# Transportversicherung: warum die Haftung des Frachtführers Ihre Ware nicht deckt

> Geht Ware unterwegs verloren, haftet der Frachtführer nur mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm, bei leichter, wertvoller Ware ist das ein Bruchteil des Werts. Die Warentransportversicherung ersetzt den tatsächlichen Wert der Ware, die Verkehrshaftungsversicherung deckt die Haftung von Frachtführern und Spediteuren. Für Händler, Hersteller, Spediteure und Betriebe mit eigenem Werkverkehr sind das drei verschiedene Verträge.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-transport.php  
Stand: 2026-09-18

## Brauche ich eine Transportversicherung, wenn der Spediteur doch haftet?

Ja, sobald Ihre Ware pro Kilogramm mehr wert ist als rund zehn Euro. Frachtführer haften nach § 431 HGB und im internationalen Straßenverkehr nach Art. 23 CMR nur bis 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht, und nur, wenn sie überhaupt haften. Ein Karton Elektronik mit 10 kg und 8.000 Euro Warenwert bringt dann rund 100 Euro. Die Warentransportversicherung zahlt dagegen den versicherten Warenwert, unabhängig vom Verschulden des Transporteurs.

## Auf einen Blick

- **Haftung Frachtführer:** 8,33 SZR je kg Rohgewicht (§ 431 HGB, Art. 23 CMR)
- **Pflicht?:** Für die Ware nein; Güterschaden-Haftpflicht für gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t ja (§ 7a GüKG)
- **Mindestsumme § 7a GüKG:** 600.000 € je Schadenereignis
- **Spielraum im Vertrag:** 2 bis 40 SZR je kg per AGB (§ 449 HGB)
- **Werkverkehr:** keine Frachtführerhaftung, eigene Ware braucht eigene Deckung

## Drei Verträge, die oft verwechselt werden

Die Warentransportversicherung schließt, wer das Risiko an der Ware trägt: Verkäufer oder Käufer, je nach vereinbarter Incoterms-Klausel. Sie versichert die Ware selbst, meist als Allgefahrendeckung nach den DTV-Güterversicherungsbedingungen, und zahlt den Wert unabhängig davon, ob jemand haftet.

Die Verkehrshaftungsversicherung schließt, wer transportiert, lagert oder Transporte organisiert: Frachtführer, Spediteure, Lagerhalter. Sie deckt deren gesetzliche und vertragliche Haftung gegenüber dem Auftraggeber, also nur bis zu den Haftungsgrenzen. Die Werkverkehrsversicherung schließlich versichert eigene Güter, die ein Betrieb mit eigenen Fahrzeugen fährt, etwa der Handwerker mit Material oder der Großhändler mit eigener Auslieferung.

## Die Haftungsgrenzen in Zahlen

Im deutschen Frachtrecht haftet der Frachtführer für Verlust und Beschädigung bis 8,33 Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds je Kilogramm Rohgewicht (§ 431 HGB). Ein Sonderziehungsrecht entspricht je nach Kurs etwas mehr als einem Euro. Per AGB darf der Betrag zwischen 2 und 40 Sonderziehungsrechten liegen, wenn darauf deutlich hingewiesen wird (§ 449 HGB). Im grenzüberschreitenden Straßenverkehr gilt die CMR zwingend, ebenfalls mit 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm.

Arbeiten Spediteure nach den ADSp 2017, begrenzen diese die Haftung zusätzlich, unter anderem auf 1,25 Mio. Euro je Schadenfall und bei multimodalen Transporten mit Seestrecke auf 2 Sonderziehungsrechte je Kilogramm. Unbegrenzt haftet der Transporteur nur bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit im Bewusstsein eines wahrscheinlichen Schadens (§ 435 HGB), und das muss im Streit erst bewiesen werden.

## Pflichtversicherung im Güterkraftverkehr

Wer geschäftsmäßig oder gegen Entgelt Güter mit Fahrzeugen über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht befördert, muss nach § 7a GüKG eine Güterschaden-Haftpflichtversicherung für Beförderungen mit Be- und Entladeort im Inland haben. Die Mindestversicherungssumme beträgt 600.000 Euro je Schadenereignis, eine Jahreshöchstleistung ist zulässig, darf aber das Doppelte nicht unterschreiten. Der Nachweis muss bei Fahrten mitgeführt werden, kontrolliert wird durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität.

Für den Werkverkehr gilt diese Pflicht nicht. Er ist aber auch nicht durch eine Frachtführerhaftung abgesichert: Wer seine eigene Ware fährt, haftet sich selbst gegenüber nicht. Kippt die Ladung beim Ausweichmanöver, zahlt nur eine Werkverkehrsversicherung.

