erhöhung der Summe aus Überschüssen | garantierte Dynamik oder Beitragsverrechnung | Bestattungskosten steigen, eine feste Summe verliert an Wert. |
| Überführung | nicht enthalten | Überführung aus dem Ausland eingeschlossen | Ein Rücktransport aus dem Ausland kann einen großen Teil der Summe aufbrauchen. |
| Abtretung an Bestatter | möglich | ausdrücklich vorgesehen und einfach geregelt | Dann ist die Bestattung bezahlt, ohne dass Angehörige in Vorleistung gehen. |

## Anbieter im Überblick

Sterbegeldversicherungen bieten Lebensversicherer und einige spezialisierte Sterbekassen an. Die Liste ist ein Marktüberblick und keine Aussage darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

- **IDEAL**: Versicherungsverein aus Berlin mit Schwerpunkt auf Senioren und Sterbegeld
- **Nürnberger**: Teil der Nürnberger Versicherungsgruppe, Vertrieb auch über Bestatter
- **Volkswohl Bund**: Versicherungsverein aus Dortmund, Maklervertrieb
- **HanseMerkur**: Teil der HanseMerkur-Gruppe aus Hamburg, Vertreter und Makler
- **LV 1871**: Versicherungsverein aus München, Maklervertrieb
- **CosmosDirekt**: Direktversicherer der Generali Deutschland, verkauft vor allem ohne Vermittler
- **DEVK**: Versicherer aus Köln, eigener Außendienst

103 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Lebensversicherer, Sterbekassen). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 2026-09-18. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Tod durch Krankheit im ersten Jahr** (Bestattung mehrere tausend Euro, zurück kommen nur die Beiträge): Tarife ohne Gesundheitsfragen zahlen in der Wartezeit nur die Beiträge zurück. Wer Gesundheitsfragen beantwortet, bekommt bei starken Tarifen sofort die volle Summe.
- **Tödlicher Unfall im ersten Monat** (die volle Summe, bei starken Tarifen die doppelte): Bei Unfalltod gilt die Wartezeit fast nie. Starke Tarife verdoppeln die Leistung in diesem Fall sogar.
- **Überführung aus dem Spanienurlaub** (Überführung aus dem Ausland: oft mehrere tausend Euro): Einfache Tarife zahlen nur die Summe, und die ist für Bestattung und Überführung schnell zu knapp. Starke Tarife übernehmen die Überführung als eigene Leistung.
- **Grabpflege für die nächsten 20 Jahre** (je nach Grab und Anbieter oft ein dreistelliger Betrag im Jahr): Die Sterbegeldversicherung zahlt einmal, laufende Grabpflege über Jahrzehnte deckt sie nicht. Dafür gibt es eigene Dauergrabpflegeverträge.
- **Summe von 2005 reicht heute nicht** (Lücke zwischen alter Summe und heutigen Kosten, oft vierstellig): Überschüsse erhöhen die Summe bei einfachen Tarifen nur, wenn welche anfallen. Starke Tarife bieten eine garantierte Dynamik.
- **Sozialamt prüft die Police** (Vorsorge für eine ortsübliche Bestattung bleibt meist geschützt): Eine angemessene Bestattungsvorsorge gilt in der Regel als Schonvermögen, unabhängig vom Tarif. Bei sehr hohen Summen kann das Amt den Überhang verlangen.

