# Hunde- und Pferdehaftpflicht: Sie haften auch, wenn Sie nichts falsch gemacht haben

> Wer einen Hund oder ein Pferd hält, haftet für dessen Schäden auch ohne eigenes Verschulden. Die Privathaftpflicht deckt diese Tiere nicht. In sieben Bundesländern ist die Hundehaftpflicht für jeden Hund Pflicht, in den übrigen meist für als gefährlich eingestufte Hunde.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-tierhalterhaftpflicht.php  
Stand: 2026-09-18

## Ist die Hundehaftpflicht Pflicht?

In Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gilt sie für jeden Hund. Bremen hat die allgemeine Pflicht mit dem neuen Hundegesetz zum 1. Juli 2026 eingeführt. In den übrigen Bundesländern ist sie meist nur für Hunde vorgeschrieben, die als gefährlich gelten oder auf einer Rasseliste stehen. Unabhängig davon haften Sie für Ihren Hund ohne Obergrenze, deshalb ist sie überall sinnvoll.

## Auf einen Blick

- **Pflicht für alle Hunde:** Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
- **Pflicht für Pferde:** nein, aber Haftung ohne Verschulden
- **Richtwert Hund:** gute Tarife ab rund 36 € im Jahr, laut Stiftung Warentest 2025
- **Deckungssumme:** mindestens 10 Mio. € pauschal, gute Tarife mehr
- **Rechtsgrundlage:** § 833 BGB, Hundegesetze der Länder

## Gefährdungshaftung: warum es auf Ihr Verhalten kaum ankommt

Nach § 833 BGB haftet der Halter eines Tieres für jeden Schaden, den es verursacht, auch wenn ihn selbst keine Schuld trifft. Der Gesetzgeber nennt das Gefährdungshaftung: Wer ein Tier hält, schafft eine Gefahr, die sich nie ganz beherrschen lässt. Reißt sich der angeleinte Hund los und bringt einen Radfahrer zu Fall, haften Sie, auch wenn Leine und Halsband einwandfrei waren.

Eine Ausnahme gibt es für Nutztiere, etwa das Pferd eines Landwirts oder den Hütehund eines Schäfers. Dort kann sich der Halter entlasten, wenn er die nötige Sorgfalt beweist. Für Freizeitpferde und Familienhunde gilt diese Ausnahme nicht.

## Pferde: die großen Summen und die Reitbeteiligung

Ein Pferd, das von der Weide ausbricht und auf eine Landstraße läuft, kann einen schweren Verkehrsunfall auslösen. Solche Schäden erreichen Millionenbeträge. Deshalb sind hohe Deckungssummen bei Pferden noch wichtiger als bei Hunden.

Häufiger Streitpunkt ist der Reiter. Wer nicht Halter ist und das Pferd reitet, etwa eine Reitbeteiligung, kann vom Halter Schadenersatz verlangen, wenn er stürzt. Gute Tarife schließen Ansprüche von Fremdreitern ein, und die Reitbeteiligung selbst ist gegen Ansprüche des Halters mitversichert.

## Die Landespflicht und was im Kleingedruckten zählt

Wo die Hundehaftpflicht Pflicht ist, schreibt das Landesgesetz eine Mindestdeckung vor. In Bremen etwa verlangt das neue Hundegesetz 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden. Gute Tarife liegen weit darüber, und der Mehrbeitrag ist gering.

Entscheidend sind die Einschlüsse: Mietsachschäden in der Ferienwohnung, der Hund beim Hundesitter, Welpen bis zu einem bestimmten Alter, das Laufen ohne Leine, wo Leinenpflicht gilt. Ein Tarif, der Leinenverstöße ausschließt, lässt Sie genau in dem Moment allein, in dem ein Unfall am wahrscheinlichsten ist.

