# Spezial-Straf-Rechtsschutz: Verteidigung, wenn gegen Ihren Betrieb ermittelt wird

> Ein Arbeitsunfall, eine Betriebsprüfung, eine Anzeige eines entlassenen Mitarbeiters: Schneller als gedacht ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Geschäftsführer, Bauleiter oder Einkäufer. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz bezahlt die Verteidigung vom ersten Tag an, auch wenn Vorsatz vorgeworfen wird, und zwar zu den Stundensätzen, die erfahrene Strafverteidiger tatsächlich verlangen.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-strafrechtsschutz.php  
Stand: 2026-11-06

## Reicht der Straf-Rechtsschutz im Firmenrechtsschutz nicht aus?

Für Verkehrsdelikte und einfache Fahrlässigkeitsvorwürfe oft schon. Er zahlt aber meist nur die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG, und Vorwürfe, die nur vorsätzlich begangen werden können, etwa Betrug, Untreue oder Steuerhinterziehung, sind ausgeschlossen. Genau diese Vorwürfe treffen Geschäftsführer und kaufmännische Mitarbeiter. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz zahlt auch dann, bis ein Gericht rechtskräftig eine Vorsatztat feststellt, und übernimmt vereinbarte Honorare über den gesetzlichen Gebühren.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein
- **Versicherte Personen:** je nach Vertrag Unternehmen, Geschäftsleitung und alle Mitarbeiter
- **Kern des Schutzes:** Verteidigung auch bei Vorsatzvorwurf, bis zur rechtskräftigen Verurteilung
- **Anwaltskosten:** Honorarvereinbarung über den RVG-Gebühren, oft mit Stundensatzgrenze
- **Versicherungssumme:** je nach Tarif etwa 500.000 € bis 2 Mio. € je Fall

## Warum ausgerechnet Vorsatzvorwürfe das Problem sind

Im Strafrecht gibt es Taten, die man fahrlässig begehen kann, wie die fahrlässige Körperverletzung nach einem Arbeitsunfall, und Taten, die es nur mit Vorsatz gibt. Zur zweiten Gruppe gehören fast alle Wirtschaftsdelikte: Betrug, Untreue, Bestechung, Steuerhinterziehung, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Insolvenzverschleppung. Der gewöhnliche Straf-Rechtsschutz klammert sie aus.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz knüpft nicht an den Vorwurf an, sondern an das Ergebnis. Er zahlt ab dem Ermittlungsverfahren und fordert die Kosten erst zurück, wenn ein Gericht rechtskräftig wegen einer Vorsatztat verurteilt. Endet das Verfahren mit Einstellung, auch gegen Geldauflage, oder mit Freispruch, bleibt es bei der Leistung. Einige Tarife verzichten auf die Rückforderung, wenn das Verfahren mit einem Strafbefehl endet.

## Honorarvereinbarung: der Unterschied zwischen Pflichtverteidigung und Wahl

Strafverteidiger mit Erfahrung in Wirtschaftsverfahren arbeiten fast nie zu den gesetzlichen Gebühren, sondern nach Stundensatz. Ein Ermittlungsverfahren mit Akteneinsicht, Durchsuchung und Stellungnahmen zieht sich über Monate. Ein Tarif, der nur RVG-Gebühren zahlt, deckt dann nur einen Bruchteil.

Gute Verträge übernehmen vereinbarte Honorare bis zu einem festen Stundensatz, bei einem großen Anbieter etwa 300 € je Stunde, dazu Gutachter und Sachverständige. Prüfen Sie, ob der Stundensatz für Ihre Region und Branche realistisch ist und ob die Summe je Fall oder je Jahr gilt.

## Wann das Unternehmen selbst betroffen ist

Ein deutsches Unternehmen kann nicht bestraft werden, aber es kann eine Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG treffen, wenn eine Leitungsperson eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begeht. Bei vorsätzlichen Taten reicht der Rahmen bis 10 Mio. €, bei fahrlässigen bis 5 Mio. €, und er darf überschritten werden, um den wirtschaftlichen Vorteil abzuschöpfen.

Oft hängt beides zusammen: Gegen den Geschäftsführer läuft ein Strafverfahren, gegen die Firma ein Bußgeldverfahren, etwa wegen verletzter Aufsichtspflicht nach § 130 OWiG. Ein Vertrag, der das Unternehmen als versicherte Person einschließt, deckt beide Seiten. Die Buße selbst zahlt keine Versicherung.