## Incoterms entscheiden, wer versichert

Wer das Transportrisiko trägt, steht im Kaufvertrag, meist über eine Incoterms-Klausel. Bei EXW und FCA geht das Risiko früh auf den Käufer über, bei DAP und DDP trägt es der Verkäufer bis zum Ziel. Nach den Incoterms 2020 muss der Verkäufer bei CIF mindestens eine Deckung nach den Institute Cargo Clauses (C) besorgen, bei CIP nach den Clauses (A), jeweils über 110 Prozent des Vertragspreises. Wer regelmäßig versendet, deckt alle Sendungen über eine Jahrespolice ab.

Werden Boote und Yachten transportiert, über Land oder als Seefracht, ist NAMMERT nicht Makler, sondern selbst Assekuradeur.

## Was versichert ist

- Verlust und Beschädigung der Ware auf dem Transport, als Allgefahrendeckung
- Unfall, Umkippen und Absturz des Transportmittels
- Diebstahl und Raub, auch ganzer Ladungen
- Schäden bei Umschlag, Be- und Entladen
- Große Haverei und Bergungskosten in der Seefahrt
- Transportbedingte Lagerungen bis zu einer Frist
- Haftung von Frachtführer und Spediteur, in der Verkehrshaftungsversicherung
- Eigene Ware auf eigenen Fahrzeugen, in der Werkverkehrsversicherung

## Was nicht versichert ist

- Mangelhafte oder beförderungsuntaugliche Verpackung durch den Versender
- Innerer Verderb und natürliche Beschaffenheit der Ware
- Verzögerung und Marktverlust ohne besondere Vereinbarung
- Krieg, Streik und Beschlagnahme, soweit nicht eingeschlossen
- Vorsatz des Versicherungsnehmers
- Sanktionierte Länder und Empfänger

## Wer sie braucht

- Händler und Hersteller, die regelmäßig Ware versenden oder beziehen
- Exporteure und Importeure mit Incoterms, bei denen sie das Risiko tragen
- Frachtführer im gewerblichen Güterkraftverkehr über 3,5 t, dort Pflicht
- Spediteure, Lagerhalter und Kurierdienste
- Handwerk und Großhandel mit eigenem Werkverkehr
- Messeaussteller, die Exponate transportieren

## Wer darauf verzichten kann

- Betriebe, die nur ab Werk verkaufen und bei denen der Käufer das Risiko ab Übergabe trägt
- Versender von Ware mit geringem Wert je Kilogramm, bei denen die gesetzliche Haftung ausreicht

## Was sie kostet

Transportversicherungen werden als Prämiensatz auf den Warenwert berechnet. Bei Jahrespolicen meldet der Kunde seinen Versandwert oder Umsatz, die Verkehrshaftung wird meist nach Frachtumsatz oder Fahrzeugzahl abgerechnet.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Warenart: Diebstahlreiz, Bruchgefahr, Temperaturempfindlichkeit
- Transportweg und Transportmittel
- Länder und Regionen
- Jährlicher Versandwert und Höchstwert je Sendung
- Verpackung und Sicherung
- Selbstbeteiligung
- Schadenverlauf

_Prämiensätze in der Transportversicherung hängen so stark von Ware und Route ab, dass es keine belastbaren öffentlichen Richtwerte gibt. Wir nennen deshalb keine Beispiele. Ihr Beitrag ergibt sich aus dem Angebot._

## Die Tariflinien am Markt

- **Einzelpolice:** Eine Sendung, ein Vertrag. Für gelegentliche Transporte und besonders wertvolle Einzelstücke.
- **Jahres- oder Umsatzpolice:** Alle Sendungen eines Jahres automatisch versichert bis zu einer Höchstsumme je Transportmittel, Abrechnung nach Umsatz. Der Standard für regelmäßige Versender.
- **Generalpolice mit Lager:** Transporte weltweit einschließlich Vor- und Nachlagerung, Messen und Ausstellungen, oft mit Einschluss von Krieg und Streik.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungsumfang | benannte Gefahren | volle Deckung nach DTV-Güter, also Allgefahren | Bei benannten Gefahren fällt ein Schaden mit unklarer Ursache oft durch. |
| Versicherungswert | Rechnungswert | Rechnungswert plus Fracht und imaginärer Gewinn | Sonst fehlen im Schaden die bezahlten Frachtkosten und die erwartete Marge. |
| Höchstsumme je Transportmittel | knapp bemessen | am vollen Lkw oder Container ausgerichtet | Wird eine ganze Ladung gestohlen, zählt die Summe je Fahrzeug. |
| Lagerungen | nur kurz transportbedingt | Vor-, Zwischen- und Nachlagerung mit langer Frist | Ware steht oft wochenlang in fremden Lagern. |
| Verkehrshaftung | gesetzliche Haftung nach HGB | auch CMR, ADSp und vertraglich erweiterte Haftung | Auftraggeber verlangen oft höhere Haftung, als das Gesetz vorsieht. |
| Qualifiziertes Verschulden | Deckung nur bis zu den Haftungsgrenzen | Deckung auch bei grobem Organisationsverschulden | Gerade bei Diebstahl von ungesichert abgestellten Lkw wird unbegrenzte Haftung geltend gemacht. |
| Werkverkehr | nicht versichert | eigene Ware auf eigenen Fahrzeugen eingeschlossen | Ohne Frachtführer gibt es niemanden, der für die eigene Ware haftet. |