## Was versichert ist

- Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden, die Ihr Hund oder Pferd Dritten zufügt
- Abwehr unberechtigter Forderungen, auch vor Gericht
- Schäden durch den Hund beim Hundesitter oder Fremdhüter
- Mietsachschäden in Wohnung, Ferienhaus und Hotel, je nach Tarif
- Welpen aus eigenem Wurf bis zu einem bestimmten Alter
- Ansprüche von Fremdreitern und Reitbeteiligungen, je nach Tarif
- Flurschäden durch Pferde auf Feldern und Wegen
- Ungewollter Deckakt, je nach Tarif
- Auslandsaufenthalte, zeitlich begrenzt

## Was nicht versichert ist

- Schäden am eigenen Tier und an eigenen Sachen
- Schäden unter Mitversicherten im selben Haushalt
- Gewerbliche Zucht und Tierhaltung
- Teilnahme an Rennen, Turnieren oder Hundesport, wenn nicht eingeschlossen
- Bewusst herbeigeführte Schäden, etwa das Hetzen des Hundes
- Behandlungskosten des eigenen Tieres, dafür gibt es die Tierkrankenversicherung

## Wer sie braucht

- Jeder Hundehalter, in sieben Bundesländern zwingend
- Jeder Pferdehalter, auch bei einem ruhigen Freizeitpferd
- Halter von Hunden, die als gefährlich eingestuft sind, in praktisch allen Ländern
- Reitbeteiligungen und Hundesitter, die das Risiko nicht über den Halter abgesichert haben

## Wer darauf verzichten kann

- Halter von Katzen, Kaninchen und Kleintieren: die Privathaftpflicht genügt meist

## Was sie kostet

Hundehaftpflicht ist günstig, Pferdehaftpflicht teurer, weil die Schäden größer sind. Die Preisunterschiede zwischen den Tarifen sind trotzdem groß, und sie hängen mehr vom Anbieter als von der Leistung ab.

| Beispiel | Richtwert |
| --- | --- |
| Kleiner Hund, etwa Jack Russell Terrier | rund 36 bis 156 € im Jahr |
| Mittelgroßer bis großer Hund, etwa Labrador | rund 55 bis 156 € im Jahr |

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Rasse und Größe des Hundes
- Einstufung als gefährlicher Hund oder Listenhund
- Anzahl der Tiere
- Deckungssumme und Selbstbeteiligung
- Einschlüsse wie Fremdreiter, Deckakt, Mietsachschäden

_Spannen aus dem Test der Stiftung Warentest zur Hundehaftpflicht, Stand Juli 2025. Für Pferde nennen wir keine Richtwerte. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest._

## Die Tariflinien am Markt

- **Grundschutz:** Deckung in Höhe der Landespflicht oder knapp darüber, wenige Einschlüsse. Erfüllt das Gesetz, lässt aber Mietsachschäden und Fremdhüter offen.
- **Komfort:** Rund 10 bis 20 Mio. €, Mietsachschäden, Fremdhüter, Welpen und Leinenverstöße eingeschlossen. Für die meisten Hundehalter passend.
- **Premium:** Höhere Summen, Forderungsausfall, Hundesport, bei Pferden Fremdreiter, Kutschfahrten und Turniere. Für aktive Halter und Pferdebesitzer.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme | Landespflicht erfüllt | mindestens 10 Mio. € pauschal | Ein Verkehrsunfall durch ein entlaufenes Tier erzeugt Personenschäden in Millionenhöhe. |
| Mietsachschäden | an gemieteten Wohnräumen | auch Ferienwohnung, Hotel und bewegliche Einrichtung | Zerkratzte Türen und zerbissene Möbel sind häufige Schäden. |
| Fremdhüter | nur Privatpersonen | auch gewerbliche Hundesitter und Pensionen | Sonst fehlt der Schutz, wenn jemand anders den Hund führt. |
| Leinen- und Maulkorbverstoß | ausgeschlossen | eingeschlossen | Unfälle passieren gerade, wenn der Hund frei läuft. |
| Welpen | bis sechs Monate | bis zwölf Monate | Ein ungeplanter Wurf ist sofort mitversichert. |
| Fremdreiter und Reitbeteiligung | ausgeschlossen | Ansprüche des Fremdreiters und Schutz der Reitbeteiligung eingeschlossen | Der Sturz des fremden Reiters ist der teuerste typische Pferdeschaden. |
| Forderungsausfall | nicht eingeschlossen | eingeschlossen | Beißt ein fremder, nicht versicherter Hund Ihren, bleiben Sie sonst auf den Kosten sitzen. |

## Anbieter im Überblick

Tierhalterhaftpflicht bieten viele Sachversicherer an, einige sind darauf spezialisiert. Direktversicherer, die nicht mit Maklern arbeiten, nennen wir mit, damit Sie den Markt kennen.