## Abgrenzung zu Firmenrechtsschutz und D&O

Der Firmenrechtsschutz ist der Grundschutz für viele Rechtsgebiete, sein Strafbaustein bleibt aber bei Fahrlässigkeit und gesetzlichen Gebühren stehen. Die D&O schützt Organe vor Schadenersatzforderungen wegen Pflichtverletzungen; Strafverteidigung zahlt sie nur je nach Bedingungen, und jeder Euro dafür fehlt später bei der Abwehr der Haftung.

Der Spezial-Straf-Rechtsschutz ergänzt beide. Weil bei Vorsatzvorwürfen und Haftungsfragen Interessen kollidieren können, wird er häufig bei einem anderen Versicherer platziert als die D&O. So bleibt die D&O-Summe für die Haftung frei.

## Was versichert ist

- Strafverteidigung ab dem Ermittlungsverfahren, auch bei Vorsatzvorwurf
- Vereinbarte Honorare über den RVG-Gebühren bis zur vertraglichen Grenze
- Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren, auch gegen das Unternehmen, wenn eingeschlossen
- Zeugenbeistand für Mitarbeiter, die vernommen werden
- Gutachter und Sachverständige, die die Verteidigung beauftragt
- Strafkaution als Darlehen, je nach Tarif
- Geschäftsleitung, leitende Angestellte und alle Mitarbeiter, je nach Vertrag
- Verfahren wegen Taten, die vor dem Ausscheiden aus dem Unternehmen begangen wurden, mit Nachhaftung

## Was nicht versichert ist

- Geldstrafen, Geldbußen, Geldauflagen und Verfall
- Kosten nach rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatztat, die zurückgefordert werden
- Verfahren, die vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit eingeleitet wurden
- Taten, die ausschließlich im privaten Lebensbereich begangen wurden
- Schadenersatzforderungen gegen die Geschäftsleitung (Aufgabe der D&O)
- Honorare über der vereinbarten Stundensatzgrenze

## Wer sie braucht

- GmbH und AG, deren Geschäftsführer Steuern, Sozialabgaben und Insolvenzpflichten verantworten
- Bau, Handwerk und Industrie, wo nach Arbeitsunfällen ermittelt wird
- Betriebe mit Umwelt-, Lebensmittel- oder Gefahrstoffrisiken
- Unternehmen mit öffentlichen Aufträgen und Vergabeverfahren
- Firmen mit Einkauf und Vertrieb, in denen Korruptionsvorwürfe denkbar sind
- Pflege, Gesundheit und Abrechnung mit Kassen

## Wer sie nicht braucht

- Kleinstbetriebe ohne Angestellte, denen der Strafbaustein im Firmenrechtsschutz genügt
- Unternehmen, bei denen schon ein Ermittlungsverfahren läuft, für diesen Fall

## Was sie kostet

Der Beitrag richtet sich vor allem nach Branche, Umsatz und Zahl der versicherten Personen. Ein Ingenieurbüro und ein Entsorgungsbetrieb gleicher Größe liegen weit auseinander. Unabhängig veröffentlichte Vergleichsbeiträge haben wir nicht gefunden, deshalb nennen wir keine Beispielbeträge.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Branche und typische Strafbarkeitsrisiken
- Jahresumsatz und Zahl der Mitarbeiter
- Kreis der versicherten Personen und ob das Unternehmen selbst mitversichert ist
- Versicherungssumme je Fall und je Jahr
- Stundensatzgrenze für Honorare
- Selbstbeteiligung, je nach Tarif keine oder ein Prozentsatz

_Der Beitrag steht erst im Angebot fest. Bei größeren Firmen fragen Versicherer nach Compliance-Strukturen und früheren Verfahren._