## Anbieter im Überblick

Transport ist eine Spezialsparte. Neben den großen Sachversicherern zeichnen spezialisierte Häuser für das Verkehrsgewerbe. Für Warentransport, Verkehrshaftung und Werkverkehr sind oft unterschiedliche Anbieter stark.

- **Allianz**: Transportsparte für Mittelstand, Vertreter und Makler
- **AXA**: Transportversicherung über Makler
- **HDI Global**: Industriegeschäft der Talanx-Gruppe mit Transportsparte
- **Zurich**: Transport und Logistik für Firmenkunden
- **Helvetia**: deutsche Direktion der Helvetia mit Transportgeschäft über Makler
- **KRAVAG**: Teil der R+V-Gruppe, auf Güterkraftverkehr und Logistik ausgerichtet
- **R+V**: Firmenkundengeschäft im genossenschaftlichen Verbund
- **Mannheimer**: Teil des Continentale Versicherungsverbunds, Spezialsparten über Makler
- **Gothaer**: Teil der BarmeniaGothaer-Gruppe, Transport für Mittelstand

83 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Transportgüter). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 2026-09-18. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Palette fällt beim Verladen vom Stapler** (je nach Ware drei- bis fünfstellig): Umschlagschäden gehören zu den häufigsten Transportschäden. Auch die eingeschränkte Deckung zahlt, wenn beim Be- oder Entladen ein Kollo abstürzt.
- **Lkw samt Ladung vom Rastplatz geklaut** (voller Warenwert, oft sechsstellig): Die eingeschränkte Deckung zahlt nur bei benannten Unfällen des Transportmittels. Diebstahl deckt erst die volle Deckung, oft mit Auflagen zum Parken.
- **Maschine kommt zerbeult an** (fünfstellig): Mangelhafte Verpackung durch den Versender ist in jeder Transportversicherung ausgeschlossen. Wer selbst verpackt, trägt dieses Risiko.
- **Container geht im Sturm über Bord** (voller Warenwert): Nach Institute Cargo Clauses (C) ist das Überbordspülen nicht gedeckt, nach (A) schon. Genau daran erkennt man den Unterschied der Klauseln.
- **Kühlaggregat fällt aus, Lachs verdorben** (fünfstellig): Innerer Verderb ist ausgeschlossen. Starke Verträge zahlen aber, wenn der Ausfall der Kühlanlage mindestens eine bestimmte Zeit dauerte.
- **Reederei erklärt Große Haverei** (Beitrag nach Warenwert, dazu Sicherheit): Bei Großer Haverei müssen alle Ladungseigentümer mitzahlen. Jede Transportversicherung übernimmt den Beitrag und stellt die Sicherheit, ohne die die Ware nicht freigegeben wird.