- **Haftpflichtkasse**: Versicherungsverein mit Schwerpunkt Haftpflicht, Maklervertrieb
- **VHV**: Maklerversicherer mit breitem Haftpflichtangebot
- **Uelzener**: Versicherungsverein mit Schwerpunkt Tierversicherung
- **Allianz**: Vertreter und Makler
- **HUK-COBURG**: eigener Vertrieb, arbeitet nicht mit Maklern
- **Barmenia**: Teil der Barmenia Gothaer Gruppe, Vertreter und Makler
- **Gothaer**: Vertreter und Makler
- **Ammerländer**: Versicherungsverein aus Niedersachsen, Maklervertrieb
- **WGV**: Versicherer aus Stuttgart, überwiegend Direktvertrieb
- **Die Bayerische**: Makler und Direktvertrieb

127 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Allgemeine Haftpflicht). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 2026-09-18. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Hund reißt Radfahrer vom Rad** (fünfstellig, mit bleibenden Verletzungen sechsstellig): Der Hund muss nicht beißen, es reicht, dass er den Sturz auslöst. Jede Hundehaftpflicht zahlt, solange die Summe reicht.
- **Hund zerlegt das Sofa im Ferienhaus** (rund 800 bis 3.000 €): Schäden an gemieteten Räumen und ihrer Einrichtung fehlen im Grundschutz oft. Komforttarife schließen Mietsachschäden ein, meist mit eigener Grenze.
- **Rüde deckt Nachbars Zuchthündin** (rund 500 bis 2.000 € für Tierarzt und Wertverlust): Der ungewollte Deckakt ist eine echte Klausel in guten Hundetarifen. Ohne sie bleibt der Halter auf der Rechnung der Züchterin sitzen.
- **Freilaufender Hund löst Autounfall aus** (fünfstellig, mit Verletzten sechsstellig): Rennt der Hund auf die Straße, haftet der Halter für Auto und Insassen. Das zahlt jeder Tarif, der Leinenverstoß darf in guten Tarifen keine Rolle spielen.
- **Hundebiss im Urlaub in den USA** (fünfstellig, dort schnell höher): Grundtarife gelten oft nur in Europa oder nur für kurze Reisen. Starke Tarife decken weltweit, teils mit Einschränkungen für Nordamerika.
- **Eigener Hund schneidet sich die Pfote** (rund 200 bis 800 € beim Tierarzt): Die Haftpflicht zahlt nur für Schäden an anderen. Den eigenen Hund deckt eine Tierkranken- oder OP-Versicherung.