## Die Tariflinien am Markt

- **Straf-Baustein im Firmenrechtsschutz:** Fahrlässigkeitsvorwürfe und Ordnungswidrigkeiten zu gesetzlichen Gebühren. Reine Vorsatzdelikte fehlen, Rückforderung bei Vorsatzverurteilung.
- **Spezial-Straf-Rechtsschutz Basis:** Vorsatzvorwürfe bis zur rechtskräftigen Verurteilung, Honorarvereinbarung mit Stundensatzgrenze, Geschäftsleitung und Mitarbeiter versichert.
- **Spezial-Straf-Rechtsschutz mit Unternehmensbaustein:** Zusätzlich das Unternehmen in Bußgeld- und Einziehungsverfahren, höhere Summen, Strafkaution, Nachhaftung und Verzicht auf Rückforderung beim Strafbefehl.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Vorsatzdelikte | versichert bis zur rechtskräftigen Verurteilung | zusätzlich kein Rückgriff bei Strafbefehl | Viele Verfahren enden mit einem Strafbefehl, ohne dass es je eine Hauptverhandlung gab. |
| Honorare | gesetzliche Gebühren nach RVG | vereinbarte Honorare mit marktüblichem Stundensatz | Wirtschaftsstrafverteidiger arbeiten nach Stunden. |
| Versicherte Personen | Geschäftsleitung | alle Mitarbeiter und das Unternehmen selbst | Ermittlungen richten sich oft gegen den Bauleiter oder Einkäufer, nicht gegen die Spitze. |
| Versicherungssumme | 500.000 € je Fall | über 1 Mio. € je Fall, mit ausreichender Jahreshöchstleistung | Lange Verfahren mit mehreren Beschuldigten zehren die Summe schnell auf. |
| Zeugenbeistand | nicht versichert | versichert, auch für ausgeschiedene Mitarbeiter | Wer als Zeuge aussagt, kann schnell selbst zum Beschuldigten werden. |
| Strafkaution | nicht versichert | als Darlehen versichert | Ohne Kaution kann Untersuchungshaft drohen. |
| Nachhaftung | kurz oder keine | mehrere Jahre nach Vertragsende | Ermittlungen beginnen oft Jahre nach der vorgeworfenen Tat. |
| Selbstbeteiligung | Prozentsatz je Fall | keine | Ein Prozentsatz auf ein Verteidigerhonorar wird schnell teuer. |

## Anbieter im Überblick

Spezial-Straf-Rechtsschutz bieten vor allem Rechtsschutzversicherer und Industrieversicherer an. Daneben gibt es Strafrechtsschutz als Teil mancher D&O-Tarife. Aufgeführt sind Versicherer unter Bundesaufsicht, die die Sparte Rechtsschutz zeichnen. Die Liste ist ein Marktüberblick ohne Wertung.

- **ARAG**: Rechtsschutzversicherer aus Düsseldorf, Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen und Manager
- **Allianz**: Straf-Rechtsschutz für Unternehmen mit Tarifen nach Versicherungssumme
- **ROLAND**: Rechtsschutzversicherer aus Köln, Risikoträger auch für Online-Abschlüsse über Plattformen
- **ERGO (D.A.S.)**: Rechtsschutz der ERGO, früher unter der Marke D.A.S.
- **Zurich**: Strafrechtsschutz für Geschäftskunden und deren Mitarbeiter
- **AUXILIA**: Rechtsschutzversicherer aus München, Spezial-Straf-Rechtsschutz auch für Berufsgruppen

60 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Rechtsschutz). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 2026-09-18; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Bauleiter nach Arbeitsunfall beschuldigt** (Verteidigung über Monate): Fahrlässige Körperverletzung ist der klassische Fall. Schon der einfache Tarif zahlt, der starke auch einen Verteidiger nach Stundensatz.
- **Geschäftsführer wegen Untreue angezeigt** (Verteidigung, oft fünfstellig): Untreue gibt es nur vorsätzlich. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz zahlt, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz vorliegt.
- **Verteidiger verlangt Stundenhonorar** (Differenz zum RVG): Bezahlt wird bis zur vereinbarten Stundensatzgrenze. Was darüber liegt, tragen Sie selbst.
- **Mitarbeiter als Zeuge vorgeladen** (Zeugenbeistand): Ein Anwalt an der Seite des Zeugen ist sinnvoll, weil Zeugen schnell zu Beschuldigten werden. Nicht jeder Tarif zahlt ihn.
- **Verfahren endet mit Strafbefehl** (alle bisherigen Kosten): Ein Strafbefehl wegen einer Vorsatztat ist eine Verurteilung. Nur manche Tarife verzichten dann auf die Rückforderung.
- **Gericht verhängt Geldstrafe** (die Strafe selbst): Strafen, Bußen und Auflagen zahlt keine Versicherung. Versichert sind nur die Kosten der Verteidigung.