## Mythos oder Wahrheit

- „Hat die Reederei ein Schiff gerettet, zahlen auch Eigentümer unbeschädigter Ladung mit." ✔ Stimmt. Bei der Großen Haverei werden die Kosten der Rettung auf Schiff und alle Ladungen verteilt, auch auf die heil gebliebene Ware. Ohne Versicherung muss der Empfänger vor der Auslieferung eine Sicherheit leisten.
- „Die Transportversicherung zahlt nur, wenn jemand den Schaden verschuldet hat." ✘ Falsch. Die Warentransportversicherung ist eine Sachversicherung und fragt nicht nach Schuld. Ob der Versicherer danach beim Frachtführer Regress nimmt, ist seine Sache.
- „Kommt die Ware zu spät, ersetzt die Transportversicherung den entgangenen Gewinn." ✘ Nein. Verzögerung und Marktverlust sind ohne besondere Vereinbarung ausgeschlossen. Der Frachtführer haftet für Lieferfristüberschreitung nach § 431 HGB nur bis zum dreifachen Betrag der Fracht.
- „Üblich ist es, Ware höher zu versichern als ihren Rechnungswert." ✔ Stimmt. Meist werden 110 Prozent versichert. Die zusätzlichen zehn Prozent, der imaginäre Gewinn, decken den erwarteten Gewinn und Nebenkosten, die mit der Ware verloren gehen.
- „Beschlagnahmt der Zoll im Zielland die Ware, ist das ein Transportschaden." ✘ Falsch. Beschlagnahme und Maßnahmen von Behörden sind in der Regel ausgeschlossen, soweit sie nicht besonders eingeschlossen sind. Hier hilft nur eine saubere Prüfung von Papieren und Sanktionslisten vor dem Versand.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Sich auf die Haftung des Spediteurs verlassen und die Grenze je Kilogramm nicht kennen
- Incoterms vereinbaren, ohne zu wissen, wer ab wann das Risiko trägt
- Im Werkverkehr eigene Ware ohne Deckung fahren
- Die Höchstsumme je Lkw zu niedrig ansetzen
- Als Frachtführer die Pflichtversicherung nach § 7a GüKG mit der Warenversicherung verwechseln
- Verpackung sparen und im Schaden am Ausschluss scheitern

## FAQ

### Wie viel zahlt der Frachtführer, wenn meine Ware verloren geht?

Höchstens 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht, das sind knapp zehn Euro je Kilogramm, abhängig vom Tageskurs. Grundlage sind § 431 HGB und im internationalen Straßenverkehr Art. 23 CMR. Bei wertvoller, leichter Ware ist das ein Bruchteil des Werts.

### Was ist der Unterschied zwischen Warentransport- und Verkehrshaftungsversicherung?

Die Warentransportversicherung schließt der Eigentümer oder Risikoträger der Ware, sie zahlt den Warenwert. Die Verkehrshaftungsversicherung schließt der Transporteur, sie zahlt nur, wenn und soweit er haftet.

### Ist die CMR-Versicherung Pflicht?

In Deutschland ist für gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 t eine Güterschaden-Haftpflicht nach § 7a GüKG Pflicht, allerdings für Beförderungen mit Be- und Entladeort im Inland. Für grenzüberschreitende Fahrten nach CMR ist sie gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird aber von Auftraggebern praktisch immer verlangt.

### Brauche ich im Werkverkehr eine Transportversicherung?

Wenn die eigene Ladung nennenswerten Wert hat, ja. Im Werkverkehr gibt es keinen Frachtführer, der haftet, und die Kfz-Versicherung zahlt nicht für die Ladung. Die Werkverkehrsversicherung deckt Material, Ware und Werkzeug auf eigenen Fahrzeugen.

### Was kostet eine Transportversicherung?

Sie wird als Prämiensatz auf den versicherten Warenwert berechnet, bei Jahrespolicen auf den Versandumsatz. Ware, Route, Verpackung und Diebstahlrisiko bestimmen den Satz. Eine seriöse Pauschale gibt es nicht.

### Wer muss bei CIF versichern?

Der Verkäufer. Nach den Incoterms 2020 muss er bei CIF mindestens eine Deckung nach den Institute Cargo Clauses (C) über 110 Prozent des Vertragspreises beschaffen. Das ist eine eingeschränkte Deckung; der Käufer sollte prüfen, ob er ergänzend versichert.

### Haftet der Spediteur unbegrenzt bei grober Fahrlässigkeit?

Bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit im Bewusstsein eines wahrscheinlichen Schadens entfallen die Haftungsgrenzen nach § 435 HGB. Das muss der Geschädigte aber darlegen, und der Streit kann Jahre dauern. Eine eigene Warenversicherung zahlt ohne diesen Umweg.

### Sind Paketsendungen versichert?

Paketdienste haften nach ihren Bedingungen meist nur bis zu niedrigen Beträgen je Paket. Wer regelmäßig wertvolle Ware per Paket versendet, versichert sie über eine eigene Jahrespolice, die Paket- und Kuriersendungen ausdrücklich einschließt.

### Ist Ware im Lager des Spediteurs versichert?

In der Warentransportversicherung nur für transportbedingte Lagerungen und oft nur für eine begrenzte Zeit. Für längere Lagerungen braucht es eine Erweiterung oder eine Inhaltsversicherung am Lagerort.

### Wer versichert den Transport eines Bootes?

Für Boote und Yachten, auf dem Trailer, per Lkw oder als Deckladung, ist NAMMERT selbst Assekuradeur und nicht Makler. Diese Transporte rechnen wir direkt.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Handelsgesetzbuch (HGB), Frachtrecht](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/)
- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

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