## Mythos oder Wahrheit

- „Für die Katze braucht man keine eigene Tierhalterhaftpflicht." ✔ Stimmt: Katzen und Kleintiere sind in fast jeder Privathaftpflicht mitversichert. Eine eigene Police brauchen Halter von Hunden und Pferden. Bei exotischen Tieren lohnt ein Blick in die Bedingungen.
- „Ein Hund, der nur im Garten ist, braucht keine Haftpflicht." ✘ Falsch: Postbote, Besuch und Handwerker kommen trotzdem aufs Grundstück, und Zäune halten nicht immer. In mehreren Bundesländern ist die Versicherung zudem für jeden Hund Pflicht, egal wo er sich aufhält.
- „Erschrickt eine Radfahrerin vor meinem bellenden Hund und stürzt, kann ich haften, obwohl er sie nie berührt hat." ✔ Stimmt: Es genügt, dass das typische Verhalten eines Tieres den Unfall ausgelöst hat. Anspringen, Bellen oder Queren des Weges reichen. Die Hundehaftpflicht wehrt unberechtigte Forderungen ab und zahlt berechtigte.
- „Bei einer Beißerei unter Hunden zahlt der Halter des Angreifers immer alles." ✘ Nicht unbedingt: Die Gerichte rechnen auch die Tiergefahr des gebissenen Hundes an. Oft wird der Schaden nach Quoten geteilt. Wer wie viel trägt, hängt vom Einzelfall ab.
- „Mit der Hundesteuer ist mein Hund auch gleich versichert." ✘ Nein: Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer ohne jede Gegenleistung für Schäden. Sie finanziert den allgemeinen Haushalt der Gemeinde. Eine Haftpflicht müssen Sie getrennt abschließen.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Den Hund in der Privathaftpflicht vermuten
- Nur die gesetzliche Mindestsumme versichern
- Einen Tarif wählen, der Schäden ohne Leine ausschließt
- Die Reitbeteiligung nicht melden oder nicht absichern
- Den Umzug in ein anderes Bundesland nicht auf die dortige Pflicht prüfen

## FAQ

### Zahlt die Privathaftpflicht, wenn mein Hund jemanden beißt?

Nein. Hunde und Pferde sind in der Privathaftpflicht ausgeschlossen. Dafür brauchen Sie eine eigene Tierhalterhaftpflicht. Katzen und Kleintiere sind dagegen meist mitversichert.

### Was kostet eine Hundehaftpflicht?

Gute Tarife gibt es laut Stiftung Warentest (Juli 2025) für kleine Hunde ab rund 36 Euro, für größere Hunde ab rund 55 Euro im Jahr. Die teuersten Tarife im Test lagen bei rund 156 Euro. Listenhunde kosten deutlich mehr.

### Ist die Pferdehaftpflicht Pflicht?

Nein, in keinem Bundesland. Weil der Halter nach § 833 BGB auch ohne Verschulden haftet und Pferde schwere Unfälle verursachen können, gilt sie trotzdem als unverzichtbar.

### Muss ich die Versicherung dem Ordnungsamt nachweisen?

In Ländern mit Versicherungspflicht ja, meist bei der Anmeldung des Hundes oder auf Verlangen. In Niedersachsen und Hamburg wird der Hund zudem in einem Register geführt. Die Versicherer stellen dafür eine Bestätigung aus.

### Ist mein Hund versichert, wenn ihn jemand anders ausführt?

In guten Tarifen ja, der private Hundesitter ist mitversichert. Gewerbliche Hundesitter und Hundepensionen schließen nicht alle Tarife ein, das lohnt einen Blick in die Bedingungen.

### Was ist, wenn mein Hund ohne Leine einen Unfall verursacht?

Gute Tarife zahlen trotzdem. Einige schließen Schäden aus, die bei Verstößen gegen Leinen- oder Maulkorbpflicht entstehen. Diese Klausel sollten Sie vor dem Abschluss prüfen.

### Sind Welpen mitversichert?

Welpen aus einem ungeplanten Wurf sind in den meisten Tarifen bis zu einem bestimmten Alter mitversichert, oft sechs oder zwölf Monate. Danach muss jeder behaltene Hund einzeln versichert werden.

### Ist meine Reitbeteiligung versichert?

Das hängt vom Tarif des Halters ab. Gute Pferdehaftpflichttarife decken Ansprüche des Fremdreiters und schützen die Reitbeteiligung gegen Ansprüche des Halters. Sonst braucht die Reitbeteiligung einen eigenen Vertrag.

### Warum über einen Makler?

Weil sich die Tarife in Klauseln wie Leinenverstoß, Fremdreiter und Mietsachschäden stark unterscheiden, im Preis aber kaum. Wir vergleichen in Ihrem Auftrag, die Vergütung zahlt der Versicherer.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/)
- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

## Angebot anfordern

Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-tierhalterhaftpflicht.php#anfrage

---

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