## Mythos oder Wahrheit

- „Die D&O zahlt den Strafverteidiger sowieso." ✘ Nicht verlässlich. Ob die D&O Strafverteidigung zahlt, hängt von den Bedingungen ab, und wenn, dann aus derselben Summe, die für Schadenersatzforderungen gedacht ist.
- „Eine GmbH kann in Deutschland nicht bestraft werden, also droht ihr nichts." ✘ Falsch. Nach § 30 OWiG kann gegen das Unternehmen eine Verbandsgeldbuße von bis zu 10 Mio. € verhängt werden, und der Rahmen darf überschritten werden, um Gewinne abzuschöpfen.
- „Der Spezial-Straf-Rechtsschutz zahlt auch beim Vorwurf des Betrugs." ✔ Ja. Das unterscheidet ihn vom normalen Straf-Rechtsschutz. Er zahlt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Vorsatz.
- „Nach einer Verurteilung wegen Vorsatz kann der Versicherer das Geld zurückverlangen." ✔ Stimmt. Das ist der Preis dafür, dass Vorsatzvorwürfe überhaupt versichert sind. Einstellung und Freispruch lösen keine Rückforderung aus.
- „Eine Versicherung übernimmt auch die Geldstrafe." ✘ Nein. Strafen und Bußen sind nicht versicherbar. Versichert sind Verteidiger, Gutachter und Verfahrenskosten.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Sich auf den Strafbaustein im Firmenrechtsschutz verlassen, obwohl die typischen Vorwürfe Vorsatzdelikte sind
- Die Strafverteidigung allein über die D&O laufen lassen und so die Haftungssumme aufbrauchen
- Nur die Geschäftsleitung versichern, obwohl Ermittlungen meist bei Mitarbeitern beginnen
- Erst abschließen, wenn die Steuerfahndung schon vor der Tür stand
- Die Stundensatzgrenze nicht prüfen und auf der Differenz sitzen bleiben
- Bei einer Durchsuchung ohne Anwalt Erklärungen abgeben

## FAQ

### Was ist der Unterschied zum normalen Straf-Rechtsschutz?

Der normale Straf-Rechtsschutz deckt Vorwürfe, die auch fahrlässig begangen werden können, und zahlt meist gesetzliche Gebühren. Der Spezial-Straf-Rechtsschutz deckt auch reine Vorsatzdelikte wie Betrug oder Untreue und übernimmt vereinbarte Honorare.

### Muss ich die Kosten zurückzahlen, wenn ich verurteilt werde?

Bei einer rechtskräftigen Verurteilung wegen einer Vorsatztat fordert der Versicherer die Kosten in der Regel zurück. Endet das Verfahren mit Einstellung, auch gegen Auflage, oder Freispruch, nicht. Manche Tarife verzichten auch beim Strafbefehl auf die Rückforderung.

### Zahlt die Versicherung auch Geldstrafen?

Nein. Geldstrafen, Geldbußen und Auflagen sind persönliche Sanktionen und nicht versicherbar. Versichert sind die Kosten der Verteidigung.

### Wer ist versichert?

Je nach Vertrag die Geschäftsleitung, leitende Angestellte, alle Mitarbeiter und auf Wunsch das Unternehmen selbst. Versichert ist die berufliche Tätigkeit für die Firma, nicht das Privatleben.

### Kann ich meinen Strafverteidiger frei wählen?

Ja, die freie Anwaltswahl ist üblich. Der Versicherer zahlt dann bis zur vereinbarten Stundensatz- und Summengrenze.

### Hilft die Versicherung schon bei einer Durchsuchung?

Ja, versichert ist das Verfahren ab dem Ermittlungsverfahren. Viele Anbieter haben eine Hotline, die rund um die Uhr Strafverteidiger vermittelt.

### Brauche ich das, wenn ich eine D&O habe?

Meist ja. Die D&O ist für Schadenersatzforderungen gemacht. Zahlt sie Strafverteidigung überhaupt, geht das von derselben Summe ab, die später für die Haftung fehlt.

### Was ist mit einem Verfahren, das schon läuft?

Es ist nicht versichert. Maßgeblich ist, wann der Vorwurf entstanden ist bzw. das Verfahren eingeleitet wurde, und viele Verträge haben zusätzlich eine Wartezeit.

### Warum über einen Makler?

Weil die Verträge sich bei Rückforderung, Stundensatz, versichertem Personenkreis und Unternehmensbaustein deutlich unterscheiden und neben der D&O stimmig sein müssen. Wir holen Angebote ein und vergleichen die Bedingungen. Die Vergütung zahlt der Versicherer.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

## Angebot anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-strafrechtsschutz.php#anfrage

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT. Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen. Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

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