## Mythos oder Wahrheit

- „Eine Urne darf man in Deutschland mit nach Hause nehmen." ✘ Falsch. Es gilt Friedhofszwang, die Urne kommt auf einen Friedhof oder in einen zugelassenen Bestattungswald. Bremen erlaubt unter Auflagen, die Asche auf einem privaten Grundstück zu verstreuen.
- „Erben können Beerdigungskosten bei der Erbschaftsteuer abziehen." ✔ Stimmt. Ohne Nachweis gilt ein Pauschbetrag von 10.300 Euro für Bestattung, Grabmal, Grabpflege und Nachlassabwicklung (§ 10 Abs. 5 ErbStG). Höhere Kosten lassen sich mit Belegen abziehen.
- „Mit einer Sterbegeldversicherung ist alles für die Beerdigung geregelt." ✘ Falsch. Die Versicherung zahlt Geld, sie legt nicht fest, wie die Bestattung aussehen soll. Wer Wünsche verbindlich machen will, braucht eine Bestattungsverfügung oder einen Vorsorgevertrag beim Bestatter.
- „Das Sterbegeld ist oft schneller da als das Geld auf dem Konto des Verstorbenen." ✔ Stimmt. Mit eingetragenem Bezugsrecht zahlt der Versicherer gegen Sterbeurkunde direkt an die begünstigte Person. Konten des Verstorbenen sind dagegen häufig blockiert, bis Erbschein oder Testament vorliegen.
- „Für die Beerdigung müssen zuerst die Kinder zahlen, nicht der Nachlass." ✘ Falsch. Nach dem BGB trägt der Erbe die Kosten, bezahlt wird also zuerst aus dem Nachlass. Erst wenn dort nichts zu holen ist, greifen die Länder auf Angehörige zurück, die dann unter Umständen Hilfe nach § 74 SGB XII beantragen können.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Mit 50 einen Tarif mit lebenslanger Zahlung wählen, ohne die Gesamtbeiträge zu rechnen
- Die Wartezeit übersehen und im ersten Jahr mit voller Leistung rechnen
- Eine zu hohe Summe versichern, die das Sozialamt nicht mehr als angemessen ansieht
- Die Angehörigen nicht informieren, dass es einen Vertrag gibt
- Den Bezugsberechtigten nicht aktualisieren, etwa nach dem Tod des Partners

## FAQ

### Zahlt die Krankenkasse noch Sterbegeld?

Nein. Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenversicherung ist seit dem 1. Januar 2004 abgeschafft. Die Kosten der Bestattung tragen die Erben oder, wenn diese nicht zahlen können, im Einzelfall das Sozialamt.

### Was kostet eine Beerdigung in Deutschland?

Je nach Bestattungsart, Grabart und Region meist mehrere tausend Euro. Eine anonyme Feuerbestattung ist am günstigsten, eine Erdbestattung im Wahlgrab mit Grabstein am teuersten. Friedhofsgebühren unterscheiden sich zwischen Gemeinden erheblich.

### Was passiert, wenn ich in der Wartezeit sterbe?

Bei Tod durch Krankheit zahlen die meisten Tarife die eingezahlten Beiträge zurück, nicht die volle Summe. Bei Tod durch Unfall gilt meist sofort die volle Leistung.

### Nimmt das Sozialamt mir die Sterbegeldversicherung weg?

In der Regel nicht, wenn die Summe für eine angemessene Bestattung bestimmt ist. Gerichte behandeln solche Vorsorge häufig als Schonvermögen. Bei sehr hohen Summen kann das Sozialamt verlangen, den übersteigenden Teil einzusetzen.

### Bis zu welchem Alter kann ich abschließen?

Viele Anbieter nehmen Menschen bis etwa 80 oder 85 Jahre auf. Je älter, desto höher der Beitrag und desto wichtiger die Frage, ob eine Einmalzahlung günstiger ist.

### Wer bekommt das Geld?

Die Person, die Sie als Bezugsberechtigte eintragen, oder der Bestatter, wenn Sie die Leistung an ihn abtreten. Ohne Bezugsrecht fällt die Summe in den Nachlass.

### Ist eine Sterbegeldversicherung besser als Sparen?

Das hängt vom Alter und der Disziplin ab. Wer früh stirbt, profitiert von der Versicherung, wer sehr alt wird, zahlt oft mehr ein. Sparen ist flexibler, die Versicherung dagegen zweckgebunden und vor anderen Verwendungen geschützt.

### Deckt die Sterbegeldversicherung die Überführung ins Heimatland?

Nur wenn der Tarif sie einschließt oder die Summe dafür reicht. Eine Überführung aus dem Ausland kann teuer werden. Wer im Ausland beerdigt werden möchte, sollte darauf achten.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

## Angebot anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-sterbegeld.php#anfrage

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NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

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